Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 35 (26.8.1892)
- Date
- 1892-08-26
- Page
- Seite 411 (sequence 3)
- Language
- German
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411 legen eine» ine eigenen n und mit allssagten t. I wohl trug unserer das unab :r Kurlande Stellung rden, kräuti iwürde und llgen unsc cht hätte», wie früher, ruv». Da-, oitze, nute zuerst da-> lahme von igemeldetei soll. Wirt heistes ein Eintritt ii daran al nttünschun» m, die vor t und sau ,ur gering niltrcten z> >dcn Juden neist arme» . Handwc 'aufmanil-,'- Ansiedlung > Bitdlliigr Rechte er en könne», sizirung in a ich miü! x dem bodi ng, so miü iechtsgeführonslehrer' les Gehalt-- Dienste dir c nun, di» neu kleinen t mit nocl> unter im >res Amtes verlustig hrhunderietz, sondern!eid unsrer ndlung ,l" ausgegeben -n Lehrern, -prache anter Leitung urde. Die rdischen Pädagogen waren jedoch von der Betheiligung an diesen erienzirkeln allsgeschlossen, wurden und werden aber nichtsdestoweniger i festgestelltcr Unkenntniß der Landessprache als untüchtig entlasten, ui solcher Grausamkeit und dem nicht unverkennbaren Streben, das den den jüdischen Unterthanen möglichst zu erschweren, ist die Angst d die Sorge gerade des intelligenten Theiles unsrer Brüder um Mre Zukunft nur zu leicht begreiflich. Amiti. O Wiener Sriefe. XVlll. 1". Ebenso erhebend wie innig war in den jüdischen Gemeinden Einrichtung, die Feier der Inauguration des sein Amt anzutenden Rabbiners in der Weise 311 begehen, daß derselbe vom Vorlinde das Geleit in die Synagoge erhielt, wo er nach Absolvirung : Minchagebetes seine Antritts-Derascha hielt. Damit war auf 1 einen Seite seine berufliche Wirksamkeit gekennzeichnet und auf |u anderen seine Stellung gegenüber der Gemeinde markirt. Als chliches Oberhaupt soll er das Wort Gottes verkünden und auf - Erleuchtung der Geister, auf die Erwärmung der Gemüther, auf > Pflege des religiösen Lebens bedacht sein. Als Beamter der Gelinde soll ihm nichts näher am Herzen liegen, als im besten Einniehmen niit derselben zu leben, nichts zu thun und nichts zu affen, was hierin eine Störung hervorzubringen geeignet sein nute, und durch Pflichttreue, Berufsfreudigkeit, Uneigennützigkeil;;id Friedfertigkeit zu ihrem Wähle, Ansehen und Gedeihen beiragen. Wie ihm also auf dem Wege dieser Ceremonie die Stätte beichuet wurde, wo er zunächst und vornehmlich seine Wirksamkeit 311 n mifestireu hat, so wurde ihm auch damit zu erkennen gegeben, in lchem Verhältnisse er von nun ab gegenüber seiner Gemeinde sich ftubet: er nimmt nämlich den Platz ein, welcher ihm von seiner >>iinembe angewiesen wird. Die Auslieferung des Schlüssels des l^otteshauses an den Geistlichen als Symbol der Macht eines Beyers kennt das Judenthum nicht. Dessen Geist und Geschichte kennen ine klerikale Herrschaft. Wie für die Gemeinde, so soll der Rabbiner tnui) mit seiner Gemeinde seines Amtes walten. Leider wird dies nicht allenthalben erkannt, und daher die ■M genug zu beklagenden Mißhelligkeiten zwischen Rabbiner Vorstand; das Streitobjekt bildet immer der erwähnte Schlüssel, eilich geschieht es zuweilen, daß dein Rabbiner selbst der ihm von chts- und gotteswegen zustehende Platz von einem Vorstande arg ttüinmert wird, der sein kleines Ich gern in den Vordergrund eten lassen möchte; glücklicherweise ist aber dagegen die Remedur gegeben: einmal in der Mehrköpfigkeit des Vorstandskollegiums und aim in der durch die periodisch sich wiederholenden Neuwahlen einetenden Unsicherheit des Mandatsbesitzes. Die Bäume solch autoealischer Gelüste können infolge dessen nicht in den Himmel wachsen. Nichts wäre daher unbegründeter und ungerechtfertigter gewesen, ui-? aus dem Umstande ungezügelter Machtgelüste manches Gemeinde- Paschas die Folgerung zu ziehen, es sii von gesetzeswegen zu bestimmen, Leitung der Gemeinden den Rabbinern zu überantworten. Hier- 'urch würde man von der Scylla geradezu in die Charybdis gelaiiunen sein. Ueberdies wäre es