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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1891-01-08 · Heft 2 (8.1.1891) · p. Seite 2

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
55 (1891)
Issue
Heft 2 (8.1.1891)
Date
1891-01-08
Page
Seite 2 (sequence 14)
Language
German
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lassung schließlich - nur den Juden pi Gute kommen würde. Wer hat nun Recht? * Berlin, 4. Januar. Antisemitische Blätter bringen folgende iutereffaute Erklärung: „Die Judenblätter, titsbefoitbere die „Frankfurter Zeitung", die „Zeitung für das Jndenthnm", das „Berliner Tageblatt" und die „Volkszeitung", theilen ihren Lesern mit, daß ich aus dem Amt entlassen sei. Da ein Versuch, diese Blätter'zum Widerruf zu veranlassen, keinen Zweck haben würde, so bitte ich die verehrliche Redaktion, folgender Erklärung freundlich Rallm zu gewähren: 3. Ich bin nach wie vor Berliner Rektor und hoffe dies noch viele Jahre zu fein. 2. Bezüglich derjenigen Anklagen gegen mich, wegen welcher eine eingehende llnterfuchung bisher stattgefnuden hat, glaube ich den Beweis der Wahrheit in mehr als ausreichendem Maße erbracht zu haben, und dürfte die Freigabe meines Buchs nur noch eine Frage der Zeit fein. Ein zweites Buch wird dann sofort Nachfolgen. Hochachtungsvoll H. Ahlwa rdt, städtischer Rektor, X.. Grenzstraße Nr. 10. Berlin, 27. Dezember 1890." * Magdeburg, 30. Dezember. Der hier versammelte „Allgemeine Preußische Lehrertag" hat in der Frage der Konsessionsschulen den nachfolgenden Antrag angenommen: „Simultanschulen dürfen ohne Zustimmung der betheiligten Gemeinden nicht aufgelöst und in konfessionelle nmgewandelt werden. Auch steht den Gemeinden das Recht zu, neue paritätische Schulen ins Leben zu rufen, namentlich dann, wenn dadurch eine zweckmäßigere Organisation der Schute ermöglicht wird." ^2 Briefen (West-Pr.), 4. Januar. Am 17. Januar feiert uitfer Kantor, Herr Blaust ein, das Fest seines 25 jährigen Amtsjubiläums. Mit diesem Feste ist gleichzeitig die Silberhochzeit und die Barnlitzwa eines Sohnes des Jubilars verbunden. Von beit 25 Dienstjahre hat Herr Blaustein 17 Jahre hindurch treu und gewissenhaft der hiesigen Gemeinde gedient und es verstanden, sich die Liebe und Achtitng aller Gemeindemitglieder in hohem Maße zu erwerben. Viel hat der Jubilar zur Hebung des Gottesdienstes in unserm Tempel beigetragen, indem er jahrelang einen gut geschulten Synagogenchor leitete und zum Gottesdienste verwandte, und noch heute werden von der Gemeinde die Ritualgesänge an Sabbath- und Festtagen harmonisch gesungen. * Köln, 2. Januar. Man schreibt der „Köln, ^ylkszeitung" ans Bassenheim: Die verstorbene Frau Baronin v. Oppenheim war bekanntlich für unfern Ort eine große Wohlthäterin. Dies erfahren so recht die Armen von Bassenheim jeden Winter. Dieser Tage wurden nämlich wieder die jährlichen Zinsen von 50,000 Mk. einer Stiftung der edlen Frau unter die hiesigen Armen vertheilt. Zunächst kymen sechs Doppelwaggons Kohlen zur Bertheiluug; alsdann erhielt jeder Bedürftige an baarem Geld 10 Mk.; schließlich bekamen die Armen noch während des ganzen Winters um die Mittagszeit Essen aus dem hiesigen Krankenhause, welche