Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 10 (6.3.1891)
- Date
- 1891-03-06
- Page
- Seite 114 (sequence 6)
- Language
- German
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streit der Interessen rechtfertige zur Genüge die Ausschließung der, Juden vom Vollgenuß bürgerlicher Rechte, eine Erklärung, die an, Deutlichkeit nichts zu wünschen übrig läßt, die aber gegenüber unseren heutigen Antisemiten und ihrer Kampfesweise wenigstens, den Vorzug hat, ehrlich zu sein, wenngleich heute wie ehedem der Geist der immer wieder gerühmten christlichen Liebe — der Geist der Billigkeit vermißt wird! Nichtsdestoweniger erachtete es die Regierung Sachsens vor einem halben Jahrhundert als ein Gebot der Humanität, den Juden nicht nur Heimathsrechte, sondern auch die bürgerlichen, insoweit diese zum Betriebe eines Handwerks unerläßlich sind, zu gewähren. Freilich bürgerliche Ehrenrechte den Juden zu verleihen, dazu konnte sich vor einem halben Jahrhundert ein christlicher Staat noch nicht aufschwingen! Auch sollten die Juden weder Apotheken, noch Gast-, Speise- und Schankwirthschaft haben, denn wie die geistreiche Motivirung lautet, der den Juden innewohnende Spekulationsgeist, der bei der Wahl der Mittel zum Gewinn nicht zu ängstlich ist, macht es bedenklich, namentlich Apotheken ihnen zu überlassen, was die nachtheiligsten Folgen für Leben und Gesundheit der Einwohner haben könnte. Die Juden wurden also nicht mehr getreten, gefoltert und verbrannt — allein gebrandmarkt und — noch dazu in erster Reihe eine Gemeinde, an deren Spitze Frankel als geistliches Oberhaupt stand! Dieser verfaßte nun eine Eingabe, welche vom Vorstand der Gemeinde dem Ministerium des Innern überreicht wurde, die zum Inhalt hatte, daß die Staatsregierung Sachsens nicht beanstandete, ihre jüdischen Unterthanen vor den Augen der gebildeten Welt als Meuchelmörder hinzustellen! Als nun der Minister von Nostiz und Jänkendorf diese Aeußerung in einer Zuschrift an den Vorstand verwies, begab sich Frankel zum Minister und kündigte sich selbst als den Verfasser der Eingabe an, und mit unverhohlener Entrüstung fragte er den Minister, worin denn eigentlich der Unterschied zwischen dem gedungenen Meuchelmörder und den Juden, wie sie von der Regierung aufgefaßt werden, bestehe. „Auch der Meuchelmörder," fügte Frankel hinzu, „mordet nicht aus Lust am Morde, sondern aus Lust an dem ihm aus diesem Morde hervorgehenden Gewinn!" Der Minister schwieg und Frankel hatte die Genugthuung, einen königl. Minister in seinem eigenen Empfangszimmer — zum Schweigen verurtheilt zu haben! Nun hätte man wohl hoffen dürfen, daß die Regierungsvorlage in ihrem die Verhältnisse der Juden verbessernden Theile die unbedingte Genehmigung der Kammer erhalten werde, jedoch die deprimirende Ueberraschung, die der Erfolg hervorrief, erhellt aus Frankels eigenen Worten: „Die Berathungen", sagt Frankel, „welche in den deutschen Kammern bis zum Jahre 1848 über Emanzipation der Juden gepflogen wurden, bilden für diese ein wahres Martyrologium. Wie auf den amerikanischen Sklavenmärkten Sklaven zur Schau ausgestellt werden und der herzlose Käufer herantritt und jedes Glied betastet, so wurde an diesen Stätten der bürgerlichen Freiheit über jedes Stück Moral des Juden abgeurtheilt. Nichts ist mehr geeignet, ein Bild der Unreife jener deutschen Kammern zu geben, welche diese für Freiheit hielten, als diese Verhandlungen, und nirgends mehr, als in ihnen, spiegelt sich die Leidensgeschichte der Juden in der Neuzeit ab;" und daß der heute nur schwach gedämpfte Judenhaß aus ihnen immer neue Nahrung zieht, darf mit Recht behauptet werden. Allein lassen wir die Gegenwart und kehren wir zu Frankel zurück, denn wir wollen nur mit Tinte schreiben und nicht mit — Galle! Doch wollen wir zuerst noch eine