Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 23 (5.6.1891)
- Date
- 1891-06-05
- Page
- Seite 272 (sequence 8)
- Language
- German
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272 ließ sich ein Monatsgehalt ausbezahlen und blieb aus. Zum Beweise * der Erkenntlichkeit überließ man dem Sonderling ein kleines Zimmer? in den Räumen des alten Arsenals. Er heizte sein Stübchen niemals; sein Hausrath war der denkbar einfachste: er schlief auf einem Strohsack,' ein zerbrochenes Glas diente ihm als Lampe, ein anderes als Tintenfaß. Bei seinen mathematischen Arbeiten bediente er sich, lim an Papierzu sparen, einer Schiefertafel. Er lebte von einer jährlichen Rente - von 154 Francs und behauptete, davon bedeutende Summen zurück--- zulegen. Thatsache ist, daß er einmal für ein seltenes Manuskriptvierhundert Francs aus seinen Ersparnissen bezahlte. Seine Bücher-? sammlung war klein, aber werthvoll, seine zahlreichen hinterlassenen Schriften gingen ungenützt zu Grunde, da sich Niemand fand, der' die Mischsprache zu enträthseln, den wunderlichen Sprüngen dieses eigenthümlichen Geistes zu folgen vermocht hätte. Sonderbar, wie Mandelli's ganzes Leben, war auch sein Ende. Eines Tages ging er mit seinen zwei Steinkrügen, wie gewöhnlich, an die Seine, um sich Wasser zu holen; bei dieser Beschäftigung stützte er sich auf einen nur lose befestigten Kahn, derselbe wich vom Ufer, und der Unglückliche verschwand in den Fluthen. Die Leute trösteten sich bald, war es doch nur der „Wilde vom Arsenal", welcher hier den Tod in den Wellen gefunden; sie ahnten nicht, daß dieser Wilde einer der gelehrtesten und merkwürdigsten Menschen des Jahrhunderts gewesen. U Currofa aus der russischen Litteratur. Von Dr. S. Mandelkern. Als Beispiele, wie wenig oft selbst die besten russischen Schrift-' steller, die über Juden schreiben, über die israelitischen Gebräuche unterrichtet waren, mögen folgende, den Schriften der bedeutendsten russischen Autoren entnommene Aeußerungen dienen. So schrieb Gogol, der berühmte Verfasser der „Todten Seelen", in einer seiner geschichtlichen Abhandlungen — Gogol war bekanntlich eine Zeit lang Geschichtsprofessor —, daß nach dem mosaischen Gesetz eine Frau, die ihrem Mann in zehnjähriger Ehe keine Kinder geschenkt, gesteinigt werden müsse. Wahrscheinlich hatte er einmal läuten hören, daß von einem Talmudisten zehnjährige Unfruchtbarkeit der Frau als Ehescheidungsgrund angeführt wird. Im mosaischen Gesetz ist natürlich eine so grausames Stelle nirgends zu finden. Wie mit Obigem der berühmte Schriftsteller dem mosaischen Gesetze etwas zuschreibt, was nicht darin enthalten, so entzieht er ihm ananderer Stelle etwas, was ihm eigenthümlich angehört, indem er behauptet , daß der Talmud den Juden den Genuß des Schweinefleisches verbiete, während doch Jedermann weiß, daß dieses Verbot schon im mosaischen Gesetz enthalten. Merkwürdigerweise zitirt der bekannte Kritiker Belinski die Stelle Gogols, die von der Steinigung der unfruchtbaren Iran handelt, ohne im Geringsten daran Anstoß zu nehmen. Auch Dostojewski, dem großen Realisten und vorzüglichen Beobachter, passirt ein Lapsus in seinen „Memoiren aus einem Todtenhause". Er läßt dort den übrigens mit überraschender Lebenswahrheit geschilderten jüdischen Sträfling Jssai am Sabbath die Gebetsriemen anlegen und so seine Andacht verrichten, was zu der sonst so peinlichen rituellen Frömmigkeit dieses Mannes allerdings nicht passen will, da man bekanntlich am Sonnabend die Phylakterien nicht einmal berühren darf. Das Kurioseste aber findet sich bei dem ebenfalls sehr