Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1891)
- Date
- 1891-05-08
- Page
- Seite 220 (sequence 4)
- Language
- German
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welche einen jüdischen Referendar von einer Tischgesellschaft ausschlossen, 3iir Strafe versetzte. Der jüdische Referendar habe sich nicht beschwert, der Präsident sei aus eigener Initiative vorgegangen. Ein solches Verfahren wende man wohl gegen Schulknaben an, nicht aber gegen jüngere, reife Leute, gegen Referendare, die zumeist Reserveoffiziere feien. Ein solches Verfahren sei geeignet, die besseren Elemente von der juristischen Laufbahn fernzuhalten. (Sehr richtig! rechts.) Dazu komme, daß der Oberstaatsanwalt die beiden ihm unterstellten Referendare nicht versetzt habe. Wer habe nun Recht? Es scheine, der Oberstaatsanwalt, denn sonst hätte ja der Justizminister Anlaß zum Einschreiten genommen. Er spreche deshalb die Bitte aus, daß denjenigen Referendaren, die den Wunsch hätten, nach Hildesheim zurückzukehren, die Rückkehr nach Hildesheim gestattet werde. (Beifall rechts.) Justizminister Dr. v. Schelling: Obwohl es mir peinlich ist, in eine Erörterung des von dem Vorredner berührten Falles einzutreten, so will ich doch die erwünschte Antwort nicht schuldig bleiben. Obgleich ich die von ihm mitgetheilten Thatsachen im Einzelnen nicht kontroliren kann, muß ich anerkennen, daß die Geschichtserzählung im Großen und Ganzen richtig ist. Den Ausgangspunkt hat die Angelegenheit daher genommen, daß der Referendar Benfey, der nach Hildesheim versetzt war, den Wunsch hegte, einer aus Referendaren und anderen unverheiratheten Personen bestehenden Tischgesellschaft beizutreten; dieser Wunsch wurde durch Abstimmung der Tischgesellschaft abgelehnt. Der Oberlandesgerichts-Präsident in Hildesheim war darüber nicht im Zweifel, daß die Zurückweisung des Gesuchs nur deshalb erfolgt sei, weil der Referendar Benfey mosaischen Glaubens ist (Hört! hört! links.) Der Oberlandesgerichts-Präsident in Celle trat dieser Auffassung bei und betrachtete die Betheiligung der Referendare an der ablehnenden Abstimmung als eine antisemitische Demonstration. (Widerspruch rechts, Sehr wahr! links) Er verfügte daher die Versetzung der betheiligten Referendare, soweit sie seiner Aufsicht unterstanden. In eine nähere Untersuchung des Falls, namentlich aus welchen Gründen die Ablehnung erfolgte, ist nicht eingetreten worden. (Hört! hört! rechts.) Der Oberlandesgerichts-Präsident ging davon aus, daß die Versetzung im Interesse der allgemeinen Dienstaufsicht nothwendig sei. An der Abstimmung haben sich auch Beamte betheiligt, die nicht-dem Oberlandesgerichts- Präsidenten, sondern dem Oberstaatsanwalt unterstanden, ein Assessor und zwei Referendare. Der Oberstaatsanwalt verfügte eine nähere Untersuchung dieses Vorgangs, und es stellte sich heraus, daß einer der seiner Aufsicht unterstehenden Beamten überhaupt nicht gegen, sondern für die Annahme gestimmt hatte (Hört! hört! links), und die beiden anderen konnten nach der Ansicht des Oberstaatsanwalts nachweifen, daß sie sich in ihrer Abstimmung nicht durch eine grundsätzliche Abneigung gegen die jüdischen Kollegen, sondern durch Eindrücke des einzelnen Falls haben leiten lassen. Der Oberstaatsanwalt sah daher von weiteren Maßregeln ab. Was nun meine Stellung zu der Sache anlangt, so nehme ich keinen Anstand, im Prinzip durchaus dem Oberlandesgerichts-Präsidenten beizustimmen. (Bravo! links, Unruhe rechts.) Ich muß von den Referendaren verlangen, daß sie ihre»! Kollegen gegenüber ein kollegialisches Verhalten beobachten. (Sehr richtig! links.) Ich betrachte es als eine Ausgabe der Justizverwaltung, jedem Anzeichen unkollegialischen Verhaltens gegenüber jüdischen Referendaren entgegenzutreten. (Beifall links.) Was den einzelnen vorliegenden Fall anlangt, so kann ich mich mit dem Verfahren des Oberlandesgerichts-Präsidenten nicht durchaus indentifiziren. (Hört! Hört! rechts.) Ich würde es für richtiger gehalten haben, wenn den betheiligten Referendaren vor ihrer Versetzung Gelegenheit zur Vertheidigung gegeben wäre. Es handelte sich um eine geschlossene Tischgesellschaft. War der Hinzutritt aus dem Grunde versagt worden, weil die ablehnenden Referendare überhaupt jeden Verkehr mit Referendaren jüdischen Glaubens ausschließen wollten, dann halte ich das Einschreiten des Oberlandesgerichts-Präsidenten für durchaus gerechtfertigt,. und dann wäre gegen die verhängte Maßregel meinerseits nichts zu erinnern gewesen. Es blieb aber immer die Möglichkeit offen, daß nicht eine grundsätzliche Ablehnung maßgebend war, sondern eine Antipathie, die in der Persönlichkeit des Aufzunehmenden lag. Darum hätte es sich empfohlen, darüber eine Erörterung anzustellen, aus welchen Motiven die einzelnen Referendare gestimmt haben. . Ich habe daher meinerseits nicht unterlassen, in einer