Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 3 (15.1.1891)
- Date
- 1891-01-15
- Page
- Seite 26 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 97% known words query
- IRI
…/3224737-3227877-3227881--47644-3270119- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
kenntnisses Ibestellt werden, welche erforderlichen Falls auch die Aufsicht über die zu diesem Behufe zu bildenden jüdischen Schulbezirke führen. 4. Mögen in § 15 hinter dem Worte: „Schulaufsichtsbehörde" die Worte „auf Antrag der zuständigen Organe der Religionsgesellschaft" eingeschaltet werden. Begründung. Die Kommission des Abgeordnetenhauses hat eine Abänderung in der Fassung des § 14 der Regierungsvorlage vorgenommen, welche für die Religionsgesellschaft verhängnißvoll werden kann. Die Kommission will nämlich, daß nur bett Kindern einer vom Staate „anerkannten" Religionsgenossenschaft der entsprechende Religionsunterricht gesetzlich verbürgt werde. Nun besteht eine Auffassung, welche wir nicht theilen, daß das Judenthum nicht zu den vom Staate anerkannten Religionsgesellschaften gehöre. Nach dieser Auffassung würde, falls die Kommissionsvorlage Gesetz wird, die jüdische Religionsgesellschaft derjentgen Forderung verlustig gehen, welche das vorliegende Gesetz gerechter Weise allen Bekenntnissen gewährleisten soll. Zudem wird im ß 1 ausdrücklich als Aufgabe der Volksschule „die religiöse, sittliche uud vaterländische Bildung der Jugend" hingestellt. Unmöglich können aber von dieser Wohlthat der religiösen Bildung jüdische Kinder ausgeschlossen werden; das entspräche nicht der Gerechtigkeit, nicht dem suum cuique, nicht der Wohlfahrt des Landes, dem daran gelegen sein muß, daß nicht Tausende von Preußen ohne diese Grundlage aller Erziehung bleiben. Darum geht unsere ergebenste Bitte dahin, daß der Regiernngsentwurf wieder hergestellt werde, wonach „grundsätzlich kein Kind ohne den Religionsunterricht seines Bekenntnisses bleiben soll". Wenn aber dieser Grundsatz Geltung hat, so darf die Regierung unseres Erachtens nicht warten, bis die zuständigen Organe der Religionsgesellschaft den Antrag stellen, daß der Religionsunterricht eingeführt wird, sondern sie muß dies entsprechend der Aufgabe, über die Wohlfahrt des Landes und der einzelnen Insassen desselben zu wachen, aus eigenem Antriebe tbun. Diese Ausgabe hat ihre Schranke nur an der Möglichkeit, sie auszuführen, und diese Möglichkeit fehlt erst dann, wenn in dem Orte kein zur Ertheilung des Religionsunterrichts befähigter Lehrer vorhanden ist. Darum scheint die Fassung angemessener, nach welcher die Organe der Regierung ohne weiteres den jüdischen Religionsnnterricht einsühren, falls ein Lehrer vorhanden ist. Die Aufsicht über den christlichen Religionsunterricht führt der Pfarrer, und zwar nicht nur innerhalb des Schulbezirks, sondern innerhalb seines Sprengels. Wir erachten es als ein Gebot der Billigkeit unb zugleich der Zweckmäßigkeit, daß in gleicher Weise der jüdische Religionsunterricht in der Regel der Beaufsichtigung eines Gemeinde- Rabbiners resp. eines der jüdischen Religionslehre kundigen Schulmannes jüdischen Bekenntnisses untersteht. Nun wohnen aber Kinder jüdischen Bekenntnisses vielfach in Orten, in denen keine größere jüdische Gemeinde resp. kein Rabbiner vorhanden istes fehlt sonach an Personen, welche die genügende religiöse und pädagogische Bildung haben, um diese Aufsicht ausüben zu können. Deshalb bitten wir, daß für biefeit Zweck Bezirke gebildet werden, in beneit ein Gemeinde-Rabbiner oder in Ermangelung eines solchen ein der jüdischen Religionslehre kundiger Schulmann jüdischen Bekenntnisses die Aufsicht führt. Die jüdischen Gemeinden sind ebenso wie die Bevölkerung im Allgemeinen betreffs des Werthes konfessioneller Schulen getheilter Ansicht; einige betonen die Wichtigkeit, daß frühzeitig die jüdischen Kinder an den innigen Verkehr mit den christlichen gewöhnt werden, unb halten den Religionsunterricht für ausreichend, um die religiösen Ueberzeugungen in die Gemüther der Kinder zu pflanzen; andere wiederum wünschen konfessionelle Schulen. Diese Verschiedenheit der Ansichten läßt sich nicht ausgleichen. Wird mm im Gesetz konstatirt, daß die Regierung nur auf Antrag der