Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 18 (1.5.1891)
- Date
- 1891-05-01
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 wird gern seinen Beitrag widmen. Wer ein Herz hat für die Jugend, für Armuth und Elend, der gebe seine Spende. Es wird ein edles und gutes Werk damit gefördert. Das Cornitö der Ferien-Kolonen fürjüdische Kinder." — Wir stehen diesem Aufruf mit gemischten Gefühlen gegenüber. Der Trennungspunkte zwischen den Konfessionen sind wahrlich leider schon so viele, daß wir nicht noch danach streben sollten, neue hervorzusuchen. Den Satz aber, daß das große Comitö der städtischen Ferienkolonien für die jüdischen Kinder besondere Kolonien nicht einrichten könne, wollen wir nicht ohne Kritik passiren lassen, zumal dieses Konnte soeben in einer besonderen Erklärung die allerdings selbstverständliche Versicherung abgiebt: „Niemals aber ist für uns eine konfessionelle Rücksicht maßgebend gewesen; es werden die Kinder aller Konfessionen gleichmäßig berücksichtigt", und in einen! ungedruckten Schreiben an Herrn S. Simmel erklärt: „Wenn Anträge von Eltern mosaischen Glauben, ihre Kinder rituell zu verpflegen, gestellt werden, so werden wir erwägen, wie weit uns-ere Organisation uns gestattet, diesen Wünschen nachzukommen". Das ist eine verklausulirte Ablehnung berechtigter Wünsche, während in den Jahren 1886, 1887, 1888 und 1889 dieselben rundweg abgelehnt wurden! Die Mutter eines armen Kindes wird doch wohl kaum erst beim Comite einkommen, ob ihr Kind dorthin geschickt werden kann, wo dasselbe rituelle Verpflegung erhalten wird. Es will uns bedünken, daß die Opferwilligkeit, mit welcher sich die Juden aller Schattirungen alljährlich all den Spenden für diesen Zweck betheiligen, eine Rücksicht dahill verdiente, daß vielleicht in einer Kolonie auch Kindern frommer jüdischer Familien der Aufenthalt ermöglicht würde, oder daß wenigstens die Veranstaltung des obigen Comites den Arbeiten des großell Comites organisch sich einfügte. Daß dies nicht der Fall ist, dafür glauben wir weniger die christlichen, als die jüdischen Mitglieder des großen städtischen Comites verantwortlich machen zu sollen, welche einen dahin gehenden Antrag, aus einem falschen Gefühl heraüs, früher bekämpft haben. Nachdem nun auf diese Weise eine Anzahl jüdischer Kinder von den Segnungen der Ferienkolonien ausgeschlossen ist, muß dem obigen Aufrufe allerdings weite Verbreitung und reiche Spendenbetheiligung gewünscht werden, und wir sind der Zuversicht, daß unsere „guten jüdischen Herzen" die Pflicht des doppelten Gebens hüben und drüben mit gleichem Eifer befolgen werden. GD Berlin, 22. April. Der Bericht über das Reichenheim'sch e. Waisenhaus der jüdischen Gemeinde für das Jahr 1890 enthält einen einleitenden Aufsatz über Berufswahl der männlichen Zöglinge. Die Verwaltung ist bestrebt, durch pädagogische Mittel und praktische Maßnahmen in den Zöglingen Vorliebe und Befähigung für den H andwerkerberuf zu wecken, ohne daß jedoch auf die Berufswahl in irgend einer Form ein Zwang ausgeübt wird. Bisher hat sich fast die Hälfte der Zöglinge dem Handwerkerberuf zugewandt. — In der Anstält wurden durchschnittlich 76 Zöglinge verpflegt und erzogen. Die gefammten Ausgaben betrugen rund 52,000 M. und wurden zum Theil durch die Zinsen der eigenen Fonds, zum Theil durch einen Zuschuß der jüdischen Gemeinde (29,000 M.) bestritten. Die Ausgaben für Beköstigung betrug pro Tag und Kopf 506/io Ps. — Alle Zöglinge besuchen öffentliche Schulen. Daneben ist Gesang- und Turnunterricht in der Anstält eingerichtet, und für die Knaben besteht ein Handfertigkeitsunterricht, in dem die größeren Knaben mit gutem Erfolg in der Anfertigung von Holzarbeiten unterwiesen werden. Das Waisenhaus steht unter der Verwaltung eines Kuratoriums, dessen Vorsitzender der Geheimrath Wilhelm Herz ist, und unter der Leitung des Direktors Dr. Jutrosinski. * Berlin, 26. April. Um die Befreiung von Kommunalsteuer hat beim Abgeordnetenhaufe der Rabbiner Dr. Maybaum petitonirt behufs Gleichstellung mit den Geistlichen der christlichen Kirche. Die Petitionskommission beantragte Tagesordnung, weil in der bestehenden Gesetzgebung dies nicht begründet sei, und wenn auch mancherlei Billigkeitsgründe für eine Gleichstellung der Religionsdiener der sogenannten privilegirten Kirchengesellschasten mit den Religionsdienern der übrigen geduldeten Religionsgemeinschaften sprächen, so strebe die Petition doch lediglich eine Gleichstellung der Rabbiner an, nehme aber auf die Religionsdiener anderer Religionsgesellschaften keine Rücksicht. Eine seltsame Begründung! * Pinne, 17. April. In einem eigenartigen Prozesse stand gestern vor dem hiesigen Amtsgerichte Termin an. Ein Mitglied der israel. Gemeinde ist gegen die drei Korporationsvorstandsmitglieder deshalb klagbar geworden, weil ihm seitens des Vorstandes die Tempelehrenrechte