Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 6 (5.2.1891)
- Date
- 1891-02-05
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
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2 Ihnen folgen die Koryphäen der Rechtsgelehrsamkeit, Männer wie Rudolf von Jhering, Wiudscheid, Gneist, Berner, Hänel, der Moralphilosoph Gizycki, der Historiker Mommsen, eine stattliche Zahl von evangelischen Geistlichen der verschiedensten kirchlichen Richtungen, der Berliner Oberbürgermeister Max von Forckenbeck, sowie zahlreiche städtische Würdenträger, endlich unter Führung des Reichstags- Vizepräsidenten D r. Baumbach eine glänzende Reihe von Parlamentariern der verschiedensten Parteien. — Es ist für uns eine große Genugthuung, solche Bundesgenossen in dem schweren Kampfe gewonnen zu haben; die Namen dieser Männer werden uns ein neuer Beweis für die Gerechtigkeit unserer Sache sein und uns zuversichtlich machen in dem Glauben an den unausbleiblichen Sieg der Wahrheit. Die Antisemiten suchen sich natürlich in ihrer Weise über den empfindlichen Schlag, der ihnen durch die Begründung des „Vereins zur Abwehr des Antisemitismus" in der öffentlichen Meinung beigebracht worden ist, nach Möglichkeit zu trösten. Ihr Führer, der Exprediger, hat sich von den Strapazen seines unfreiwilligen Abgangs bereits so weit erholt, daß er seine Getreuen am vorigen Freitag auf dem „Bock" um sich versammeln und ihnen „Liebe predigen" konnte. Sein Thema war der neue Verein. Herr Stöcker sagte, er habe mehr Liebe zu den Juden als die meisten Unterzeichner des Aufrufs für jenen Verein; aber ihm liege sein armes Volk am Herzen. Weiter klagte Herr Stöcker über den „unergründlichen Sumpf der jüdischen Uebermacht, um den nicht einmal ein Bindfaden zum Schutz gezogen sei". Die Juden müßten zwangsweise prozentual auf alle Berufsklassen vertheilt werden. Die Macht der Presse, so führte Herr Stöcker in deutlicher Absicht ans, sei jetzt selbst für den mächtigsten Monarchen gefährlich, so daß er sich nicht gegen die Juden aussprechen fönue, wie er wolle. Gegen die Judenpresse wage der größte Fürst nicht aufzutreten. — Ja, ja, der Muth Stöckers ist bewundernswerth. Doch es ist ja bekannt, daß er sich schon oft mächtiger dünkte, als der mächtigste Fürst. Und wer die Wahrheit so leicht handhabt, wie der frühere Herr Hofprediger, der sollte sich vor der „Judenpresse" fürchten? * Berlin, 2. Februar. Die kleine Antisemiten pari ei im Reichstage niacht verzweifelte Anstrengungen, durch Aufwand von Lungenkraft die geringe Zahl ihrer Mitglieder vergessen zu lassen. Keine Debatte vergeht, ohne daß einer der Herren das Wort ergreift; eine Gelegenheit, die Juden hineinzuziehen, läßt sich ja stets herbeiholen. So benutzte neulich Herr Zimmermann die Berathung des Postetats zu der Behauptung, daß die Einrichtung von Schalterstunden am Sonntag lediglich aus Rücksicht auf die Juden geschehe, welche am Sonnabend keine Briese annehmen oder aufgeben. Und der Schluß dieser berühmten Rede lautete: „Weniger wundert es mich, daß wegen politischer Stellung gegen Postbeamte vorgegangen wird; ist doch vor einigen Jahren ein Berliner Postbeamter wegen antisemitischer Gesinnung strafversetzt worden, und ebenso ein Beamter in Ostfriesland, der in einer Versammlung gegen die Sozialdemokratie Stellung nahm und auf deren Zusammenhang mit den Juden hinwies; dieser Mann wurde, ohne gehört zu sein, auf die Denunziation eines Inden Adolph Salomon, eins zwei drei strafversetzt! Heißt das gleiches Recht für Alle? Wir müssen die Hand in die Wunde legen und dafür sorgen, daß die Schlachten am Teutoburger Wald und bei Sedan nicht umsonst geschlagen sind! Es ist unerhört, wenn eine deutsche Verwaltung ihre Maßnahmen nach jüdischen Winken regelt!" Die Rede wurde weder von der Regierung noch einer der Parteien im Hause einer Antwort gewürdigt. Mehr Glück hatte Herr Dr. Böckel, welcher vermuthlich als Fachmann in Bezug auf Prozeßführung, beim Reichsjustizetat namens seiner „Partei" sprach. „Was soll man dazu sagen," rief er emphatisch aus, „daß der Oberstaatsanwalt in Darmstadt ein Rundschreiben an die Staatsanwälte erlassen habe, daß bei jeder Beleidigung eines Juden ein öffentliches Interesse als vorliegend erachtet werde?" Der Staatssekretär im Reichsjustizamt erwiederte dem Prozeßhelden, indem er ihn mit seiner Beschwerde an den hessischen Landtag verwies. O Berlin, 28. Januar. Der Senat der Akademie der Künste (Abtheilung für bildende Künste) erläßt nachstehende Bekanntmachung: „Die Konkurrenz um den Preis der ersten Michael-Beer'schen Stiftung für Maler und Bildhauer jüdischer Religion ist in diesem Jahre für Bildhauer bestimmt. Die Wahl des darzustellenden Gegenstandes bleibt dem Ermessen des Konkurrenten überlassen. Die Komposition kann in einem runden Werke oder in einem Relief in Gruppen oder einzelnen Figuren bestehen, nur muß dieselbe ganze Figuren