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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-04-10 · Heft 15 (10.4.1891) · p. Seite 177

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 15 (10.4.1891)
Date
1891-04-10
Page
Seite 177 (sequence 9)
Language
German
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Juden, der „selbst das Schaffst nicht scheuen würde", könnte er seinen Stamm „wieder zu einem geachteten Volke machen", zu einem Abtrünnigen wird, der in jedem Augenblick bereit ist, um einer frivolen Liebschaft willen seinen Glauben wie einen Rock zu wechseln, ja sogar zu einem Feinde seines Glaubens, der mit wahrer Befriedigung erklärt, daß er die Juden verabscheue. Wer für diese seltsamen Widersprüche eine Erklärung sucht, der findet sie in diesen, Tagebuch, das wir nach so vielen Beziehungen hin als eine ebenso lehrreiche und charakteristische wie interessante Lektüre — allen Eltern und Erziehern, aber auch nur diesen, empfehlen möchten. 6. X. Musikalische Traditionen bei Vorlesung der „Megilla^. Von Ed. Birnbaum. (Schluß.) Der Brauch des lauten Einfallens der Gemeinde bei den bezeichneten vier Versen wird von einer Tulmudstelle (Sota 36b) hergeleitet, wo die Frage, auf welche Art das Lied am Schilfmeer (Exod. 15) wohl angestimmt worden sei, mehrfache Erklärung findet'). Daselbst, sowie an den Parallelstellen über „Halle!" und „die Theilung des Schemä" werden die verschiedenen altsynagogalen Antiphonien bezeichnet, welche die Synagoge des Mittelalters auch auf die erweiterte Liturgie und die spätere synagogale Poesie übertragen hat, die hier aber übergangen werden müssen. Die talmudische Norm, daß „Schriftworte" nicht wie die „mündliche Lehre" auswendig rezitirt werden dürfen, beschäftigte wie die Talmudisten so auch die späteren Decisoren, die im Anschluß an jene Talmudstellen endgiltig erklärten: Sobald die versammelte Gemeinde die Bibelverse im Chor laut rezitirt, sei, wie beim Schemä, das als Ausgangspunkt genommen wird, jene Norm als aufgehoben zu betrachten. Diese freie Auffassung der Deutung einer alten Halacha hat selbst bei der Vorlesung der Thora Anwendung gefunden") und bildete den Untergrund für den weiten Ausbau der umfänglichen jüdischen Liturgie. Zum Unterschied von den liturgischen Bräuchen anderer Religionen weist dieser Grundsatz die Juden auf ein lautes Beten hin, sobald den betreffenden Gebeten Bibeltexte zu Grunde liegen. Darauf ist z. B. die Einführung der Verse miftft 'ft und TfT^ft' '* *7 in die „Göulah" benannte Liturgie des Abend- und Morgengottesdienstes zurückzuführen. Die Gaonen nannten diese Verse: bv D'plDS, und da man in den vier Megillaversen ein Analogon jener Gsulah-Liturgie erblickte, wurden auch sie so bezeichnet. Daraus erhellt also, daß die Bezeichnung der Megillaverse mit '’plftfi eine von den Versen Nftlftft 'ft und Tjlbtt' '*7 übertragene ist. Die Thatsache, daß R. Saadia Gaon nur zwei Verse anstimmen läßt") und andrerseits Kalir desgleichen nur zwei Verse poetisch ausschmückt, ist nur geeignet, diese Auffassung zu bekräftigen, wie ja die Bemerkung Elia Gaon's auf die Gaonen als die Begründer dieses Brauchs hinweist. Historisch läßt sich weiter verfolgen, daß um 1050 dem R. Kalonymos von Speier das Rezitiren der Megillaverse nicht wichtig erschien. Er spricht sogar ziemlich wegwerfend von dem Brauche: ly# ') Elia Gaon zu Oräch chajim 690,17. Die Berufung Rippmanns (Lebuleban ha-Keriah) auf Sopherim 14, 6 ist nicht treffend. Dort handelt es sich nur um den Nachsegen. 2) Zunz, Syn.