Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 55 (1891)
- Issue
- Heft 2 (8.1.1891)
- Date
- 1891-01-08
- Page
- Seite 24 (sequence 12)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 95% known words query
- IRI
…/3224737-3227877-3227880--47637-3270111- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
24 l: ist flink als gutes deutsches Wort verzeichnet. Ferner zum Schluß 14. „Einen absonderlichen Gebrauch macht der Verfasser von dem Worte „gewiß", ungefähr so wie im Judendeutsch das aus dem Hebräischen k korrumpirte Worte „ewade“ gebraucht wird". Wir lassen das Gehässige, [ das in diesem Satze liegt und das um so gefährlicher sein könnte für - einen Mann wie Badt, den Lehrer an einem christlichen Gymnasium, \h wir lassen dies unberührt. Aber wir greifen wieder zu Weber j; und lesen: gewiß — sicher, fest, unbezweifelt; sodann: ein gewisser l'\ Mann, ein Mann, den ich nicht nennen kann oder mag; er hat eine gewisse Keckheit, er ist etwas keck; endlich: wahrscheinlich, z. B. er? will mich gewiß täuschen. Thibaut übersetzt gewiß, eertain, sür v positiv das Synonym für sicher, fest, sodann: Vague, eertain, indefinissable, das Synonym für unbestimmt. — Herr Levy hat offenbar Badt unrecht gethan. B. •ir d M. St 11 tu ex*, So der h ad ras kodesch, Gebetordnung - zur heiligen Weihe. Man liebt in unseren Gemeinden leider weit mehr den gesanges-technisch als „großen" Kantor auftretenden „Vor-" Sänger, als den Religionslehrer, dessen Wirken, minder blendend, nur | in ausdauernder, mühsamer Berufsarbeit sich darstellt. Für jenen V Pflegt in der Regel kein Opfer zu gering, für diesen dagegen fast jedes l zu groß zu sein. Dieser Umstand ist bei der Wahl eines Knltusbeamten, j: des einzigen in den vielen kleinen Gemeinden für alle religiösen Funkv Honen, ausschlaggebend und hauptsächlich mitwirkend zu der vielbeklagten I Nothlage in der religiösen Erziehung. Daher liegt heutzutage das Heil! in einem geregelten Gemeindegesange, in welchem die Sangeskräfte auch; der kleinsten Gemeinden für den gottesdienstlichen Zweck nutzbar gemacht i und der Schwerpunkt der synagogalen Erbauung in diesen, anstatt in j\ die bisher allein wirkende Person des Kantors verlegt werden kann. : Von diesem Gesichtspunkte aus betrachten wir das jüngste Musikwerk! . als eine höchst willkommene Gabe, welche vollste Beachtung verdient, I weil dieselben auf Einführung des Gemeindegesanges in unfern Syna- » gogen, zumal den kleinern, abzielt und dazu vorzüglich geeignet ist. z Es ist dies ein Werk des würdigen, rühmlich bekannten Kantors und l Lehrers, Herrn M. Tintner in Bunzlau, das unter dem Titel: - tP*Tlp *V1D „Gebetordnung zur heiligen Weihe" im Selbstver- 1 läge des Herausgebers erschienen ist. Das Buch ist eigenartig angelegt. Es soll, wie der Verfasser in der Vorrede sich ausdrückt, ein neuer ,,Kol-bo‘' sein, zumal für den Kultusbeamten der Neuzeit. In der That ist diese „Gebetordnung" ein vollständiges Kompendium des ge- - sammten Synagogen-Cyklüs für den kanloralen und Gemeiudegesang. > Es ist ein planmäßig und höchst sorgfältig ausgearbeitetes Werk, welches, ' aus dem beregten Bedürfniß hervorgegangen, diesem in kunstgemüßer Weise entgegen kommt. Es bietet aber auch mehr, als blos Notensätze. Es bietet dem zeitgemäß strebenden Kultusbeamten eine zuverlässige, bequeme Handhabe, sowohl für die praktische Einübung und Ausführung j aller gottesdienstlichen Gesänge, Rezitative und Chöre, als auch für die v Erbauung der Gemeinde und Hebung der Andacht. Eine Reihe deutscher Gesänge und Gebete, in alle Theile des Werkes eingelegt, kann ihn befähigen, den mannigfachsten Ansprüchen an Gebets- und Betrachtungs- Vortrag, ohne viel Umhersuchen, gerecht zu werden. Was den musikalischgesanglichen Tonwerth des Werkes anbelangt, so sprechen wir nach genauem Durchgehen aller Nummern seines reichen Inhalts die Ueberzeugung aus, daß es durchweg dem Motto: „Sanft, lieblich und edel" getreu bleibt. Jede Ueberfülle, jeglicher überflüssiger Tonschwall ist vermieden, es wurzelt tief im Geist und Wesen unseres traditionellen Synagogengesanges, überall spricht sich rein-jüdische Gemüthstiefe in' einfachen Tonbildungen aus, es sind verwandte, anmuthende Klänge, die wir aus demselben vernehmen und die ihren Zweck trefflich erreichen werden: zur schlichten, frommen Erbauung, zur würdigen, wahren Andacht zu erheben. Mit Sorgfalt und Einsicht sind diejenigen Gesangsstücke aus den Meisterwerken unserer berühmtesten Synagogen-Komponisten ausgewählt, welche sich längst das Bürgerrecht in dem gottesdienstlichen Gesänge unserer gebildeteren Gemeinden erworben haben. Hier zeigte sich der Herausgeber in der Bearbeitung als ein