Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1891)
- Date
- 1891-05-08
- Page
- Seite 221 (sequence 5)
- Language
- German
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221 der Teilnehmer an der Tischgesellschaft hätte er nicht für angebracht gehalten. Die Rede feines Freundes Brandenburg fei mißverstanden er habe wohl nicht für die Errichtung von Schranken auch im Justizresfort sondern für die Gleichstellung der Juden in allen Ressorts gesprochen. Justizminister Dr. v. Schelling: Herr Stöcker meint, daß es meiner Rede zufolge nicht mehr erlaubt sein soll, sich zu einer freien Vereinigung zusammen zu thun. Er hat mich nicht richtig aufgefaßt, Ich habe ausdrücklich ausgesprochen, daß bei dem Zutritt zu einer geschlossenen Tischgesellschaft persönliche Sympathien und Antipathien berechtigt feien und berücksichtigt werden müßten. Ich habe nur für richtig im Prinzip erklärt, daß, wie es auch der Oberlandesgerichts-Präsident ausgesprochen hat, die Referendare Kollegialität zu beobachten haben ohne Rücksicht auf die Religion. (Unruhe rechts.) Abg. Munckel: Ich glaube, wir hätten die Angelegenheit mit der Erklärung des Ministers erledigen können, der ich mich nach jeder Richtung hin anschließe. Der Minister hat anerkannt, daß eine freie Tischgesellschaft das Recht ihrer freien Entschließung hat und daß Niemanden eine Einmischung zusteht. Von einem Vorrecht jüdischer Referendare, in Tischgesellschaften einzutreten, welche sie nicht haben wollen, hat der Justizminister nicht gesprochen, und ein solches Vorrecht wird auch voll keiner Seite ausgestellt werden. Wenn es sich lediglich also darum handelte, den Beschluß einer unabhängigen Tischgesellschaft von Referendaren zu rektifiziren, dann wäre die Angelegenheit abgeschlossen. Nlln ist aber ein anderer Gesichtspunkt hineingeworfen worden, nämlich daß es sich um eine antisemitische Demonstration handle, und es ist von verschiedenen Seiten die Berechtigung einer solchen Demonstration betont worden. Das giebt mir Veranlassung, doch noch das Wort zu ergreifen. Der Abg. Brandenburg sprach über das Mißverhältniß bei der Justiz, wo Bewerber zugelassen werden müßten, die man anderwärts^zurückweise Er sprach üon einem Mindermaß von Achtung, dessen sich die Bekenner der jüdischen Religion — die Abkömmlinge des israelitischen Volkes würde Herr Stöcker sagen, denn er erkennt ja die Wirkung der Taufe nicht an (Heiterkeit) — erfreuen dürften. Ist ein solches beklagenswerthes Vorurtheil hier im Hause vorhanden, dann ist es nicht meines Amtes, diese Kreise zu belehren. Ist aber außerhalb ein solches Mindermaß von Achtung vorhanden, so wäre es die Sache einer aufgeklärten Regierung, im Anschluß an unsere Gesetzgebung dieses Vorurtheil zu bekämpfen und zu beseitigen. Ich habe aus der Rede des Abg. Brandenburg nicht die Ueberzeugung gewinnen können, daß es ihm darum zu thun sei, den jüdischen Glaubensgenossen auch die anderen Ressorts zu öffnen, speziell das militärische, sondern wenn man ihn hörte, mußte man die Empfindung haben, daß man den Juden das juristische Ressort ebenso wie die andern verschließen möge. Mir ist nun nicht bekannt, daß dieses Ressort eine mindere Absperrung hätte, als die anderen. Wenn das der Fall wäre, so würde ich mich freuen, ihm anzugehören, denn dann wäre es ja das aufgeklärteste Ressort. iSehr gut! links.) Man hat gesagt: Wenn den betreffenden Referendaren das Recht nicht zur Seite stehe, dann stehe ihnen doch das Recht der Selbsthilfe zu, ein gewisser Boycott. Das sagt man den jungen Referendaren, den zukünftigen Richtern. Ist das nicht ein sehr bedenkliches Zeichen? Damit ist durchaus keine Gefahr gegeben, daß die Freiheit des Einzelnen beschränkt werden könnte. Dazu gäbe auch ich meine Zustimmung nicht. (Lachen rechts.) Aber wenn es feststeht, daß es sich um eine antisemitische Demonstration gehandelt, dann war die Maßregel berechtigt. Das Faktische an dem Falle ist von geringer Bedeutung, um das Haus in diesem Maße zu beschäftigen. (Beifall links.) Abg. Brandenburg (Centr.) erklärt, er habe keine antisemitische Rede halten wollen, er habe ausdrücklich gesagt, daß er sich keineswegs gegen die Zulassung der Juden zu Aemtern überhaupt, sondern gegen die einseitige zu dem Ministerium der Justiz erklären müsse. Abg. Dr. Sattler (nl.): Ich muß eine Aeußerung des Abg. Lubrecht richtig stellen. Der jüdische Referendar hatte erfahren, daß ein Mitglied der Tischgesellschaft keinesfalls für seine Aufnahme sein werde. Daraufhin verzichtete er auf die Meldung und reichte sie erst ein. als das betreffende Mitglied versetzt war. Gegen Herrn von Hammerstein bemerke ich, daß dem Referendar Benfey seine Versetzung nach Hannover sehr erwünscht war, weil seine soziale Stellung in Hildesheim unhaltbar geworden war. Ich sehe diesen Fall als eine antisemitische Demonstration