Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 28 (10.7.1891)
- Date
- 1891-07-10
- Page
- Seite 327 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
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PPHPÜiUP^J^il. äSlandläufigen Vorwurf gegen unsere Religion mit unbefangenem Auge offen und klar ins Gesicht zu sehen und ihn auf seine innere Berechtigung und Wahrhaftigkeit zu prüfen. Und wenn es uns voraussichtlich auch nicht gelingen wird, auch nur einen einzigen unserer Gegner zu überzeugen, weil sie ja gar nicht überzeugt sein wollen, so ist es immerhin dennoch von Werth, die Wahrheit klar zu stellen, um falsche Anschauungen und Vorstellungen wenigstens bei unfern Freunden und Glaubensbekennern zu berichtigen. Vorher scheint es jedoch dringend geboten, zunächst auf eine andere Schriftstelle zurückzukommen, die nicht selten mit dem Worte „Auge um Auge, Zahn um Zahn" in Verbindung gebracht wird und der eigentliche Wurzel- und Nährboden für die Behauptung ist, der Gott der Juden sei ein Gott der Rache und des Zornes. Da heißt es im zweiten der zehn Sinaiworte'): „Ich, der Herr, Dein Gott, bin ein eifervoller Gott, der da ahndet die Schuld der Väter an den Kindern, Enkeln und Urenkeln, bei denen, die mich Haffen." Hier sei doch offenbar, so wird gesagt, nicht von einem Gott der Liebe und Barmherzigkeit, sondern des Zornes und der Rache die Rede, der nicht blos an den schuldigen Vätern, sondern auch an den schuldlosen Kindern und Kindeskindern das Vergehen mit unerbittlicher Strenge straft. Und dennoch ist eine solche Auffaffung dieser Schriftstelle von Grund aus falsch, weil sie nur oberflächlich sich an den Buchstaben klammert, nicht aber tiefer in den Sinn und Geist der Schrift eindringt. Der Nachdruck liegt hier offenbar auf dem Worte ■'lüttfb „bei denen, die mich hassen". Gott straft die Sünden der Väter an den Kindern, aber nur dann, wenn auch sie ihn hassen, d. h. in den Wegen der Sünde ihres Vaters fortwandeln. Sind die Kinder, Enkel und Urenkel schuldig, wie ihre Väter es waren, dann sind sie auch die Erben ihrer Strafe; sind sie jedoch unschuldig, dann kann sie auch die Strafe Gottes nicht mehr treffen für Sünden, die nur ihre Väter begangen haben?) Und in der That! Wer die Entwickelungsgeschichte der menschlichen Sünde kennt, wird sicherlich nicht leugnen können, daß die Sünde und demzufolge, mich die Strafe der Väter sich nicht selten auf ihre Kinder drei bis vier Geschlechter hindurch forterbt und wie ein schleichendes Uebel an ihnen zehrt?) Es ist das, möchte man sagen, ein Naturgesetz der sittlichen Weltordnung, das Gott selbst, ohne ein Wunder zu vollziehen, nicht aufzuheben vermag. Verfällt ein Vater durch einen ausschweifenden, unsittlichen Lebenswandel 'einer schleichenden, zehrenden Krankheit und demgemäß auch einem frühen Tode, so erbt das Kind nicht selten den Keim dieser Krankheit und vererbt ihn seinerseits wiederum auf seine Kinder bis ins vierte Geschlecht. Ebenso sind ja auch Kinder nicht selten die unglücklichen Erben von Trägheit und Arbeitsscheu und ihrer bösen Folgen, also der Armuth und des Elends ihrer Väter, und der geschändete Name und die Ehrlosigkeit des Vaters ist nicht minder das traurige Erbe der Kinder, Enkel und Urenkel. So wuchert die Sünde und ihre Strafe oft wie ein giftiges Unkraut von Geschlecht zu Geschlecht, und wir können diese Erscheinung, die einmal nicht wegzuleugnen ist, nur ein Naturgesetz der sittlichen Weltordnung nennen. Wollte Gott dieses Naturgesetz einmal durch ein Wunder aufheben, so müßte er aufhören, ein gerechter Gott zu sein. Gott kann aber nicht ungerecht, d. h. gleichgiltig gegen das Böse, das geistige und sittliche Verderben sein, das wir mit eigener Hand in uns und unsere Kinder legen. Empört sich doch in uns Menschen selbst das sittliche Gefühl dem Bösen gegenüber, wie sollte da der Urquell der Gerechtigkeit ihm gleichgiltig gegenüberstehen und 9 Exodus 20, 5. s) Talmud, Sanhedrin 27 und Oekel. z. St. — Deuteron. 