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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-05-08 · Heft 19 (8.5.1891) · p. Seite 225

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 19 (8.5.1891)
Date
1891-05-08
Page
Seite 225 (sequence 9)
Language
German
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225 Nie Thierweit im Pentateuch. Bon Dr. Ludwig Karpeles. (Schluß.) Im Talmud (Chulin 61 a) werden vier Kennzeichen für die Entscheidung, ob der Genuß eines Vogels erlaubt oder verboten ist, angeführt, die ich, um einen Beleg über die Kenntniß rein zoologischer Verhältnisse aus so alter Zeit zu bringen, hier zitire. Das erste derselben verlangt von den zum Genüsse erlaubten Vögeln eine leicht ablösbare innere Magenhaut. Da die im Urtexte namentlich aufgeführten Vögel bereits zur Genüge zeigen, daß die sich von anderen Thieren nährenden verboten sind, so verräth dieses Merkmal schon eine, wenn auch nicht bedeutende Kenntniß, so doch wenigstens ein genaues Achten auf die verschiedensten anatomischen und morphologischen Verhältnisse. Ein weiteres jener vier Merkmale ist das Vorhandensein eines Kropfes. Ueber die beiden anderen Kennzeichen herrscht keine vollständige Klarheit; das eine bedeutet eine namentlich zum Scharren und Packen dienende Zehe, worunter Einige „Hinterzehe", Andere eine „Verlängerung der Mittelzehe" verstehen; die erlaubten Vögel müssen dieselbe besitzen, offenbar soll sie zum Herausscharren von Körnern, Samen rc. diehnen. Das letzte Merkmal ist ein negatives und bezieht sich auf den Nahrungsfang: das Thier darf in seine Beute nicht die Kralle einhauen. Aus diesen Bestimmungen geht deutlich hervor, daß ausschließlich nur auf Pflanzennahrung angewiesene Vögel zum Genuffe erlaubt waren, was hier nicht weiter in Betracht kommen soll, dagegen ist es wohl beachtenswerth, mit welcher Schärfe und Umsicht diese Bestimmungen getroffen wurden und wie richtig sie trotz ihres bedeutenden Alters sind. Von den Insekten — dem „geflügelten Gewürm" — sind jene erlaubt, welche zwei Springfüße haben. Fast wäre der Leser des Urtextes bei dieser Stelle versucht, von dem Staunen über die eben charakterisirte und für die damalige Zeit wahrhaft bewunderungswürdige Thierkenntniß in das Gegentheil zu verfallen, wenn er sieht, daß nun durchweg von Insekten die Rede ist, die auf vier Füßen gehen. Allein es ist in der Bibel auf den Umstand, daß die Insekten auf diesen vier Füßen gehen, ein besonderes Gewicht gelegt Da damals im Oriente von Insekten überhaupt nur Heuschrecken gegeffen wurden, so nimmt die heilige Schrift auch nur auf solche Rücksicht und sagt, von denen, die auf vier Füßen gehen und außerdem zwei Springfüße haben, sind vier erlaubt. Ich führe dieselben soweit mir die Deutungen bekannt sind, ähnlich, wie ich es bei den Vögeln gethan habe, der Reihenfolge nach hier an und gebe sodann wie dort die allgemeinen Kennzeichen an. die der Talmud dem Urtexte erklärend beifügt. 1. Arbäb. Das Wort wird von „Raböh“ „viel sein" abgeleitet, daher fast allgemein als Wanderheuschrecke, Oedipoda migratoria L. gedeutet. Sie kommen aus Arabien, selten über Aegypten, in wolkenähnlichen Schwärmen, die die Sonne verfinstern und sich oft ellenhoch über einander niederlaffen. Ueber ihren Genuß entnehme ich Schmarda Folgendes: Man brüht sie in einer heißen Salzlösung, entfernt die Flügel und trocknet sie schnell an der Sonne. Die Araber effen sie gern mit Butter. An anderen Orten pulvert man sie und mischt sie zur Brodbereitung unter das Mahl. Geröstet schmecken sie besser als gesotten, sie werden auch eingesalzen. Auf einigen arabischen Märkten bilden sie den Haupthandelsartikel, nach dessen Fallen und Steigen sich die übrigen Preise richten. Die Kolonisten in Südafrika füttern oft ihre Pferde mit Heuschrecken. Ich führe später noch eine' weitere Weise der Zubereitung für eine andere Art an. Die Deutung als Oedipoda migratoria L. ist umsomehr unzweifelhaft, als im H. Buche Moses (Kap. 10, Vers 4) dem Pharao von Moses und Ahron mit diesem Thiere (unter demselben Namen) als Plage gedroht wird. Bemerkenswerth ist jedoch, daß gerade'die Beduinen der Halbinsel Sinai, wo die Israeliten verweilten, keine Heuschrecken effen. 