Einrichtung mau ebenfalls der verstorbenen Frau Baronin verdankt." — Warum meldet die „Köln. Volkszeitung" nicht auch, daß die verstorbene Frau Baronin eine Jüdin war? * Frankfurt a. M., 2. Januar. Tie Ausbildung jüdischer Krankenpflegerinnen — das ist das neueste, von der hiesigen Loge des B'nei b'riß-Ordens mit ebenso viel Energie wie Umsicht unternommene Werk jüdischer Wohlthätigkeitspflege. Wir veröffentlichten in Nachfolgendem die für die nuszubildenden Pflegerinnen festgesetzte Dienstanweisung, welche unfern Lesern den Beweis geben wird, welch' treffliche Schule jener Ausbildungskursus nicht nur für die technischen Fertigkeiten, sondern auch für den Charakter der Elevinnen abzugeben geeignet ist. Die Dienstanweisung lautet: § 1. Zn Krankenpflegerinnen tonnen solche junge Mädchen und Wittwen jüdischer Konfession herangebildet werden, welche zwischen dem 21. und 36. Lebensjahre stehen <nur unter besonderen Umständen sind Ausnahmen gestattet), sich eines tadellosen Rufes erfreuen und von ununterbrochener Gesundheit sind. Auch sollen sie die gewöhnlichen Elementarkenntnisse besitzen, gut lesen, schreiben und rechnen können. Des*gl. wird Hebung in den gewöhnlichen häuslichen Verrichtungen vorausgesetzt. § 2. Während der Lehrzeit (welche zunächst in dem Hospital der israelitischen Gemeinde zu Frankfurt a. M. statlfindet) wird von den Pflegerinnett verlangt, daß sie im Dienste sich strenge an die Vorschriften der jüdischen Rei ligion halten. Die Pflegerinnen haben am Samstag und israelitischen Feiertagen keinen Dienst,' sollte jedoch bei Schwerkranken ihre Hilfeleistung seitens der Aerzte gewünscht werden, so darf sich ihr Dienst an diesen Tagen nur innerhalb der religiottsgesehlich gestatteten Kranken pflege bewegen. 8 3. Die Pflegerinnen sind zu strengstem und unbedingtem Gehorsam gegenüber den Aerzten überhaupt und insbesondere dem Arzte gegeniiber. welcher ihre Ausbildung und ihren Unterricht leitet, verpflichtet. Ein Widerspruch gegen deren Anordnungen, sowie gegen etwaige Zurechtweisungen ist in Gegenwart der Kranken unter keinen Umstünden erlaubt. § 4. Glaitbt die Pflegerin, gerechte Ursache zu irgend einer Klage zu haben, oder hat sie tönst ein Anliegen, so darf sie sich nur an den den Unterricht leitenden Arzt j oder an ein vom Arbeit-Nachweis-Kontitee der Frankfurt-Loge näher! zu bezeichnendes Mitglied derselben wenden, welches unter Umstünden! gemeinsam mit dem Ersteren die Klage resp. das Anliegen prüfen und j darüber entscheiden wird. 8 5. Jede Arbeit, welche nach Ansicht! der Aerzte zur Krankenpflege gehört, ist auf Anordnung derselben! unweigerlich von der Pflegerin auszuführen. 8 6. Es wird der | Pflegerin zur Pflicht gemacht, über alle Vorgänge am Krankenbett gegen Jedermann st re n g st e s St i l ls ch w e i ge tt zu bewahren;; nur auf Befragen der Aerzte hat sie denselben wahrheitsgemäß genauen! Bericht zu erstatten. Auch soll sie sich in keiner Weise in Dinge mischen,! die außerhalb ihres Dienstes liegen, sie soll gegen ältere Pflegerinnen ehrerbietig, gegen die Kranken freundlich, abrr nicht freundschaftlich, im Ganzen stets maßvoll und Zurückhaltend anftreten. Der Pflegerin ist die Annahme von Geschenken seitens aller