Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1891)
- Date
- 1891-05-29
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 Die ^,Kreuzztg^" fahrt alsdann in überaus scharfen Angriffen gegen Rußland fort, vor dem sich alle Welt im Wettkriechen übe, während es alle geistigen und sittlichen Errungenschaften der Menschheit mit Füßen trete, und schließt mit einem neuerdings immer häufiger iu jenem Blatt wiederkehrenden düsteren Ausblick in die nächste Zukunft: manche Anzeichen sprechen dafür, „daß aus dem stillen Widersacher von heilte ein offener Feind von morgen werden kann". Wie man nun auch, schreibt die „V. Z.", über die Beweggründe der „Kreuzztg." denke, und wie man an das Wort erinnert werde, daß sich der Teufel selbst auf die Bibel berufen könne, so verdienen doch die oben wiedergegebenen Sätze wiederholt zn werden, sobald in Deutschland der Antisemitismus rohester Art, persönlicher Natur oder religiösen Grundes, sich breit machen sollte, zumal wenn es — in der „Kreuzztg." und gesinnungsverwandten Blättern geschehen, sollte. * Berlin, 24. Mai. Der angebliche Besuch eines jüdischen Hotels durch ein Offizierkorps bildete die Grundlage einer Anklage wegen öffentlicker Beleidigung, welche gestern den Redakteur des „Berliner Börsenkuriers" P. Bormann und den Journalisten Johannes Bloch vor die zweite Strafkammer hiesigen.Landgerichts I führte. Das Offizierkorps des 2. Garderegiments zu Fuß hatte sich durch einen in Nr. 632 des „Börsenkurier" veröffentlichten Artikel beleidigt gefühlt, ritt welchem erzählt wurde, daß die Anwohner eines in der Burgstraße belegenen koscheren Hotels eines Tages in großes Staunen versetzt worden seien, weit das gesammte Ofsizierkorps des 2. Garderegiments daselbst vorfuhr, um mit seinen Damen eine intime Festlichkeit abzuhalten. Der zweite Angeklagte, welcher Verfasser des Artikels ist, hatte noch hinzugefügt, daß der Oberstabsarzt des Regiments einige Zeit vorher eine Festlichkeit in jenem Hotel mitgemacht habe und sowohl durch die Verpflegung, als auch durch die Ausstattung des neuen Saales so zufriedengestellt worden sei, daß er das Lokal dem Offizierkorps empfohlen habe. Der Angeklagte Bloch gab zu, daß er falsch unterrichtet gewesen sei, da in der That nicht das Offizierkorps des zweiten, sondern des dritten Garderegiments ein Fest in jenem Hotel gefeiert haben soll. Er habe das Offizierkorps durchaus nicht beleidigen wollen, wisse auch nicht, wo eine Beleidigung liegen solle und habe die ihm gemeldete Thatsache nur deshalb mitgetheilt, weil er dieselbe für ein interessantes Symptom des „neuen Kurses" gehalten habe. Durch die Beweisaufnahme wurde die Haltlosigkeit der betreffenden Nachricht klar. Herr Peltesohn, der Inhaber von Cassels Hotel (dieses war gemeint), wußte von dem Besuch irgend eines Offizierkorps überhaupt nichts und konnte nur bekunden, daß einmal der Verein ehemaliger Freiwilliger des dritten Garderegiments bei ihm ein Fest gefeiert habe. Der gleichfalls vernommene Oberstabsarzt Dr. Peltzer erklärte, daß er ein koscheres Hotel überhaupt nicht kenne. Der Staatsanwalt hielt eine Beleidigung des Offizierkorps für vorliegend, da die Bemerkung, daß der Besuch desselben in jenem Hotel allgemeines Aufsehen erregt und das koschere Essen den Offizieren sehr gut gemundet, eine Verhöhnung der Letzteren enthalte. Der Staatsanwalt beantragte 306 Mk. bezw. 200 Mk. Geldbuße. — Rechtsanwalt Dr. Herrmann erachtete die Freisprechung für geboten. In der Mittheilung, daß ein seit 50 Jahren bestehendes, bestens renommirtes und von guten bürgerlichen Kreisen besuchtes Hotel von Offizieren zur Abhaltung einer Festlichkeit ausgewählt worden, könne unmöglich eine Beleidigung liegen. — Der Gerichtshof trat jedoch der Auffassung des Staatsanwalts bei. Jedermann, so publizirie der Vorsitzende, wisse, daß das Offizierkorps besondere Standespflichten habe, zu welchen es auch gehöre, nur Lokale zu besuchen, die zweifellos nur von guter Gesellschaft besucht werden. Unbeschadet des guten Rufes des hier in Frage st ehenden H otels Hand le es sich jedoch um ein sogenanntes „koscheres", und in der Behauptung, daß ein ganzes Offizierkorps ein solches ausschließlich von der jüdischen Bevölkerung besuchtes Hotel zur Abhaltung eines Festes ausgewählt habe, liege der Vorwurf der Taktlosigkeit und die Insinuation, daß sich das Offizierkorps nicht so benommen habe, wie es von preußischen Offizieren zu erwarten sei. Der Gerichtshof verurtheilte deshalb den Angeklagten Bormann zu 300 Mk., den Angeklagten Bloch zu 200 Mk. Geldbuße. — Uns interessirt bei dem vorstehenden Urtheil besonders die ei ge n thüml ich e Begründung. Der Gerichtshof erklärt ziemlich unverblümt, daß die Gesellschaft, welche in den „sogenannten koscheren" Hotels verkehre, nicht zu der zweifellos guten gehöre. Hiergegen Protest