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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-10-14 · Heft 42 (14.10.1892) · p. [Seite]

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 42 (14.10.1892)
Date
1892-10-14
Page
[Seite] (sequence 13)
Language
German
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Zunächst wurden einige Beschlüsse des Vorstandes betreffend Anstellung von Beamten, sowie Unterstützungsangelegenheiten einstimmig gutgeheißen. Alsdann gelangte ein Schreiben zur Verlesung lind Besprechung, welches Mißstande in einigen Gemeindesnnagogen, hervorgerufen durch zu laute Unterhaltung der Chormitglieder, rügte. Die Angelegenheit wurde dem Vorstande zur Erledigung überwiesen. Auf der Tagesordnung stand alsdann eine Interpellation des Repräsem kanten Herrn Leonhard Sachs an den Vorstand Es handelt sich in derselben um die Aenderuug der Gebetordnung an den hohen Feiertagen von Seiten des Vorstandes ohne vorherige Anhörung des Repräsentantenkollegiums. Herr Sachs führte in seiner Begründung aus, daß in Gemäßheit der §§ 51 und 59 Abs. 1a und 2 des Gemeindestatuts keine Aenderung der Gebetordnung ohne Anhörung des Repräsentantenkollegiums erfolgen dürfte. Es seien solche Aenderungen nur dem Gemeindevorstande und Revräsentantenkollegium gemeinsam Vorbehalten. Ferner sei noch ein Verstoß von Seiten des Vorstandes begangen worden, indem auch die Spnagogenvorstände vollständig übergangen worden seien. Es sei doch nothwendig, daß diese Behörden, der allein die Gebetordnung unterworfen sei, vorher Kenntniß von beabsichtigten Aenderungen erhalten. Nebrigens seien auch die von dem Vorstand getroffenen Maßregeln keineswegs gute. Es seien-vielfach Beschwerden eingelaufcn, die Gebetzeit anl Rosch haschana hätte auch getheilt werden können, die dazu bestimmte Zeit von zwei Stunden habe in mehreren Synagogen gar nicht genügt. Der Vorsitzende des Vorstandes Herr Justizrath Meyer weist darailf bin, daß zweifellos zu den Aenderungen das Repräsentantenkolleqillm hätte herangezogen werden nlüssen und entschuldigte die Handlungsweise des Vorstandes durch die nothwendige Beschleunigung, da der Antrag des Rabbinats erst am 29. August eingebracht worden sei. Was den zweiten Vunkt anbetrifft, so stehe er auf einem anderen Ltandpunkt. Es sei nicht nothwendig, daß die Synagogenvorsteher zu dieser Berathung herangezogen würden, sie hätten nur lähmend wirken können. Was nun den Vorwurf betreffe, daß die Maßregeln nicht gut ieien, so müsse er entschieden widerspred)en. Es sei an eine Pause am Rösch Hascbana-Feiertage wohl gedacht worden, man habe aber davon absehen müssen, weil man die räumliche Entfernung der Besucher von der Smmgoge berücksichtigen mußte — Aus der weiteren Debatte heben wir noch die Rede des Herrn Justizraths Makower hervor. Derselbe bestreitet nicht, daß zu bestimmten Zeiten gewisse Nothfälle eintreten können, die eine Heranziehung des Repräsentanteukollegiums unmöglid) machen. 'Aber es sei nid)t nothwendig, dasselbe vollständig zu ignoriren. Er sei doch gegenwärtig iu der Thal Vorsitzender des Repräsenlantenkollegiums und müsse erst aus der „Allgemeinen Zeitung des?mdenthums" erfahren, was im Gemeindevorstand vorgefallen sei. Es ' , keine Kleinigkeit, daß das Gesetz wiederholentlid) mißachtet worden, sei dies ein harter Verstoß. Nach einem Schlußworte des Herrn Sachs wurde folgende Resolution angenommen: „In Erwägung, daß der Eemeindevorstand ans Anlaß der drohenden Cboleragefahr Aenderungen j Er Gebetordnung ohne Anhörung der Repräsentantenversammlung vorwnommen, obsd)on die Anhörung erfolgen konnte, spricht die Repräsen- I!antenversammlung die bestimmte Erwartung aus, daß in Zukunft keinerlei Beschlüsse ohne Zustimmung der Repräsentantenversammlung gefaßt werden." Nach einer kurzen Berathung betreffs des Grundstücks Oranienj lmrgerstaße 30 31, die jedoch zu keinem Resultate führte, wurde die j -itzung geschlossen, der noch eine geheime Berathung folgte. F Berlin, K Oktober. Das in Pankow, Mühlenstraße 1, vor! Jahresfrist errichtete Lehrlin gsheim der „Gesellschaft