ein Verstoß gegen alle Traditionen aes Judenthums gewesen. Alle diejenigen, die gegen ein solches An- 'uuien Front gemacht und in Petitionen gegen die bereits in der ^Nsetzesvorlage des Herrenhauses „zur Regelung des äußeren Rechtsverhältnisses der Israeliten" in gedachtem Sinne aufgenommene Bestimmung protestirt haben, verdienen daher den Dank der dem geschichtlichen Judenthum huldigenden Glaubensgenossen. Ueberhaupt ist es eine mehrfach wahrnehmbare Erscheinung, daß Kompetenz-Ueberschreitllngen oder -Anmaßungen zumeist dort zu finben sind, wo der Irrwahn besteht, man könne durch äußere Machtfülle die Beschränktheit des eigenen inneren Werthes quitt machen. Kapazitäten bedürfen keiner Machtvermehrung. Und haben denn Vorstände und Rabbiner je in ihrer Wirkungssphäre nicht Gelegenheit genug, sich um das Gemeindewohl — wenn sie solches anstreben — verdient zu machen?! Ganz und gar unverständlich ist es, wenn der Rabbiner selbst in rein administrative Angelegenheiten einen Einfluß 31t erringen das Streben hat. Freilich hält es nicht schwer, im Gebiete der Gemeindeverwaltung jede Agende unter den Gesichtswinkel religiösen Charakters zu stellen. Wir denken aber, daß das engere rabbinische Amt seinen vollen Mann in Anspruch nimmt, ohne daß dieser noch nach Weiterem lüstern zu sein braucht. Diese Darlegung gewinnt augenblicklich an Aktualität durch den Umstand, daß nunmehr jede Gemeinde von gesetzeswegen verpflichtet ist, einen Rabbiner zu bestellen. Es werden sonach viele seit Jahren vakante Rabbinerstellen zu besetzen und neue zu kreiren sein. Sollen aber die Folgen hiervon wohlthütig und förderlich für die Gemeindejnteressen sein, so ist es nöthig, daß in wohlverstandener Weise Vorstand und Rabbiner allüberall Hand in Hand gehen itnb keine Kompetenzkonflikte aufkommen lassen. Eine sehr wichtige Frage ist aber die, woher die gesetzlich qualificirten Rabbiner nehmen? Die Regierung übt wohl die Toleranz, gegenwärtig nicht auf der vollen Einhaltung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen zu bestehen, was soll aber in Zukunft geschehen? Es ist freudig zu begrüßen, daß die Gründung einer Lehranstalt zur Heranbildung von Rabbinern und Religionslehrern bis zu dem Punkte gelangt ist, daß nur noch die behördliche Genehmigung aussteht, um sie als vollendete Thatsache vor uns 311 sehen. Ob sie in Allem und Jedem den gehegten Erwartungen und unabweislichen Forderungen entsprechen wird, ist schwer zu sagen. Nothwendig erscheint es vor Allem, sich von den Fangarmen geschäftiger „Leute für Alles" los zu machen, welche wie die Schmarotzer schädigend auf die Pflanzung wirken. Der Personenkultus ist hier am allerwenigsten am Platz. Verschwiegen kann nicht werden, daß die bei diesem Anlasse vielfach unternommene Reklalne in mancher Beziehung geradezu verwirrend gewirkt hat. Es wäre aber jetzt nicht an der Zeit, Klarheit über manches zu geben, was sich hierbei abspielte. Die Frage der Staatssubvention dieser Anstalt ist noch offen; sie hat zwei Seiten. So erfreulich ihre bejahende Lösung wäre, so muß doch erwogen werden, ob sie nicht eine Beeinflussung zur Folge hätte, die über das Maß der gesetzlich normirten staatlichen Aufsicht hinausginge. Es wird auch von wesentlicher Bedeutung sein, ob diese Subvention erst nach der Zustimmung des Reichsrathes wird erfolgen können. In diesen: Falle wird wohl zu erwägen sein, ob es sich empfiehlt, der antisemitischen Fraktion im Abgeordnetenhause Anlaß zur Entfesselung ihres Redestromes in gewohnter Manier zu geben. Ausgeschlossen ist aber auch nicht die Möglichkeit, daß die Regierung aus ihr zur Verfügung stehenden Fonds das Geld bewilligt. Das Kapitel des Antisemitismus will sich nicht schließen; es spinnt sich endlos fort. Wie recht hatte Stettenheim, wenn er zu dessen Bekämpfung eine Erwerbssteuer vorschlug, die seinen Bekennen! auferlegt werden soll! Thatsüchlich ist der Antiselnitismus eine Erwerbsquelle geuorden. Hüben wie drüben. Von gewissen