2. svlom, von „Selah“ „Fels" als Felsheuschrecke bezeichnet. Vulg. „attaeus". Nach dem Talmud ist diese Art ungeschwänzt und bucklig. 3. Chagol, Vulg. „ophiomachus“. Da Gesenius das Wort wegen des Arabischen mit „hüpfen", „galoppiren" übersetzt, so kann man dieser Deutung folgen und es mit Heupferd, bvousta viridissima L., identifiziren. Im Talmud (Sabbath 67 a nach Levysohn) wird angegeben, daß man das Ei derselben als Mittel gegen Ohrschmerzen im Ohr trug. Sie wird ferner als geschwänzt und bucklig beschrieben. 4. Chogow. Bochart leitet ihren Namen vom Arabischen „verhüllen" her. Diese Hellschreckenart soll nämlich in solchen Schwärmen auftreten, daß sie einen Schleier über die Sonne breite. Es sind unter diesem Namen sicher mehrere Heuschreckenarten verstanden, von denen die genannte eine ist. Jeder der vier angeführten Heuschrecken (im weiteren Sinne des Wortes) ist im Urtexte das Wort „leminehuh“ „nach ihrer Art" beigefügt, woraus folgt, daß die genannten Repräsentanten von Gattungen oder Familien darstellen sollen. Der Talmud (Chulin 65 a) giebt folgende Kennzeichen für die erlaubten Orthopteren an: 1. das Vorhandensein von vier Gangfüßen, 2. von zwei Springfüßen, 3. von vier Flügeln, 4. müssen die Flügel so lang und so breit sein, daß sie die Breite und Länge der Heuschrecke größtentheils bedecken. Diese reinen Orthopteren können sowohl geschwänzt als ungeschwänzt sein, sowohl einen länglichen, als einen rundlichen Kopf haben. Ferner ist nach dem Talmud der Genuß dieser Arten auch erlaubt, wenn wegen ihrer Jugend die Springfüße noch nicht ganz ausgebildet sind. Die Ausführlichkeit, mit der diese Orthoptera geiiuina hier behandelt werden, ferner die Angabe des Talmud, daß es 800 Arten von „chagowim“ (Mehrzahl von „Chogow“) giebt, erlaubt den Schluß, daß die Fauna Palästinas damals an dieser Jnsektenordnung reicher gewesen sein niuß als heute. Vielleicht ist dieser Umstand ein Resultat der viele Jahrhunderte dauernden Vertilgung derselben, welcher keine Züchtung und keine Schonzeit gegenübersteht. Diesbezüglich ist in Ergänzung zu dem schon vorhin über den Genuß der Heuschrecken im Orient Gesagten noch hinzuzufügen, daß letztere Art auch in Körben gesammelt, und nachdem sie mit Wein übergoffen, in den Handel gebracht wurde. Nun werden (Vers 29 und 30) noch acht Thierarten, als „Kriechthiere, die auf der Erde kriechen", (als verboten) bezeichnet. 1. Choled, nach der Sept., Vulg., Raschi und Luther „Wiesel", nach Bochart, dem Arabischen und Anderen „Maulwurf", und zwar der asiatische „Spalax microphtalmus“ mit völlig geschlossenen Augenlidern. Da ich durch das Wort „choled“ ganz speziell die Eigenschaft des Erdbewohnens ausgedrückt glaube, so bin ich geneigt, mich der Uebersetzung des Wortes durch Maulwurf anzuschließen. 2. Achbor wird von allen Kommentatoren als das Geschlecht der Mäuse (Maus und Ratte) gedeutet. Im Talmud wird schon weißer Mäuse Erwähnung gethan, derselbe nennt ferner Katze, Fuchs, Igel, Wiesel und denMenschen als Feinde der Maus. Der Aberglaube hatte viel mit diesem Thier zu schaffen; so wird z. B. angegeben, daß es dem Gedächtniffc schade, wenn man von dem genießt, was eine Maus nngefreffen hat. 3. Zow, Sept. „xqoxoöuXov ytQoaXov“, Vulg. (lrocodilus“, Raschi „Laubfrosch". Da Raschi (Ketuboth 15 a und Taharoth V. I.) dieses Thier als „ein dem Frosche sehr ähnliches" bezeichnet, so ist nicht zu zweifeln, daß es mit „Kröte" zu übersetzen ist. Damit steht auch die Etymologie des Wortes von „zow“, „aufblähen" im Einklänge. Im Talmud, wo sich oft Angaben über die Eier der Thiere finden, ist (A. sorah 40 a) angegeben, daß in ihrem Ei „Dotter" und „Weiß" mit einander vermischt sind, und (Chulin 58 b), daß selbe in der am Wasser gelegenen

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