Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1891)
- Date
- 1891-05-08
- Page
- Seite 218 (sequence 2)
- Language
- German
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in bestem Glauben gehandelt, damit die Rechtspflege, deren Förderung zu seinem Amt gehört, auch tatsächlich zu fördern. (Zustimmung rechts.) Eine andere Frage aber ist es, ob er sich nicht vielleicht in der Form vergriffen hat. Ich muh gestehen, daß das der Fall ist. Der Herr Justizminister hat deshalb keinen Anstand genommen, dem Oberlandesgerichts-Präsidenten mitzutheilen, daß er die Verfügung nicht billigen könne. (Hört! hört! links.) Ich muß darnach annehmen, daß die Verfügung von dem Oberlandesgerichts-Präfidenten entweder formell¬ oder materiell zurückgenommen ist. Da Herr Rickert das Gegentheil behauptet, wird der Herr Justizminister jedenfalls Gelegenheit nehmen, nach der Sachlage sich zu erkundigen, lind behält sich weitere Entschließungen vor. (Beifall rechts.) Abg. Mnnckel (dfr.): Ich kann nicht finden, daß die Erklärung des Ministerialvertreters auf die Anfrage des Herrn Rickert die Sache vollständig erledigt hat. Es ist ausdrücklich eingeräumt worden, daß der Oberlandesgerichts-Präsident darauf hingewirkt hat, bei der Auswahl der Geschworenen solche israelitischer Konfession oder meinetwegen Abstammung, als ob sie nicht die nöthige Festigkeit besitzen, auszuschließen. Daß man Geschworene, die nicht tauglich sind, möglichst ausschließt, dagegen wird sich mcljt viel erinnern lassen, daß man aber bei Geschworenen israelitischer Konfession eine gewisse Präsumtion für die Untauglichkeit etablirt (Sehr richtig! links), das ist etwas Außerordentliches. Ich finde in einem Disziplinarerkenntniß, auf das ich noch kommen werde, den schönen Satz, daß der Richter nicht nur die größte Unparteilichkeit im Amt zu wahren, sondern auch außerhalb des Amtes Alles zu vermeiden hat, was das allseitige Vertrauen in diese Unparteilichkeit zu gefährden geeignet sei. Nun weiß ich nicht, wenn der Oberlandesgerichts-Präsident des größten Gerichtsbezirks von Preußen offen erklärt, daß er gegen jüdische Staatsangehörige ein Vornrtheil habe — denn anders heißt diese Erklärung nichts —, ob das dazu dient, das Vertrauen in die Unparteilichkeit dieses Mannes zu stärken. (Sehrgut! links.) Da in dem Fall, auf den ich zu sprechen komme, eine S>i§3i:pnncn:uittei:futf)inifl eingeleitet ist, s o kann ich mein Erstaunen nicht unterdrücken, warum in diesem weit eklatanteren Fall eine solche nicht eingeleitet worden ist. Je höher der Richter steht, desto mehr haben wir darauf Anspruch, daß er seine volle Unparteilichkeit nach allen Seiten übt. Regierungsvertreter.Geh. Rath Lukas: Der Abg. Munckel hat im Anschluß an den Disziplinarfaü in Königsberg wiederum auf die Verfügung des Oberlandesgerichts-Präfidenten in Breslau Bezug genommen und hat in dem Verhalten des Oberlandesgerichts-Präfidenten die Unparteilichkeit vermißt. Ich meine, daß die Beweise, die er dafür vorgebracht, nicht stichhaltig waren. Der Oberlandesgerichts-Präsident hat nicht als Richter gehandelt, sondern als Verwaltungsbeamter, als oberster Justizverwaltungsbeamter der Provinz. Es kann nicht von einer Parteinahme des Oberlandesgerichts-Präfidenten in Breslau die Rede sein; hier handelt es sich um einen Verwaltungsakt, den er vorzunehmen hat, nicht um religiöse oder politische Parteinahme. Abg. Stöcker (kons.) ist der Ansicht, daß es nur Anerkennung verdiene, wenn ein hoher Beamter den Finger auf eine Wunde lege, die mit dem Judenthum Zusammenhänge. (Lachen links) Er billige deshalb das Vorgehen des Herrn Kunowski. Die Juden, ob getauft oder ungetanst, hätten nicht die nöthige Objektivität, um Richter, Schöffen und Geschworene zu sein. Das habe er in eigener Sache erfahren. Abg. Munckel sdfr.): Es hat einmal Jemand am Ministertische gesagt, daß ihm manchmal unheimlich würde bei der Unterstützung einer gewissen Partei. Ich weiß nicht, ob der Oberlandesgerichts-Präsident in Breslau ähnlichen Gefühlen zugänglich ist. Man kann die spezielle Art christlicher Liebe, die dem Vorredner eigen ist, nicht besser charakterisiren, als er es selbst gethan. Nur eins hat mich frappirt, daß er der Taufe einen so geringen Werth beilegt. Er hat Vorwürfe gegen jüdische Richter erhoben, weil er glaubt, daß ein Richter sich in Bezug auf ihn geirrt hübe. Thut denn das der jüdische Richter allein, der christliche nicht? Herr Stöcker hat vielleicht Recht, wenn er meint, er und seinesgleichen fänden nicht unbefangenes Recht bei jüdischen Richtern. Aber wie würde es wohl mit den Juden stehen, die Herrn Stöcker und seinesgleichen zu Richtern hätten? (Sehr gut! links. Ruf rechts: Er ist ja nicht Richter!) Sehr wohl würde ihnen nicht zu Muthe sein. Wenn Herr Stöcker allerdings dasjenige Maß von Objektivität von den Juden verlangt, das