Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 9 (26.2.1891)
- Date
- 1891-02-26
- Page
- Seite 99 (sequence 3)
- Language
- German
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SS Daß die Erstrebung eines einheitlichen Gottesdienstes dringendes Bedürfniß ist, glaube ich oben genügend nachgewiesen zu haben. Freilich »verhehlen wir selbst uns keineswegs, daß gerade d'ie Erreichung dieses Zieles mit manchen Schwierigkeiten verbunden sein dürfte; es heißt daher in dem 8 2 des Entwurfs auch nur: „Erstrebung eines möglichst einheitlichen Gottesdienstes unter Zugrundelegung eines einheitlichen Gebetbuches." Sollte, woran wir jedoch zweifeln, keines der vorhandenen Gebetbücher für die Verhältnisse in den Gemeinden unserer Provinz geeignet erscheinen, so würde voraussichtlich eine dazu erwählte Kommission unter Hinzuziehung nainhafter Rabbinen die Ausarbeitung eines neuen, dem gemüßigten Reformstandpunkt der jüdischen Gemeinden Westfalens entsprechenden Gebetbuches zu übernehmen haben. Hauptziel bleibt vor Allem: Einrichtung eines würdigen Gottesdienstes, in welchem auch das deutsche Gebet sowie das deutsche Lied zu ihrem Rechte kommen. Man wende nicht ein, daß die kleineren Gemeinden, welchen weder Orgel noch Harmonium zu Gebote stehen, den deutschen Gesang im Gottesdienst schon aus diesem Grunde nicht pflegen können. Mir sind gerade in unserer Provinz verschiedene kleine Gemeinden bekannt, die ohne diese Hilfsmittel einen schönen einstimmigen Gemeindegesang eingeführt haben. Bei einigem guten Willen der Betheiligten, die, wie aus den Zuschriften an den Vorstand unserer Gemeinde hervorgeht, im Prinzip mit uns einverstanden sind, wird, daran zweifeln wir nicht, die Sache zu einem segensreichen Ende geführt werden. Ueberaus wichtig erscheint mir die vierte Forderung: „Abhaltung deutscher gottesdienstlicher Vorträge durch Wanderprediger oder sonstige geeignete Persönlichkeiten in solchen Gemeinden, welche des Predigers entbehren". Nach dem statistischen Jahrbuch des Gemeindebuudes vom Jahre 1890 besitzen 35 Gemeinden unserer Provinz keinen Lehrer und müssen in Folge dessen auf jede religiöse Unterweisung verzichten. Darunter befinden sich Gemeinden mit 60—70 Seelen. Diese Thatsache giebt zu denken; jedenfalls legt sie allen denjenigen, welche» es ernst ist um die Förderung jüdischer Interessen, die Pflicht ans Herz, nach besten Kräften auf die Beseitigung solch trostloser Zustände hinzuwirken. Unseres Erachtens ist die Abhaltung deutscher gottesdienstlicher Vorträge, in regelmäßigen Zwischenräumen erfolgend, ganz besonders geeignet, in derartigen Gemeinden aufklärend und belehrend zu wirken. Freilich müßten von diesen Vorträgen, wenn sie ihren Zweck nicht verfehlen sollen, die Erörterung ceremonieller Fragen ausgeschlossen sein; Hauptsache bliebe die Darlegung des ethischen Inhalts unserer Religio», welcher in hohem Maße geeignet ist, nicht nur begeisterte Israeliten, sondern vor Allem auch vortreffliche Menschen zu erziehen. Um die Abhaltung solcher Vorträge zu ermöglichen, würden, wie ich nicht zweifle, die Beamten der größeren Gemeinden unserer Provinz sich gern in den Dienst der guten Sache stellen. Die Zustimmung ihrer Gemeindevertretungen vorausgesetzt, diirften sie gegen Gewährung entsprechender Diäten aus der Verbandskasse sich gern bereit finden lassen, etwa alle 6 bis 8 Wochen in den verwaisten Gemeinden ihres Bezirks deutsche gottesdienstliche Vorträge zu halten. Sind die Mittel des Verbandes erst größere geworden, so steht es demselben immer noch frei, besondere Wanderprediger anzustellen. Was nun den Religionsunterricht betrifft, so erscheint vor Allem die Aufstellung gleicher Lehrpläne für die gleichartigen Schulen in den Gemeinden des Verbandes dringend geboten, um endlich auch hier dem planlosen Tohuwabohu ein Ziel zu setzen, das leider schon zu lange auf Kosten eines zielbewutzten Religionsunterrichtes sich breit