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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-02-12 · Heft 7 (12.2.1891) · p. Seite 75

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 7 (12.2.1891)
Date
1891-02-12
Page
Seite 75 (sequence 3)
Language
German
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die der Religionsgemeinde obliegen, da für ihn, als Theil derjenigen Bildung, die die politische Gemeinde oder der Staat der Jugend zu vermitteln hat, diese Körperschaften auch Sorge tragen müssen, nämlich die Einfügung des jüdischen Religionsunterrichts in den an den öffentlichen Schulen zu ertheilenden Gesammtuntericht oder die Begründung von Volksschulen für die einzelnen Konfessionen und somit auch für die israelitische Schuljugend, wobei selbstverständlich die Aufsicht durch geeignete jüdische Organe (freilich im Aufträge des Staates) zu führen wäre. Ist die Fürsorge für den Religionsunterricht der schulpflichtigen Jugend, falls und insoweit nicht andere Korporationen diese Aufgabe übernehmen, eine eminent wichtige Pflicht der Gemeinde, so liegt ihr nicht minder die Verpflichtung ob, durch Religions-Fortbildungsschulen für die der Schule entwachsene reifere Jugend Sorge zu tragen. Solche Fortbildungsschulen erweisen sich allein schon deshalb als ein Vedürfniß, weil ein gediegener Religionsunterricht eine gewisse geistige Reife bedingt, die erst bei der in Jahren vorgerückten Jugend vorausgesetzt werden darf. Die Begründung solcher Fortbildungsschulen, die übrigens in manchen Ländern, wie Württemberg, längst gesetzlich eingeführt sind, ist daher auch den Gemeinden vom Rabbiner- Verbande im Jahre 1884 auf das Wärmste empfohlen worden. Ats ein wichtiges Unterstützungsmittel für die Pflege des religiösen Wissens, des religiösen Sinnes und Geistes bezeichnen wir auch die Begründung und Fortentwickelung jüdischer Gemeinde-Bibliotheken, durch die die Verbreitung jüdischer Wissenschaft unter den Gemeindegenossen, insbesondere der Jugend, gefördert werden soll. Keine Institution vermag sich, wohl geleitet, einen so tiefgreifenden Einfluß zu sichern, wie die Gemeindebibliothek, die den Sinn für das Judenthum in Kreise zu verpflanzen vermag, die sich solchen Einwirkungen sonst beharrlich verschlossen zu halten pflegen. Darum sollte auch keine Gemeinde, die ihre Aufgabe würdig erfaßt, eines solchen Instituts, das nicht einmal nennenswerthe Mittel in Anspruch nimmt, entbehren. Es verdient daher auch volle Anerkennung, daß der „Deutsch-Israelitische Gemeindebund" die Gemeinden bei Errichtung solcher Bibliotheken aufs Kräftigste zu unterstützen pflegt. Wir empfehlen den Gemeinden nicht minder dringend das Institut populär-wissenschaftlicher Vorträge über das Judenthum, deffen Lehre und Geschichte, als ein eminent wichtiges Mittel, um das in den Gemeinden leider so tief gesunkene Interesse für jüdische Angelegenheiten von Neuem zu beleben, Kenntniß des Judenthums, selbst über den Kreis der Religionsgemeinschaft hinaus zu verbreiten und dem Judenthum dadurch Ansehen und Achtung nach innen wie nach außen zu verschaffen. Ja, ist es nicht zu verwundern, daß, während alle ansehnlichen Religionsgenoffenschaften, in richtiger Würdigung der Macht der öffentlichen Meinung, bestrebt sind, auch über den engen Rahmen der Kirche hinaus sich zu bethätigen, allein nur die israelitische Religionsgenossenschaft diesen Bestrebungen, ich darf sagen, überwiegend fremd gegenüber steht, es zumeist verschmähend, an diesem Spiel der geistigen Kräfte sich zu betheiligen, und sich mit der allzu bescheidenen Wirksamkeit begnügend, die sie in dem engen Raum der Synagoge entfaltet? Und doch sollte gerade diese Art populär-wiffenschaftlicher Vorträge in unserer Mitte warme Pflege finden, da es nach außen ein