Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-11-04 · Heft 45 (4.11.1892) · p. Seite 530

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 45 (4.11.1892)
Date
1892-11-04
Page
Seite 530 (sequence 2)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/3224737-3227931-3227977--49245-3269927
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

nungsreicher Entwickelung trifft, ist ein sehr harter. Energische Arbeit ist von früh an der Charakterzug seines Lebens gewesen; ihr dankt er die Stellung, zu der er verhültnißmäßig jung berufen wurde. So scheidet er im Alter von 45 Jahren mitten aus einer Thätigkeit, in der noch lange ihn erhalten zu sehen der aufrichtige Wunsch Aller gewesen wäre, die auf seinem Lebenswege ihm begegnet sind. Es folgt ihm die volle Anerkennung seiner Mitarbeiter, die Verehrung seiner Untergebenen; es wird ihm die Reichsanstalt ein bleibendes Andenken bewahren für die erfolgreiche Thütigkeit, die er ihr von ihren elften Anfängen her gewidmet hat/' Ein größeres Lob kann Niemand spenden. Aber von der Sonne solcher Ehren fällt auch ein Heller Strahl auf das Judenthum, dessen treuer Sohn der Verstorbene war. Wir haben sa leider nicht viele Männer und Beamte in so hoher Stellung, die zugleich gute und warmfühlende Juden sind. Und auch der letzte von den Todten dieser Woche hat in seinem Kreise wacker und unermüdlich an der Hebung des Jndenthums mitgearbeitet. Gerson Wolf hat sich große Verdienste um den Religionsunterricht der österreichischen Schuljugend erworben. Aber er begnügte sich damit nicht. Dem: auch er gehörte zu jenen Vertretern der jüdischen Renaissance, die vor Allem die Förderung der Wissenschaft auf ihre Fahne schrieben. Durch rastlosen Fleiß brachte er es zu einer angesehenen Stellung als deutscher Historiker. Im Mittelpunkt seiner Studien stand aber immer das Jndenthum und seine Geschichte, der der beste Theil seiner Lebensarbeit galt. Ja, der Tod hat reiche Ernte in dieser Woche gehalten. Aber nicht in dumpfer Klage wollen wir darum verharren, sondern aus dem Leben und Ringen dieser Männer wollen wir Muth >md Kraft schöpfen, um ihr Werk fortznsetzen und die Fahne, die sie getragen, in Kampf und Roth, und hoffentlich auch einmal in Sieg und Ehren hochzuhalten. U Der Erlaß des hessischen Staatsmlnisteriums gegen den Antisemitismus. Wir haben bereits in voriger Nummer gemeldet, daß das großherzoglich hessische Staatsministcrium in Betreff der antisemitischen Bewegung an sämmtliche hessische Civilbeamten einen Erlaß ergehen ließ. Derselbe hat folgenden Wortlaut: „Bei einen besonderem Anlasse ist z» unserer Kenntnis; gelangt, das; eine größere Anzahl von Beamten, insbesondere der mittleren und unteren Dienstklassen, sich durch Wort und Schrift, durch Mitgliedschaft von Vereinen und Besuch von Versammlungen an den sogenannten antisemitischen Bestrebungen betheiligen; dabei ist uns zugleich bekannt geworden, daß es selbst Beamte giebt, welche glauben, sich für ein solches Verhalten ans den s. Z. in der „Darmst. Ztg." publizirtcu, in allerhöchstem Aufträge an den Rabbiner Dr. Salfeld in Mainz, als den Repräsentanten einer von Sr. königlichen Hoheit dem höchstseligen Großherzog empfangenen Abordnung israelitischer Staatsangehöriger, gerichteten Erlaß berufen zu dürfen und mit den darin knndgegebenen allerhöchsten Anschauungen und Absichten in Uebercinstimmung zu sein. Nichts könnte verkehrter sein, als diese soeben erwähnte Ansfassung jenes in allerhöchstem Austrage ergangenen Erlasses. Dieses letztere betont vor Allem, daszSe. königliche Hoheit mit Bedauern von den seit einiger Zeit in mehreren Theilen des Großherzogthums stattfindenden, von außen hereingetragenen gehässigen Anfeindungen Allerhöchst ihrer israelitischen Unterthanen Kenntnis; genommen haben, spricht sodann aus, daß Se. königliche Hoheit diese Anfeindungen aus das Ernstlichste mißbilligen und ein