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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-03-06 · Heft 10 (6.3.1891) · p. Seite 113

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 10 (6.3.1891)
Date
1891-03-06
Page
Seite 113 (sequence 5)
Language
German
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113 wurde von einsichtsvollen Männern darauf, hingewiesen, daß es auch jüdische Laudesbewohner in Sachsen gäbe — sie glichen dem Prediger in der Wüste, und als man petilionirte, lautete der Bescheid: Die Stände wünschen, daß die Verhältnisse der jüdischen Glaubensgenossen in Erwägung gezogen und unter Zustimmung der nächsten Ständeversammlung festgestellt werden möchten. Allein nicht Aufrichtung, sondern Demüthigung sollten die Juden erfahren! Die Regierung verlangte nämlich, daß die moralische Verbesserung der Juden und namentlich ihre Annäherung an christliche Gebräuche und Sitten ihrer bürgerlichen Emanzipation vorangehe und: daß der Sabbath auf den Sonntag verlegt werde! Wenig gefordert — allein es genügt, um zu zeigen, daß nicht allein Juden, sondern auch gewisse Regierungsmänner auf Handel und Schacher sich verstehen. Frankel bemerkt zu dieser Forderung: „Man kann kaum den bittern Zweifel unterdrücken, ob den mit solchem Frevel an Göttlichem und Menschlichem Hervortrctenden nicht noch mehr eine moralische Verbesserung als den Juden nothgethan hätte!" Man versuchte neuerdings, an die erste Kammer eine Petition gelangen zu lassen, der als Motto folgende Worte Herders vorangestellt wurden: „Ist der Staat das, was er sein soll — das Auge der allgemeinen Vernunft, das Ohr und Herz der allgemeinen Billigkeit und Güte, so wird er eine jede dieser Stimmen hören und die Thätigkeit aller Menschen aufweckcn und ermuntern!" Die Deputation der ersten Kammer erstattete durch ihren Referenten, Bürgerineister Hübler zu Dresden, Bericht. Sie erkannte die Berechtigung der Bitte der Juden an, wies den von der Regierung aufgestellten Grundsatz — die moralische Verbesserung der Jude» muffe der Emanzipation vorangehen — mit der Bemerkung zurück, daß, aus welcher Stufe der moralischen Bildung die große Masse der jüdischen Glaubensgenossen stehen mag, dies durch den Druck bedingt ist, unter dem sie niedergehalten worden. Dieser Bericht der Deputation wurde in der Sitzung der ersten Kammer am 26. Juni 1833 verlesen, und Prinz Johann, nachmaliger König, sprach sich in sehr wohlwollender Weise über die Juden aus, ebenso viele andere angesehene Männer. Jedoch der königliche Kommissarius machte dagegen geltend: „Die Volksstämme germanischen Ursprungs zeichnen sich durch Geradheit, Offenheit, Rechtlichkeit, Vertrauen, lebhaftes Gefühl für Ehre und durch persönliche Tapferkeit aus. Diese echt germanische Weise findet offenbar in den Fehlern des jüdischen Charakters einen schneidenden Gegensatz, eine Art von Polarität". Ferner führt der Kommissarius aus: „Die Israeliten sind ein durch die ganze Welt zerstreutes Volk und bilden durch ihre Religion eine Familie und zugleich eine — Handelsnation!" Die sich durch mehrere Tage hinziehende Debatte endete mit dem Siege des guten Prinzips, und es wurde die Staatsregierung ersucht, der nächsten Stände-Versammlung einen Gesetzentwurf in diesem Sinne vorzulegen. Zugleich wurde auch die Unterstellung des jüdischen Kultus und der jüdischen Schule unter das Kultusministerium beantragt, welchem Anträge bereitwillig Folge gegeben wurde. So lagen die Verhältnisse der Juden in Sachsen, als Frankel, wie bereits erwähnt, zum Rabbiner berufen wurde. Nunmehr hatten die Juden des Königreichs Sachsen einen Rabbiner, eine Schule, mehrere Vereine; nur das, was dem Menschen das Erstrebenswertheste ist — die Ehre, wenigstens die bürgerliche, hatten sie noch nicht. Diese sollte ihnen der Landtag von 1836 bringen. Allein, wer beschreibt das Entsetzen der Gemeinde, die nach langem Hoffen und Harren erst hören niußte, die von der