Religionsgesellschaft für die Minderheit eine konfessionelle Schule errichten darf, so können sich weder die Gegner noch die Freunde der konfessionellen Schule unter den Juden irgend wie beeinträchtigt fühlen." Es dürfte sich empfehleil, daß sämmtliche Gemeinde-Vorstände sich der einen oder der andern dieser Petitionen anschließen, welche beide die wichtige Frage in sehr würdiger Weise erörtern und einen guten Eindruck hervorzurufen geeignet sind. 9 Mer deutsche Rabbinerverdaiid. . Der Centralausschuß des deutschen R abbinerverba»des hielt in den letzten Tagen des vergangenen Jahres mehrere Sitznnge» in Berlin ab, deren Ergebnis; von großer Bedentnng für die Zukunft dieses Nerbandes fein dürfte. Dr. Ungerleider sprach zunächst in eindrucksvollen Worten beim Beginn der Verhandlungen von dem schweren Verlust, den die ganze deutsche Jndenheit, den die jüdische Wissenschaft und vollends der Rabbinerverband durch den Tod Joels erlitten habe; sein Geist der Eintracht, der Mäßigung, der Versöhnung möge fernerhin den Verband beleben. Wir heben in Folgendem die wichtigsten Beschlüße hervor. Der geschäftsführende Ausschuß soll künftig in zwangslosen Heften die Mitglieder darüber unterrichten, was der Ausschuß selbst oder einzelne Genossen des Verbandes an Anregungen, Plänen, Erfahrungen auf den mannigfachen Gebieten des religiösen Lebens zu Tage fördern. Dadurch würde, so dürfe man mit Recht hoffen, ein geistiges Band um alle Mitglieder des Vereins gewoben werden. Abgelehnt wurde es, irgend eine vorhandene jüdische Zeitschrift zum offiziellen Organ des Verbandes zu erklären; dies müsse einerseits den Redakteur beengen, andererseits sei es eine große Gefahr, wenn der Verband bei mehr als hundert Druckbogen, welche eine Wochenschrift alljährlich in die Welt hinaussendet, die Verantwortung übernehmen soll. Der Centralausschuß sprach ferner die Erwartung aus, daß die Mitglieder keine öffentliche das Judenthum betreffende Kundgebung unterschreiben werden, bevor sie sich mit dem betreffenden Ausschuß in Verbindung setzen. Der Beschluß hat scheinbar nur eine formale Bedeutung, denn keinem Rabbiner kann je das Opfer des Intellekts zugemuthet werden, daß er seine Ansicht vor der des geschäftsführenden Ausschusses zurücktretcn läßt. Also der Einzelne schreibt an den Ausschuß und thut oder läßt dann doch noch, was er will. Jndeß, es ist leicht einzusehen, daß, wenn erst diese Praxis Eingang findet, Niemand mehr die legitime Vertretung des Verbandes, den Ausschuß, ignoriren wird. Der Ausschuß wird aber selbstverständlich jede Frage, die an ihn herantritt, sorgfältig prüfen, den Mitgliedern ein größeres Material unterbreiten und es ihnen dadurch erleichtern, Stellung zu nehmen. Es ist bekannt, daß Formalitäten oft eine sehr materielle Bedeutung haben; auch von dieser den Verbandsmitgliedern einpfohlenen Regelung des äußern Geschäftsganges läßt sich eine Hebung der Würde und des Einflusses des ganzen Standes erhoffen. Die Gründung einer Verbandskasse für Wittwen und Waisen von Rabbinern und für erwerbsunfähige Rabbiner wurde beschlossen. Die Debatte über diesen Gegenstand war sehr lebhaft. Guttmann (Hildesheini) meinte, eine solche Kasse sei gleichsam das Riickgrat des Verbandes; man dürfe getrost im Bewußtsein eines reinen und ehrlichen Wollens au die Begüterten unter unfern Glaubensgenossen herantreten und Förderung erbitten fiir diese edle Sache. Die kleinen Gemeinden, so führte Guttmann aus, sind oft gar nicht in der Lage, für die Invaliden des geistlichen Berufes unter uns zu sorgen; hier müsse die Gesammtheit eintreten, und sie werde es gern thun, wenn nur das Auge unserer Reichen, die doch so oft ein warmes Herz für inenschliche Roth bekunden, auf dieses Elend hingewiesen würde. RiPPner (Glogau) glaubte, die deutschen Rabbiner bedürften eines solchen materiellen Rückhaltes nicht, um zusaminenzustehen, für sie wäre die ideale Gemeinschaft, das gleiche Streben, das Judenthum zu fördern, genügend; man dürfe den Uebelwollenden keine Hand bieten, die Meinung zu verbreiten, die Rabbiner Hütten sich hauptsächlich verbunden, um eine Kaffe fiir ihren Stand zu stiften. Erfahrene und allgeinein verehrte Männer, wie z. B. Dr. Tobias Cohn (Potsdam) theilten diese