Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 8 (19.2.1891)
- Date
- 1891-02-19
- Page
- Seite 89 (sequence 5)
- Language
- German
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zur Unthätigkeit zu verurtheilen — gepflegt werden.') Geleugnet kann übrigens nicht werden, daß auch der Inhalt der Liturgie einer Revision nicht wohl entbehren kann. Die moderne Zeit hat aber auch eine andere Art von Gottesdiensten — Kinder- oder Jugendgottesdienste — zum unabweisbaren Bedürfniß erhoben. Denn da unsere Jugend während des öffentlichen Gottesdienstes zumeist durch den Schulbesuch in Anspruch genommen wird, so muß, sollen unsere Kinder nicht gänzlich des Gottesdienstes entbehren und sich dadurch desselben entwöhnen, für sie zu geeigneter Zeit ein besonderer Gottesdienst eingerichtet werden. Wir halten die Veranstaltung von Kindergottesdiensten geradezu für ein Bedürfniß, wenngleich wir die großen Schwierigkeiten nicht verkennen, ja aus eigener Erfahrung wohl kennen, die denselben entgegentreten. Wir verweisen übrigens in dieser Beziehung auf den trefflichen Artikel, den unser würdiger Kollege, Dr. Vogelstein in Stettin, in Nr. 5 dieser Blätter über Jugendgottesdienste veröffentlicht hat. Der Gemeinde liegt es aber auch ob, sonstige Veranstaltungen zu treffen, um den jüdischen religiösen Sinn in der Jugend anzuregen und zu Pflegen, wie sie z. B. in unserer Zeit in der Chan uka- Feie r hervorgetreten, die sich in zahlreichen Gemeinden einer freundlichen Aufnahme zu erfreuen hat. Da mit dieser Feier zumeist nur — leider in einer oft das Zartgefühl nicht genug berücksichtigenden Weise — Unterstützungen armer Kinder verbunden sind, so sind wir hiernrit bei der dritten Art der Institutionen angelangt, deren Pflege wir nach unserem Kanon der Gemeinde zuzuweisen haben, nämlich bei III. Gemiluth-Chassadim, der werkthütigen Liebe. Welch überaus reiches Gebiet eröffnet sich uns hier! Wir unterlassen es daher auch, auf Einzelnes empfehlend hinzuweisen, da für diesen Zweig der gemeindlichen Wirksamkeit die Größe der Gemeinde, deren Mittel, in ihr sich offenbarende Bedürfnisse, der Grad der Empfängkeit der Gemeindegenossen für diese Art religiösen Wirkens und Schaffens entscheidend sind. Ein bloßer flüchtiger Einblick in das vom „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" herausgegebene statistische Jahrbuch zeigt uns übrigens die bunte Mannigfaltigkeit von Wohlthätigkeits-Jnstituten, in deren Begründung und Erhaltung die Gemeinden wetteifern, eine Erscheinung, die uns mit Stolz erfüllen darf, da sie uns lehrt, daß das Wort vom jüdischen Herzen auch heute noch auf realer Grundlage ruht. Auch erzeugt das buntfarbige, mannigfach bewegte Leben immer neue Formen, in denen der immer rege Wohlthätigkeitssinn sich bethätigt. So erinnern wir an die Einrichtung von Ferien-Kolonien, die, in neuester Zeit in Aufnahme gekommen, die Herzen in hohem Maße für sich gewonnen haben. Zwar haben in einzelnen Ländern, in denen die Etats der jüdischen Gemeinden der Prüfung und Gutheißung der Verwaltungsbehörden unterliegen, diese den Vorständen das Recht bestritten, mit Beträgen für Armenunterstützung, da dieselbe der bürgerlichen Gemeinde obliegt, den Etat zu belasten. Aber die Armen leiden hierunter nicht, da in solchen Gemeinden die Wohlthätigkeitsvereine eine um so größere Wirksamkeit zu Gunsten der Armen entfalten. Den Gemeinden liegt aber, außer den Aufgaben, die sich unter die von der Mischnah Aboth 1, 3 bezeichneten Kategorien einordnen laffen, auch noch die Einrichtung und Erhaltung derjenigen Institutionen ') Wir haben der Instrumentalbegleitung beim Gottesdienst, namentlich mit Rücksicht auf die hierdurch den Gemeinden auferlegte sinanztelle Belastung, denen nur große und reiche Gemeinden gewachsen sind, nicht gedacht, wenngleich dieselbe, insbesondere die Orgel, allmälig aufhört, als Schiboleth für Reformgemeinden zu dienen. 