Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 22 (29.5.1891)
- Date
- 1891-05-29
- Page
- Seite 256 (sequence 4)
- Language
- German
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2 66 Fano (ein Florentiner), der kaiserlich deutsche Konsul Herr Fels, der königlich italienische Konsul Berio; ferner der Meister vom Stuhl der corfiotischen Loge und eine Reihe von hochgeachteten und angesehenen Männern aller Nationalitäten und Glaubensbekenntnisse. Alle diese Männer (denen aber noch die Eltern der Rubina selbst beizählen) erklären nun aufs Entschiedenste, daß das ganze Blutmärchen von gewissen Interessenten erfunden und ausgesprengt wurde, und daß die durchweg achtungswerthen und fleißigen Juden Corfus einer geradezu infernalischen Jntrigue zum Opfer gefallen sind, die der Bürgermeister des Ortes aus hier nicht näher zu definirenden Gründen zu durchkreuzen unterlassen hatte. Beginnen wir nun mit dem imaginären Gewährsmann der Berliner Antisemitenpresse. Da ist weder in noch außerhalb der Stadt Corfu ein „Deputirter" Georgios Zerros — auf den jene Blätter so schön hereingefallen sind — 511 entdecken. Es giebt nur einen Deputirten (und nebenbei Offizier) Georgios Sechos und einen Deputirten Advokaten Zervos; aber keinem von Beiden ist die Geschmacklosigkeit, oder sagen wir, die teuflische Idee zuzutrauen, jene Berliner Blätter so an der Nase herumzuführen, wie das thatsächlich geschehen ist. Der ganze mit so großem Aplomb veröffentlichte Bericht des Herrn „Zerros" ist nämlich von A bis Z aus Lügen und unerhörten Entstellungen zusammengesetzt. Es ist nicht wahr, daß vier katholische Schwestern als Belastungszeugen fungiren; denn die Rubina Sarda besuchte nur circa einen Monat lang, und zwar vor mehr als Jahresfrist, die katholische Schule, blieb jedoch, da die Strenge der Oberin ihr nicht gefiel, in der Folge weg. Niemals hat die Rubina sich als „entführtes Christenmädchen" bekannt! — Ebenso erlogen ist die Behauptung von gefälschten Synagogenregistern. Rubina ist vielmehr neben ihrer Schwester an einer Stelle eingetragen, wo eine nachträgliche Fälschung einfach unmöglich ist. Ebenso ist sie auch in den amtlichen Registern eingetragen, wo ihr Name in Folge von Nachlässigkeit zuerst nicht aufgefunden worden war. — Was den Schutzmann Charalampis betrifft, so hat der Biedermann bereits eingeftanden, daß seine ganze Räubergeschichte von den bei Nacht auf dem jüdischen Friedhof hantirenden Personen eine von ihm ausgestreute Lüge war! Der geehrte Herr sitzt denn auch zu dieser Stunde hinter Schloß und Riegel! Und doch nennt ihn der famose „Deputirte Zerros" (!) den Hauptzeugen! Unsere Antisemitenpreffe ist (man muß dies gestehen) fürwahr recht bescheiden. — Bon derselben Bedeutung und Glaubhaftigkeit sind alle ihre künstlich aufgebauschten Argumente. Die Untersuchung hat über den Fall der Rubina Sarda genug andere Dinge festgestellt, an deren Richtigkeit heute Niemand mehr als der Pöbel zweifelt. Und diese Dinge sind kurz zusammengefaßt die, daß Rubina Sarda thatsüchlich die achtjährige Tochter des ziemlich wohlhabenden Schneiders Vita Sarda war und daß das Mädchen sich trotz ihrer Jugend wiederholt zu unsjttlichen Akten hingegeben hatte. Die Spuren davon fanden sich am Leichnam. Verführerin des Kindes — das seiner Schwester Stella nach zu schließen — von großer Schönheit gewesen sein muß, war eine alte Kupplerin griechisch-orthodoxen Glaubens, die in einem engen Seitengäßchen hinter der Wohnung der Familie Sarda wohnt und seltsamer Weise sich auf freiem Fuße befindet; entschieden das interessanteste und sehenswertheste Scheusal, das überhaupt existirt. Bis zu diesem Scheusal mit triefenden Augen, verbundenem Kopfe und narbenbedeckter