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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-08-26 · Heft 35 (26.8.1892) · p. Seite 410

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 35 (26.8.1892)
Date
1892-08-26
Page
Seite 410 (sequence 2)
Language
German
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410 Briefe aus Kurland. i. Dos bedeutungsvolle Jahr 1892 steht bereis im Zenith. Manche traurige Blüthe hat sich unter seiner Sonne entfaltet, manches Unwetter ballt sich unter diesem Himmel zusammen, um das Glück mühsamer Arbeit zu zerstören und Menschenleben zu vernichten, doch keine Frucht ist so verhüngnißvoll, so unheilverkündend geworden, als die, deren Saat die russische Regierung in den kurischen Boden gestreut. In diesem Jahre — so wollte es der Zar — sollte der „seligmachende" Same der Russifizirung sich zu einem Bamne entwickelt haben, unter dessen dichteil Blättern die „baltischen Ketzer" glücklich werden sollten. Tank den Bemühungen seiner Beamten ist dieser Plan gelungen, — freilich mit der besonderen Einschränkung, daß die Dstseeprovinzler, für deren Heil „so wahrhaft väterlich gesorgt", durchaus keine Neigung verspüren, jür diese Wohllhateu dankbar zu sein. Mit dem August dieses Jahres werden alle deutschen öffentlichen Schellen 311 Grabe getragen. Aber nicht mir die Unterdrückung unserer Muttersprache, der tartarische Schmutz und die sonstigen „Tugenden", die eine lieber* schwemmung von Russen mit sich bringt, und es allein, die uns m eine trübe Zukunft blicken lassen, sondern vor Allem der durch Gesetze gepflegte Antisemitismus, der den russischen Staat so sehr auszeichnet. Die jüdischen Gemeinden Kurlands, die zu den wohlhabendsten und geordnetsten des Reiches gehörten, werden nun durch das auch in Kurland eingeführte Ausweisungssystem zu unbedeutenden Gemeinschaften zusannuenschrumpsen. Das friedliche Zusammenleben der Juden mit den Deutschen wird aufhören und hört schon auf, seitdem sich die russischen Beamten in die leitenden Kreise eingeschlichen. Unseren Brüdern wird bereits der heimathliche Boden unter den Füßen zu heiß und das Leben durch die strenge Handhabung der Ausnahmegesetze erschwert. Diese Fremdengesetze, in recht barbarischem Sinne geschrieben, sind eine Last, die mit ihrer erdrückenden Wucht die mittelalterlichen Maßregeln gegen unsre Brüder in mancher Beziehung noch übertrifft. Auf jedem Gebiete des Wissens und Handels sind die Grenzen für die freie Bewegung so eng gezogen, daß man allmählich das Gehen verlernen und in Todesstarre verfallen muß. Existirten auch diese Blutntase schon längst, so wurden sie doch in dem von Deutschen geleiteten Kurland nicht ansgeübt, und unsere Glaubensgenossen gingen unbehindert ihrer Beschäftigung nach. Diejenigen, die selbst in Deutschland leben und täglich Gelegenheit haben, die schmutzige Arbeit der Antisemiten zu beobachten, werden sich meinen Ausführungen gegenüber ein wenig mißtrauisch Verhalten. Mag es auch etwas seltsam erscheinen, so ist es doch eine unerschütterliche Thatsache, daß bei uns keine Prozesse wegen „Ritualmordes" vorgekommen, daß bei uns keine „Antisemitenkatechismen" verlegt, keine „deutsch-sozialen Vereine" gestattet worden sind. Die Kurländer lebten bisher einfach und friedlich mit denen zusammen, die sie schätzen gelernt, und fühlten sich glücklich im Bewußtsein, daß in ihrer Heimath keine Stöcker und Konsorten gedeihen konnten. Und in der That! Ueberall, soweit es das Gesetz nicht streng verbietet, sehen wir die Juden am öffentlichen Leben regen Antheil nehmen, mit ihren christlichen Mitbürgern freundschaftlich gleiche Interessen wahren und je nach Berdienst die Achtung Andersgläubiger genießen. Brach auch der alte Haß manchmal hervor, wenn die niederen Leidenschaften des Pöbels durch unsere emporstrebenden Brüder wachgerufen wurden, so beschränkte sich doch dieser Groll bis jetzt nur auf Schimpsivorte. Die lettische Landbevölkerung dagegen scheint für den Antisemitismus gar nicht prädisponirt zu sein, denn nicht einmal ihre Verschmelzungssucht mit den Russen