an und gebe darum dem Oberlandesgerichts-PräfidenteN vollkommen Recht. Der Referendar Benfey gehört einer Familie an, die, wie sogar Heinrich v. Treitschke in seiner deutschen Geschichte zugiebt, sich seit Generationen an allen Bestrebungen des Deutschthums sehr rege betheiligt hat und hervorragende Gelehrte, Autoritäten auf ihrem Gebiet hervorgebracht hat. Ich bedauere es, daß gerade einem Mitgliede dieser Familie solch ein Unfall widerfahren ist. (Beifall links.) Abg. Rickert (dfr.): Herr Brandenburg hat einen Nothstand im Richterstand konstruirt und auf Abstellung dieses Nothstaudes gedrungen. Die Abwehr soll in der Hand der Reffortverwaltung liegen. Was heißt denn das anders, als eine Bitte an den Justizminister, Juden nicht mehr zum Justizdienst zuzulassen? Fürchten Sie denn eine so kolossale Konkurrenz? Bis jetzt sind doch nur zwei Juden zu Oberlandeögerichtsräthen ernannt worden. Es wäre ganz gut, einen Ueberblick über das Zahlenverhältniß zwischen jüdischen und christlichen Richtern zu erhalten. Auch ich muß sagen, wohin find wir gekommen, wenn derartige Debatten im Parlament möglich sind! Als 1868 die Fortschrittspartei ein Gesetz in Bezug auf die Gleichberechtigung der Konfessionen in bürgerlicher und staatsrechtlicher Beziehung einbrachte, wurde das Gesetz ohne Diskussion angenommen. ■ (Ruf rechts: leider!) Der Abg. Windthorst war es, der später ausführte, daß es nach dem Stande der Verhältnisse unzulässig sei, daß in Deutschland das religiöse Bekenntniß irgend welchen Einfluß auf die öffentliche Stellung der Bürger hat. Es wäre sehr gut, wenn dies Wort eines hervorragenden Führers der Partei von feinen Anhängern im Gedächtniß bewahrt würde. Wo sind wir hingekommen, wenn man es wagt, an ben Grundlagen unseres Verfassungslebens zu rütteln! Ich habe das Vertrauen zu der Bevölkerung, daß alle diese Bestrebungen, welche die Grundlagen unserer Verfassung erschüttern wollen, vergeblich sein werden. (Beifall links.) Abg. Brüel (Hospitant des Centrums) bestreitet, daß in der Ablehnung des Referendars eine antisemitische Demonstration zu erblicken wäre. Auch sei es nichts Unkollegiales, seine Tischgenossen nach seinem Belieben auszuwählen. Es sei eine unzulässige Einmischung in Privatverhältnisse, wollte man über die Motive der Ablehnung eine Untersuchung einleiten, sobald die Vermuthung einer ungesetzlichen Handlung nicht vorlag. Aber ebenso wenig sei es zu billigen gewesen, daß ohne irgendwelche Untersuchung die Strafversetzung verfügt sei. Er könne sich daher weder mit dem Oberlandesgerichts-Präsidenten, noch mit dem Justizwinister einverstanden erklären. Damit schließt die Diskussion. Persönlich bemerkt Abg. Lubrecht. Die Art, wie Herr Stöcker meine Rede kritisirt hat, und seine Zwischenrufe, die ihn nicht auf dem Sitz ließen, sondern zum Aufstehen brachten, konnten auf mich nicht den Eindruck machen als wenn sie von christlicher Nächstenliebe getragen sind. (Lachen rechts, Beifall links.) In der Reichstagssitzung vom 1. Mai erklärt vor Eintritt in die Tagesordnung Abg. Liebermann v. Sonnenberg: Ich habe mir gestern in Folge einer Zwischenbemerkung einen wohlverdienten Ordnungsruf zugezogen. Der Abbruch der Debatte und die Feststellung der Beschlußunfähigkeit des Hanfes machten es mir unmöglich, in einer persönlichen Bemerkung die Veranlassung zu jenem scharfen Ausdruck klarzustelleu. Ich habe mir deshalb vom Präsidenten die Erlaubniß zu folgender Erklärung erbeten: Der Abg. Münch hat gestern ein Aktenstück vorgewiesen und dabei angedeutet, daß sich der Inhalt des Aktenstückes, das uneingelöste Ehrenscheine enthalte, auf meine Person beziehe. Ich kenne dasselbe genau und stelle nicht in Abrede, daß ich als junger Offizier hier in Berlin in die Hände von Wucherern gefallen bin. Die Einzelheiten der Angelegenheit sind noch heute nachweisbar. Ich habe einem jüdischen Kameraden seinerzeit ein Gefälligkeits-Accept in blaneo gegeben, welches mir später mit einer hohen Summe ausgefüllt, präsentirt wurde. Ich gerieth dadurch immer tiefer in Schulden und habe alle die Qualen durchgemacht, vor denen ich jetzt Andere bewahren möchte. Der bekannte Kniff der Wucherer, sich Duplikate geben zu lassen, wurde auch mir gegenüber zur Anwendung gebracht, und es war mir auch nicht möglich, bei der endlichen Regulirung alle Papiere zurückzuerhalten. Da ich mir aber eine Generalquittung hatte ertheilen lassen, glaubte ich nichts befürchten zu müssen, und jene Dokumente wären auch wahrscheinlich nicht zum Vorschein gekonimen, wenn ich nicht in die politische Agitation eingetreten wäre. Nun wurde jenes Aktenstück zusammengestellt und die Sache kam auch der Militärbehörde zur Kenntniß. Ich wurde vor ein Militärehrengericht gestellt, und wie die Entscheidung desselben ausgefallen ist, mögen Sie daraus ersehen, daß sie mich im Militär-