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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-04-03 · Heft 14 (3.4.1891) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 14 (3.4.1891)
Date
1891-04-03
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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55. Lahrgang. Rr. 14. @j^£Dt£tttfrLerUn. 3. April 1891 Aeiiage zur „Allgemeinen Zeitung des IrröenLHums". KorrespondenM und Nachrichten. Deutschland. 8 Berlin, 31. März. Im festlich geschmückten und dicht gefüllten Gotteshause der jüdischen Reformgemeinde fand am 29. d. M. die feierliche Konfirmation von mehr als 50 Knaben und Mädchen statt. Nach Beendigung des Gottesdienstes begann der Konfirmationsakt. der durch Vorträge der Konfirmandinnen eingeleitet und abgeschlossen wurde und beffen Mittelpunkt die wahrhaft vorzügliche Festpredigt des Herrn Dr. Levin über den Vers Deuter. 5, 1 bis 3 bildete, die auf alle Zuhörer, auf Alt und Jung einen gleich ergreifenden Eindruck hervorbrachte. Der ganze Konfirmationsakt ist musterhaft eingerichtet, ohne Schaugepränge, ohne Wortgeklingel, einfach und würdig, aber gerade dadurch von tiefer Wirkung auf Geist und Gemüth. Als einer der Konfirmanden (Ludwig Them'al) im Namen der übrigen das religiöse Bekenntnis in bestimmt sormulirten Sätzen klar und eindringlich aussprach und mit dem Schema schloß, da ging ein Schauer der Andacht und der Erhebung durch das Gotteshaus. Die Erinnerung an diese Stunde wird sicher in den Herzen der Eltern wie der Kinder fortleben und beide Theile in dem jüdischen Bewußtsein kräftigen und befestigen. * Berlin, 27. März. Eine Entscheidung des Obersten Gerichtshofes in Wien als Kassationshof, wonach das Urtheil des Wiener Schwurgerichtshofes in der Ehrenbeleidigungsklage des Dr. Lueger gegen Alexander Scharf, sonne der diesem Urtheil zu Grunde liegenbe Wahrspruch der Geschworenen kasfirt wurde, gab der „Kreuzzeitnng" Veranlassung, in dem ihr eigenen Tone sich über diese Entscheidung auszulassen, und ihr Wiener Korrespondent kündigt eine antisemitische Interpellation an beit Justizminister an, dahingehend, wie die Wiener Abendblätter Kenntniß des Urtheils haben konnten, da der Oberste Gerichtshof erst Mittags in geheimer Sitzung darüber berieth. Diese aus Antisemitenkreisen stammende Version ist aber, wie die Wiener „Sonn- und Montagszeitnng" bemerkt, ebenso perfid als thatsächlich erlogen. Tenn nicht an demselben Tage, wo die Wiener Abendblätter die Urtheilskassirung brachten, hat der Oberste Gerichtshof über die Angelegenheit entschieden, sondern schon geraume Zeit vorher. Bereits vorigen Dienstag war die Entscheidung in offizieller Ausfertigung an das k. k. Landgericht gelangt, und erst die Mittwoch-Abendblätter berichteten über dieselbe. Damit ist die krasse Unwahrheit der Verdächtigung erwiesen, und gleichzeitig ist es auch handgreiflich, zu welchen schamlosen Tendenzzwecken dieses journalistische Manöver ausgeführt wurde. * Hamburg, 25. März. Gestern Abend wurde auf den Inspektor des jüdischen Friedhofs Haarburger ein Mordversuch gemacht. Ein etwa 22 jähriger Mensch führte sich bei dem Ueberfallenen als Ueberbringer eines Briefes ein lind schlug denselben, als er das Schreiben las, mit einem Beil auf den Hinterkopf, so daß cr blutüberströmt zusammensank. Offenbar liegt ein Raubmordversuch vor. Der Verbrecher entkam. -E Harburg, 2l. März. Am 18. März feierte der hiesige Lehrer und Prediger Fleischhacker sein 50jähriges Amts-Jubiläum, unter Theilnahme weiter Kreise. Frühmorgens wurde der Jubilar durch ein Ständchen überrascht. Im Saufe des Vormittags erschien der Vorstand der Gemeinde und übergab ihm unter ehrenden Dankesworten für sein treues und segensreiches Wirken ein ansehnliches Geschenk. Lehrer Philipp aus Lüneburg war als Deputirter des jüdischen Lehrervereins der Provinz Hannover erschienen und überreichte eine Dorische Prachtbibel und eine Adresse. Ein Deputirter der evangelischen Schulen überbrachte die Glückwünsche derselben, ferner der Präsident des Lehrervereins an der Elbe die Grüße der christlichen Kollegen. Vom Landrath Herrn v. Göschen war ein sehr herzliches Schreiben eingelaufen. Auch der katholische Geistliche hatte seinen Glückwunsch gesandt. Den Glanzpunkt des Festes bildete das Bankett, welches die Gemeinde ihm zu Ehren im Rathskeller des Abends veranstaltet hatte, und zu welchem auch der Landrabbiner Dr. Gronemann erschienen war. * Görlitz, 