enthalten, und zwar für runde Werke nicht unter 1 in die Relieffiguren aber sollen micht unter 70 ein messen. Die kostenfreie Ablieferung der Konkurrenzarbeiten nebst schriftlichem Bewerbungsgesuch an den Senat der Königlichen Akademie der Künste muß bis zum 23. Juni d. I., Nachmittags 3 Uhr, erfolgt sein. Es haben außerdem die Konkurrenten gleichzeitig einzusenden: 1. eine in Relief ausgeführte Skizze, darstellend einen „Wettlauf griechischer Jünglinge"; 2. einige Studien nach der Natur, welche zur Beurtheilung des bisherigen Studienganges des Bewerbers dienen können; 3. ein Attest, aus welchem hervorgeht, daß der Bewerber ein Alter von 22 Jahren erreicht, jedoch das 32. Lebensjahr noch nicht überschritten hat, und daß derselbe sich zur jüdischen Religion bekennt; 4. ein Attest, daß der Bewerber seine Studien auf einer deutschen Akademie gemacht hat; 5. einen Lebenslauf, aus welchem der Studiengang des Bewerbers ersichtlich ist; 6. eine schriftliche Versicherung an Eidesstatt, daß die eingereichten Arbeiten von dem Bewerber selbst erfunden und ohne fremde Beihilfe ausgeführt sind. Eingefandte Arbeiten, denen die vorstehend unter 3 bis 6 aufgeführten Atteste und Schriftstücke nicht beiliegen, werden nicht berücksichtigt. Der Preis besteht ans einem einjährigen Stipendium von 2250 Mark zu einer Studienreise nach Italien unter der Bedingung, daß der Prämiirte sich acht Monate in Rom aufhalten und nach Ablauf der erfteit sechs Monate über seine Studien an die Akademie Bericht erstatten muß. Die Zuerkennung des Preises erfolgt im Monat Juli d. I. O Berlin, 2. Februar. Der Magistrat der Stadt Berlin hat in Sachen des Volksschulgesetzes eine Petition an das Haus der Abgeordneten gerichtet. Wir entnehmen dem Schriftstück die nachfolgende Stelle, welche das prinzipielle Verhältniß der Schulbehörde zu der jüdischen Religionsgesellschaft schildert: „Nur eine Bitte von allgemeiner Bedeutung können wir nicht unterdrücken. Sie knüpft sich an den § 15 des Entwurfs. Daß man unter Religionsgesellschaften auch Altlutheraner, Jrvingianer, Altkatholiken, oder Neukirchliche verstehen, und der „Schulbezirk Berlin" demgemäß von dem Provinzial-Schulkollegium gezwungen werden könnte, diesen Gesellschaften besondere Schulen zu errichten, wäre ein finanziell nicht unbedeutender, aber doch noch erträglicher Schaden. Viel nachtheiliger ist die Bedrohung des Friedens zwischen Christen und Juden. Zur Zeit beweisen unserer katholischen Mitbürger eine Abneigung gegen Schulen, die den konfessionellen Charakter nicht völlig ausprägen. Diesem Zuge sind wir nachgekommen. Ebenso aber herrscht unter den jüdischen Elter u der Wunsch vor, die Absonderung ihrer Kinder von den christlichen zu vermeiden. Die beiden hier bestehenden jüdischen Schulen besuchten im Dezember 1889 nur 913, die städtischen Gemeindeschulen dagegen 3071 jüdische Kinder. Soll diese Erziehungsgemeinschaft, in welcher die friedliche Lebensgemeinschaft gesichert wird, dadurch in Frage gestellt werden, daß dem Schulkollegium die Vollmacht ertheilt wird, städtische Volksschulen für Juden anzuordnen? Wir glauben nicht, daß der Art. 24 der Verfassung zu solcher Bestimmung nöthigt. In dem Zeitraum von vierzig Jahren, der seit der Verkündigung der Verfassung verstrichen ist, hat sich die Wirkungssphäre der städtischen Volksschule in ungeahnter Weise vergrößert; von 100 schulpflichtigen Kindern besuchten bei uns 82 die Volksschule. In der Gemeindeschule erzieht die Sitte des Wohlhabenden den Armen, aber auch die in der Noth gestählte Pflichttreue des Bedürftigen den bequemen Begüterten. Zur rechten Zeit hat diese Schule sich in den Dienst des sozialen Friedens gestellt. Ist es nun nicht recht, diejenigen Verfassungsbestimmungen, die vor den übrigen zur gesetzlichen Ausführung gelangen, so auszulegen, daß sie dem Guten Bestand verleihen, was inzwischen geworden ist? Hat es weniger Bedenken, an Stelle des Art. 22 die Instruktion vom 31. Dezember 1839 aufrecht zu erhalten, als den Art. 24 dahin zu deuten, daß b^i der Einrichtung öffentlicher Volksschulen die konfessionellen Verhältnisse so berücksichtigt werden, wie sie bestehen und wie sie bestehen können, ohne das religiöse Gefühl zu verletzen? Sollte an Stelle des § 15 nicht wenigstens eine Bestimmung treten können, welche die Anordnung besonderer Schulen für konfessionelle Minoritäten abhängig macht von dem auf geordnetem Wege ermittelten Wunsche der Minoritäten?" 8 Berlin, 1. Februar. Die Lorbeeren der Universitätsstudenten lassen die technischen Hochschüler nicht schlafen. Auch sie wollen ihr antisemitisches Skandälchen haben. Allerdings hat man hier noch Schamgefühl genug, die Sache nicht beim rechten Namen zu nennen und hat in einer Petition, welche an den Kultusminister eingereicht werden soll, um Beschränkung der Zulassung nicht etwa von Juden sondern von — Russen gebeten. Die fromme „Kreuz-Zeitung" jedoch,