24, 16. — II. Könige 14, 6. — II. Chronik 25, 4. — Ezechiel 18, 20. 3) Cicero de natura deorum III, 28. die Folgen der Sünde, die wir selbst verschuldet haben, aufheben? Unsere Schriftstelle zeichnet daher mit wenigen, aber scharfen und treffenden Worten Gott nicht als einen Gott des Zornes und der Rache, der Gleiches mit Gleichem vergilt und „Auge um Auge, Zahn um Zahn" heimzahlt, sondern als einen Gott der Gerechtigkeit, wie er sich uns in seinem ewigen Natur- und Sittengesetz offenbart. Daß aber Gott darum noch lange kein Gott des Zornes und der Rache ist, der am Bösen und dessen Strafe Gefallen findet, beweist klar und deutlich der Schluß des zweiten Sinaiwortes, der da lautet: „Der aber Gnade erweist bis ins tausendste Geschlecht bei denen, die mich lieben und meine Gebote halten." Die Tugend und die Ehre, die aufopferungsvolle Hingebung und Pflichttreue ist und bleibt ein unsterbliches Gut für die Ewigkeit und begründet noch für die spätesten Nachkommen ein ewiges, unzerstörbares Erbe der Liebe und Gnade Gottes. „Das Gedächtniß des Gerechten wirket ewig fort zum Segen!"') nwna maa nana naits nna „Das Maß der Güte Gottes ist unendlich größer als das Maß seiner strafenden Gerechtigkeit."* * 3) Gott ist also kein Gott des Zornes und der Rache, sondern ein gerechter Gott, der zwar das Böse straft, — aber als ein gütiger erbarmungsvoller Gott unendlich mehr noch das Gute lohnt bis ins tausendste Geschlecht. Wie verträgt sich aber mit einer solchen Vorstellung von Gott das Wort oder die Lehre: „Auge um Auge, Zahn um Zahn"? Wie soll man eine Religionslehre nennen, die zwar Gott als einen Urquell der Liebe und Milde hinstellt, aber dennoch in ihrer Sittenlehre Linen solchen Satz enthält, der die Leidenschaft der niedrigsten Rache entzündet und den Menschen zum Raubthier herabdrückt? Prüfen wir daher das Schriftwort zunächst in seinem Zusammenhänge. Zweimal wiederholt sich das Wort „Auge um Auge, Zahn um Zahn" im Pentateuch. Zuerst finden wir es Exodus 21, 24. Diesem Worte gehen voran und folgen bürgerliche Rechtsgesetze, Rechtsordnungen für den Aufbau des Staates auf dem Grundsatz des höchsten Rechts und der edelsten Menschlichkeit. Allen diesen Rechtsgesetzen voran steht gleichsam als Ueberschrift das Wort: „Und das sind die Rechtsgesetze (v^LVa)' die du ihnen (im Anschluß an die unmittelbar voranstehenden, am Sinai offenbarten zehn Worte) vorlegen sollst." An diese Ueberschrift schließt sich unmittelbardasSklavengesetz-Israels, Gesetze betr. Beschädigungen durch Vieh und Menschen, Gesetze betreffend. Diebstahl und Veruntreuungen, das Fremden-, Wittwen- und Waisengesetz u. s. f. Nicht also um ein Sitten-, sondern um ein Rechtsgesetz, das sich auf einen bestimmten Rechtshandel bezieht, handelt es sich an dieser Stelle. „Wenn Leute mit einander zanken u. s. w., und es geschieht ein Unfall, so gieb Leben um Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn u. s. w." Ganz dasselbe gilt von der zweiten Stelle Deuteronomium 19, 21, wo sich dasselbe Wort wiederholt. Hier ist von der Bestrafung falscher Zeugen die Rede, und da heißt es: „Wenn aufsteht ein falscher Zeuge wider Jemand u. s. w., so sollen die Richter wohl nachforschen, und ist der Zeuge falsch, hat er Unwahrheit ausgesagt wider seinen Bruder, so sollt ihr ihm thun, so wie er getrachtet, seinem Bruder zu thun, und schaffe das Böse weg aus deiner Mitte u. s. w. Dein Auge soll nicht schonen: Leben uin Leben, Auge um Auge, Zahn um Zahn." Also auch hier ist nicht von einer Morallehre, sondern von einem Rechts- und Strafgesetz die Rede, das lediglich der Richter vorkommenden Falles zu handhaben und zu bethätigen hat. Der Vorwurf trifft also das Judenthmn nicht, daß es durch eine seiner Sittenlehren die niedrigste Rachsucht zu einem Gebote sittlicher fl Proverbia 10, 7. ») Talmud Sotah 11.