entzogen und dem Schächter verboten wurde, für ihn Geflügel n. zu schlachten, und zwar aus dem Grunde, weil gedachtes Korporatiousmitglied aus fremden Städten sogenanntes Koscherfleisch hier einbrachte und sich weigerte, an die hiesige Korporationskasse das hierfür übliche Krupkegeld zu entrichten. — Im heutigen Termine wurde jedoch Kläger nnt seiner Klage auf Grund des § 48 des Gesetzes vom 23. Juli 1847 und den §§42 unb 48 des Allg. Landrechts Th. II Tit. VI abgewiesen. § 48 lautet: Die Negierungen haben nicht nur in ben Fällen zu entscheiden, welche ihnen in diesem Gesetze ausdrücklich überwiesen sind, sondern fiub auch im Allgemeinen berechtigt und verpflichtet: 1. sich Ueberzeugung zu verschaffen, ob in jeder Synagogengemeinde die Verwaltung nach den Gesetzen überhaupt und nach gegenwärtiger Verordnung insbesondere eingerichtet ist; 2. dafür zu sorgen, daß die Verwaltung fortwährend in dem vorgeschriebenen Gange bleibt und angezeigte Störungen beseitigt werden; 3. die Beschwerden Einzelner über die Verletzung der ihnen als Mitglieder der Gemeinde zustehenden Rechte zu untersuchen und zu entscheiden. — In allen Angelegenheiten der Synagogen-Gemeinden geht der Rekurs an die Regierung, und gegen deren Entscheidung an den Oberpräsidenten. Der Rechtsweg ist gegen die Entscheidung der Regierung nur dann zulässig, wenn die Klage auf einen speziellen privatrechtlichen Theil gegründet wird. Allg. Landrecht Th. II Tit. VI. § 42. Jedes Mitglied einer Korporation ist schuldig, seine Handlungen dem gemeinschaftlichen Zwecke gemäß einzurichten und zur Erreichung desselben mitzuwirken. § 43. Die Korporation ist berechtigt, Mitglieder, welche diesem Zweck vorsätzlich, oder sonst beharrlich zuwiderhandeln, auszustoßen. * Lörrach, 22. April. Am 21. d. M. fand hier eine zahlreich besuchte Versammlung statt, in welcher der Schriftführer des „Vereins zur Abwehr d e s Antisemitismus", Lic. Gräbner aus Berlin, einen Vortrag über das Wesen des Antisemitismus und seine Bekämpfung hielt. Es waren mehrere hundert Männer aus den besten bürgerlichen Kreisen erschienen. Man bemerkte in der Versammlung eine Anzahl anerkannter Antisemiten, von denen nicht ein einziger dem Redner, dessen Ausführungen mit dem reichsten Beifall ausgenommen wurden, entgegenzutreten wagte, was um so bemerkenswerther ist, als Liebermann v. Sonnenberg in der. dortigen Gegend seit einiger Zeit eine rührige Agitation entfaltet. — Die Sozialdemokraten hatten sich von der Versammlung fern gehalten. 522 Eßlingen a. N., 16. April. Am 14. d. fand dahier eine durch die „deutsch-sozial-antisemitische Partei" in Württemberg einberufene Versammlung statt, zu der Herr Dr. Böckel als Redner verschrieben war. Schon lange vor Beginn war der große Saal dicht gefüllt. Die Mehrzahl der Anwesenden gehörte wohl der sozialdemokratischen Partei an und hatte den redlichen Willen mitgebracht, gegen die Böck^lschen Ausführungen Front zu machen. Der Vorsitzende der Versammlung, der zugleich Vorsitzender des Landesausschusses der antisemitischen Partei in Württemberg ist, betonte in seiner Eröffnungsansprache, daß die Partei keine Judenhetze treiben wolle, sondern sich nur gegen verschiedene Auswüchse im Gefchästsleben wende. Mit Recht erklärte dann ein sozialistischer Führer, dann brauche sich die Partei doch auch, nicht „antisemitisch" zu nennen. Böckel selbst brachte in einstündiger Rede die geläufigen Phrasen zum Vortrag. Der Redner wurde selten von beifälligen Zwischenrufen unterbrochen, desto häufiger dagegen durch kräftige Proteste der Versammlung. Einmal sah er sich sogar genöthigt, das Wort „Jude" durch „Geschäftsmann" zu ersehen, weil die Versammlung das Wort „Jude" nicht hören zu können scheine. Seine Ausführungen wurden hierauf durch mehrere Redner energisch bekämpft. Die antisemitische Partei wird nach diesen Erfahrungen, zu einem zweiten Debüt in Eßlingen keine Lust verspüren. 6. Cassel, 20. April. Am 15. d. M. feierte Herr Dr. Stein das Jubiläum seiüer 25jährigen Amtsthätigkeit als Dirigent der hiesigen israelitischen Schullehrerbildungs- und Schulanstalt. Dieser Tag gestaltete sich nicht nur für den Jubilar und seine Familie, sondern auch für die vielen Schüler und Freunde desselben zu einem wahren Festtag. Schon in der Frühe begrüßten die jetzigen Zöglinge des Seminars ihren verehrten Lehrer und überreichten einen geschmackvoll ausgestatteten Blumentisch. Später erschien der Ausschuß der israel irischen Lehrerkonferenz und überbrachte Gruß und Glückwunsch der israelitischen Lehrer Hessens unter Ueberreichung eines Pokals und einer künstlerisch ausgesührten Adresse. Dann begrüßte eine Deputation der früheren Schüler den Jubilar und überreichte ein sinniges Geschenk in Form eines Prachtalbums mit den Photographien sämmtlicher seitherigen Schüler des Herrn Dr. Stein, etwa 110 an der Zahl. Für Alle hatte