Verfügung vom 4. Dezember v. I, den Oberlandesgerichts-Präsidenten auf diese meine abweichende Auffassung aufmerksam zu machen. (Beifall links.) Dagegen habe ich nicht daran denken können, meinerseits nachträglich eilte Zurückversetzung der Referendare zu. veranlässen. Die Versetzung ist bereits am 1. November v. I. in Ausführung gebracht worden, und eine Zurückversetzung der Referendare nach Hildesheim hätte keinen Werth gehabt: ob sie im Wunsche der Referendare gelegen hätte, ist mir zweifelhaft. Außerdem wären die üblen Folgen der Ausbildung, die aus der Versetzung sich ergaben, durch die Zurückversehung verdoppelt worden. (Beifall links und im Centrum.) Abg. Brandenburg (Centr.): Ich stehe auf Seiten des Herrn v. Hammerstein. Bereits bei der ersten Lesung habe ich es beklagt, daß die Justizkarriere genöthigt ist, Elemente aufzlmehmen, die andere Karrieren ausschließen, ich meine jüdische Elemente. Den Juden ist ja heute das volle jus honorum verliehen. Trotzdem haben sie es nicht vermocht, sich eine gleiche Achtung zu verschaffen, wie andere Bürger. (Sehr richtig! rechts und im Centrum.) Daraus folgt die traurige Konsequenz, daß unsere jüdischen Richter weniger Ansehen genießen, als die christlichen. Das ist ein Uebelstand, der nicht zu ertragen ist. Ich bin keineswegs gegen die Zulassung der Juden zu den Aemtern überhaupt, wohl aber gegen die einseitige Zulassung zu den Justizämtern; ich protestire gegen dieses experimentum in corpore vili. (Beifall im Centrum und rechts.) Abg. Lu brecht (nl.): Ich bin aus der Stadt, in der diese „furchtbare Geschichte" passirt ist. Wenn ich mir den Fall betrachte, so komme ich zu dem Resultat: keine von beiden Parteien hat Recht. Der ganze Vorfall hängt mit der antisemetifchen Agitation zusammen, und darum hätte ich gewünscht, daß Herr v. Hammerstein hellte diese Sache nicht wieder berührt hätte. Sie wissen, es ein diffiziles Gebiet, und Sie wissen, zu welchen Folgerungen und Ausschreitungen das Betreten dieses Gebietes führen kann. Ich persönlich stehe den antisemitischen Bestreungen nicht sympathisch gegenüber. Der Antisemitismus dient nur dazu, den Haß unter den Bürgern des deutschen Reiches, ja die Begehrlichkeit der einen Klasse nach den Glücksgütern der anderen aufzuregen. (Lachen rechts. Sehr richtig! links.) Er widerspricht auch dem Rechtsgefühl. Die jüdischen Mitbürger genießen dieselben Rechte und haben dieselben Pflichten, wie die christlichen. Wie können nun Einzelne es wagen, ihnen diese Rechte nehmeil zu wollen? Der Antisemitismus ist auch unchristlich denn er entbehrt der Nachsicht und Liebe, die das Christenthunl fordert. (Sehr richtig! links.) Wo die Apostel des Antisemitismus aufgetreten sind, da ist der Friede gestört. So ist es auch in Hildesheim gegangen. Da haben jüdische und christliche Bürger friedlich mit einander gelebt, seitdem aber einer dieser Apostel gekommen war und große Versammlungen abhielt, ist Streit, Unfriede und Haß entstanden. (Oho! rechts.) Er giebt einen Antisemitismus, der berechtigt ist, das ist die christliche Mission unter den Juden. Der ist berechtigt, der andere nicht. Ueber das Vorgehen des Oberlandesgerichts-Präsidenten und über die Stellungnahme des Ministers spreche ich meine. Freude aus. Andererseits erkenne ich n, daß eine geschlossene Gesellschaft eine i hr nicht genehme Person als Mitglied nicht aufzunehmen braucht, auch ohne Angabe der Gründe. Daß in dem vorliegenden Falle der Referendar sich gemeldet, trotzdem ihm vorher gesagt war, er möge sich nicht melden, das kann allerdings meine Sympathie für den Mann nur verringern. (Beifall der Nationalliberalen.) Abg. Stöcker (kons.): In der Rede des Vorredners widersprach sich Kopf und Schluß, der Schwanz fraß den Kopf aus, und es blieb nichts übrig. Ich werde also nichts darauf erwiedern, ich wende mich zu der Rede des Ministers. Ich glaube, die Stellung des Ministers wird im Lande nicht verstanden werden. (Oho! links. Beifall rechts.) Wie soll noch eine freie Vereinigung bestehen könllen, wenn jedes Mitglied befürchtenkmuß, wegen feiner Stellungnahme zur Judenfrage gemaßregelt zu werden? Da muß ich doch ausrufen: Wohin sind wir gekommen! Das widerstrebt doch jeder Vorstellung von Freiheit und Civilisation. (Beifall rechts.) Sotten wir zugeben, daß man die Juden zu einer Art höherer Wesen macht? Das Vorgehen des Oberlandesgerichts-Präsidenten und die Billigung, die er bei dem Minister gefunden hat, können nur dazu führen, daß die juristische Karriere noch mehr von den jüdischen Elementen ergriffen, von christlichen deshalb gemieden wird, und daß der noch bestehende christliche Geist von dem jüdischen vollständig ausgesaugt werden würde. (Lebhafter Beifall rechts. Lachen links.) Abg. Boediker (Centr.) erklärt, daß er das Vorgehen des Oberlandesgerichts-Präsidenten für richtig halte. Eine vorherige Vernehmung