kleine Auslese von Albernheiten der einstigen sächsischen Spießbürgerweisheit unseren Lesern zuni Besten geben. Der Bürgermeister einer vom Viehhandel sich nährenden Stadt wollte daß, die Juden nur vom Viehhandel, ein anderer Bürgermeister, daß sie nur vom Weinhandel ausgeschloffen werden. Der ehemalige Konsulent der Leipziger Buchhändler beantragte, sie vom Buchhandel auszuschließen. Gegen den letzten Antrag sprach der Oberhofprediger Dr. von Ammon, indem er geltend machte, daß schon Muhammed die Juden ein Büchervolk nannte, und seltene Bücher, meint v. Ammon, sind wirklich nur durch sie zu haben!! (Sollte die Animosität des Hofpredigers a. D. Stöcker gegen die Judenblätter nicht in einem Zusammenhänge stehen mit der geistreichen Motivirung seines ehemaligen sächsischen Amtsbruders, die Juden vom Buchhandel nicht auszuschließen?) Der Bürgermeister von Dresden beantragte, den Juden den Aufenthalt in anderen großen Städten zu gestatten, damit inan nicht Dresden und Leipzig allein das onus, Juden zu haben anfbürde (wahrscheinlich wollte er wahrhaft christlich theilen); dieser Antrag wurde jedoch abgelehnt, und zwar aus einem höchst seltsamen, die damalige Staatsweisheit charakterisirenden Grunde — weil die polizeiliche Aufsicht in diesen beiden Städten besser gehandhabt wird! Unter solchen Uinständen brachte der ersehnte Landtag nur bittere Enttäuschung. Endlich im Jahre 1838 entschloß man sich in Sachsen, die Juden einigermaßen als Menschen zu betrachten und ihnen bürgerliche Rechte einzuräumen. Nur machte noch der von den Juden zu leistende Bürgereid dem Stadtrath zu Dresden große Beklemmung, da der sogenannte Eid moie judaico nicht mehr angewendet werden sollte. Auch hierin wies Fr. auf den Ariadnefaden hin, der die Väter der Stadt Dresden zum Ziele leitete. Auf Frankels Antrag erhielt folgende Bestimmung Gesetzeskraft: 1. Der Eid ist in folgender Formel zu leisten: „Ich N. N. schwöre hiermit im Namen des Gottes Israel, daß ich das, was mir vorgelesen, von nur auch verstanden worden ist, fest, treu und unverbrüchlich halten will. 2. Bei N. N. sind die bürgerlichen Geschlechtsnamen und nicht, etwa, wie die weisen Stadtväter wollten, Ich, Benjamin, der Jude zum weißen Roß, einzuschalten. 2. Der Eid ist stehend, mit bedecktem Haupte und Erhebung der rechten Hand abzulegen. Es dürfte vielleicht von Jntereffe sein, zu erfahren, daß sogar darüber debattirt wurde, ob am Schluffe des Eides Omen oder Amen gesagt werden müsse, endlich siegte das Amen über das Omen mit 29 gegen 8 Stimmen. Frankels Bemühung und seiner Einsicht war es wiederum gegelungen, die Juden vor Hohn und die Gesetzgebung vor Thorheit zu schützen. Dieser Bemühung verdanken wir die wissenschaftlich sehr werthvolle Schrift: „Die Eidesleistung der Juden". Frankels Thätigkeit beschränkte sich jedoch nicht nur darauf, die rechtlichen und bürgerlichen Verhältnisse der Juden in Sachsen zu beffern, sondern er zog das gesammte Judenthum in den Kreis seines humanen Strebens. Nächst seinen Glaubensgenossen im übrigen Deutschland waren es besonders die russischen Juden — dieses Schmerzenskind der jüdischen Gesammtheit in der Gegenwart für die Frankel in die Schranken trat. In Rußland, dem Lande, in welchem Vergewaltigung und Verhöhnung der edelsten Güter der Gesellschaft auf der Tagesordnung stehen, in dem Lande, das durch die Maulwurfsarbeit des Nihilismus unterwühlt und durch die Bestechlichkeit der Beamten in seinem Innersten krankt, erging es den Juden bis auf den heutigen Tag so erbärmlich, daß es an der Zeit wäre, daß die Vorsehung einen neuen Mose erstehen laffen sollte, der die Juden aus dem russischen Mizraim zu führen im Stande wäre. Was Frankel für hene Bedrängten fühlte, das zeigt uns am deutlichsten ein Aufruf, den wir, da derselbe auch heute noch aktuell