Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 36 (2.9.1892)
- Date
- 1892-09-02
- Page
- Seite 3 (sequence 15)
- Language
- German
- Belongs to
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Wiederholt haben sich nächtlicher Weile größere Menschenmengen zusammengerottet und mit vereinten Kräften außer sonstigem groben Unfug rohe Gewaltthätigkeiten gegen die von Juden bewohnten Häuser begangen. Mehrfach und leider mit Erfolg ist von verrohten Subjekten der Versuch gemacht ivorden, Häuser und Feldfrüchte der Juden mittelst Brandstiftung zu zerstören. Ich fordere hierdurch alle rechtlich denkenden und gut gesinnten Bewohner der betheiligten Ortschaften auf, nach Möglichkeit darauf hinzu wirken, daß Ruhe und Ordnung fernerhin nicht wieder in so frevelhafter Weise gestört, daß Thäter und Theitnehmer an dem verbrecherischen Treiben ermittelt und zu der ihnen zukommenden empfindlichen Bestrafung geführt werden, und daß der durch diese Borkommnisse io schwer geschädigte gute Ruf des Kreises Grevenbroich allmählich wieder j bergestellt werde." Zur Warnung fühlt der Lnndrath sodann, wie wir > der K. V. Z. entnehmen, auszugsweise diejenigen Bestimmungen des Strafgesetzbuches an, nach Maßgabe deren die Uebelthäter ihrer Bestrafung entgegenzusehen haben, so 8 125, wonach Jeder, der an Zusammenrottungen gegen die öffentliche Ordnung theilnimmt, mit Gefängniß, und die Rädelsführer mit Zuchthaus bestraft werden. Ferner werden die 88 130 (öffentliche Aufreizung), 303 (vorsätzliche Beschädigung fremder Sachen), 304 (vorsätzliche Beschädigung oder Zerstörung von Gegenständen der Verehrung einer im Staate bestehenden Religionsgesellschaft oder dem Gottesdienste gewidmete Dinge oder von Grabmälern), 306 und 307 (Brandstiftung u. s. w) angezogeu. # Aus Elsaff Lothringeu, 30. August. In einer landwirthschaftlichen Versammlung der angesehensten Landwirthe des Greises Rappoltsweiler hielt der in unserm Reichslande aufs Beste bekannte Kreisthierarzt E. Schild einen interessanten Vortrag, der auch im Druck erscheinen wird, über das in letzter Zeit viel besprochene Thema: „Sollen unsere Schlachtthiere geschächtet oder durch Schlagen auf den Kopf betäubt und dann geschlachtet werden. Von: physiologischen und sanitären Standpunke aus beleuchtet." Referent giebc dem vom indischen Ritus vorgeschriebenen Schächten dem Schlagen der Thiere den Vorzug, und zwar aus folgenden Gründen: Das Schächten der Thiere ist keine Thierquälerei; beim Schächten tritt sogleich Lähmung des Gehirns und in Folge dessen Bewußtlosigkeit ein; das Thier empfindet also keine Schmerzen. Der Tod des Thieres ist ein viel schnellerer und sicherer; das Schächten wird von einem geübten Manne vollzogen, wogegen beim Schlagen manche Mißgriffe Vorkommen. Außerdem bietet das Schächten den Vortheil, daß durch das gänzliche Verbluten das Fleisch viel schöner weiß und auch haltbarer wird, da es durch den Mangel an Blutstoffen vor Fäulniß bewahrt bleibt- Referent führte auch an, daß das Schächten von den meisten thierärztlichen Autoritäten empfohlen werde. Allgemeiner Beifall lohnte die so berrlich gesprochenen und Anerkennung findenden Worte des Vorredners. Möchten doch die Herren Antisemiten mit dem schönen Beinamen Thierjchützter auch einmal aus einem solchen Vortrag etwas lernen. — Tie jüdische Bevölkerung Sulzmatto ist von einem schweren Schlage gesoffen worden. In der Nacht vom 28. auf den 29. August würden die Eheleute Dreyfus Marx, beide über 80 Jahre alt, aufs schrecklichste ernwrdet, wohl aus Raubsucht, da Schränke durchsucht und Geld bei Seite gekommen war. Dreyfus lebte trotz seines großen Reichthums in den bescheidensten Verhältnissen. Die Spur der Thäter ist bis jetzt unbekannt. Vor vierzig Jahren wurde ein Onkel des unglücklichen Greises sammt Gemahlin und Dienstmagd ebenso ums Leben gebracht, ohne daß der Thäter ermittelt werden konnte. Wird hier wohl auch wieder Ritualmord im Spiele sein! * Straffburg, 28. August. Die Reichsstatthalterschaft hat angeordnet, daß die Drumontffche „Parole Libre", bevor sie in Metz, Straßburg :c. zur Ausgabe gelangt, erst die Censur zu passiren hat. Man bat also endlich von amtlicher Stelle eingesehen, daß dies Blatt eine öffentliche Gefahr darstellt, welcher auf dem Wege polizeilicher Prophylaxis entgegengetreten werden muß. Hoffentlich geht die reichsländische Behörde in ihrer lobenswerthen Fürsorge noch einen Schritt weiter, indem sie demselben überhaupt