Fachkundiger, der es versteht, „das Material zu bewältigen und es vortheil- '' Haft zn vereinfachen". Eigene Kompositionen bietet jedoch der Verfasser auch in großer Fülle, welche sämmtlich einfach, edel und sanft, ins Gehör fallen und als bestes Kriterium ihres Werthes die gute Wirkling aufzuweisen haben, welche sie in den Synagogen ausüben, wo geregelter Gemeindegefang bereits zur stehenden Ordnung geworden ist: sie prägen sich leicht und mühelos ein, werden gern gehört und auch — gesungen. Daher empfehlen wir dieses Werk aus vollster Ueberzeugung den Gemeinden und Kultusbeamten zur Anschaffung und fleißigen Benutzung. X. ~ In den Besitz des Hrn. Julius Hamburger in Frankfurt a. M. ist vor Kurzem eine interessante Handschrift des „Jad H a ch a s a k a des M n i m o n i d e s " übergegangen. Dieselbe ist im Anfang des XIV. Jahrhunderts geschrieben und wahrscheinlich das Exemplar, welches Don I s a k Abarbanel, der spanische Minister, nach einer Angabe im Korath-Ha-Jttim S. 125 für 30,000 Dukaten kaufte. Die Handschrift ist auf 461 Blättern Pergament, großes Folio, 45>31 Centimeter, in doppelten Kolonnen geschrieben und mit Illustrationen versehen, die auf maurische Einflüsse hindeuten. Die ersten 41 Seiten sind mit Randleisten , Miniaturen rc. illustrirt, welche trotz derJahre eine große Frische zeigen. Die Darstellungen sind alle dem sie umgebenden Texte entsprechend in Gold und Farben gemalt und die Personen in damaligen Trachten. Auf dem breiten Rand sind Bemerkungen sowohl im XIV. wie im XVI. Jahrhundert geschrieben.' Am Schluffe des Manuskripts ist die Unterschrift des Censors: „Revisum p. me Laiirentium Frangnellum die 15. decembris 1574." Auf den Schlußblüttern folgen dann einige Kaufbriefe in hebräischer Sprache vom 9. Adar 1351 (5111), vom 2. Adar 1373 (5133), vom 6. Kislew 1548 (5308), alle in bindenden Formen abgefaßt. — Herr Hamburger hat kürzlich die in dem Manuskript enthallenen abweichenden Stellen von dem gedruckten Texte der „Jad Hachasaka", Amsterdamer Ausgabe von 1702 im Verlage von I. Kaufmann hier veröffentlicht und diesem Buche die deutsche Uebersetzung des Kaufbriefes vom 6. Kislew 1548 vorangestellt, durch welche das Manuskript für die Familie Abarbanel Zurückerworben wurde. Sie lautet: „Vor uns Zeugen, hier unterschrieben, heute am 6. Tage im Monat Kislew, welches der 18. November ist im Jahre (1548) 5308 der Welterschaffung, hier in Ferrara, kam vor uns der weise und gelehrte Herr Abraham, Gott beschütze ihn, Sohn des H. Menachem Maranik -gesegneten Andenkens, und sprach zu.'uns r Seiet Zeugen und vollziehet diesen Akt durch Berührung dieses Tuches (Kinjan ondar). Vollziehet denselben in vollgültiger Form und unterschreibet ihn für die Herren Exzellenzen Gebrüder Don Jacob und Don Jehuda, Gott beschütze sie, Söhne des gerechten, frommen, weisen und vollkommenen exzellenten Herrn Don Samuel Abarbanel, das Andenken des Gerechten sei gesegnet, denen ich dieses Buch am heutigen Tage aus eigenem Willen verkauft habe, welches Buch ist die Mischnah Thorah, die 14 Bücher, verfaßt von unserm großen Lehrer Moses, Sohn Maimous, sein Andenken sei gesegnet. Dieses Buch habe ich also den Herren Don Jacob und Don Jehuda, Gott beschütze sie, die oben, erwähnt wurden, durch einen rechtsgiltigen Akt verkauft und habe dafür 300 Dukaten in Gold empfangen und bestätige ich deshalb, kein Recht mehr auf dieses Buch zu haben, um es aus den Händen dieser Brüder wegzunehmen. Dieses mag ihnen gegen jeden gelten, wer von allen vier Weltgegenden kommen sollte, ein Malln oder eine Frau, ein Jude oder ein Araber, um etwa Einwendungen gegen diesen Verkauf zu machen. Ich bestätige zugleich, daß in diesem Buch kei n F eh l e r vorhanden ist. Sollten die früher genannten Herren, Gott beschütze sie, dennoch einen Fehler finden, so erkläre ich unfern Vertrag für gelöst unter der Verpflichtung, den erhaltenen Betrag denselben zurückzuerstatten. Dieses alles wurde in einer Weise geschrieben, wie es die heiligen Rabbiner uns vorgeschrieben haben, und haben wir auch des weisen Herrn Abraham, der oben erwähnt ist, Tuch berührt, für die Exzellenzen Don. Jacob und Don Jehuda Abarbanel, Gott schütze sie, die oben erwähnt sind. Dies geschah im Jahr Monat und Tag wie oben angegeben. Um dies zu bekräftigen, unterschrieben wir uns hier unten und alles ist bekräftigt. Asiel, Sohn des Herrn Baruch Chasak, Das Andenken des Gerechten in der zukünftigen Welt sei gesegnet. Mansche Jaabez. Ich Abraham, Sohn des Menachem, Das Andenken des Gerechten sei gesegnet, bekenne, bekräftige und bestätige alles Obige?" E. Druck und Verlag von Rudolf Messe in Berlin. Verantwortlich für die Redaktion: Max Bauch Witz in Berlin.