Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 39 (23.9.1892)
- Date
- 1892-09-23
- Page
- Seite 2 (sequence 14)
- Language
- German
- Belongs to
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2 Hinweis, daß der unter die Mörder Gefallene ja ein Jude sei, dem ein Christ nicht helfen dürfe und den Samariter gewissermaßen aufforderten, dem Priester im Gleichniß zu folgen. — Wenn alle Seelsorger der Gemeinde so an ihre Pflichten erinnern würden, wie der Prediger Hoßbach es hier gethan, so würde der Antisemitismus nicht so üppig wuchern. * Berlin, K>. September. Gegen den Chefredakteur der „Kreuzztg." Freiherrn v. Hammerstein richtete sich eine Privatklage des Lic. Graebner. In der Zeitschrift des „Vereins zur Bekämpfung' des Antisemitismus" war auf Grund eines Berichts, den die Zeitung „Das Volk" über eine Versammlung des Rektors Ahlwardt gebracht hatte, die Behauptung ausgestellt worden, daß „Das Volk" über diese Art von Versammlungen begeisterte Berichte bringe. „Das Volk" hatte -in einer scharfen 'Abwehr diese Behauptung als eine „freche Lüge des Lic. Graebner" bezeichnet und die „kreuzztg." hatte diesen Abwehrartikel abgedruckt und in allerdings milderer Form von „Lüge" gesprochen. Der Gerichtshof lehnte die von der Vertheidigung beantragte Vertagung ab und verurtheilte den 'Angeklagten mit Rücksicht auf seine wiederholten Vorstrafen wegen Beleidigung zu 100 Mark Geldbuße oder zehn Tagen Haft. 22 Posen, 18. September. Der Rabbiner unserer Synagogengemeinde, Herr Tr. Feilchenseld, versendet folgendes Schreiben: „Gegenüber mancherlei unrichtigen Darstellungen der von meinem berühmten Amtsvvrgänger R. Akibah (Jakob Moses) Eiger im Jahre 1881 für die hohen Festtage erlassenen Vorschriften sollen nachstehend nach einer authentischen Urkunde die von der Cholera-Kommission der mosaischen Glaubensgenossen erlassenen und von dein genannten Ober- Rabbiner und den Mitgliedern seines Rabbinatskollegiums durch eigenhändige Unterschriften sanktionirten synagogalen Verordnungen theils inhaltlich, theils wörtlich nntgetheilt werden: In den §$ 1 bis 8 wird verordnet, daß nur je eine Hälfte der Stelleninhaber an den hohen Festtagen berechtigt sein solle, die Synagoge zu besuchen. Für die andere Hälfte wird in anderen Räumen besonderer Gottesdienst abgehalten. $ 0 beschränkt die Dauer des Gottesdienstes an den Neujahrsfesttagen auf je 5 Stunden und verordnet zu dem Zwecke Kürzungen einzelner Gebete. £ 10 verbietet an diesen Tagen die Beleuchtung der Synagogen. I I und 12 enthalten die Mahnung, an diesen Tagen vor dem ersten 'Ausgange Thee zu trinken und nach dein Schofarblasen ein Frühstück einzunehmen. Im £ 13 werden für den Vorabend des Versöhnungsfestes Kürzungen angeordnet, im £ 14 solche für den Tag des Festes. Nach S 15 werden für den 5V4 Uhr Morgens beginnenden Gottesdienst zwei Unterbrechungen, von 107-_> Uhr bis 11V2 Uhr Vormittags und von 3 bis 41/.! Uhr Nachmittags, angeordnet. £ 16 verbietet die Beleuchtung der Synagogen an diesem Tage überhaupt und für den Vorabend die Beleuchtung mit anderen als mit weißen Wachskerzen. Der letzte § 17 der Verordnung lautet wörtlich nach Uebertragung der hebräischen Satztheile also: Ta die Feier des Versöhnungsfestes eine von der h. Thora angeordnete ist, kann der Herr Rabbiner mit seinem Kollegium im Allgemeinen bezüglich des Fastens nichts erleichtern. Damit aber Jeder Gelegenheit habe, über jeden ihm zustoßenden 'Anfall den Arzt sogleich zu befragen, werden im Gemeindezimmer als Centralpunkt aller Synagogen zwei Aerzte abwechselnd anwesend sein. Der Herr Rabbiner läßt eindringlichst ermahnen, auch nicht den mindesten Anfall zu verheimlichen, vielluehr sogleich den Arzt zu befragen. Wer diese Mahnung Übertritt, gefährdet nicht blos sein Leben, sondern auch das Leben Anderer, weil Anderen dadurch ein Ungliick zustoßen kann, er wird für sein Leben uub für das Leben 'Anderer verantwortlich fein, und an diesem Helligen Tage sollte nmn sich vor so schwerer Sünde, die einem Morde gleichkommt, besonders in Acht nehmen." Darüber, in wie weit das Posener Rabbinat für die bevorstehenden Feiertage die gleichen Erleichterungen und 'Anordnungen eingeführt wünscht, fehlt jegliche Andeutung. * Glogau, 15. September. Die Einweihung der neuen Synagoge fand heute Vormittag um 11 Uhr unter zahlreicher Betheiligung der jüdischen Gemeinde und vieler christlichen Bürger der Stadt und des Kreises statt. Wir bemerkten n. A. die Herren Ober-Bürgermeister Martins, Syndikus Kührast, Stadtverordneten-Vorsteher Hoffmeister und viele andere Mitglieder des Stadtverordneten-Kollegiums. Der Herr Landrath Graf Pilati, ferner der