Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 7 (12.2.1891)
- Date
- 1891-02-12
- Page
- Seite 77 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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77 Nichtjuden in Umgang und Erweisung der Liebespflichten verfährt wie mit einem Israeliten, denn wir sind ja verpflichtet, ihn zu ernähren, wie die Schrift sagt: „Dem Fremden (Nichtisraeliten), der in deinen Thoren weilt, sollst du es geben;" und wenn die Alten uns den Doppelgruß an Heiden verboten haben, so gilt das nur für Götzendiener. Aber auch in Betracht der Götzendiener befehlen die Weisen, daß man ihre Kranken besuche, ihre Todten mit jüdischen Todten beerdige, ihre Armen mit jüdischen Armen ernähre um des Friedens willen. Es heißt ja: „Gütig ist Gott gegen Alle und seine Barmherzigkeit erstreckt sich auf alle seine Geschöpfe." Ferner: „Ihre Wege (die Wege der Thora, mosaischen Lehre) sind liebliche Wege und alle ihre Pfade Frieden." In Bezug auf den Umgang mit dem Nichtjuden zitiren wir noch mehrere Sätze aus seinem Gesetzeskodex: „Es ist verboten, im Kauf und Verkauf die Leute zu betrügen oder zu hintergehen; Juden und Heiden sind darin gleich; ist an der Waare ein Fehler, soll man es ihnen sagen." „Auch das Geringste Jemanden zu rauben, hat das Gesetz verboten, sollte es auch ein Heide sein." ä) Aus dem 13. Jahrhundert. 1. R. Juda b. Samuel in Regensburg (1210 gest.). Derselbe verfaßte: „Das Buch der Frommen", Sepher Chassidim, wo er 8 358 lehrt: „Beobachtet ein Nichtjude die sieben noachidischen Gebote, hüte dich, dessen Jrrthum zu benutzen, denn Alles, was von ihm irrthümlich weggegeben oder verloren gegegangen, mußt du ihm zurückgeben. Auch geringschätzen sollst du ihn nicht, verehre ihn vielmehr mehr als einen Israeliten, der sich nicht mit der Thora beschäftigt." In öfteren Wiederholungen daselbst mahnt er: „Täusche Niemanden durch deine Handlungen, auch nicht den Nichtjuden; sei nicht gegen Leute zänkisch, wessen Glaubens sie auch seien; handle ehrlich in deinem Geschäft. Man soll Keinem Unrecht thun, auch nicht denen, welche anderen Glaubens sind. Im Verkehr mit Nichtjuden befleißige dich derselben Redlichkeit wie mit Juden; mache den Nichtjuden auf seinen Fehler aufmerksam, besser du lebst in Armuth, als daß du zur Schmach des Judenthums und des jüdischen Namens mit fremdem Gelde davonläufst." 2. Don Vidal Menachem b. Samuel Meiri (1243 bis 1319) in Perpignan, ein. tiefer Denker und fleißiger Kommentator der Mischna und der Talmude. Derselbe bemerkt in Bezug auf die Angabe der Ursache der Härte gegen Heiden in Balm kama S. 38a: „Weil dieselben die sieben noachidischen Gesetze nicht beob^ achten —, daraus entnehmen wir, daß die, welche diese Gebote halten, bei uns dasselbe Recht haben, wie wir bei ihnen. Desto mehr muß dies in Bezug auf die Völker stattfinden, die sich durch Religion und Sitte auszeichnen." An einer andern Stelle wird von ihm die Entscheidung in Betreff der Zurückerstattung von gefundenen Gegenständen zitirt: „Wer zu den Völkern gehört, die Gesetz und Recht ausüben und Gott auf welche Weise auch verehren, wenn auch ihr Glaube von dem unsrigen noch so sehr verschieden ist, der ist in Bezug auf Zurückgabe verlorener Sachen u. a. m. vollständig wie ein Israelit ohne irgend welchen Unterschied." 3. R. Moses b. Jakob aus Eoncy (1236), Verfasser der Schrift: „Das große Buch von den Geboten", JYÜtÖ “ISD Derselbe sagt in Gebot 2: „Ich habe den Israeliten erklärt, daß diejenigen, welche dem Nichtjuden gegenüber lügen und i m bestehlen, zu denen gehören, die den Namen Gottes entweihen; sie verschulden, daß die Nichtjuden meinen, Israel habe keine Religion. Wer im Verborgenen den Namen Gottes entweiht, wird öffentlich bestraft werden." 