-Poesie 76. Ritus 13. Daher rührt auch der Brauch, liturgische Bibelverse zuerst von der ganzen Gemeinde und dann vom Kantor rezitiren zu lassen. *) Kommentar zum römischen Machsor: “TftH mi® lj'ft *11 '2T1Ö '2 .ft'IIN'b ."nbft D'plDS ft'ltr (VHI, 16. X, 3). Jnift 13'Kl min, man sei an ihn weder durch Pflicht noch sonst etwas gebunden'), findet jedoch zu den Versen des R. Saadia noch den Vers II, 5 und die Bemerkung hinzugefügt, daß dieser Brauch mit jenem, bei der Vorlesung der göttlichen Eigenschaften (ni“!ft 3"') laut einzustiminen, keinen Vergleich aushält. Ferner pflegte um das Jabr 1200 der Vers 11, 5 von der Geineinde zu Worms nur tim Tage wiederholt zu werden"). In Italien fügte man wiederum den Vers VII. 10 hinzu"), während die Spanier auch VI, 1 zu den Pflichtversen zählen"). Der Dichter Kalir schmückte seinerseits die Verse II, 17 und IV, 1 poetisch aus — entweder auf Grund irgend einer Midraschstelle oder weil diese Verse in seiner Heimath üblich waren. Ist die Wahl der Verse in den verschiedenen Ländern und Zeiten eine verschiedenartige gewesen, so ist cs erst dem deutsche» Ritus Vorbehalten geblieben, alle irgendwo bezeichneten Stellen in zusammenfassender Art tonisch hervorzuheben, wobei seit der Mitte des 16. Jahrhunderts das Venezianer Machsor mit dem anonymen Kominentar „Maagle Zedek“ führend wurde, und deflen Führung wollen auch wir uns überlassen. Die mit besonderer tonischer Kennzeichnung bekleideten Stellen der Megilla sind folgende: I, 7: ft'^ftl wird nach den Accenten der Klagelieder rezitirt, weil der Midrasch und das Targum erklärt, die erwähnten Gefäße rührten vom ersten Tempel her. I, 22: m’,“6 wird auf Grund des Machsor „Maagle Zedek“ tonisch hervorgehoben und bildet den Schluß des 1. Kapitels. Möglicherweise sollte er aber auch den Frauen andeuten, daß der Mann im Hause das Regiment zu führen habe. Solche Andeutungen waren nicht selten. II, 4: nniftm, als Einleitung des ersten der vier Verse musikalisch gekennzeichnet. Die Gemeinde sollte auf den kommenden Vers aufmerksam gemacht werden, und das Machsor M. Z. schreibt ausdrücklich vor, der Vorleser solle die ersten Worte des nächsten Verses: 'llN' tP'K mit II, 4 verbinden. Diese Vorschrift entspricht dem liturgischen Brauche, daß der Vorbeter die von der Geineinde zu rezitirenden Bibelverse laut einführt, wie bei l^ft'l und vielen andern Stellen; sie kann aber auch mit der vorherrschenden Meinung der Decisoren zusammenhängen, daß bei der Megilla die Verse nicht auseinander gehalten zu werden brauchten p)DS S)lft Pft pmp min mnpw 'sb nnx nianwft pioa nbnm (Rokcach u. 21.). II, 5: BPK, der erste der vier Göulah-Verse. Diese wurden nach beliebten oder freikomponirten Melodien gesungen. In großen Gemeinden mit Chor wurden sie vielst i m m i g zu Gehör gebracht.'') II, 6: nSsn "WX wird nach den Accenten der Klagelieder rezitirt. Im Machsor M. Z. fehlt die Vorschrift über den Gebrauch dieser Accente. 2) Pardes 47, 4. 2) Rokeach 240. 3) Machsor Storni Bi UPU (vgl. Schibole Leket 198 und Tanja z. St. 4) Rippmann a. a. O. 5) Als ein Muster solcher Gesänge darf das von Naumbourg (3. Theil seines Wertes Nr. 13) angesehen werden. Den Sängern war auch verstattet, am 21^, wo am Eingang der Synagoge die Steuerveranlagung stattfand, und am einen „Teller" aufzustellen, in welchen die Mitglieder der Gemeinde „klingende Beweise" ihrer Liebe zum Synagogengesang uiederlegten. In ähnlicher Weise wurden auch die Sänger der „Sixtinischen Kapelle" in Nom belohnt.

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