Kommandant der Festung Glogau, Herr v. Trotha, der Erste Staatsanwalt Geh. Justizrath Herr Black- Swinton, die Herren Landgerichtspräsident Fähndrich und LandgerickMdirektor Neuhaus, sämmtliche Direktoren der hiesigen Schulen, sowie die christliche Geistlichkeit wohnten ebenfalls der Feier bei. Außerdem war der Präsident des Deutsch-Oesterr. Gemeindebundes, Hr. Geheirnrcuh Dr. Kristeller aus Berlin, er'chienen. Die Feier begann damit, daß der Erbauer, Architekt Kröger aus Berlin, dem Vorsteher der jüdischen Gemeinde, Herrn Landsberger, auf einem rothen Sammetkissen einen goldenen Schlüssel übergab, den dieser wiederum dem Herrn Landralh nllt der Bitte überreichte, das Gotteshaus zu öffnen. Herr Graf Pilati that dieses, iudem er eine darauf bezügliche Ansprache hielt. Nun betraten die Ehrengäste das Gotteshaus; ihnen folgten die Gemeinde- . Mitglieder. Die Feier selbst machte einen erhebenden Eindruck. Gesang und Predigt wechselten einander ab. Die. letztere, gehalten von Herrn Rabbiner Dr. Rippner, war ein Meisterstück religiöser Beredtsamken, durchdrungen vom Geiste der Liebe und des Friedens. Der Predigt lact der Text zu Grunde: „Wer darf, o Herr, auf deinen Bergen weilen, wer reiner Hände, lautren Herzens ist." Den Schluß der Feier, die um 7*1 Uhr ihr Ende erreichte, bildete ein Gebet für Kaiser und Reich, welchem der Gesang „Die Himmel rühmen des Ewigen Ehre" von Beethoven folgte. Möge das Heiligthum bis in die fernsten Zeiten zum Ruhme der Gemeinde und zur Zierde der Stadt bestehen! (Ein ausführlicherer Bericht folgt.) 22 Leipzig, 18. September. Die von einigen hiesigen Glaubensgenossen befolgte Taktik, Abwehrartikel in den politischen Zeitungen zu inseriren, hat allseitige Zustimmung gefunden, und es ist auch ein Erfolg wahrzunehmen, insofern unsere Antisemiten doch etwas kleinlaut geworden sind. Damit nun ein gleicher Erfolg auch an anderen Orten erzielt werde, sollen jene Aufsätze, sechs an der Zahl, ihres lokalen Charakters entkleidet, in einer Broschüre abermals herausgegeben werden. Diese sollen so billig hergestellt werden, daß sie von den einzelnen jüdische:! Gemeinden oder Personen in Massen angekauft werden und gratis ver breitet werden können. Trotz des großen Umfanges dieser Broschüre, ca. 60 Seiten, und trotz anständigster Ausstattung derselben wird das Stück zu 15 bezw. 20 Pf. bei Massenbezügen abgegeben werden. Tie Broschüre wird außer jenen sechs Aufsätzen auch die „Glaubenssäht" enthalten, welche s. Z. der „Israelitische Gemeindebund" feststellen und verbreiten ließ. K. Hannover, im September. Der großen Zahl der hier bereits bestehenden hat sich ein neuer Verein angeschlossen, der Beachtung veo dient. Auf Anregung des Herrn Landrabbiner Dr. Gronemann sind dis ehemaligen Schülerinnen der Religionsschule und diejenigen, welche den vorbereitenden Unterricht zur Religionsweihe empfangen haben, vor zwei Jahren zu einem Verein zusammengetreten, der sich jet;t unter dem Namen: „Verein ehemaliger Religionsschülerinnen in der Synagogengemeinde Hannover" konstituirt hat. Der schöne Zweck, den die jugendlichen Vereinsmitglieder sich gestellt, ist, armen Kindern helfend und fördernd zur Seite zu stehen; so soll alljährlich eine Chanukafeie: und, wenn angängig, auch eine Purimfeier, verbunden mit wohllhätrgcn Veranstaltungen für diese armen Kinder, stattfinden. Insbesondere soll armen schulpflichtigen Mädchen, denen es an einer guten Erziehung fehlt, 5U einer solchen durch Unterstützung oder durch Unterbringung in ge eigneten Familien verholfen werden. Der Beitrag ist ans mindestens 3 Mark festgesetzt, man rechnet jedoch auf anderweitige zu Vereinszwecken gewährte Zuschüsse und auf freiwillige Gaben, woran es dein Verein gewiß nicht fehlen wird. Zum Eintritt bedarf es für Mädchen, die da- 14. Lebensjahr überschritten und die hiesige Religionsschule oder den Unterricht zur Religionsweihe besucht haben, nur der Anmeldung bei der Vorsitzenden, die Aufnahme anderer Mädchen geschieht durch Mehr heitsbeschluß des Vorstandes. Der Verein, bei welchem als Protektor!! Frau Landrabbiner Dr. Gronemann mitwirkt, zählt bereits circa 60 Mil glieder, die eifrig mit Vorbereitungen, um eine Chanukafeier zu er möglichen, beschäftigt sind. Den edlen Bestrebungen wird hoffentlich der Erfolg nicht fehlen. JE Geestemünde, 19. September. Auch die hiesige Synagogen gemeinde hat den Gottesdienst an den bevorstehenden „hohen Festtagen" auf ein geringeres Maß beschränkt. An den beiden Tagen Rosch Haschana dauert derselbe von 7 b's 11 Uhr, an dem Vorabend des Jom Kippur von 7j6 bis 728; am Jom Kippur selbst tritt von 11 bis 721 und von 7? bis 5 Uhr eine Pause ein.