baldiges Aufhörcn derselben erwarten. und hebt am Schluffe hervor, daß nach dem Willen Sr. König!. Hoheit Allerhöchstderen israelitische Unterthanen in ihren verfassungsmäßigen und gesetzlichen Rechten ebenso wie Allerhöchstderen Unterthanen anderer Konfessionen zu schützen seien. Wenn inzwischen gesagt ist, daß es zu dem Aufhören jener Gehässigkeiten wesentlich mit beitragen werde, wenn der sittlich höher stehende Theil der israelitischen Bevölkerung es sich nach Kräften werde angelegen sein lassen, den Ursachen zu Klagen über die Handlungsweise mancher seiner Glaubensgenossen nachzuforschen und denselben mit den geeigneten Mitteln abzuhelfen, so ist damit nicht mehr ausgesprochen als eine wohlmeinende landesväterliche Mahnung, bei welcher nichts ferner lag als der Gedanke, den unmittelbar vorher ausgesprochenen schärfsten Tadel der gegen die Israeliten gerichteten Angriffe und deren allerhöchste Mißbilligung wieder aufzuheben oder auch nur abzuschwüchcn und den so gekennzeichneten Bestrebungen irgendwelche Berechtigung zuzugestehen. Eine derartige Auffassung ist gänzlich ausgeschlossen und steht in geradem Gegensatz zu den allerhöchsten Intentionen. In Uebereinstiinmung mit diesen Intentionen ist wiederholt auch von Organen der Staatsregierung das Auftreten und Verfahren der unter mehrfachen Namen bekannten antisemitischen Parteien öffentlich mißbilligt worden, so das; den ihr unter stehenden Beamten zur Genüge bekannt ist, welche Stellung du oberste Staatsbehörde den fortgesetzen Anfeindungen der israelitischen Staatsangehörigen gegenüber einnimmt, insbesondere den Bestrebungen gegenüber, welche dahin abziclen, jenen Staatsangehörigen die ihnen, verfassungsmäßig und gesetzlich zustehendcn Rechte wieder zu ent ziehen oder zu schmälern. So wenig es an sich tadelnswerth sein kann, im öffentlichen Leben Bestrebungen zu unterstützen, welche rein und ohne Nebenabsichten die Erhaltung und Hebung deutschen Wesens und christlicher Sitte bezwecken, so verwerflich erscheint es, wenn dieselben, wie dies bisher fast ausnahmslos bei der antisemitischen Bewegung im Großherzogthum hervorgetreten ist, ganz wesentlich darin gipfeln, Haß und Bosheit gegen die israelitische Be Völker»ng zu errege» und mehr oder weniger offen zur Bei folgung und Beeinträchtigung der letzteren in ihren Rechten anzureizen und auszufordern. Die großherzogliche Staatsregienmg kann in der Betheiligung von Beamten an solchen Bestrebungen nur eine unstatthafte Außerachtlassung der von ihr mit allerhöchster Billigung befolgten Grundsätze bezüglich der Behandlung der israelitische.! Staatsangehörigen erblicken, welche sie unmöglich fernerhin dulden darf. Indem dieselbe diese ihre Auffassung zur Kenntniß der ihr untergeordneten Beamten bringt, mahnt sie von jeder Bethätiguin; von Theilnahme an den bezeichneten Bestrebungen ab und erwartet gewissenhafte Befolgung dieser Mahnung. Sollten gegen alles Erwarten gleichwohl in Zukunft Zuwiderhandlungen in der angegebene» Richtung Vorkommen, so würden sich die Bctheiligten selbst zuzuschreiben haben, wenn disziplinarisches Einschreiten die Folge davon wäre." Unterzeichnet ist der Erlaß von dem Staatsminister Finger Wir haben demselben nur wenig hinzuzufügen. Es ist bekannt, du» die Antisemiten seit langer Zeit den Kniff anwenden, jedes Wen» das gegen ihre Agitation aus hohem Munde gesprochen wird, ui ihren Gunsten zu verdrehen oder gar abzuleugnen. So haben m’ es mit den Aeußcrnngen Kaiser Friedrichs gemacht, den noch i» voriger Woche Pastor von Bodelschwingh in Bielefeld öffentlich cM einen Gegner des „Semitismus" auszugeben sich erkühnte; so auch inä der scharfen und unzweideutigen Abfertigung, die ihnen Kaiser Fra»; Josef kürzlich angedeihen ließ; und genau ebenso mit den Aeußcrnngen des Großherzogs von Hessen zu der jüdischen Deputation, dic

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.