zur Verbreitung der Handwerke unter den Juden" wurde in voriger Woche von dem Herrn Justizrath Makower und dem Vorstande der genannten Gesellschaft einer eingehenden Besichtigung unterzogen. Die Lehrlinge erhalten in dem Heim Wohnung, Kost und, soweit sie nicht die Fortbildungsschule besuchen, auch Unterricht durch den Hausvater, Herrn Lehrer W ili nski. Die Anstalt, welche geräumige und sauber gehaltene Arbeits¬ und Schlafsäle enthält, soll demnächst erweitert und für die Aufnahme von 16 Zöglingen eingerichtet werden. Unter den Lehrlingen befinden sich mehrere für das Kunsthai,dwerk besonders befähigte junge Leute, denen seitens des Kuratoriums des Lehrlingsheims bis zu ihrer selbstständigen Niederlassung Fürsorge und Unterstützung zu Theil wird. Durch die Erziehung in der Anstalt werden die Lehrlinge, denen für ihre Freistunden ein geräumiger Spielplatz mit Turngeräthen zur Verfügung steht, von den Verlockungen der Großstadt ferngehalten und zu tüchtigen Menschen herangebildet. V. Berlin, 9. Oktober. Das jüdische Waisen erziehungshaus tu Pankow, das ursprünglich für Kinder russischer Flüchtlinge durch Herrn Justizrath Makower mit den Mitteln des Hilfskomitees errichtet wurde, wird jetzt auf Kosten der Berliner jüdischen Gemeinde unterhalten und nimmt nunmehr hauptsächlich einheimische Lehrlinge auf. Am 1. Oktober wurde nach Lh^jähriger Lehrzeit der erste deutsche Geselle aus der Anstalt entlasten. Während die russischen Pfleglinge das hier erlernte Handwerk zumeist in Amerika ausüben, eine größere Anzahl befindet flch in Chicago — wird der am Sonntag aus dem Hause entlassene junge Mann als Geselle in Berlin weiter arbeiten. Derselbe nahm bei seinem Scheiden aus der Anstalt, der er seinen Dank aussvrach, seinen ersparten Wochenlohn in Gestalt eines Sparkassenbuchs über 600 Mark mit. 6. Berlin, 10. Oktober. Ueber die Mischehen und das Religionsbekenntniß der Kinder aus diesen Ehen enthält die „Stat. Korr." auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung von 1890 eine Zusammenstellung, der wir das Material zu folgenden Betrachtungen entnehmen-. Es wurden in Preußen 263,680 Mischehen gezählt darunter 187,626 oder 71,16 pCt. mit Kindern unter 16 Jahren, die sich noch im Haushalte der Eltern befanden. Die allgemein verbreitete Ansicht, daß die Knaben in Mischehen überwiegend dem Bekenntnisse des Vaters, die Mädchen dem der Mutter folgen, findet nach der Erhebung ihre Bestätigung, dock) ist die Uebereinstimmung nach dem Geschlechts keine hervorragende. Was die Mischehen zwischen Christen und Juden anlangt, deren 26,38, darunter 1646 mit Kindern unter 16 Jahren gezählt wurden, so wurden uou den 3216 Kindern aus Ehen zwischen Evangelischen und Juden 236 8 Kinder oder 76,7 pCt. evangelisd) und 727 oder 22,6 pEt. jüdisd) erzogen; von den 588 aus Eben zwischen Katholiken und Juden 331 oder 56,3 pCt. katholisd) und 196 oder 33,3 pCt. jüdisch: der Rest von 10,1 pEt. in anderen Bekenntnissen. Also bei den Mischehen zwischen Juden unb Christen zeigt ftdi ein größeres Uederwiegen des evangelischen als des katholischen Elements. Allerdings ist bei dieser Statistik nidst zu vergessen, daß dieselbe nur die nn elterlichen Haushalte lebenden Kinder unter Ir; Jahren umfaßt Im Ganzen aber ist diese Statistik für uns sehr lehrreich Sie beweist uns aufs Neue, daß das Judenthum bei fast allen Misd)ehen verloren geht Es ist gut, sich darüber keinen Täuschungen hinzugeben. Kolberg, 8. Oktober. Am 1. Oktober d I. vollendete unser Mitbürger, der Rentier Herr Moritz Friedlaender, sein 70. Lebensjahr, und da der Jubilar seit 1848 mitten im öffentlichen Leben steht, auch fast vier Jahrzehnte hindurch der hiesigen Stadtverordnetenversammlung angehört, als Mitglied derselben hervorragenden Antheil an der Verwaltung unserer Stadt genommen, da sich er endlich an der Schöpfung zahlreicher gemeinnütziger Anstalten und Vereine unserer Stadt in ganz besonders hervorragender Weise betheiligt hat und ihren Verwaltungsorganen noch zur Stunde angehört, so konnte es nicht L

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