Fratze, deren Wohnung als Absteigequartier für interessante Pärchen diente, ist also die Spur des Kindes zu verfolgen. Alle weiteren Behauptungen sind falsch. Thatsache ist nun, daß die Rubina bei der Kupplerin gesehen wurde und von da an (es war 11 Uhr Morgens) verschollen ist. Erst um 3 Uhr nach Mitternacht fand der trostlose Vater selbst, der in Begleitung einiger Juden das gattze Quartier nach seiner Tochter durchsuchte, sein Kind in einen Sack gesteckt, hinter einer offenen Hausthür des Ghetto. — Das Weitere ist bekannt. Gewiffenlose Hetzer brachten in der Absicht, den Juden (die übrigens hier überwiegend Handwerker sind) zu schaden, sofort das Blutmärchen auf, das von dem christlichen Pöbel unbedingt geglaubt wurde. Auch gewisse Priester sollen die Hände im Spiel gehabt haben, während der Sindaco und die hinzueilende mit Spazierstöcken bewaffnete Polizei der Bewegung gegenüber eine Haltung einnahmen, die geradezu eine sträfliche genannt werden muß. Erst als die Skandale anfingen, die öffentliche Aufmerksamkeit Griechenlands und des Auslandes auf sich zu lenken, wurde die Regierung von der Sachlage verständigt, und hier ist denn anzuerkennen, daß Delyannis, wohl auch auf das Betreiben des trefflichen und durchaus vorurtheilslosen Monarchen eine Energie entwickelt hat, die eine Wiederholung der Unruhen unmöglich machte. U Nie Iudenfrage im Abgeordneterchause und der Eid auf die Verfassung. Von einem Juristen. In der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30. April d. I. hat der Abg. Munckel bekanntlich Herrn Stöcker zum soundsovielten Male vorgehalten, daß er in dem Bäcker'schen Prozeß den Zeugeneid in unverantwortlicher Weise verletzt habe. Es muß zwar zugegeben werden, daß an sich jeder gewissenhafte Mann, der vor Gericht als Zeuge vernommen wird, jedes einzelne Wort auf die Wagschale legen und sich darüber schlüssig machen wird, ob er in der Lage ist, eine Thatsache als positive Behauptung aufzustellen oder nur eine gewisse Möglichkeit oder Wahrscheinlichkeit einzuräumen; allein andererseits lehrt die praktische Erfahrung, daß in einer Gerichtsverhandlung die Zeugen recht oft durch die Menge der mannigfaltigen, von den verschiedensten Seiten auf sie einstürmenden Fragen derartig verwirrt und erregt werden, daß eine kleine Ungenauigkeit in der Fassung der gestellten Antwort leicht unterläuft. Es mag freilich betont werden, daß die Gerichte bisweilen selbst derartige Ungenauigkeiten schwer ahnden; so ist ein Fall bekannt geworden, in welchem ein Zeuge auf die für die Entscheidung der betreffenden Sache gänzlich irrelevante Frage, „wann er in dem Hause des X. zur Miethe gewohnt habe," ein mit den Thatsachen nicht überein stimmendes Datum angab und dafür nach erfolgter Denunziation wegen fahrlässigen Meineids zu mehrmonatlicher Gefängnißstrafe verurtheilt wurde. Jndeffen hätte der Abg. Munckel, wenn er seinen Gegner an die Pflicht der gewissenhaften Beobachtung des geleisteten Eides mahnen wollte, statt die in geraumer Vergangenheit liegende Geschichte aufzurühren, viel eher an Stöckers Rede in eben jener Sitzung anknüpfen können. Oder wie will man anders die bald direkten bald indirekten (übrigens in jener Sitzung nicht zum ersten Male) an die Staatsregierung gerichteten Aufforderungen, die Juden von den öffentlichen, speziell richterlichen Staatsämtern auszuschließen und in der Beförderung zurückzusetzen, in Einklang bringen mit der von den Abgeordneten beschworenen „gewissenhaften Beobachtung der Verfassung"? Daß der auf die Verfassung geleistete Eid, wenn auch aus der Mißachtung desselben eine strafrechtliche Verfolgung und Verurtheilung nicht möglich ist, keine leere Förmlichkeit bildet, sondern eine ver-