4. R. Jechiel b. Jekutiel (1278). In seinem Buche: „Das Buch der Sitten", TVHftm flTWö “ISD, mahnt er: „Euer „Ja" sei „ja"; euer „Nein" sei „nein". Solltet ihr jedoch glauben, man sei nur Juden zu Ehrlichkeit verpflichtet, gegen solche Meinung warnten schon unsere Lehrer: „Es ist verboten, Nichtjuden zu täuschen. Vertraut ein Nichtjude eurem Worte, so seid auch ehrlich und treu gegen ihn, damit Gottes Name durch euch geheiligt werde." 5. Bechai b. Ascher, lebte gegen Ende des 13. Jahrhunderts zu Saragossa. Derselbe lehrte in seinem Sittenbuche: „Kad Hakemach" S. 17. Spr. 2, daß das Gebot in 5. M. 16. 20 „der Gerechtigkeit. Gerechtigkeit folge nach" in Bezug auf Israeliten und Nichtisraeliten zu erfüllen sei. v) Aus dem 16. Jahrhundert nennen wir von Vielen den berühmten R. Simon b. Zemach Dur an (1531), der in seinem Sendschreiben aus dem neuen Testament darthut, daß der Stifter der christlichen Religion mit den Aposteln gekommen sei, nicht das Gesetz in Israel zu zerstören, sondern es daselbst zu befestigen und die anderen Völker zu den sieben noachidischen Geboten zu verpflichten. Dieselbe Auffassung war später auch die des R. Jakob Emden (s. oben) und wiederholt sich in dem Buche „Zizith Nobel" (1737). 2. Joseph Jabez (1522), Verfasser des Buches „Maamar ha-Achdutk“, Abhandlung über die Einheit. In demselben lehrt er: „Die heutigen Völker glauben an die Weltschöpfung, an die Erzväter, an die Göttlichkeit der Thora, an Hölle und Paradies und an die Auferstehung . . . Gepriesen sei der Ewige, der uns diese Hilfe gebracht nach der Zerstörung des zweiten Tempels, denn ohne diese würden wir, Gott behüte, im Glauben wankend geworden sein, wenn noch der Götzendienst, wie in früherer Zeit, existirte." 3. R. Elieser Aschkenasi (1570). Derselbe verfaßte einen ausführlichen Kommentar zur Pesachhagada, aus dem wir hier seine Worte über die Bekenner des Christenthums zitiren: „Die Völker jedoch, in deren Mitte wir leben, kennen Gott und glauben an ihn. Daher müssen wir stets für das Wohl der Regierung und der Völker und der Reiche, die unter ihrem Szepter sind, unsere Gebete zum Himmel emporsenden." 4. R. Mordechai b. Hillel (1516), ein Deutscher, von dem.der Ausspruch zitirt wird: „Man verbiete in dieser Zeit nicht an ihren (der Christen) Festen und Festtagen den Verkehr mit ihnen, weil wir von ihnen wissen, daß sie keine Götzen verehren." 5. R. Moses Jsserles, Rabbiner in Krakau (gest. 1573). Er wiederholte oft, daß die Christen nicht als Götzendiener betrachtet werden sollen, ihr Wein sei gleich dem der Muhamedaner zur Be- 1 Nutzung erlaubt, an ihren Festen darf man ihnen Geschenke senden und mit ihnen verkehren. Ferner heißt es bei ihm an einer anderen Stelle: „Die Nichtjuden unserer Zeit sind keine Götzendiener, sie schwören nicht bei Götzen, obwohl sie die Dreieinigkeit nennen, ihre Gesinnung ist jedoch auf den Schöpfer des Himmels und der Erde gerichtet nur daß sie Gott noch Personen hinzufügen, was ihnen nach dem jüdischen Gesetz nicht verboten ist." 6. R. Elieser Askari (1561) in Safed, Zephat, der in seiner Schrift über die Gebote mahnt: „Das Auslösen von Gefangenen und die Rettung und Erhaltung des Lebens — sind Gebote, die man auch gegen Proselyten-Einsassen (ger toschab), das sind die, welche die sieben noachidischen Gebote erfüllen, ausüben soll;" ferner: „Auch Nichtjuden soll man helfen, Lasten auf- oder abladen; vor dem Greise unter ihnen soll man aufstehen, denn es heißt: „Vor dem Greise sollst du aufstehen." (Schluß folgt.)_ 9