mit Rücksicht auf seinen Inhalt das Postdebit entzieht. Holland. g Aus Holland, im 'August. Ihre Zeitung brachte jüngst die Nachricht, daß der Vorstand der Wiener Gemeinde sich mit einem Aufruf an die europäischen Großgemeinden gewandt habe, welche Schritte zur Hebung des Judenthums geschehen könnten. Der wichtigste Schritt ist schon durch diesen Aufruf rnarkirt; die gebildeten Juden dürfen es nicht verschmähen, die Religion auf sich wirken zu lassen, und sie müssen wiederum einen Einfluß auf die Gestaltung unseres religiösen und sozialen Lebens gewinnen. Wenn Diejenigen unter uns, die durch Bildung, Reichthum, soziale Stellung sich auszeichnen, sich von der Masse trennen, dann kann uns selbst die politische Emanzipation nicht völlig helfen. Dies zeigt sich deutlich in den meisten holländischen Gemeinden. Hier herrschen Zustände, die in Wien, Berlin, Pest fast nicht möglich wären. So steht z. B. an der Spitze einer Gemeinde, deren sehr tüchtiger Rabbiner zur extremen Orthodoxie gehört, ein Mann, der die jüdischen Gotteshäuser nur von außen kennt. Dieser Mann hat natürlich nichts dagegen, daß, wenn ein neuer Tempel gebaut wird, der Alemmor in die Mitte gestellt wird, daß überhaupt längst veraltete Bräuche beibehalten werden. Ein ausgezeichneter Kenner der jüdischen Verhältnisse in Holland hat nun erklärt, daß weder die studirten noch die reichen Juden dort am religiösen Leben theilnehmen; daran sei nichts zu ändern. Ebenso kann sich Jeder, der eine holländische Synagoge sieht, davon überzeugen, daß die Frauen sich nur sehr wenig am öffentlichen Gottesdienst betheiligen; in einer neuerbauten Synagoge, wo natürlich der Frauenraum wohl vergittert ist, giebt es zehnmal mehrMännerplätze als Frauenplätze. Unerhört erscheint es einem deutschen Juden, Arm und Reich beim öffentlichen Religionsunterricht zu trennen, so daß es Armenschulen für den jüdischen Religionsunterricht giebt, und daneben Religionsschulen für die Begüterten. Seltsamerweise ist die Armenschule auch da, wo ein tüchtiger, beredter und begeisterter Rabbiner wirkt, um das Fünffache stärker besucht, als die Schule der Neichen. Eigenthümlich ist es, daß hier nur ausnahmsweise bei einer Beerdigung der Trost und Zuspruch eines Rabbiners verlangt wird; es genügt aber, wenn die Formen beobachtet werden. Auch eine jüdische Trauung vollzieht sich hier zienllich triste, sang- und klanglos; es macht den Eindruck, als würden zwei Leute begraben; in diesem Falle ist die geistliche Assistenz nicht zu entbehren. Vielleicht erklären es diese Verhältnisse, daß die soziale Position der Juden in Holland trotz der Emanzipation und der liberalen Negierung noch viel zu wünschen übrig läßt. Die Gebildeten zählen sich erst als Juden, wenn sie sterben; sie sollten sich vorher den Wiener Aufruf zu Herzen nehmen. Frankreich. 33 Paris,26. August. Der Kriegsminister hat an die Militär- Gouverneure von Paris und Lyon, an die kommandireuden Generäle des Armeekorps, sowie an den kommandirenden General der tunesischen Besatzung die nachfolgende Ordre erlassen: „Die Herbstfeste des israelitischen Kultus finden in diesem Jahre statt: 1. vorn 21. September früh bis 25. September, 2. vom 30. September früh bis 2. Oktober. Ich ersuche Sie bei dieser Gelegenheit, bezüglich derjenigen Soldaten, welche der jüdischen Religion angehören, für die Ausführung meines Cirkulars vom 10. Dezember 1888, welche sich aus die Dienstbefreiung an den religions" gesetzlichen Festen bezieht, Sorge zu tragen." 3£ Paris, 25. August. Am nächsten Montag wird vor dem Pariser Schwurgericht die Verhandlung über das vielbesprochene Duell zwischen dem Marquis de Mores und dem Hauptmann Meyer, welches dem Letzteren das Leben kostete, beginnen. Tie Angeklagten sind de Mores, der des freiwilligen Mordes beschuldigt ist, seine Zeugen Guerin und de Lamase, endlich die Sekundanten Meyers, die Hauptleute Delorme und Ponjade. Diesen vier Sekundanten hauptsächlich wird die Verantwortlichkeit zugeschrieben, denn die Untersuchung hat ergeben, daß sich die Haltung de Mores' in dem Zweikampf, der kaum drei Sekunden dauerte, nicht beanstanden lasse. Der Ankläger, General-Advokat Lafon, wird den Sekundanten die Leichtfertigkeit Vorhalten, mit welcher sie zu dem Duell ihre Zustinnnung gegeben, nachdem sie doch in einer ersten Besprechung erklärt hatten, es liege kein Grund für dasselbe vor. Es sind zahlreiche Zeugen vorgeladen; unter ihnen befindet sich Herr Ernst