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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-02-12 · Heft 7 (12.2.1891) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 7 (12.2.1891)
Date
1891-02-12
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Gerlm, 12. Februar 1891. 55. Jahrgang. Ar. 7. Ißeit<x&e zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöenLHums". Korrespondenzen und Nachrichten. Deutschland. <8) Berlin, 10. Februar, lieber „Kritik und Glaube" sprach gestern Abend Herr Prof. Dr. Steinthal im Saale der Gesellschaft der Freunde. Wir unterlassen den Versuch, aus der Fülle der herrlichen Gedanken, welche Steinthal den Hörern bot, einzelne herauszugreifen, da wir unseren Lesern die angenehme Mittheilung machen können, daß dieser Vortrag bereits in nächster Nummer zum Abdruck gelangen wird. 8! Berlin, 9. Februar. Ueber „einige Bestimmungen des Volksschulgesetz-Entwurfes" wird am Sonnabend den 14. Februar Herr Syndikus Dr. Georg Minden in der Mitglieder-Versammlung des Vereins ehemaliger Zöglinge der „Jüdischen Lehrer-Bildungs-Anstalt" zu Berlin einen Vortrag halten. Auf der Tagesordnung steht ferner die Besprechung neuer Erscheinungen auf dem Gebiete der jüdischen Schullitteratur. Die Versammlung findet in llry's Restaurant, Neue Friedrichstr. 47, statt. O Berlin, 4. Februar. Ist ihrer heutigen Sitzung trat die Volksschulgesetz-Kommission in die Berathung des „vierten Abschnitts" (Anstellung der Lehrer) ein. Abg. R inte len hat beantragt, vor § 110 die §§ 110a, 110b, 110c einzustellen. § 110a soll lauten: Die zur Vorbildung der Lehrer und Lehrerinnen an öffentlichen Volksschulen dienenden Präparanden-Anstalten und Seminare sind auf konfessioneller Grundlage einzurichten. Leiter, Lehrer und Lehrerinnen an diesen Anstalten müssen der Konfession der Anstalt angehören. Leiter eines Seminars muß ein Geistlicher sein; seine Ernennung erfolgt nach Vorschlag des zuständigen Organs der betreffenden Neligionsgesellschaft; sein Amt endigt, sobald dieses Organ ihn zurückberuft. 8 110 b wünscht Rintelen zu fassen: Als Lehrer oder Lehrerin an den öffentlichen Volksschulen kann nur angestellt werden, wer die von der Central-Unterrichtsverwaltung vorgeschriebenen Prüfungen bestanden hat. Bei den Prüfungen ist eine zu diesem Zweck vom zuständigen Organ derjenigen Religionsgesellschaft, welcher der zu Prüfende angehört, beauftragte Person zuzuziehen. Zur Erlangung der Befähigung zur Ertheilung des Religionsunterrichts ist erforderlich, daß dieser Beauftragte auf Grund der Prüfung die Befähigung hierzu anerkennt; in dem Prüfungszeugniß ist dieses ausdrücklich zu bescheinigen. § 110c soll lauten: An konfessionell eingerichteten öffentlichen Volksschulen dürfen nur Lehrer und Lehrerinnen der betreffenden Konfession angestellt werden. Auf die für die Kinder einer anderen Konfession zu bestimmenden Religionslehrer findet vorstehende Vorschrift keine Anwendung. Als Lehrer und Lehrerinnen, welche mit für den Religionsunterricht bestimmt sind, dürfen nur solche Personen angestellt werden, welche die in § 110 b gedachte Bescheinigung besitzen. Der Minister der geistlichen u. s. w. Angelegenheiten Dr. von Goßler bekämpfte diesen Antrag, weil er nicht in den Rahmen des Entwurfs Hineinpasse. Von konservativer Seite wurde zwar anerkannt, daß die Frage der Vorbildung und Befähigung der Lehrer mit geregelt werden müsse, aber für ausreichend erachtet, durch eine neben dem Entwurf zu beschließende Resolution zu beantragen, daß diese Materie demnächst gesetzlich geregelt werde. Abg. Dr. Windthorst beantragte, im Antrag Rintelen den letzten Sah des § 110a zu fassen: Leiter eines katholischen Seminars muß ein Geistlicher sein; seine Ernennung erfolgt auf Vorschlag der zuständigen Kirchenbehörde; sein Amt endigt, sobald diese ihn zurückberuft. Ferner schlug er vor, bei Ablehnung des Antrages Rintelen die Bestimmungen des Mühlerffchen Entwurfs hier aufzunehmen. Alle Anträge wurden gegen die Stimmen des Centrums abgelehnt. * Berlin, 7. Februar. Die zweite Lieferung des Antisemitenspiegels ist soeben (im Verlage von A. W. Kafemann in Danzig) erschienen. In der Einleitung wird die Erzählung des Boeckelschen „Reichsherold" und der „Kreuz-Zeitung", daß ein Berliner Rechtsanwalt! öffentlich