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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-12-16 · Heft 51 (16.12.1892) · p. Seite 603

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 51 (16.12.1892)
Date
1892-12-16
Page
Seite 603 (sequence 3)
Language
German
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603 Kunstsill, titen Prunk te aber bi Aehnlichken welchem in man nenn >ahnt, wen > ) da zu b^ verschließe! :digt gehör th und agen, wenn der Predir i akteristischr a itede äujjei: )er getragen :reit Wahr erebtfatnfeü h erfolgreich berechtigirr h unverrlirn wird diesa Wie jen r Genüge an geguckt, wn icht nehmen^ t, insbeson- Knalleffe! en im die- - als ntattdiC Iteib barani um bie 25 - zlichen 2 c - mlich beff.u nhängt: b'c bie religii 'c uch auf tn otttme; g,r s Blatt lml lt, pro ii ib ach ber? v : Suche w4 iger, ber ni >ie Mensck ni Worte" l» it. Je tr i jilfspredig r i. Es wo" i weit käme, iertagen ncbringt, uns er was!ol> u neuerliclrr zu können, alles Ernstes meint, er muffe in ber Vortragsknnst einige Lektionen bei Lewinsky nehmen. Sollen wirklich, wie ber beutsche Dichtersürst sarkastisch anbeutet, Berührungspunkte zwischen bei» Schauspieler nab bent geistlichen Würdenträger bestehen? Die Llnshilfsprebiger-Frage hat auch ihre Drastik. In einem Vereinsbethause wirb kurzer Prozeß gemacht: ist kein Prebiger ba, so snbstitnirt ihn in ber 2Iusübung seiner Funktionen — ber Vereinsvorstanb. Wahrlich, „ba hört sich schon Alles auf!" Das Wesen bcs „mobernen Gottesbienstes" besteht gerabe darin, baß — bas Prinzip der Theilung der Arbeit auch auf diesem Gebiete angewendet — derselbe organisch fest gegliedert ist, und daß sich kein nicht dahin gehöriges Glied hineinkeilen darf; wie kömmt also Saul zu den Propheten? Höchst lvünscheiislverth wäre es, wenn bei der Ausarbeitung des neuen Gemeindestatutes die berufenen Organe darauf Rücksicht nehmen würden, einer Bestimmung im Statute Raum zu geben, loonach die Koinpetenzsphäre der Bethausvereine genau markirt wird- Wen» ich auch im Interesse der freien Bewegung für die Gewährung möglichster autonomer Verwaltung bin, so muß ich doch für deren Begrenzung in dem Momente plaidiren, als Uebergrisfe wahrnehmbar lverden, die dem Gesamintmteresse zuwiderlanfen. Rur zu sehr müssen ivir es in heutiger Zeit bitter empfinbeu, wie jeder Fehler des Einzelnen ans bas Konto der ganzen Gemeinschaft gestellt wirb; warum sollen wir nicht, wenn uns dazu bie Möglichkeit geboten ist, wenigstens das Geeignete veranlassen, um Uebergriffen zu begegnen, deren Konseguenzen auch diejenigen zu tragen haben, die durchaus kein Theil daran haben. Wenn auswärts von gottesdienstlichen Gepflogenheiten gesprochen wird, so reflektirt man nicht auf dieses oder jenes Vereinsbethaus, vielmehr auf solche der Wiener Kultnsgemei übe. Im Kampfe gegen den Antisemitismus haben bereits die Vereine die Führerrolle an sich gerissen. Es ist dies nicht genug zu beklagen. Turbulent, taktlos, ohne Verständniß der zu vertretenden Sache drängen sie sich nach vorn, anstatt den berufenen Verfechtern unseres angegriffenen und hart bedrängten Rechtes bloße Heeresfolge zu leisten. Grell trat dies hervor, als es sich um die Wahl des Demokraten Dr. K ronawetter zum Reichsrathsabgeordueteu für den ersten Bezirk handelte. Ein ehrlicherer und aufrichtigerer Gegner des 2Intisemitismus konnte kaum gefunden werden. Daß die jüdischen Wähler sich nur für ihn aussprechen konnten, war selbstverständlich. Es traf sich nun glücklich, daß alle liberal denkenden und freiheitlich fühlenden christlichen Wähler ebenfalls auf diesen Kandidaten ihre Stimmen konzentrirten. Anstatt nun sich diesen anzuschließen und ihnen die Führung zu überlassen, drängten sich die Herren von diesen Vereinen vor, wodurch einerseits manche beachtenswerthen christlichen Wähler sich von der Urne fern hielten, weil sie es nicht goutiren wollten, daß das jüdische Element in der inneren Stadt Wiens eine präponderirende politische Stellung einnehme, und andererseits die Kampffähigkeit Dr. Kronawetters beträchtlich geschwächt würde, indem ihn die Antisemiten als den Gewählten der Juden bezeichnen, deren Lieder singe, weil er