ihm selbst eigen ist, dann ist er sehr bescheiden. Den Beweis dafür aber, daß der Jude ein Mensch von geringerer Qualität sei, ist er uns doch schuldig geblieben; das wäre eine Revolution gegen unsere ganze Gesetzgebung nicht blos, sondern gegen unseren ganzen Kulturzustand. (Oho rechts.) Der Regierungskommissar meinte, der Oberlandesgerichts-Präsident hat hier nicht als Richter, sondern als Verwaltungsbeamter sungirt. Was soll das für ein Unterschied sein? Mischen sich die Qualitäten in der höheren Justiz so, dann ist es Zeit, daß wir hier eine Trennung eintreteu lassen, sonst kommen rvir dahin, daß ein Civilbeanrter manchmal in gewissen Dingen auch seine militärische Qualität hervorkehxt, und vielleicht hatte der Oberlandesgerichts-Präsident auch einen militärischen Rang. Hat er aber wirklich nur als Verwaltungsbeamter gehandelt, desto schlinnner für il)ii, daß er seine gleichzeitig richterliche Würde in dieser Weise mit Füßen tritt. Wer Anderen befiehlt, der soll seine richterliche Würde iit allen Dingen festhalten, damit man Vertrauen zu ihm habet! kann. Abg. Dr. v. Jazdzewski (Pole) spricht seine Verwunderung darüber aus, daß trotz der Verfügung des Ministers noch keine Remedur erfolgt sei. Abg. Stöcker erwiedert dem Abg. Munckel, seine Erwiederungen feien sehr schwach gewesen. (Lachen links.) Der Richter habe sich nicht in Bezug auf ihn geirrt, sondern ein falsches Erkenntniß zitirt. Er habe den Juden keine inferiore Qualität zugesprochen, sondern ihnen nur die Objektivität abgesprochen. Das sei also lediglich ein advokatorischer Kniff. Im Uebrigen gehörten die Ausführungen des Redners mehr in das „Berliner Tageblatt" oder den „Ulk". Christliche Liebe habe Herr Munckel sicher nicht gezeigt in dem Prozeß, wo er ihm als Vertreter der Gegenpartei gegenübergestauden. Wenn er sich gegenüber den jüdischen Richtern ablehnend stelle, so stehe er auf demselben Standpntikt wie der frühere Reichskanzler, der einmal geäußert habe, er müßte fein Antlitz verhüllen, sollte er vor einem jüdischen Richter stehen. (Beifall rechts.) Abg. Munckel: Ich habe nichts aus den Ausführungen des Herrn Stöcker entnommen, als daß er sehr groß denkt von sich und sehr klein von mir, und das freut mich, denn ich gehöre zu den Leuten, die immer Mißtrauen haben, wenn sie von der andern Seite gelobt werden. (Sehr gut! links.) Wenn er von Privatverhältnissen spricht, die meiner Ansicht nach nicht hierher gehören, so muß ich auch meinerseits etwas näher darauf eingehen. Ich habe Jhuen mehrfach gegenübergestanden, auch in einer Sache, deren sich Herr Stöcker wohl noch erinnert, als er seinem Amtsbruder Witte gegenüberstand. Damals habe ich mit christlicher Liebe die beiden Geistlichen, die sich nicht vereinigen konnten, zu einem Vergleich geführt, und ich habe noch die Kosten für die beiden Parteien bezahlt. Wenn das allerdings christliche Liebe ist, die predigt, dann habe ich sie nicht, und ich bin stolz darauf, sie in dieser Form nicht zu haben. (Sehr richtig! links.) Wer ihn heute gehört hat, der weiß, wie er denkt und was er für christliche Liebe ausgiebt. Das ist eben nur der Argumentation des Herrn Stöcker möglich. Darin ist er mir natürlich über. Er sagt, ich hätte advokatorische Kniffe verwandt, ich muß ihm aber gestehen, er hätte uns eine große Konkurrenz gemacht, wenn er Jurist geworden wäre. (Sehr gut! links.) Sie, Herr Stöcker, haben das Talent, aus schwarz weiß zu machen, was Ihnen kein Jurist nachmacht. (Sehr richtig! links. Heiterkeit.) Sie haben in einem Streit mit dem Pastor Witte die Wahrheit so auf die Spitze gestellt, daß Sie selbst zu schwanken anfingen. Wenn Sie sich aber auf einen Spruch des früheren Reichskanzlers beriefen, dann muß ich Ihnen erwiedern: gesprochen wurde er zu früh, und Ihre Berufung darauf kam zu spät. (Sehr gut! links.) Abg. Stöcker erwiedert, er hätte von seiner Größe gar nichts gesagt. Von dem Prozeß Witte habe er nicht gesprochen, sondern von dem Prozeß Bäcker. Seine Kosten in dem ersteren habe er bezahlt. In jener schamlosen Meineidskomödie habe Herr Munckel als Hauptakteur mitgewirkt. Wenn er ihm überlegen sei in Advokatenkniffen, so wisse er sich ihm überlegen in der Wahrheit. (Beifall rechts, Lachen links.) Abg. Munckel: Ich gebe zu, daß Herr Stöcker auf dem Gebiete der Wahrheit ganz anders steht. (Sehr richtig! links. Lachen rechts.) Er möge auf seinem Gebiete bleiben, ich bleibe auf dem meinigen. In dem Prozeß Bäcker hat Herr Stöcker es absolut abgeleuguet, einen Sozialisten zu kennen. Er that das mit der bestimmten Aeußerung, die Jemand, dem sein Gewissen lieb ist, nicht thnn soll. „Den Mann sehe ich heute zum ersten Mal!" So sage ich nicht, wenn ich Tausende von Menschen sehe, sondern ich sage: Ich glaube nicht, ihn gesehen zu haben. (Aha! rechts.) Auf diese positive, strikte Ableugnung kam es an (Abg.