27. März. Ein Antisemiten-Prozeß. welcher seinerprinzipiellen Bedeutung wegen das Interesse weiterer Kreise in Anspruch nehmen dürfte, gelangte gestern vor der Strafkammer des hiesigen Landgerichts zur Verhandlung. Auf Antrag verschiedener jüdischer Kaufleute Hierselbst war gegen den früheren Vorsitzenden des Görlitzer deutschsozialen Vereins, Major z. D. v. Mitzlaff, und den Lieutenant Rentier Lorenz, beide zu Görlitz und als enragirte Antisemiten bekannt, Anklage wegen Verbreitung antisemitischer Flugblätter, in denen von der jüdischen Kaufmannschaft nicht erweislich wahre Thatsachen behauptet wurden, und die von dem bekannten, erst neulich wegen groben Unfugs vorbestraften Antisemiten-Agitator Fritsch aus Leipzig herrührten, erhoben worden. Der erste Antrag, ^welchen die Vertheidigung gleich nach Eröffnung der Sitzung stellte, lautete auf „Ablehnung des im Richterkollegium sitzenden jüdischen Landgerichtsraths Wendriner" wegen „Befangenheit". Die Verhandlung mußte infolge dessen, da nicht sofort ein Ersatzrichter zur Stelle war, auf dreiviertel Stunden vertagt werden. Alsdann erklärte sich der Gerichtshof zwar mit der Ablehnung des genannten Richters einverstanden, aber nicht, weil „Befangenheit" angenommen werde, sondern weil in den Flugblättern die jüdischen Richter als solche angegriffen seien und es darin hieße: „Die Juden fälschen deutsches Recht und deutsche Sitte." Vier jener Hetzflugschriften, welche schier Unglaubliches an Verleumdungen und Beschimpfungen zum Inhalt haben, wurden alsdann verlesen. Auch das gedruckte Begleitschreiben, in welchem der hiesige deutsch-soziale Verein um Verbreitung der Flugblätter bittet, und der Strafantrag der jüdischen Kaufleute gelangen zum Vortrag. Der Vertheidiger bezweifelt, daß Firmen als solche, wie es theilweise hier geschehen, berechtigt sind, Strafantrag zu stellen. Die Zeugenvernehmung erstreckte sich lediglich auf die Feststellung, in welcher Weise die Vertheilnng der Flugblätter stattgefunden. Demnach sind 6000 Blätter zu einer Hälfte in Görlitz, zur anderen in der Provinz zur Vertheilnng gekommen. Als Zeugen fungiren zwei Görlitzer antisemitische Heißsporne, Hauptmann a. D. Tschirner und Premier-Lieutenant a. D. Winter, sowie der Antisemiten- Häuptling, Ingenieur Fritsch-Leipzig. Letzterer giebt erst auf mehrmaliges Befragen des Vorsitzenden zu, daß er bereits wegen groben Unfugs vorbestraft ist. Der Gerichtshof beschließt, alle drei Zeugen nicht zu vereidigen. Die Staatsanwaltschaft weist darauf hin, daß die beiden Angeklagten, auch wenn man ihre Pflichten als Mitglieder eines politischen Vereins anerkennen wolle, weit über das Maß des Erlaubten hinausgegangen feien und sich ungesetzlicher Mittel bedient hätten; die Flugblätter enthielten schwere Beleidigungen. Der Antrag der Anklagebehörde lautete auf 150 M. Geldstrafe für jeden Angeklagten, ferner auf Publikationsbefugniß der Strafantragsteller. Der Gerichtshof verurtheilte die Angeklagten v. Mitzlaff und Lorenz, nach dem Anträge des Staatsanwalts. In der Begründung des Urtheils wird gesagt, daß 8 193 nicht in Betracht komme. Die Verurtheilung hat insofern eine prinzipielle Bedeutung, als es das erste Mal ist, daß Verbreiter antisemitischer Flugschriften bestraft worden sind. * Gleiwitz, 26. März. Die Israelitische Kinderheilstätte im Soolbad Königsdorff-Jastrzemb (Verwaltung zu Gleiwitz) veröffentlicht ihre Aufn ahme-Bestimmungen, denen wir Folgendes entnehmen : Die israelitische Kinderheilstätte im Soolbade Königsdorff-Jastrzemb hat den Zweck, kränkliche, in der Entwickelung zurückgebliebene, zumal skrophulöse Kinder behufs Kräftigung und Wiederherstellung ihrer Gesundheit zu einem geeigneten Kurgebrauch 'aufzunehmen. Die aufznnehmenden Kinder dürfen nicht jünger als fünf und im Allgemeinen nicht älter als vierzehn Jahre sein. Bettlägerige Patienten sind von der Aufnahme ausgeschlossen, desgleichen Kinder, die an ansteckenden Krankheiten, Idiotie, Epilepsie oder Schwindsucht in vorgerücktem Stadium leiden. Die Gesuche um Aufnahme in die Anstalt sind all die „Verwaltung der Jastrzember Israelitischen Kinderheilstätte zu Gleiwitz" zu richten. — In jedem Aufnahme-Gesuche ist der Vor- und Zuname des Kindes, Tag und Jahr seiner Geburt, sowie Name, Stand und Wohnort des Vaters bezw. der Mutter anzugeben. Jedem Aufnahme-Gesuche muß ein ärztliches Attest, welches eine genaue Angabe über die Krankheit

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