Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1891)
- Date
- 1891-05-29
- Page
- Seite 257 (sequence 5)
- Language
- German
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257 schärfte Pflicht — denn die Pflicht als solche besteht für jeden Staatsbürger — auferlegt, die Verfasiung nicht zu verletzen, noch zu einer Verletzung unmittelbar oder mittelbar beizutragen und hilfreiche Hand zu bieten, dürfte doch kaum zu bezweifeln sein. Hat doch die Weigerung der Eidesleistung für den Staatsbeamten den Verlust des Anites'), für den Abgeordneten den Verlust der Befugniß, im Hause seinen Sitz einzunehmen, zur Folge. Wenn daher Art. 4 der Preuß. Verfaffungsurkunde besagt: „Die öffentlichen Aemter sind, unter Einhaltung der von den Gesetzen festgestellten Bedingungen, für alle dazu Befähigten gleich zugänglich" — derselbe Grundsatz ist bekanntlich später durch Reichsgesetz sanktionirt worden — und Art. 12 bestimmt: „Der Genuß der bürgerlichen und staatsbürgerlichen Rechte ist unabhängig von dem religiösen Bekenntnisse," so heißt es, seinen Verfassungseid recht leicht nehmen, wenn man, so lange jene Bestimmungen zu Recht bestehen, sie praktisch zu umgehen sucht bezw. zu ihrer Nichtanwendung auffordert. Es ist ja allerdings bekannt, daß jener Verfaffungsgrundsatz noch weit entfernt ist, auf allen Gebieten in Anwendung gelangt zu sein; umsomehr aber muß darauf geachtet und gedrungen werden, daß da, wo die Gleichberechtigung der Konfessionen in der Besetzung der Staatsämter geübt wird, von dieser Hebung nicht abgewichen wird, etwas, was eigentlich im Rcchtsstaate ganz selbstverständlich sein sollte, und das noch umsomehr, als die wichtige und heilige Handlung des Verfaffungseides die Garantie hierfür bieten soll. Ol Wiener Sriefe. ix. T. Am Rüsttage des Festes der Befreiung wurde der kais. Rath Armin io Cohn, der frühere Präses des Gemeindevorstandes, zu Grabe getragen. Ein Kaufherr mit strengen Grundsätzen, bewährte er diese Eigenschaft auf allen Gebieten, wo ihm ein Wirkungskreis zugewiesen war. Als Mitglied der Handels- und Gewerbekammer, als Direktor des hervorragendsten Finanzinstituts des Reiches, der österreich-ungarischen Bank, als Censor der ersten österreichischen Sparkaffe, als Mitglied und späterer Präses des Vorstandes der israelitischen Kultusgemeinde — in allen diesen öffentlichen Stellungen zeigte er sich als ein Mann, der, ausgestattet mit gediegenem Fachwissen, unbeeinflußt von der Parteien „Gunst und Haß" nur seiner Ueberzeugung folgt. Seine Beflissenheit, sich mit den Erscheinungen der in- und ausländischen Tageslitteratur auf dem Laufenden zu erhalten, machte ihn empfänglich für alle Forderungen der Zeit und deren Bedürfniffe. Vornehmlich bethätigte er dies im Rathe des Vorstandskollegiums. In gottesdienstlichen Fragen und Angelegenheiten des Religionsunterrichtes hielt er wacker zum Fortschritt, ohne sich darin durch den Lärm polternder Reaktionsmünner irre machen zu laffen. „Dcr^Friede in der Gemeinde", sagte er in einer aus der Elite der hiesigen Judenschaft zusammengesetzten Wählerversammlung vor mehr als einem Vierteljahrhundert, „ist ein kostbares Gut, das wie der Augapfel gewahrt werden müsse; gleichwohl könne er sich nicht für den Frieden um jeden Preis aussprechen, wenn dieser das Aufgeben fortschrittlicher Bestrebungen bedeuten soll." Mit dieser markigen Aeußerung kennzeichnete er sein Programm, daß er befolgen würde, wenn die Wahl in den Vorstand ihn träfe. Er wurde gewählt, und ') Bergt, v. Rönne, Staatsrecht des Preuß. Staates (4. Aufl.) Bd. 2, S. 343, Anmerkung. seine Amtswirksamkeit im Vorstände