Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1892)
- Date
- 1892-08-26
- Page
- [Seite] (sequence 13)
- Language
- German
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{Berlin, 26. August L892, r. 28 Ihrer ider" führt, e Wiege im Knaben" bin, >n gewendet in die Lage ix Verfasser usgeschossen llt werden, haben; daß gen werden, hreibt einen?lbet haben; in Ungar. ier sich betreten, aber e Jünglinge man diesen ls die Verändern und kein Unterhen Reiche! estellt sind, )er glauben Ausländer? n, ohne zu Gründen die r uicht laut .'vorzuheben t deutsche oliken und atliche Anl Württembbinen wie luß es da ander konlüber sogar tschen steht lusländern. »er-Artikels Schlüsse geo doch nicht >rt auf sich >v Anderen > ich täusche eicht haben Ausländerung Einstein. mde Druck' n war das i muß es men. Alle lion Ihnen te Blumen- :r Wünsche [in. *a Der Gemeindebote. Weilage zur „Allgemeinen Zeitung öes IuöentHums". Korrespondenzen und Nachrichten.! Dentschlnud.! * Berlin, 22. August. Die hohen Festtage rücken näher, und! wie in jedem Jahre zeigt sich die Erscheinung, daß die ständigen Spnaj flogen und Betsäle der Reichshauptstadt dem gesteigerten religiösen Be- , dürfnisse dieser Tage bei Weitem nicht genügen. Es werden daher auch! diesmal von dem Vorstande der jüdischen Gemeinde in fünf der größten und würdigsten Säle Berlins besondere gottesdienstliche Veranstaltungen stattfinden. Auch der private Uuternelnnungsgeist regt sich in allen Stadttheilen und entfaltet eine oft übertriebene Regsamkeit. Wir werden nicht verfehlen, unseren Lesern nächstens einen Ueberblick über den Umfang des nach dieser Richtung hin Geschehenen zu geben. Auf einen Mißstand aber wollen wir schon heut Hinweisen, weil es noch an der Zeit ist. Wir meinen nicht etwa die schon oft gerügte Wahl solcher Lokalitäten, welche das Jahr über lediglich Tanz- und Vergnügungszwecken dienen; über diesen Punkt ist schon genug und mit sichtlichem Erfolge von den indischen Zeitungen geeifert worden. Heut wollen wir die leider oft unwürdige Form tadeln, in welcher die „Unternehmer" die Nachricht 'ölt solchen gottesdienstlichen Veranstaltungen dem jüdischen Publikum nittheilen. Die Inserate der Herren tragen oft den Stempel geschmackloser Reklame. So finden wir es häufig, daß die Namen der Prediger der gar der Kantoren in fetter Schrift hervorgehoben werden, ähnlich wie bei den Ankündigungen der Theater- und Konzertunternehmen. Daß . ie also Gerühmten meist Sterne vierten oder fünften Grades sind, deren rieht das Jahr über zu leuchten keine Gelegenheit hat, erhöht das Komische i "er Sache. Andere begnügen sich, die ihnen vielleicht selbst noch unbel muten fungirenden Beamten dem J\T. Publikum als „hervorragend", als j anerkannt gut" re. anzuempfehlen, und ein Inserat lautet sogar: „Gottesj " teuft und Predigt unter Mitwirkung bewährter K r ä f t e." W ir! Ltbcit es für nöthig gehalten, auf dieses beschämende Treiben einiger! Spekulanten hinzuweisen, damit Wohlgesinnte und Einsichtige ihren Ein-! miß zur Steuer dieses Unwesens aufbieten. * Berlin, 21. August. Die Feier des siebzigsten Geburtsages des Herrn L. I. Minden, deren wir in der vorigen Nummer i rwähnung gethan haben, verlief würdig und erhebend. Der Synagogenjor der Rcformgemeinde überraschte um 10 Uhr Vormittags den Jubilar urch ein Ständchen; zwei Stunden später fanden sich die Deputationen Vorstandes, der Repräsentanten, der Kommissionen und der Geistl'chkeit dieser Gemeinde ein. Eine trefflich ausgeführte Adresse des ' orstandes und der Repräsentanten verlas Herr Holländer; hierauf 'ügten Ansprachen des greisen Konunerzienraths Weigert, des Herrn Ancussohn, der ein Album der Mitarbeiter des Jubilars überreichte, -wie des Predigers Dr. Levin. Daß Verwandte, Freunde und Verehrer 's Jubelgreises in stattlicher Anzahl mündlich, schriftlich, telegraphisch! ne Glückwünsche darbrachten, ist bei einem solchen Anlaß und bei einem! Achen Manne so natürlich, daß es der Erwähnung kaum bedarf. Der j ,'tbend sah die nächsten Verwandten zu frohem Familienfeste um den! mbilar vereint. j OO Berlin, 22. August. Man wirft uns Jttden häufig eine! übertriebene Empfindlichkeit vor, und namentlich sind es wohlwollende Beurtheiler der Judenfrage, die von uns verlangen, daß wir nns nicht bei jedem Worte, das über irgend einen Juden gesprochen wird, gleich 'Alle getroffen fühlen. Nun, wir wollen gern zugeben, daß uns die langjährige Gewohnheit allzu feinhörig und feinfühlig für Verletzungen gemacht hat, und daß Manches weniger bös gemeint