hat sie für die Tugend der Jndenhetze empfänglich gemacht. Es wird ein Fall erzählt, wo sich gegen eineu wegen Beleidigung eines Juden angeklagten Letten seine eigenen Stammesgenossen als Hauptbelastungszeugen selbst stellten und mit innerer Empörung über die Rohheit ihres Kameraden aussagten der den Juden verächtlich „Shid" (Judenbengel) genannt. ndischei gerienzi n feste G sol, eben t Unter solchen Umstünden ist die gedrückte Stimmung wohl erklärlich, die sich beim Gedanken an die jetzige Knechtung unserer Brüder bemächtigt. Wie um durch öfteres Erinnern an das unabwendbare Elend zu gewöhnen, lassen die neuen Bewohner Kurlands keine Gelegenheit aus dem Auge, uns unsere ungewöhnliche Stellung vorzuhalten. Nicht daß wir Juden sind und so genannt werden, kränkl uns, sondern die schamlosen Angriffe auf unsere Menschenwürde und die ungerechtfertigten Berläumdungeu unserer Moral beugen unser Haupt noch tiefer, als es alle äußeren Unfälle vermocht hätten. Unsere Kinder können die Gymnasien nicht mehr besuchen, wie früher wo deutsche Direktoren die Leiterder Erziehungsanstalten waren. Da-, turische Gouvernements-Gymnasium zu Mitau an der Spitze, nute* dem Direktorium des Staatsraths Roschankowski, hat zuerst das Beschränkungsgesetz durchgeführt, nach dem bei der Annahme von jüdischen Kindern eine im Verhältniß zu den gleichzeitig angemeldetei christlichen stehende Anzahl (5 Prozent) zugelassen werden soll. Wird dadurch freilich dem Wissensdrang des jüdischen Geistes ein großer Zwang aufertegt, so sind doch die gleich beim Eintritt in eine mittlere Lehranstalt zurnckgewiesenen Jünglinge besser daran d: die bereits die Schule besuchenden, deren eine härtere Entkünschunu bei der Aufnahme auf Universitäten harrt. Diese letzteren, die vor Einführung des Prozentsatzes die Gymnasien ausgesucht und fnu 20 Prozent der Gesammtzahl ausgemacht haben, haben nur gering-. Aussicht, nach Absolvirung in eine russische Hochschule eintreten zu können, da dort, wie bekannt, die Zahl der aufzunehmenden Juden eine viel kleinere ist (3 -5 Prozent). Diese strebsamen, meist armen Glaubensgenossen sind entweder gezwungen, da sie kein Handwen erlernt, die unsichere Existenz eines Buchhalters oder.Kaufmanngehilfen zu wühlen, die noch durch das Verbot der freien Ansiedlung geradezu trostlos werden kann, oder zur Befriedigung ihres Bildungs triebes ins Ausland zu flüchten, wo sie als Fremde leine Rechte erlangen und gegen ihre Armuth keine Hilfe beanspruchen können. So geht durch das unbarmherzige Vorschreiten der Russifizirung iu Kurland eine ganze thatkräftige Generation verloren. Da ich miev gerade im Ressort des Unterrichtsministeriums befinde, von dem dock, auch zuerst die Unterdrückung der deutschen Sprache ausging, so will ich noch einer Thatsache erwähnen, die für das russische Rechtsgefühl bezeichnend ist. Jeder vom Staate besoldete Lehrer, „Kronslehrer" genannt, hat fünfundzwanzig Jahre lang zwei Prozent seines Gehalts der Staatskasse zu zahlen, um nach Ausscheiden ans dem Dienste du volle Pension erlangen zu können. Die jüdischen Lehrer nun, du ebendieselbe Pflicht haben, von ihrem geringen Gehalt einen kleinen Zins für die alten Tage beiseite zu legen, die vielleicht mit nolv größerer Spannung als ihre christlichen Kollegen, und unter un endlichen Jntriguen seitens ihrer russischen Vorgesetzten ihres Amtes walten, gehen ihres Glaubens wegen des Pensionsrechtes verlustig und erhalten nicht einmal die im Laufe eines Bierteljahrhunderts gezahlte Zweiprozent-Steuer wieder. Nicht nur das Gesetz, sondern auch die Vollstrecker desselben unterlassen nichts, das Leid unfrei' Brüder zu vergrößern und sie durch unwürdige Behandlung z" demüthigen. Als in Kurland die Parole „Russifizirung" ansgegeben wurde, rieth man den an deutschen Schulen ausgebildeten Lehrern, entweder den Dienst zu quittiren oder sich die russische Sprache am zueiguen, wozu ihnen durch Errichtung von Ferienkursen unter Leitung der Volksschulinspektoren reichlich Gelegenheit geboten wurde. 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