ihnen sein Mandat verdanke. In der That schwieg bis jetzt dieser 'Abgeordnete, trotzdem leider der Anlaß zum Reden für ihn reichlich vorhanden war. Das, was die Schlesinger, Schneider, Lueger, e tutti quanti in letzter Zeit an Niedertracht leisteten, übersteigt alle Begriffe. Fast muß sich einem der Gedanke aufdrängen, ob diesen Gegnern gegenüber noch eine Antwort von jüdischer Seite am Platze ist. Man hat es gerade bei der letzten Rede Schlesingers wahrnehmen können, daß es für denselben nichts Unangenehmeres geben könne, als jüdischerseits ignorirt zu werden. * Me sozialen Institutionen des Mosaismus und der platonische Ktaat. Von Gymnasial - Oberlehrer Dr. I. Horowitz. (Fortsetzung.) Wenn man in neuerer Zeit vielen sozialistischen Theorieil mit Recht entgegenhält, daß sie durch Verneinung des Privateigenthums und durch Forderung einer auch in privatrechtlicher Beziehung alles nivellirenden Macht des Staates das Recht der Individualität und die persönliche Freiheit völlig aufzuheben drohen, und wenn man aus diesem Grunde alle jene utopistischen Theorien, von Thomas Morus' „Utopia" bis auf Bellamy's „Rückblick" herab, ganz abgesehen von der Ueberzeugung ihrer Undurchführbarkeit, auch vom Standpunkte des sittlichen Gefühls unbefriedigt aus Händen legt, so kann man den sozialen Theorien und Institutionen der mosaischen Gesetzgebung seine Bewunderung nicht versagen, welche in so frühem Alterthum und ohne sich auf irgend welche nennenswerthe Vorgänger und Vorarbeiten stützen zu können, dem Staate ein soziales Gepräge zu geben versucht haben, das, unter Aufrechterhaltung des Eigcnthumsrechts und unter voller Anerkennung des Rechtes der Individualität und der persönlichen Freiheit, alle Standesunterschiede und die Ungleichheit des Besitzes abweist und die Idee der ausgleichenden Gerechtigkeit zum Grundprinzip der staatlichen Gemeinschaft erhebt. Es hängt dies aber, wie wir schon oben angedeutet haben, mit der weltgeschichtlichen Aufgabe zusammen, welche dieser Gesetzgebung und diesem Volksthum gestellt war, das Sittengesetz und die dasselbe begründende religiöse Gottesidee der Welt zu überliefern und sie zum Gemeingute der Menschheit zu machen. Es sei nun gestattet, den sozialen Theorien und Gesetzen der mosaischen Verfassung die Grundzüge der geistvollsten und systematischkommunistischen Utopie Plato's insoweit gegenüber zu stellen, daß, bei aller Verschiedenheit der zu Grunde liegenden Weltanschauungen, trotz der so großen Abweichungen der prinzipielle» sowohl wie der erfahrungsmäßig bedingten Voraussetzungen und Ziele, gleichwohl die Möglichkeit einer vergleichenden Beurtheilnng des mosaischen und des platonischen Staatsideals sich ergebe. Von Geburt und an Geist ein Athener, steht Plato gleichwohl dem demokratischen Staatsideal seines Volkes und seiner thatsächlichen politischen Entwicklung feindlich gegenüber. Er ist, seiner Geistes¬ und Charakteranlage nach, philosophischer Aristokrat, d. h. seine ganze ideale Persönlichkeit ist von dem Gedanken durchdrungen, daß nur die in Wahrheit Besten und Edelsten, die ihr ganzes Leben in den Dienst der höchsten Erkenntniß und der Tugend stellen, zur Herrschaft berufen seien. Seine Geburt fällt in das Jahr, welches unmittelbar aus den Tod des Perikles gefolgt war, das Alter seiner Jugendreife in die Zeit, da sein hochverehrter Lehrer Sokrates, dem er die meisten seiner idealen Gedanken in den Mund legt, ein Opfer atheniensischer Demagogie gefallen war. Beide Faktoren also, innere Anlage sowohl wie frühzeitig gemachte Lebenserfahrungen, wenden ihn von der Demokratie seiner Vaterstadt ab und veranlassen ihn, unter erheblichen Anknüpfungen an die historischen Formen der Dorisch-Spartanischen Verfassung Lykurgs, das Ideal der politischen und sozialen Verfaffung durch eigenes Denken und in der philosophischen Reflexion zu suchen. Die Existenz des Staates ist nach Plato nothwendig, um die Herrschaft von Tugend und Sittlichkeit in der Welt zu begründen, sein höchster Zweck ist demgemäß die Tugend der Bürger und die Glückseligkeit des VolksganzenT) Demnach ist der Staat eine i) Republ. 4, 420. 7, 510.

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