Geld geboten habe Jedem, der ihm über die Privat- und Familien- Verhältnisse antisemitischer Führer brauchbare Miltheilungen, Briefe k. verschaffe, für vollständig aus der Luft gegriffen erklärt. Wer nach solchen Mittheilungen verlangt, der brauchte wirklich nicht weit zu suchen. Die Verhandlungen unserer Kriminalgerichte sind ja meist öffentlich. * Berlin, 9, Februar. Der neue „Verein zur Abwehr des Antisemitismus" macht erfreuliche Fortschritte. Unmittelbar nach Veröffentlichung des Aufrufs sind mehrere Hundert Zustimmungs- und Beitrittserklärungen bei dem Vorstand aus Nord- und Süddeutschland eingegangen. Unter den neu Eingetretenen befindet sich eine Anzahl bekannter Universitätsprofefforen, Geistlicher und Richter, auch frühere hohe Verwaltungsbeamte von entschieden konservativer Gesinnung. Die Antisemitenblätter machen ihrem Ingrimm auf die sonderbarste Weise Luft, allen voran die „Kreuz-Zeitung". Daß einer der Unterzeichner, Justizrath Strenge, inzwischen in das herzogl. Coburg- Gothaische Staatsministerium berufen worden ist, erregt ihren höchsten Zorn. Wenn erst die weiteren Namen veröffentlicht sein werden, wird das fromme Blatt noch weitere Gelegenheit zur Entrüstung erhalten. * Berlin, 8. Februar. Gegenüber der sittlichen Entrüstung der Herren von Hammerstein und Genossen ist es nöthig, von Zeit zu Zeit aus der „Kriminalstatistik" der Herren Antisemiten einige Daten zu veröffentlichen: Die Voruntersuchung gegen den Rektor Ahlwardt ist immer noch nicht abgeschlossen. Es sind über vierzig Strafanträge gestellt worden, und vermehrt sich die Zahl derselben von Tag zu Tag, da verschiedene Personen erst aus der Vernehmung durch beu Richter erfahren, daß sie in dem bekanntlich bald nach seinem Erscheinen auf Antrag des Geh. Hofraths Masche konfiszirten Machwerk erwähnt und verleumdet worden sind. Uebrigens dürste der ehemalige Rektor sich nicht nur wegeil Beleidiguug der angesehensten Persönlichkeiten, sowie Unterschlagung im Amte, sondern auch wegen Erpressung zu verantworten haben. Uns sind, so schreibt die „Volks-Zeitung", mehrere Fälle bekannt, in denen A. Inhabern hiesiger Bank- und Wechselgeschäfte, die ihn einige Jahre vorher auf seine dringende Bitte, da seine Glaubensgenossen kein Herz für ihre teibenbeit Mitbrüder hätten und nur die Juden Menschen im wahren Sinne des Wortes wären, mit namhaften Summen zur Tilgung seiner Schulden unterstützt hatten, die Drohung zugehen ließ, wenn sie ihm nicht sofort 40,000 Mk. zur Verfügung stellten, so werde er zur öffentlichen Kenntniß bringen: „Wie man Kommerzienrath wird". — Und das sind die Heroen der Partei! * Berlin, 8. Februar. Der Ausschuß der Studirenden der königl. technischen Hochschule veröffentlicht Folgendes: „ImLaufe des vorigen Jahres wurde der Ausschuß der Studirenden unserer Hochschule von der Studentenschaft beauftragt, bei Rektor und Senat dahin vorstellig zu werden, daß bei der Immatrikulation von Ausländern als Studirende unter allen Umständen derselbe Bildungsgrad verlangt und von den zu Jmmatrikulirenden nachgewiesen werde, welcher durch die Bestimmungen über die Aufnahme von Deutschen vorgeschrieben ist. Diese Petition wurde auf Senatsbeschluß abschlägig beschieden, weil eine Annahme derselben eine Aendernng des Verfassungsstatuts der Hochschule bedingt hätte und eine solche nicht in der Befugmß von Rektor und Senat läge. Es blieb uns also nur noch übrig, um die Ausländerfrage zu regeln, eine Petition an die höhere Instanz, den Herrn Kultusminister, abznfassen, welche den vorschriftmäßigen Weg über den Herrn Rektor nehmen wird. Da die Herren aus Rußland das größte Kontingent an ausländischen Studirenden stellen, und zudem ihr Auftreten nach allgemeinem Urtheil unseren Sitten wenig entspricht, so ist es erklärlich, daß diese Bewegung sich hauptsächlich gegen die russischen Staatsangehörigen richtet. An dieser Stelle verwahren wir uns nochmals ausdrücklich dagegen, daß politische oder religiöse Beweggründe die Studentenschaft der königlichen technischen Hochschule hierbei leiten." Wir sind über diese Erklärung des Ausschusses, wenn wir auch den engherzigen Standpunkt desselben nicht theilen können, aufrichtig erfreut und konstatiren, daß die antise-

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