Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 19 (8.5.1891)
- Date
- 1891-05-08
- Page
- [Seite] (sequence 1)
- Language
- German
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55, Jahrgang. Nr. 19. Allgemeine Berlin, 8. Mai 1891. eitmg öes Audenthums. Gm unparteiisches Organ firr alles jüdische Interesse. Diese Zeitung erscheint wöchentlich. Abonnements-Preis: Durch Buchhandel, Post oder direkt von der Expedition in Berlin unter Streifband bezogen Vierteljahr!. 3 M. Redakteur: Gustav Karpeles. Begründet von Nalidrner D* L«-rvig Philippson-Oorm Verlags-Expedition: iöerlin, Lerusalemerstr. 48/49 Alle Zusendungen für Redaktion und Expedition sind an die Adresse: Verlag der „Allgem. Zeitung des Judenthums", Berlin SW., Jerusalemer Straße 48/49 zu richten. Verlag von Rudolf Mosse, Berlin. 3 tt t) ft 11. Leitartikel: Aus den Parlamenten. — Das russische Gesetz und die Juden. Von I. Elk. — Briefe an einen Freund. Von Emil Lehmann. — Wissenschaft und Kitteratur: Die Thierwelt im Pentateuch. Von Dr. Ludwig Karpeles. (@d)lu&.) — Non ölet. Von Dr. Marcus Landau. — Feuilleton: Gott ist die Liebe. Von O. Bach. (Fortsetzung.) Der Gemeinvebote. Korrespondenzen und Nachrichten: Berlin. Breslau. Hannover, Wien, Prag, London. Petersburg. Aus Rußland. Athen, Corfu. New-Bork. — Bon Nah und Fern. — Sprechsaal. — Miseellen. — Bei der Redaktion eingegangene Bücher. — Briefkasten. Aus den Parlamenten. Berlin, 3. Mai. Im Deutschen Reichstag wie im Preußischen Abgeordnetenhause hat die „Judenfrage" in der letzten Woche wiederum eine wichtige Rolle gespielt. Im Abgeordnetenhause war es Rickert, der die Verfügung des Breslauer Oberlandesgerichts-Präsidenten v. Kunowski wegen Beschränkung der jüdischen Geschworenen zur Sprache brachte. Die Sitzung endete mit einem Rededuell zwischen Munckel und Stöcker, aus dem letzterer aber wieder schwer verwundet hervorgegangen ist. — Im Reichstag wollte Liebermann v. Sonnenberg die alte Wucherrede halten, wurde aber wieder um von Rickert glänzend abgeführt. Auch hier kam es zu einem Duell zwischen Liebermann und Münch; auch hier ging der Antisemit mit einer schweren Wunde davon. Gewissermaßen als Revanche brachte am nächsten Tage im Abgeordnetenhause Herr v. Hammerstein die Angelegenheit der Hildesheimer Referendare aufs Tapet. Aber auch da hatten die Antisemiten kein Glück. Sie provozirien die streng sachliche und korrekte Antwort des Justizministers v. Schelling und die schneidigen Reden der Herren Munckel, Rickert, Lubrecht, Sattler, gegen welche die Herren Stöcker und Brandenburg nicht aufkommen konnten. Und auch im Reichstag gab es wieder eine Fortsetzung des Rededuells mit sehr unglücklichem Verlauf für den Angreifer. Indem wir uns Vorbehalten, auf Einzelheiten der Verhandlungen kritisch zurückzukommen, geben wir hier die Reden möglichst vollständig. Gern Hütten wir das stenographische Protokoll im Wortlaut unfern Lesern mitgetheilt; allein dasselbe hätte gerade zwei volle Nummern unseres Blattes gefüllt. Wir mußten daher leider auf die Wiedergabe desselben verzichten. Wir beginnen mit der Sitzung des Abgeordnetenhauses vom 30. April. Abg. Rickert (dfr.): Am 3. März v. I. hat mein Parteigenosse Zelle dem Minister die Mittheilung gemacht, daß der Oberlandesgerichts- Präsident für Schlesien eine Verfügung erlassen hat, wonach nach Möglichkeit zu vermeiden sei, Juden zu Geschworenen zu wählen. Der Minister bezweifelte damals, daß eine solche Verfügung erlassen sei, da ihm nicht verständlich sei, wie