berühmten russischen Sprachforscher, Lexikographen, Ethnographen und Belletristen Dahl. Dieser berichtet in einer seiner Erzählungen, er sei bei einem Juden zu Gaste gewesen und habe daselbst — man staune! — Thephilin, Zizith und Leibzudeck gespeist, was, wie der Autor ganz ernsthaft dazu bemerkt, „bekanntlich die Leibgerichte der Juden" seien. Wenn dem guten Manne die genossenen Gebetriemen, Schaufäden und Gebetmäntel nur keine Magenbeschwerden verursacht haben! d Ner Jude als Usmansigur. Von Dr. Carl Pinn. III. In jüdische Kreise führt uns auch der Roman „Esthers Ehe" von Hermann Heiberg. Der Rechtsanwalt Ernst Martellier und der Assessor Wolf v. Rochau haben in eine der Finanzaristokratie angehörige Familie jüdischen Ursprungs, Namens Mendelsohn, hineingeheirathet. Martellier hat die ältere Schwester Martha heimgeführt, Rochau die jüngere Esther, welche ursprünglich mit Elfterem verlobt war, aber noch einige Tage vor der Hochzeit glücklich ihr Herz entdeckte. Dafür, daß er ohne Eklat zurücktrat, ließ sich nun der christliche Herr Rechtsanwalt mit einer höchst anständigen Summe abfinden. Eigenthümliche Umstände fügen es so, daß er schließlich seine ursprüngliche Schwägerin heirathet. Die Ehe wird höchst unglücklich, da Martellier, wie bereits angedeutet, eilt kalter, herzloser Charakter und seine Frau von Leidenschaft für ihren Schwager erfüllt ist. Dieser hat es in kurzer Zeit zum Bankdirektor gebracht, verspekulirt aber sein ganzes Prioatvermögen und noch eine erhebliche, der Bank gehörige Summe. Voller Verzweiflung wendet er sich an seine nächsten Angehörigen, aber Niemand kann oder will ihm helfen. Seine Mutter, die gestrenge Frau Oberförster v. Rochau, hat sich von ihm losgesagt, weil er eine Jüdin geheirathet hat. Denn wenn auch bereits die Eltern ihrer Schwiegertochter getauft waren, bleibt Letztere in ihren Augen immer noch die Jüdin. Seine Schwiegermutter kann ihm nicht mehr helfen, weil sie bereits an die Grenze ihrer Leistungsfähigkeit gegangen ist. Da entschließt sich seine hochherzige Gattin, sich an ihren Schwager und ehemaligen Bräutigam zu wenden. Ader eher hätte sie Steine rühren können, als diesen kalt berechnenden Egoisten zur Herausgabe eines Darlehns zu veranlassen. Im Gegentheil behandelt er Esther mit kaltem Hohn und kann sich es sogar nicht versagen, die unglückliche Frau durch eine cynische Anspielung auf ihre orientalische Abstammung zu kränken. Da bäumt sich in ihr der Stolz ihres Stammes, den sie doch trotz alledem nicht verleugnen kann, auf, und dieser Stolz drängt ihr Worte auf die Lippen, die aus ihrem Munde hervorquellen wie ein Gießbach, der mit überströmender Gewalt sein enges Bett überfluthet. „Ah!" rief Esther, die nur zu gut verstand, und die zitternde Hand preßte sich auf die Brust. „Auch das noch! Sogar das gemeine Vorurtheil benutzt jetzt der Mann, der schmeichelnd um das Geld derer buhlte, die noch den Namen ihrer jüdischen Vorfahren tragen. Sieh, Mensch, hier hast Du ein Beispiel! Hier zeigt sich die erbärmliche Verdächtigung, unter der diejenigen zähneknirschend und machtlos leiden, welchen Gott so gut große Seelen gab wie denen, welche sich das Recht der Unterscheidung anmaßen. Du bist ein Jude ein Jude mit blondem Haar, nicht Jene, die Du verunglimpfen möchtest. Du vermagst in Deinem gemeinen Hochmuth zu Gericht zu sitzen über die, welche Dir Alles geben wollten und gaben, ihren Leib, ihre Seele, ihre Liebe, ihre Treue, ihr Geld. — Christ oder Jude! Gleichviel! Der wahre Mensch kennt nur den Menschen, und im Verkehr verdient nur der den Namen in jenem verabscheuens-