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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-01-15 · Heft 3 (15.1.1891) · p. Seite 27

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 3 (15.1.1891)
Date
1891-01-15
Page
Seite 27 (sequence 3)
Language
German
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27 Ansicht. Nichtsdestoweniger beschloß die Majorität die Gründung einer Unterstützungskasse, ltnd es erwächst nunmehr besonders den Rabbinern der großen Gemeinden die Aufgabe, ihre Gemeinden für diesen Zweck zu erwärmen. Auch die jüdische Presse kann hier viel nutzen. Der wichtigste Gegenstand der Berathnng war eine Petition an das Abgeordnetenhaus in Sachen des Volksschulgesetzes, deren Wortlaut wir heute an erster Stelle publiziren. Diese Petition ist inzwischen an das Abgeordnetenhaus abgegangen und wir verzeichnen mit großer Genugthunng, daß die Petition auch die Zustimmung der orthodoxen religiösen Führer in Berlin, welche einen großen Anhang im Lande haben, gefunden hat. Kroner (Hannover) eröfsnete die Debatte mit der Verlesung einer Abhandlung, die über viele Momente aufklürte; aber die Versammlung glaubte, nicht alle Wünsche Kroner's und deren Motivirung sich aneignen zu können. Kroner und Rippner erhielten den Auftrag, für den andern Tag eine Petition und eine Begründung derselben auszuarbeiten und dem Centralausschuß vorzulegen. Rippner arbeitete Petition und Motivirung aus, indeß ein Punkt war in dem Entwurf unberücksichtigt geblieben, auf dessen Erörterung Vogelstein und Maybaum entschiedenes Gewicht legten, nämlich die Stellung des Verbandes zur konfessionellen Schule. Die Regierung verlangt in ihrer Vorlage für sich das Recht, überall da, wo mehr als sechzig Schüler eines bestimmten religiösen Bekenntnisses vorhanden sind, eine konfessionelle Schule für diese Kinder einrichten zu dürfen. Diese Bestimmung könnte die bedenklichsten Folgen haben für alle größer» jüdischen Gemeinden. Maybaum und Vogelstein sprachen sich entschieden gegen die Konfessionsschule aus und wollten es verhüten, daß die jüdischen Kinder aus den Kommunalschulen herausgedrängt würden; frühzeitig, von Kindheit an, soüten die Kinder dazu erzogen werden, daß die Anhänger der verschiedenen Bekenntnisse mit einander verkehren, sich mit einander vertragen. Dr. Rosenzweig exemplifizirte an den Erfahrungen seines eigenen Kindes, wie die Schule christliche Vorstellungen in die jungen Seelen Pflanze und wie ein jüdisches Kind dadurch Schaden nehme. Gnttmann und Kroner sprachen, ganz so wie die Hannoveraner in unseren Parlamenten, mit Wärme für die Beibehaltung der jüdischen Schulen in Hannover. Von anderer Seite wurde betont, daß gerade für rins Juden die Rücksicht auf Sabbath und Feste, die Rücksicht auf die jüdischen Lehrer uns die konfessionelle Schule als vortheilhaft erscheinen lassen, aber wichtiger als alle die Vortheile sei das liberale Prinzip, da, wo Juden und Christen zusammen die Schule besuchen, solle an dem Herkommen nicht gerüttelt werden. Ans diesem Widerstreit der Meinungen, >vo die Einen ein Votum zu Gunsten der konfessionslosen Schule verlangten, und die Andern sich auf den Standpunkt der Regierungsvorlage stellten, fand sich dann endlich folgender Ausweg rind es kam zu einer allseitigen Verständigung: Es wurde dahin petitionirt, daß die Regierung nur auf Antrag der betreffenden Religionsgesellschaft, wenn mehr als sechzig Schüler eines Bekenntnisses in einem Orte vorhanden sind, die Konfessionsschule einrichten dürfe. Wenn diese Bestimmung Gesetz wird, dann können die Konservativen, wenn sie wollen, jüdische Schulen beantragen, und die Liberalen wiederum unterlassen es und behalten ihre Schulgemeinschaft mit den Christen. Diese Bestimmung griffe allerdings auch in die Sphäre anderer Bekenntnisse hinüber; wir wollen uns jedes Urheils darüber enthalten, inwieweit auch für diese Bekenntnisse ein solches Gesetz segensreich wäre. Der Centralausschuß des deutschen Rabbinerverbandes nahm für sich das Recht in Anspruch, in dieser Frage der