bildet ein glänzendes Zeugniß für die Treue, mit welcher er an diesem Programm gehangen. Eine dankbare Gemeinde wird sicher dieselbe Treue gegenüber seinem Andenken bewähren. Es liegt mir fern, jetzt die Frage zu ventiliren, was nach Lage der Verhältnisse unserer Gemeinden sich als nothwendiger erweist: die Gründung von Lehr- oder Bethäusern, ob es dem Geiste und der Geschichte des Judenthums mehr entspräche, nach dem Beispiele von Sem und Eber Institutionen zu schaffen, die durch Studium den Kultus der Gotteserkenntniß hegen und pflegen, als Stätten für den Gottesdienst zu kreiren? Ich konstatire blos, daß die Neigung der gegenwärtigen Generation nach letzterer Richtung hin gravitirt. Man kann damit zufrieden sein. Nicht blos deshalb, weil hierin das Streben nach Bethätigung des religiösen Bekenntnisses gelegen ist, sondern weil anzunehmen ist, daß auf Grund des Kausalnexus, welcher zwischen Wahrnehmung und Erkenntniß besteht, auch durch die Pflege der äußeren Gottesverehrung das Bedürfniß rege werden wird, Gott zu erkennen. Freilich müßte der Gottesdienst so beschaffen sein, daß er den inneren Menschen mächtig genug affizirt, um magnetisch von der Sehnsucht ergriffen zu werden, seinem Schöpfer näher zu stehen; es müßte der Idealismus vorhanden sein, den Gottesdienst auf die Höhe eines Mediums geläuterter Gotteserkenntniß zu heben. Diese Betrachtung führt mich zu einer Meinungsäußerung über den vielfach bemerkten Stil mancher Tempelbauten. Darüber wird kaum eine Differenz der Ansichten bestehen, daß der Stil eines jüdischen Bethauses nur der sein kann, welcher beim ersten Anblick erkennen läßt, daß „es nichts anderes ist, als ein Gotteshaus." Soll man es eine Geschmacksverirrung oder Verkennung der hier in Betracht kommenden Momente nennen, daß in den letzt verflossenen Jahren so manche jüdische Bethäuser im gothischen Stil gebaut worden sind? Ohne zu reden davon, daß von Jakob Jehuda Leon Templo an bis auf Baurath C. Schick in Jerusalem der heilige Tempel abgebildet wurde und daher ohne Schwierigkeit die modernen jüdischen Bethäuser diesen Typus erhalten könnten, muß die Frage ernst ins Auge gefaßt werden, ob der gothische Baustil überhaupt sich für jüdische Gotteshäuser qualifizirt. Noch lebt in voller Erinnerung der Kampf, der sich anläßlich des Baues des Kölner Doms abspielte. Die Gothik wurde als ein „Produkt des Katholizismus" oder „des Geistes der mittelalterlichen Kirche" bezeichnet. Delbrück nimmt als sicher an, daß die Gothik in einem gewissen verwandtschaftlichen Verhältnisse zu den Kreuzzügen steht, und daß die Bewegung, aus der beide hervorgingen, gerade eine Bewegung des spezifisch-katholischen Geistes war. In der That fallen in die Jahre dieser Bewegung die ersten Werke wirklich gothischer Baukunst (Bau der Abteikirche von St. Denis 1141—44, Kathedrale von Chartres 1145, von Noyon gegen 1150, bald auch von Laon und Paris). Der katholische Geist hat sich einen kirchlichen Baustil geschaffen, der dem Charakter des Katholizismus entspricht. Er ist, nach der Definition Hegels, „das Hinausstreben über die Endlichkeit die Stärke der Grundlagen und die Vergeistigung der in die Höhe strebenden Theile, das mystische Dunkel und die überirdische Klarheit." Die katholische Kirche als die Vermittlerin der himmlischen Seligkeit, die Spenderin der göttlichen Gnade, weist in der ihr durch die Gothik verliehenen äußeren Erscheinung auf die Unendlichkeit hin, als deren Repräsentantin sie des Amtes waltet. Anders verhält es sich im Judenthum. Wie dieses den Menschen im Ebenbilde Gottes ins Dasein treten läßt, so will es, daß er jeder-