Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 11 (13.3.1891)
- Date
- 1891-03-13
- Page
- Seite 123 (sequence 3)
- Language
- German
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123 Stellen in Deutschland. Ein Theil unserer Glaubensgenossen und nicht selten gerade solche, die sonst ihr Gold nicht sparen, werden mürrisch, wenn sie für Kultusbedürfnisse — und das sind im Wesentlichen die Lebensbedürfnisse derer, die dem Kultus dienen — Etwas bezahlen sollen. O du gutes jüdisches Herz; du hast auch einige Schattenseiten! Die Einzelnen schieben die Last den Gemeinden zu, und wenn die Gemeinde-Vorstände zu diesem Zwecke die Steuerschraube anziehen, dann ist der Jammer erst recht groß. Mit der Einführung der Deklarationspflicht für die Staats- «inkommensteuer im größten der deutschen Bundesstaaten, werden sich hoffentlich auch die Gewisien in Bezug auf die Kultussteuern schärfen, und man wird es für eine Ehre halten, hohe Steuer zu zahlen, gerade sowie man es für eine Ehre hält, eine Stiftung zu machen! Wir halten die neue Bestimmung, die den Rabbinen einen bescheidenen Einfluß auf die Jugenderziehung von Staatswegen gewährt, für eine durchaus vortheilhafte und wünschenswert he. Das Ideal der „freien Kirche im freien Staate", wie es vor einem Menschenalter die Geister beherrschte, erscheint uns undurchführbar. Man blicke auf Belgien und frage sich, ob dort befriedigende Zustände herrschen. Es handelt sich nicht um das historische Recht der Kirche — dies wäre durch einen Akt der Gesetzgebung zu beseitigen — sondern um die historische Entwicklung selbst. Diese kann man nicht durch eine theoretische Betrachtung von der Studierstube aus fortschaffen. Wir haben die Bedenken gegen die projektirte Einrichtung oben nicht zurückgehalten; ebensowenig haben wir den Anlaß benutzt, um den jüdischen Geistlichen und den jüdischen Gemeinden etwa Schmeicheleien zu sagen. Das aber möchten wir bestimmt Voraussagen: Wird die Bestimmung Gesetz, so werden die Rabbinen ihre neue Thätigkeit bald liebgewinnen und ihre Pflicht, bei der Erziehung der Jugend mitzuwirken, sowohl dem Vaterland als der Religion gegenüber voll und ganz erfüllen. Gin Normaistaat in nuce. Von Wilhelm Emanuel Backhaus. Die Erkenntniß, daß der Zweck des Staates nicht nur darin besteht, seinen Genoffen Leben und Eigenthum zu sichern, sondern ihnen auch die Möglichkeit zu gewährleisten, ihre geistigen und physischen Kräfte bis zur höchstmöglichen Vervollkommnung zu entwickeln, da nur die Wohlfahrt aller Glieder eines Staatsganzen die Wohlfahrt dieses Ganzen ausmacht, hat den Staatsphilosophen und Staatspraktikern schon in den frühesten Zeiten der Geschichte weniger Schwierigkeiten gemacht, als die Wahl der zur Erfüllung dieses Zweckes zuergreifenden rechten Mittel. Freilich konnte man sich in den verschiedenen Zeitaltern und auf den verschiedenen Kulturstufen der bunt über die Ländergebiete sich verbreitenden Völker nicht überall die gleichen, und noch weniger die gleich richtigen, Vorstellungen vom Staatszwecke machen. Und wenn es einsichtsvollen Staatsherrschern gelungen war, den Staatszweck, sowie eines der zur Vollführung desselben erreichbaren Ziele zu erkennen, so zögerten sie doch meistens, bis zu diesem Ziele, durch dessen Gewinnung man doch einzig dem Zwecke zu dienen vermochte, vorzudringen. Nur wenige Herrscher der vorchristlichen sowohl, wie der nachchristlichen Zeit hatten die Einsicht und den Muth, diejenigen Mittel zu ergreifen, welche geeignet waren, auf der Bahn der staatlichen Entwickelung vorzuschreiten. Die große Mehrzeit der Staatsgebieter vollzog indeß entweder nur einige Schcinschrittc auf solcher Bahn, oder sie bestand, meistens aus Herrschsucht, auf ihrem