Staatsregiecung veranlaßten Ermittelungen seien noch nicht so weit gediehen, um einen sicheren Anhalt zu gewähren, ob und welche veränderte Gesetzgebung in Beziehung auf die Verhältnisse der Juden sich als angemesien erweise. Es war dies allerdings ein harter Schlag für die Gemeinde, jedoch sie hatte jetzt einen Anwalt, dem sie getrost ihre Angelegenheiten überantworten konnte, einen Anwalt, der mit der Schärfe seines Verstandes, mit bewunderungswürdigem Freimuth und unverhohlener Indignation der Regierung gegenüber auftrat, sie hatte — Frankel! Nachdem Frankel von dem Bescheide der Regierung Kenntniß erhalten, suchte er sofort um eine Audienz bei dem Prinzen Johann nach, der schon früher die Sache der Juden verfochten, und stellte dem hohen Herrn das Betrübende der Lage der israelitischen Gemeinde vor, die so lange vertröstet wurde und sich, da sich ihr eine bessere Zukunft eröffnen sollte, in einen Recht und Humanität verspottenden Zustand zurückversetzt sieht, „und — so schloß Frankel — „die von mir vertretene Gemeinde hat nur Eines, worauf sie ihren Anspruch gründet — das Recht, das auch im Schwachen geehrt werden muß!" Der Prinz entließ Frankel mit den Worten: „Ich werde mit meinem Bruder, dem König, über diese Angelegenheit sprechen." Sodann begab sich Frankel auch zu dem Minister und stellte ihm in eindringlichen Worten die grenzenlose Bestürzung der Gemeinde vor, indem er sagte: „Der Staat spricht bei jeder Gelegenheit die Absicht aus, die jüdische Jugend vom Schacher ab- und dem Handwerk zuzuführen, und räumt dein Juden nicht die Befugniß ein, ein Handwerk auszuüben!" Darauf entgegnete ihm der Minister: „Aber sie können es doch im Auslände ausübend" Hierauf Frankel: „Exzellenz sind Familienvater! Würden Sie in dem Gedanken Beruhigung finden, Ihren Sohn in Künsten und Wissenschaften in der alleinigen Aussicht erziehen zu lassen, daß Sie ihn einst werden von sich weisen müssen? Ihr Sohn aber, wird er Sie nicht als die Veranlassung seines Ilmherirrens in der Fremde betrachten, da er in seinem Vaterlande keinen Wirkungskreis findet und nun aus Vaterhaus und Vaterland hinausgestoßen ist? Und der Jude, wo findet er ein neues Vaterland, ivelcher Boden nimmt ihn freundlich auf?" Der Minister war bei diesen Worten tief gerührt und gab Frankel die tröstliche Versicherung, es werde noch in diesem Landtage eine Gesetzesvorlage an die Kammer in Betreff der Juden gelangen. So war es Frankel gelungen, den niedergebeugten Gemüthern einigen Trost zu bringen und einen Minister zum stillen Gestäudniß gebracht zu haben, daß man in Betreff der Juden Gesetze gebe, ohne die Juden und deren Verhältnisse auch nur im Entferntesten zu kennen. Nicht lange nach dieser Unterredung Frankels mit dem Minister ging bei der ersten Kammer das in Bezug zu dem Kultus stehende Gesetz ein, welches den jüdischen Glaubensgenossen zu Dresden und Leipzig gestattete, an einem jeden dieser Orte in eine Religionsgemeinde sich vereinigen und als solche ein gemeinschaftliches Bet- und Schulhaus zu haben, und werde, damit sie ein solches entweder durch Ankauf oder durch Erwerb eines Bauplatzes, auf den sie das Gebäude bauen könne», das Verbot, nach welchem Juden Grundstücke nicht besitzen dürfen, hierdurch aufgehoben. Auch eine Vorlage in Betreff der Verbesserung der bürgerlichen Lage der Juden konnte die Regierung nicht länger hinausschieben, und so wurde am 28. Februar 1837 der ersten Kammer ein Dekret: „die bürgerliche Verbesserung der Juden" betreffend, übergeben. Zwar wurde in demselben nur das gewährt, was man nicht versagen konnte, und auch das in einer Form, als bedürfte die Regierung einer Rechtfertigung für das, was sie jetzt bot, und nicht vielmehr für das, was sie so lange ungerecht vorenthalten hatte. Es wurde, wie immer, unbegründeter Weise darauf hingewiesen, die Juden seien in christlichen Staaten ein fremdes Element, und der Wider-

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