Konfessionsschule seine Wünsche zu äußern, wenn freilich midf die Entscheidung von ganz anderen rind weit mächtigeren Faktoren getroffen werden wird. Die anderen drei Punkte der Petition wurden rascher erledigt. Die Regierung hatte eine Bestimmung in der Vorlage, welche den jüdischen Religionsunterricht auf gleiche Linie. mit dem anderen Religionsunterricht stellte. Da heißt es: „Grundsätzlich soll kein Kind ohne den Religionsunterricht seines Bekenntnisses bleiben." Aber die Kommission hat dies auf die vom Staate anerkannten Religionsgenossenschaften eingeschränkt. Nun wird darüber gestritten, ob wir Juden einer vom Staate anerkannten oder nur eine geduldete Religionsgenossenschaft sind; vielleicht ist selbst einem gewiegten Juristen dieser Unterschied zu subtil; jedenfalls hätte der böse Wille ein weites Feld vor sich, wenn die Faffung der Kommission Gesetz würde; darum geht die Petition dahin, die Regierungsvorlage wieder herzustellen. Ferner ist im Regierungsentwurfe gesagt, daß es für Nichtchristen des Antrages der betreffenden Religionsgesellschaft und des Nachweises einer geeigneten Lehrkraft bedürfe, damit die Regierung den Religionsunterricht einführe. Dies steht offenbar im Widerspruch mit 8 1 des Gesetzes, nach welchem u. A. auch die „religiöse Bildung" Aufgabe der Volksschule ist. Ist dies die Aufgabe der Volksschule, soll grundsätzlich kein Kind ohne den Religionsunterricht seines Bekenntnisses bleiben, dann hat die Regierung die Pflicht, ohne erst einen Antrag der jüdischen Religionsgesellschaft abzuwarten, den Religionsunterricht einzurichten, und sie kann höchstens den Nachweis einer geeigneten Lehrkraft von der Gemeinde verlangen. Dr. Kroner hatte die Abänderung des Regierungsentwurfes nach dieser Richtung gewünscht, weil er fürchtete, viele kleine Gemeinden würden es aus irgend welchen Gründen versäumen, diesen Antrag zu stellen. Die Petition theilt diese Befürchtung nicht, aber sie heischt aus Gründen der Parität, daß die Regierung aus eigener Initiative die Einrichtung des jüdischen Religionsunterrichtes in die Hand nehmen solle. Ter vierte Punkt betrifft die Aufsicht über den Religionsunterricht; bei den Christel: hat sie der Pfarrer; bei den Juden, dem analog, der Gemeinderabbiner; wer aber soll diese Aufsicht in Gemeinden ausüben, die keinen Rabbiner haben? Um diesen Uebelstand zu beseitigen, wünscht die Petition die Herstellung von Schulbezirken für den jüdischen Religionsunterricht, die ganz ebenso, wie die Schulen des Sprengels dem Pfarrer, Rabbinern oder religiös vorgebildeten Schulmännern unterstellt sind. Es wäre im höchsten Grade wünschenswert!), wenn alle unsere Rabbiner Zeugnisse hätten über ihre Lehrbefähigung. In diesen Blättern wurde jüngst die Forderung ausgesprochen, es solle kein Rabbiner angestellt werden, der nicht ein Oberlehrerexamen abgelegt hat; vielleicht genügt schon ein Rektorexamen, und das ist leicht zu leisten und giebt der Regierung gegenüber das Recht, in Schulangelegenheiten mit dreinreden zu dürfen. Wenn wir nicht irren, so kann, wer ein Abiturientenzeugniß hat und zwei Semester auf der Universität war, ohne Weiteres zur Rektorprüfung schreiten, deren wesentlichster Bestandtheil eine schriftliche Arbeit ist. Nachdem diese Schnldedattc beendigt war, kam ein Antrag Maybaums, eine deutsche Peßachhagada herauszugeben,znrVerhandlung. Die religiösen Gegensätze, die auch in dieser Versammlung vorhanden waren, kamen zu einem scharfen Ausdruck; selbst manchem, dem das Ziel des Antrags durchaus sympathisch war, der es deutlich einsieht, daß wir alexandrinischen Zeiten entgegengehen, in welchen das Judenthum ohne das hebräische Sprachgewand sich wird behaupten müssen, schien der Antrag bedenklich innerhalb dieser Versammlung; Kroner, Werner, Guttmann verlangten Ablehnung des Antrags, Maybaum, Vogelstein traten mit Eifer für ihn ein; aber es zeigte sich, daß, wo ein Wille, anch ein Weg ist. Herrn Dr. Ungerleider gelang es, eine Formel zu finden, auf die Alle sich

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