Kategorien von Patienten im Hospital strengstens untersagt. Nach beendeter Hospitalbehandlnng steht der Aitnahme von Geschenken durch Vermittelung des Arbeit- Nachweis-Komitees der Frankfurt-Loge nichts im Wege. 8 7. Es ist der Würde des Krankendienstes entsprechend, daß die Pflegerin bei Ausübung desselben nur in einfachster, durchaus schmuckloser Kleidung.erscheint. Dagegen kann ihr nach vollendeter Lehrzeit ans Antrag des die Ausbildung leitenden Arztes von Seiten des Arbeit- Nachweis-Komitees der FrAtkfurt-Loge etne Brache mit einem näher zti bestimmenden Abzeichen verliehen werden, wodurch sie sich zugleich dem Publikum gegenüber als durch Vermittelung der Loge ausgebildete Pflegerin legitimirt. 8 8. Die Lehrzeit währt in der Regel ein halbes Jahr. Sollte sich nach Ablauf von sechs Wochett Herausstellen, daß die Schülerin sich zur Krankenpflege nicht eignet, so wird sie nach vorherigem Benehmen des unterrichtenden Arztes mit dem Arbett-Nachweis-Komitee der Frankfurt-Loge entlassen. Selbstverständlich werden Pflegerinnen bei groben Dienstvergehen oder Zuwiderhandlungen gegen diese Vorschriften sofort entlassen. Andererseits steht es der Pflegerin, frei, jederzeit nach achttägiger Kündigungszeit bei ihrem Vorgesetzten ihre Verpflichtung als gelöst zu betrachten. Oesterreich - Ungarn. w. Wien, 3. Januar. Ich glaube keine Indiskretion zu begehen, wenn ich aus einem Briefe, den ich jüngst von meinem hochgeehrten Freunde, |' dem um Oesterreich vielverdienten Dr. Adolf Fischhos, Folgendes; hervorhebe. Dieser schreibt: „Der große Erfolg unserer demagogischen Antisemitenhäuptlinge erinnert mich an folgende Anekdote: Ein sehr l bescheiden gekleideter Arzt, der p< r pedes apostolonim seine Praxis übte, begegnet an der 6cke des Grabens und des Kohlmarktes (in Wien)! einem in glänzender Equipage fahrenden Kollegen, der sein Studien-! genösse war. Dieser läßt feinen Wagen halten, ruft den armen j Kameraden und fragt ihn, wie es ihm gehe. „Schlecht", lautete die > Antwort; „ich bringe es nur zu kümmerlichem Erwerbe. Dir muß es,! wie ich sehe, ganz ausgezeichnet gehen." „Ja, es geht mir glänzend."! „Wie kommt dies," fragt nun der Mann mit der spärlichen Praxis;! „Ich war, wie Dtt weißt, ein sehr fleißiger Student und habe mir viele! Kenntnisse erworben, Du aber besuchtest weit öfter die Tanzals die! Hörsüle und verdankst Dein Diplom nur der Nachsicht der Professoren." : „Das sollst Du gleich erfahren. Doch vorher beantworte mir gefälligst zwei Fragen. Sage mir erstlich, wie viele Menschen nach Deiner Meinung jetzt am Graben und auf dem Kohlmarkte sich bewegen?" „Ungefähr 200," lautete die Antwort. „Und wie viel Vernünftige befinden sich nach Deiner Meinung unter diesen 200 Menschen?" „Wohl kaum zehn," antwortete der Befragte. „Nun siehst Du, auf diese zehn hast Du spekulirt; ich aber auf die 190. Begreifst Du jetzt meinen Erfolg?" erwiederte der viel und lohnend beschäftigte Mediziner und fuhr von dannen. 8 Wien, 2. Januar. Das erste Heft des 5. Bandes der Zeitschrift für die Geschichte der Juden in Deutschland veröffentlicht einen Artikel: „Die Versuche zur Errichtung einer Rabbinerschule in Oester-

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