weit der Oberlandesgerichts-Präsident auf die Auswahl der Geschworenen Einfluß ausüben könneer werde aber Veranlassung nehmen, sich danach zu erkundigen, er seinerseits könne eine solche Verfügung nicht billigen. Zu meinem Staunen habe ich nun gehört, daß allerdings die Thatsache richtig ist. Es wird mir von durchaus glaubwürdiger Seite versichert, der Oberlandesgerichts-Präsident soll ein solches Schreiben mit seinem Amtscharakter an die Amtsrichter, welche die Vorsitzenden des Ausschusses, der die Listen aufzustellen hat, sind, erlassen haben, in welchem er empfiehlt, bei der Aufstellung der Jahreslisten möglichst wenig Juden zuzulassen. Es wird mir versichert, daß auch nach der Verhandlung hier im Hause der Oberlandesgerichts- Präsident seine Verfügung nicht redressirt hat. Ich würde das [für kaum glaublich halten, und ich möchte den Justizminister fragen, ob ihm bekannt ist, daß der Oberlandesgerichts-Präsident diese Verfügung zurückgenommen hat. Es ist schon eine traurige Thatsache, daß Herr Zelle eine solche Sache öffentlich im Parlament zur Sprache bringen mußte. Wenn ein fanatischer gewöhnlicher Antisemit in Volksversammlungen derartige Forderungen stellt, welche die Errungenschaften unserer Gesetzgebung und Kultur zurückschrauben, so'können wir uns darüber nicht wundern, wenn aber einer der höchstgestellten Richter im preußischen Staat derartig widergesetzlich verfährt, so muß uns das mit der größten Mißbilligung und Empörung erfüllen. Es ist eine Pflicht der Landesvertretung, hier öffentlich derartiges zu charakterisiren. (Beifall links.) Regierungskommissar Geheimrath Lu ka s: In Folge der vorjährigen Erörterung in diesem hohen Hause hat der Oberlandesgerichts-Präsident für Breslau sich beeilt, dem Herrn Justizminister über diesen Gegenstand Bericht zu erstatten. Daraus hat sich ergeben, daß von ihm in der That eine ähnliche Verfügung erlassen worden ist, nur ist dieselbe nicht so weitgehend und schroff, wie von Herrn Rickert unterstellt worden ist. Es ist nicht davon gesprochen, daß nach Möglichkeit Juden von dem Geschworenenamt überhaupt ausgeschlossen werden sollen. Die Verfügung ist nicht an die Amtsrichter, sondern an die Landgerichts-Präsidenten gerichtet und geht dahin: Es habe sich gezeigt, daß in wiederholten Fällen Geschworene israelitischen Bekenntnisses nicht diejenige Entschlossenheit und Festigkeit bei Ausübung des Geschworenenamtes gezeigt hätten, welche zu verlangen sei. (Hört! hört! links.) Im Interesse der Justizverwaltung und im Interesse der Rechtspflege sei darauf Bedacht zu nehmen, selbstverständlich ohne grundsätzliche Ausschließung der Israeliten, ungeeignete jüdische Elemente von dem Hineingelangen in die Geschworenen-Vorschlagslisten auszuschließen. Darum werden die Landgerichts-Präsidenten ersucht, diejenigen Amtsrichter, welche den Vorsitz in dem Ausschuß führen, der die Vorschlagslisten zusammenzustellen hat, darauf hinzuweisen, daß es zweckmäßig ist, nach Möglichkeit nach dem bezeichneten Ziel hin zu wirken. Diese Verfügung ist nicht ungesetzlich; sie wäre es, wenn der Oberlandesgerichts-Präsident die Herren jüdischen Bekenntnisses überhaupt von dem Geschworenendienst ausschließen wollte. Das ist aber nicht der Fall gewesen. Es ist nur die Weisung erlheilt worden, ungeeignete jüdische Elemente sernzuhalten. Von einer Ungesetzlichkeit kann also keine Rede sein. Ferner bin ich der Meinung, daß Herr Rickert mit seiner Entrüstung zu weit gegangen ist. Der Oberlandesgerichts-Präsident hat