Ich, d. h., ihrem absoluten Willen, unter dem Vorwände, daß die Vollziehung dieses ihres Willens das geeignetste Mittel zur Herbeiführung und Erhaltung der Wohlfahrt ihrer Völker sei. Ihr Ich, ihr absolutes Ich, war ihnen ein Surrogat des nationalen Gesammtwilles, war ihnen einzig und allein Zweck und Ziel des Staates, ja der Staat überhaupt. Napoleon, der kriegsdürstige Eroberer, war nicht der letzte in der langen Reihe derjenigen Fürsten, welche nach der Staatsmaxime Ludwig XIV. handelten. , Nur einmal, soweit wir Kunde haben von der frühesten Geschichte der Menschheit, hat sich eine Staatsbildung vollzogen, von der wir sagen können, daß bei ihr der Zweck des Staates richtig erkannt war und die Mittel, welche man zur Erfüllung deffelben ergriff, diesem Zwecke völlig entsprachen. Diese denkwürdige Volksgemeinschaft erscheint uns zwar nur im Dämmerlichte der Geschichte, und wir vermögen von derselben nicht viel mehr zu erkennen, als was die bilische Urkunde über sie berichtet. Und diese wahrscheinlich schon im Kindheitsalter eines hochbegünstigten Volkes sich gleichsam naturgesetzlich vollzogene Staatsbildung ist — der patriarchalische Staat der Hebräer, eines Völkerkonglomerats, welches von jenseits des Euphrat aus Mittelasien ausgewandert war und sich nach einer langen Wanderung über Chaldäa und Mesopotamien in Palästina angesiedelt hatte. An der Spitze dieses kleinen Staatswesens stand Abram, der Mann aus Ur in Chaldäa. Wohl sind auch von anderen Völkern patriarchalische Staatsbildungen ausgeführt worden, namentlich seitens gernianischer Stämme; aber bei keinem Volksstamme oder Volke mögen die Grundlagen einer solchen dem Leben und Streben einer großer Familie ähnlichen Volksregicrung so vollkommen und zugleich, so einfachnatürlich gewesen sein, wie diejenigen es waren, auf denen die Familienregierung des ehrwürdigen Sohnes des Therah im Lande Kanaan beruhte. Es kann dem Staatsphilosophen bei der Betrachtung dieses glücklichen Staatswesens gleichgiltig sein, ob die Schilderung deffelben in der Genesis auf geschichtliche Thatsachen zurückgeführt, oder nur als Dichtung angesehen werden muß; ob Abram mithin eine geschichtliche Persönlichkeit, oder die erfundene Heldengestalt eines Poeten ist. Das Eine steht unabänderlich fest, daß vor vielleicht länger als 4000 Jahren in Chaldäa, oder Syrien, oder Phönizicn, oder Palästina oder in einem andern Lande Mittelasiens oder Vorderasiens ein Mann gelebt hat, welcher fähig war, entweder einen Staat, wie der des Abram war, zu gründen und auszubauen, oder in seinem Gehirne zu konzipiren. Es ist zur Darlegung meiner Ansicht und zur Durchführung meiner Absicht ferner durchaus unerheblich, ob die Schöpfungsgeschichte nnd die sich ihr anschließenden Erzählungen der erste Theil des Schriftwerkes sind, welches man „Die fünf Bücher Mosis" nennt, oder ob die Genesis später geschrieben worden ist, als die übrigen Theile desselben und folglich, wie neuere Forscher behaupten, das letzte der fünf Bücher bilden müßte. Der patriarchalische Staat des Abram — und auch das steht unzweifelhaft fest — ist mit seinen Hauptgrundlagen mit dem Blicke des Geistes klar zu erschauen; er hat zuversichtlich ein Dasein, ob ein geschichtliches oder ein dichterisches, laste ich dahingestellt sein. Er stellt sich der niodcrnen Staatskunst in vielen Hauptprinzipien als ein realisirbares und der Verwirklichung sehr würdiges Staattzideal dar. Ich bezeichne ihn deswegen als einen Normalstaat; nicht aus dem Grunde, weil er in Allein, was er war, itnd wie er war, auch für uns und unsere Zeit mit ihrem verschiedenartigen Bedürfniffen ein Musterstaat sein könnte. Aber weil die Grundlagen, auf die er gestellt war, auch jetzt noch als Richtschnur