einzulegen, halten wir für unsere Pflicht, und hoffen, daß die, wie wir hören, angerufene Entscheidung des Kammergerichts einer anderen Auf-. fassung zum Siege verhelfen wird. * Breslau, 20. Mai. Die Lessing-Loge in Breslau hat beschlossen, in Breslau ein jüdisches M ü d ch e n h e i m zn gründen, in welches alleinstehende jüdische Mädchen theils kostenlos, theils gegen geringes Entgelt ausgenommen werden können und die daselbst Wohnung, Kost und Aufsicht finden sollen, damit sie nicht den Verleitungen der Großstadt zum Opfer fallen. Die Loge hat hierzu einen Jahresbeitrag von 750 Mark 1111b der Frauenverein einmalig 1000 Mark und gleichfalls einen Jahresbeitrag von 750 Mark bewilligt. LH Aus Baddu, im Mai. Die Titel und Ordensverleihungen, welche aus Anlaß seines Militärjubitäums vom Großherzoge ergangen sind, haben auch eine Anzahl verdienter Israeliten ausgezeichnet. Ohne den Anspruch auf Vollzähligkeit zu machen, wird das Verzeichniß (ich mochte aus dem Namen allein auf das Bekenntniß nicht schließen) zeigen, wie von ungleicher Behandlung der Israeliten den andern Bürgern gegenüber in Baden Gottlob nicht gesprochen werden kann. Der praktische Arzt Max Weill in Karlsruhe wurde zum Medizi nalrath ernannt. Das Ritterkreuz erster Ksasse des Ordens vom Zähringer Löwen erhielten: Bezirksrabbiner Dr. Loewenstein in Mosbach. Negierungsrath Dr. David Hugo Mayer beim VerwaltungDhofe, Verlagsbuchhändler und Konsul Josef Bielefeld in Karlsrkhe, Kaufmann Samuel Jonas Darmstaedter, Vicepräsident der Handelskammer iu Mannheim, und Konsul Karl Reiß ebenda. Das Verdienstkreuz vom Zähringer Löwen wurde dem Bezirksältesten Abraham Schloß in Tauberbischofsheim zu Theil. Hervorgehoben zu werden verdient auch, daß der Bezirksrabbiner neben den Geistlichen der christlichen Konfessionen anfgeführt ist, sowie da Bezirksältester einen Bezirksvorsteher bezeichnet, diesem Herrn die Auszeichnung in seiner Eigenschaft als weltlicher Vertreter der Interessen des Judenthums verliehen worden ist. Herr Negierungsrath Dr. Mayer iü das verdiente Mitglied des Oberrathes der Israeliten. Damit mein Bericht nicht nur Rosiges bringe, möge erwähnt werden, daß das Organ der Badischen Konservativen die „Bad. Landpost" sich sans phrase zurnAntisernitismus bekannt hat: „Wir konservativen Antisemiten," so spricht sie von sich mit Recht. Aber damit hat sie das Häuflein der badischen Konservativen in zwei feindliche Lager zerrissen — denn die anständigen Konservativen sind auch hier Gegner des Antisemitismus. Das edle Blatt geifert fast in jeder Nummer gegen die „Judenschutz» truppe" und die „Judengenossen". Obschon es sehr fromm thut, geht ihm doch die elementarste Tugend: die Wahrheitsliebe ab. Der Satz: „eine Berichtigung ... des Professors Biedermann ..., worin derselbe bestritt, daß die von antisemitischer Seite gebrachte ungeheuerliche Rede des Prager Großrabbiners gegen die Christen auf Wahrheit beruhe," ist typisch für dieses Blatt. Seinen Lesern macht es weis, daß diese erlogene und erdichtete Rede eine Rede des Prager Großrabbiners sei. Sollten nicht der zeitige dortige Oberrabbiner, wie der jetzt in Hamburg fungirende frühere Leiter der Prager Gemeinde, das Blatt zu einer Berichtigung zwingen können? Natürlich wird es in die Welt hinansgejubelt. wenn irgendwo ein Jude verurtheilt wird. Darin freilich werden wir mit den Katholiken gleich behandelt. Der „katholische ist angeklagt". B. Stuttgart, 14. Mai. Für den glänzenden künstlerischen Erfolg der internationalen Gemäldeausstellung hier wurde Geheimer Kommerzienrath v. Pflaum, Mitglied der königl. israelitischen Oberkirchenbehörde, der. sich darum sehr verdient gemacht hat, durch das Komthurkreuz des Friedrichsordens ausgezeichnet. — Bei der von der Kammer der Abgeordneten bewilligten Aufbesserung der Lehrerbesoldungen erhielten auch alle seminaristisch gebildeten israelitischen Lehrer, auch die an freiwillig errichteten Konfefsionsfchulen angestellten Lehrer und die Religionslehrer (Vorsänger) die gleiche Alterszulage (150 bis 500 Mark) wie die christlichen Lehrer. li Leipzig, 21. Mai. Wenn von Gott begnadete Menschen die Zeit und Mühe des Lebens, die geistige und materielle Kraft, das ideale und reale Wirken im Dienste der Mitmenschen unausgesetzt bethätigen, so ist es eine unabweisliche Pflicht, dem wohlthätigen Schaffen für die Allgemeinheit die Anerkennung entgegen zu bringen. Dieser Ehrenpflicht zu genügen, ist zur Zeit die Aufgabe der israelitischen Religionsgemeinde Leipzigs, welche den 70. Geburtstag ihres ersten Vorstehers. Alex. Werthauer in Leipzig, am 29. Mai feiert und damit den Schwestergemeinden in Deutschland vor Augen hält, wie das Bewußtsein wahrer Treue und eifriger Amtspflicht noch im hohen Alter des vollendeten siebzigsten Lebensjahres, ungeschwächt an moralischer und