gemacht hat. Aufgabe besonderer Kommissionen, die aus Kultusbeamten und Vertretern der Gemeinden sich zusammensetzen, wäre es, die betreffenden Lehrpläne auszuarbeiten, und zwar je einen Lehrplan für die ein- und mehrklassigcn Elementarschulen, die Gymnasien und Realgymnasien, sowie die ein- und mehrklassigen Religiousschulen innerhalb der Verbnndsgemeinden. Erst wenn auf diese Weise eine einheitliche Basis geschaffen ist, kann von einem fruchtbringenden Weiterarbeiten die Rede sein, kann insbesondere daran gedacht werden, durch regelmäßige Inspektion des gesammten Religionsunterrichtes eine Kontrole desselben zu schaffen. Daß eine Inspektion überhaupt nothwendig ist, bedarf wohl kaunr eines Beweises. Ich halte dieselbe nicht allein im Interesse der Gemeinden, sondern vor Allem im Interesse der Lehrer selbst für dringend geboten. Denn wenn irgend etwas geeignet ist, der Arbeit des gewissenhaften Lehrers die rechte Würdigung zu verschaffen, so ist es eben die Inspektion, welche zudem die rege Theilnahme der Eltern an dem Gedeihen der Schule, die leider nur zu leicht erschlafft, frisch und lebendig erhält. Erfolgen dürfte die Inspektion wohl am zweckmäßigsten durch einen älteren Lehrer, welcher pädagogische Durchbildung mit gereifter Erfahrung verbindet. Wenn des Weiteren in dem Statnten-Entwurf Einrichtung von Religionsunterricht in solchen Orten, denen derselbe mangelt, gefordert wird, so hatten wir dabei besonders solche Gemeinden im Auge, welche durch räumliche Entfernung von dem Religions-Unterricht der Synagogen-Gemeinde ansgeschlossen sind. Eine weitere Begründung dieser Forderung erscheint überflüssig, weil bei ihr dieselben Gründe maßgebend sind, welche oben bei der Erwähnung der Wanderprediger hervorgehoben würden. In Betreff der übrigen Punkte des Entwurfes: Schlichtung innerer Streitigkeiten in den Gemeinden auf schiedsrichterlicher Basis, Unterstützung leistungsunfähiger Gemeinden und Unterstützung der Aufgaben des Gemeindebnndes bleibt nur wenig zu sagen übrig. Insbesondere die beiden letzteren Punkte sprechen für sich selbst; sie ergeben sich mit unbedingter Nothwendigkeit aus den vorhergehenden Ausführungen. Vor Allem gilt dies von der Unterstützung der Aufgaben des Gemeindebnndes. Unser Verband erstrebt ja zum großen Theil nichts Anderes, als eine Entlastung der nnifassenderen Thütigkeit dieses Bundes herbeiznfuhren. Daß schließlich auch die Schlichtung innerer Streitigkeiten in den Gemeinden auf schiedsrichterlicher Basis dringend wünschenswerth erscheint, kann wohl nicht bestritten werden. Wer die Verhältnisse der kleineren Geineinden kennt, weiß nur zu gut, wie häufig solche Streitigkeiten, oft um geringfügiger Dinge willen, entstehen, wie sie alsdann zu einer causa ccläbrc gestempelt und gewaltsam vor die Behörden gezerrt werden. Derartige Vorkommnisse sind nicht geeignet, das Ansehen der jüdischen Gemeinden in der Öffentlichkeit zu heben. Deshalb wird der Verband sich die Aufgabe stellen, die Schlichtung etwaiger Zwistigkeiten auf schiedsrichterlicher Basis innerhalb der Gemeinden anzustreben. Dies sind in kurzen Zügen die Ziele und Zwecke, welche wir im Auge haben; hoffen wir, daß die ausgestreute Saat zu einer segensreichen Frucht reifen möge. Es erscheint das um so wünschenswerther, als der Verband keineswegs auf Westfalen allein beschränkt bleiben soll, sondern nach dem Paragraphen 1 des Entwurfes sich „die Aufnahme von Gemeinden anderer Provinzen oder Vereinigung mit anderen Verbänden" ausdrücklich vorbehält. Bei dem hervorragenden Interesse, welches die jüdischen Geineinden Westfalens für alle jüdischen Angelegenheiten besitzen, möge man sie wegen ihres reformistischen Standpunktes auch noch so sehr als „unfroinm" und „unreligiös" bezeichnen, bleibt mit Sicherheit zu erwarten, daß der Verband sich konstituiren und eine segensreiche Wirksainkeit entfalten wird zur gedeihlichen Förderung aller jüdischen Interessen. 9