ist, als es im ersten Augenblick klingen mag. Doch wir müssen auch darauf Hinweisen, daß unsere Empfindlichkeit meist erst dann beginnt, wenn der verletzende Ausdruck das „Judenthum" betrifft, während wir ruhig und objektiv bleiben, sobald er einzelne Individuen betrifft. Wir unterscheiden hier scharf zwischen dem „Judenthum" und der „Judeuheit", zwisclM dem geistigen Inbegriff unserer Religionsgenossenschaft und der Gesammtheit der zum jüdischen Glauben sieh rechnenden oder vom Gesetz gerechneten Personen. Wenn daher der bekannte Gegner Stöckers, Herr Professor W. Beyschlag, in der August-Nummer der „Deutsch- Evang. Blätter" in einem Aufsatz gegen die Aantener Hetze schreibt: „Wer möchte bestreiten, daß das moderne Judenthum Elemente in sich birgt, welche in geistiger, sittlicher und wirthschastlicher Hinsicht unser deutsches Volksleben tief schädigen?" so können wir — trotz der wohlgemeinten Tenden-, des ganzen Aufsatzes, nicht anders, als dieser Behauptung entrüstet widersprechen, während wir dem Autor ohne Weiteres beistimmen würden, wenn er behaupten wollte, daß die heutige Juden heit solche Elemente in sich berge. Uns scheint, daß die Verwechselung der Begriffe „Judenthum" und „Judeuheit" schon häufig in sonst klaren Köpfen Verwirrung angestiftet hat. * Berlin, 21. August. Der Busch h o f f - P r o z e ß lag einer ^Anklage wegen Beleidigung durch die Presse zu Grunde, welche gestern gegen den Verlagsbuchhändler H ei nri ch Ober minder vor der vierten Strafkammer des Landgerichts l stattfand. Der Angeschuldigte ift Inhaber der Firma „Vaterländische Verlagsanstalt" und Herausgeber einer Broschüre, betilelt: „Der Fall Buschhoff", von einem Eingeweihten. In dieser Broschüre, welche das gerichtliche Verfahren im .k: an teuer Knabenmorde behandelt, sollen sich eine Anzahl Beleidigungen gegen den Ersten S taatsanwalt Baumgart und den Landgerichtsrath Brixius zu Cleve, sowie gegen die Mitglieder der dortigen Strafkammer befinden. Ter Augeschuldigte erklärte, daß er nicht der Verfasser der beanstandeten Broschüre sei, aber für den Inhalt die volle Verantwortung übernehme. Das Material sei aus Manuskripten einer amtlichen in alle Phasen des Buschhoffprozesses eingeweihten Persönlichkeit und aus Zeitungsausschnitten zusammengestellt. Bei dem herrschenden Terrorismus, welcher gegen die Verfasser derartiger Broschüren zur 'Anwendung gebracht werde, könne man ihm nicht verdenken, daß er denselben nicht nenne. Er habe es für seine Pflicht gehalten, dazu beizutragen, das Dunkel, welches über dem .Muitener Knabenmorde schwebe, zu lichten. Hierin sei er von einem regierungsfreundlichen Blatte, dem Organ der stärksten politischen Partei, bestärkt worden. Er müsse die Behauptung aufstellen, daß das Rechtsbewußtsein der niederrheinischen Bevölkerung durch das ganze Verfahren im Buschhofs-Prozesse auf's Tiefste verletzt worden! sei. (!!) Er habe nie an einen Ritualmord, wohl aber an einen Mord aus Aberglauben geglaubt, der von Israeliten begangen sei. Der Vater der Frau Buschhoff sei wegen eines solchen Mordes in Untersuchung gewesen (?!) und sie habe einer andern Zeugin gegenüber verdächtige Aeußerungen gemacht. Diese und andere belastende Thatsachen seien nicht genug gewürdigt worden, weil der Erste Staatsanwalt Baumgart wie auch der Untersuchungsrichter Brixius von vornherein von der Annahme ausgingen, daß bei den Israeliten ein Mord aus Aberglauben nicht denkbar sei. Dadurch sei das ganze Verfahren in ein unrichtiges Fahrwasser gekommen. Der Präsident Landrichter Curtius hält dem Angeklagten jetzt die inkriminirten Stellen einzeln vor. Die erste wirft den Herren Baumgart und Brixius vor, daß es ihnen uicht darum zu thun gewestn sei, das Dunkel zu lichten. Der Präsident machte den Angeklagten darauf aufmerksam, daß es ein juristischer Gebrauch sei und im Interesse der Voruntersuchung liege, daß darüber so wenig wie möglich in die Oeffentlichkeit dringe. Der Angeklagte entgeguete, daß er in solchen Fällen, wo ein Verbrechen in Dunkel gehüllt sei, es für eine absolute Nothwendigkeit erachte, die Presse in Anspruch zu nehmen; wenn dies im Falle Buschhoff geschehen wäre, hätte inan auf ein anderes Resultat rechnen dürfen. Eine zweite inkriminirte Stelle wirft dem ersten Staatsanwalt Baumgart und dem Landgerichtsrath Brixius vor, daß sie im Falle Buschhoff unter Außerachtlassung der elementarsten kriminalistischen Pflichten vorgegangen seien. Erst acht Tage nach der Mordthat sei der Erste Staatsanwalt auf der Bilbfläche erschienen. Der