Akt der Selbstvertheidigung wäre, wenn wir durch öffentliche Vorträge herrschende Vorurtheile zu berichtigen, richtige Anschauungen über unsere Geschichte und Lehre zu verbreiten uns angelegen sein ließen, während nach innen die Rücksicht auf unsere Religionsgenoffen uns geradezu nöthigt, das öffentliche Wort in unfern Dienst zu nehmen, um der erschreckenden Unwissenheit auf religiösem Gebiete, dieser Quelle des religiösen Jndifferentismus, möglichst zu begegnen. Empfiehlt sich doch auch diese Art von Vorträgen insbesondere deshalb, da dieselben eine freie Behandlung des Stoffs gestatten, und mit Rücksicht auf die Zeit, in der dieselben gehalten zu werden Pflegen, allen Mitgliedern der Gemeinde die Theilnahme ermöglichen. In Anerkennung dieses Bedürfnisses habe ich auf dem vom „Deutsch-Israelitischen Gemeindebund" im Februar des Jahres 1888 nach Berlin berufenen Gemeindetag einen Antrag eingebracht, nach welchem der Bund eine Organisation schaffen sollte, um den populärwissenschaftlichen Vorträgen innerhalb der deutsch-israelitischen Gemeinden eine größere Pflege zu verschaffen. Trotzdem der Antrag sich der freundlichsten Aufnahme und, so viel ich weiß, einstimmiger Annahme zu erfreuen hatte, sind wir in dieser Beziehung bisher nicht weiter gerückt. Sporadisch treten wohl einzelne Vereine innerhalb der Gemeinden mit solchen Vorträgen hervor, um, wie dies leider die Erfahrung lehrt, bald wieder von der Bildfläche zu verschwinden. Nur die Gemeinden als solche vermögen dieser Institution Lebensfähigkeit zu sichern. Indem wir nun noch den gottesdienstlichen Vorträgen — der modernen Predigt — unsere Aufmerksamkeit zuwenden, um deren regelmäßige Einrichtung, als integrirenden Theil des Gottesdienstes, den Gemeinden mit Wärme ans Herz zu legen, befinden wir uns hiermit bereits auf deni zweiten Gebiete, dem die Gemeinde, nach unserem aufgestellten Kanon, ihre Fürsorge zuzuwenden hat. U Stimmen und Urtheile im Iudenthum über das Christenthum und deffen Bekenners. Von Dr. I. Hamburger, Landesrabbiuer in Strelitz. Wir geben hier die Würdigung des Ehristenthnins und der Christen im Judenthum der nachtalmudischen Zeit bis in die neueste Zeit unseres Jahrhunderts. Es sind Stimmen und Urtheile der bedeutendsten jüdischen Gelehrten auS verschiedenen Ländern nnd Reichen unter christlichen und islamitischen Herrschern in Europa, Asien und Afrika vom Jahre 900 bis zur Gegenwart über die christliche Religion und deren Bekenner, die wir, der Zeitfolge nach, in wortgetreuer deutscher Uebersetzung objektiv folgen lassen, indem wir uns jedes subjektiven Hinzuthuns oder stärkeren Auftragens enthalten. Vor Allen geben wir als Einleitung zu die trefflichen, nicht genug jti beherzigenden Worte des gelehrten Rabbiners Jakob Emden zu Altona (1698-1776): „Für die Heiden nur wurde das Christenthum gestiftet, nicht als eine neue Religion, sondern als die alte, welche die 7 noachidischen Gebote") den Völkern befahl, die bei ihnen vergessen, aber durch die Apostel des Christenthums wieder begründet wurden. So verboten sie den Heiden: Abgötterei, Unzucht, Blut und Ersticktes, dagegen erließen sie ihnen den Sabbath und die Beschneidung, Alles nach den Verordnungen unserer Thora, wie sie von unseren Weisen erklärt wurden, die ihre Tradition von Moses auf Sinai erhielten und die „auf dem Stuhle Mosis sitzen". Denn auch nach der ') Aus dem demnächst erscheinenden Supplementband zur „Realency- Clopädie für Bibel und Talmud". -) Die 7 noachidischen Gebote sind die Verbote: 1. des Götzendienstes, 2. der Blutschande, 3. des Mordes, 4. der Gotteslästerung, 5. des Raubes, 6. das Gebot der Einführung von Gerichtsbarkeit, Obrigkeit, 7. das Verbot des Fleisches von lebendigen Thieren.

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