89 -- ob, die bft Befriedigung ritueller Bedürfnisse dienen, wie Friedhof, Schechita, Mikwah u. s. w. Wir haben mit der Erwähnung des Etats auch bereits die Gemeindeverwaltung berührt, der wir gleichfalls eine Besprechung widmen wollen. In einem lebendigen, gesunden Organismus greifen die einzelnen Theile in einander und wirken stützend und fördernd auf einander. Die Seele eines gesunden Gemeindekörpers ist unzweifelhaft die Gemeindeverwaltung, von der, wie aus einem Mittelpunkte, die einzelnen Seiten der gemeindlichen Wirksamkeit nicht nur ihren Ausgang nehmen, sondern auch stets Anregung, Förderung, Kräftigung und Stärkung empfangen müssen. Das Interesse, natürlich das echte und wahre, nicht ein falsches, das unter der Flagge warmer Theilnahme nur die Befriedigung der unlautersten Triebe anstrebt — muß von der Gemeindeverwaltung geweckt und stets wach erhalten werden. Das ist eine ebenso wichtige wie schwierige Aufgabe derselben. Denn in einer Zeit, in der im Gegensatz zur Vergangenheit das öffentliche Leben auch den Juden so vielfach in Anspruch nimmt, tritt das Interesse für die Religionsgemeinde mit zahlreichen anderen Interessen in eine bedrohliche Konkurrenz, in der das erstere so leicht unterliegt. Sind es doch oft die Besten, die uns hierdurch für die Gemeinde verloren gehen, da wir schwer unter einer Fülle centrifugaler Kräfte leiden. Wie kann das für das Wohl der Gemeinde unerläßliche Interesse geweckt werden? Das ist die Frage, die sich die Führer der Gemeinde nicht ernstlich genug vorlegen können. Wir meinen, es giebt kein anderes Mittel, als die Aufrichtung der Gemeindeverwaltung auf festerer Basis. Diesem Grundsatz gemäß würden wir die Berufung häufiger Gemeindeversammlungen empfehlen, wenn nicht die Erfahrung bewiese, daß die Gemeindegenossen, da sie ohne besonderes Mandat zur Theilnahme an diesen Versammlungen berechtigt sind, die Ausübung ihres Rechtes verschmäh.:!, und daher diese Versammlungen gerade ein trostloses Bild der Theilnahmtosigkeit darzubieten pflegen. Darum empfehlen wir für die deutschen Länder und preußischen Provinzen, in denen das Repräsentativ-System noch nicht zur Einführung gelangt ist, dieses System als dasjenige Mittel, das eine möglichst große Anzahl von Mitgliedern für die Interessen der Gemeinde zi^gewinnen vermag. Ferner empfehlen wir für diesen Zweck die Oefsentlichkeit der Verhandlungen der Gemeindekörperschaften, außer in den Fällen, in denen der Ausschluß der Oefsentlichkeit durch die Natur der Dinge geboten erscheint. Endlich empfehlen wir die Veröffentlichung von regelmäßigen Rechenschaftsberichten, in denen dem Vorstande, abgesehen vom Rechnerischen, Gelegenheit geboten wäre, eingehenden Bericht über den Stand der Gemeinde und ihrer Institutionen den Gemeindegenossen zu erstatten, dadurch irrthümliche Darstellungen, falsche Anschauungen, die in der Gemeinde verbreitet worden, zu berichtigen, und seinen eigenen Standpunkt in einzelnen Fragen zu präzisiren, beziehungsweise zu rechtfertigen. Diese Berichte haben zu ihrer Voraussetzung eine zweckmäßig geführte Registratur (Archiv), wie sie auch das geeignete Material für eine fortlaufende Gemeinde-Chronik darbicten. Mittelst dieser Berichte, die die einzelnen Gemeinden mit einander austauschen sollten, ließe sich ein lebendiger Verkehr unter einzelnen Gemeinden anbahnen, der zur Bildung engerer Verbände führen dürfte. Doch davon schweigen wir für heute, um die Vereinigung der Gemeinden zu Provinzial- und Landesverbänden, für die der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" den Mittelpunkt darbieten könnte, einer späteren Besprechung zu unterziehen. Für heute rufen wir unseren Gemeinden nur noch das biblische Mähnwort zu: „Seid stark und fest!" Nur Männer mit weitem Blick, mit Hellem Geist und warmem Herzen, mit klarem Verstöndniß