Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 34 (19.8.1892)
- Date
- 1892-08-19
- Page
- Seite 399 (sequence 3)
- Language
- German
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Seine Entscheibnng aber fällt ber d icr „nach seiner freien, aus bem Inbegriffe ber Verhanblnng ai'ften Ueberzeugung" (§ 250 Sl.-P.-O.). Dieses Prinzip der > tl Beweiswürbigmig: es ist bas bornehmste nnsres Strafprozesses, a ls anberes, als eine Berkürzung brsselben würbe es bebenten, tm ein Gesetz dem Richter oorschriebe, das eine ober bas anbere esiv von vornherein als ansgeschlossen zn betrachten. Kein Reichs- , unb fein Bundesrath, wie immer sie zusammengesetzt sein möge», > unb bars sich bereit ftnben lassen, ben idealsten Grundsatz des nsprozesses auch nur um Haaresbreite zu durchbrechen. Nicht e . Ausspruch vieler Päpste", auch nicht das „Urtheil von Hunderten i: Sachverständigen" kann bem Richter bie freie Ueberzeugung f eit, wie auf bicfelbe andererseits auch nicht die Logik antii sicher Zeitungsschreiber einwirken darf. In welcher Richtung ff sich künftig bie Ueberzeugung des Richters bewegen wird, wir um es im Vertrauen darauf, daß „unabhängige, nur dem Gesetze luworfeue" Richter ihres Amtes walten, mit Ruhe abwarten. : stalle Bernstein ist es dem Gerichtshof auch nicht von Ferne lallen, die Thal des Geisteskranken aus „rituellen Motiven" ab- 1 len. Und wäre Buschhoss verurtheilt worden, so würde in den iibcii des Erkenntnisses nur die Wahrheitsliebe unserer autiii uschen Mitbürger etwas von „rituellen Motiven" entdeckt haben. Auch die zweite Forderung des Herrn Dr. Jellinek, diejenige ti einet besonderen Strafbestimmung für die Verbreitung der uiiiflc, erübrigt sich gegenüber dem geltende» Strafrecht. Denn St.-G.-B. bedroht mit Gefängnis; bis zu drei Jahren deniucii, der „eine . . . mit Korporationsrechten innerhalb des ii sesgebietes bestehende Religionsgesellschaft . . . beschimpft." Mit , licht hierauf wird — das ist mit einiger Sicherheit vorherzusagen ne Petitionskommission des Reichstages, wenn ihr eine Petition ststaß einer Strafbestimmung mit dem von Herrn Dr. Jellinek i rderten Inhalt zugeht, kühl ablehnend Uebergang zur Tagesl ung beantragen. Und denselben Stanbpnnkt wird wohl auch e Aeichsjustizamt eiimehmeii, sollte es unmittelbar angegangen werden. Aber abgesehen hiervon: der Vorschlag des Herrn Dr. Jellinek wie wir sagten, auch unter einem politischen Gesichtspunkte uchtet werden. Wenn man heute eine Strafbestimmung ui die Verbreitung der Blutlüge beantragt, weil letztere verderbend wirkt, warum sollen dann nicht morgen die lurlämpfer" zu Trier oder München ein Gesetz gegen Vermiß gewisser Dogmen oder des Tenfelsglanbens verlangen, weil ' ihrer Meinung diese Dinge den Teukgesetzen widerstreben? Der > Aberglaube mag eine der schlimmsten Krankheiten sein. Er ist i bleibt eine Krankheit des menschlichen Geistes. Geistige Verlagen aber werden wirksam nur mit geistigen Waffen bekämpft. Staatsgewalt ist gegen sie machtlos. Im freien Kampf des mies muß die Lüge fallen, im Morgenrot!) politischer Freiheit aen unb werden die Gespenster geistiger Nacht überwunden den. Wir können doch kaum erwarten, daß die Verwirrnng, lebe Blutlüge und Blutaberglaube durch 1800 Jahre in den e«» der Menschen angerichtet haben, im Laufe weniger Jahre sich Sv sicher aber, als der endliche Sieg der Wahrheit gehört, iiewiß wird die läuternde Wirkung des Prozesses Buschhoss mif -äuge der Zeit nicht ausbleiben. lind mag uns auch brennende A»> erfüllen, daß noch um die Wende des 19. Jahrhunderts so >c Fruchte vom Baume deutscher Kultur hernieder fallen, wir si«> uns mit dem Ansspruche Rudolfs von Gueist's: „Das wahre Wort ist von jeher eine Macht gewesen in diesem Laude, und diese Macht wird verstärkt durch die öffentliche Meinung der eivilisirten Welt, die bei diesem Streite auf unsrer Seite steht." Dr. Oscar Coh». U Gtatsrath Moritz Levy. Eine biographische Skizze von Dr. M. Kapserling. Mit Moritz Levy, der vor einigen Woche» bei der Katastrophe von St. Gervais so plötzlich aus dem Leben gesehieden, hat Dänemark einen seiner hervorragendsten Finanzmänner und die jüdische Gemeinde Kopenhagen eins ihrer einflußreichsten Mitglieder verloren. Levy wurde in KopEiihagen am 10. November 1821 geboren. Der Vater, der sich in bescheidenen Verhältnissen als Kausmanii ernährte, bestimmte auch den Sohn für den Handelsstand. Nachdem derselbe eine höhere Realschule besucht hatte, trat er mit seinem fünfzehnten Jahre in ein Handelshaus auf St. Croir, einer der dänisch-westindischen Inseln, ei»; er merkte jedoch bald, daß er die erforderliche merkantile Ausbildung dort nicht erhalten könne und kehrte nach Verlauf von zwei Jahren in die Heimath zurück. Nach kurzem Aufenthalt im elterlichen Hause begab er sich nach Hamburg, wo er mehrere Jahre in dem bedeutende» Handelshause L. Behrends als Kommis angestellt war. Das Streben nach Selbstständigkeit trieb ihn, den dreiundzwanzigjührigen jungen Man», aber bald lvieder nach Westiudien, und zwar nach St. Thomas, um sich dort als Kaufmann niederzulassen. Schon wenige Monate nach seiner Ankunft jedoch brachen die revolutionären Bewegungen in Europa ans, welche ans die kaufmännischen Verhältnisse in Westiudien störend '> eimvirkten, und da er zudem von einer schlveren Krankheit befallen wurde, sah er sich gezwungen, seine Pläne aufzugeben und abermals nach Kopenhagen zurückzukehreu. Tänemark war im Kriege mit Deutschland verwickelt; der Handel lag völlig darnieder, und um Beschäftigung zu finden, blieb Levy nichts Anderes übrig, als eine Anstellung im Staatsdienste anzunehmen; er trat in die Jnteudantur und nach Verlauf von vier Monaten in die schleswig'sche Civiladministratioii ein: das war entscheidend für seine spätere Karriere. Nachdem er zwei Jahre als Expedient bei der schleswig'schen Finanzkasse fungirt hatte, wurde er zum Bevollmächtigten im Finanziuinisterinm zu Kopenhagen ernannt. Hier kam er mit dem damaligen Finanzminister Grafen Sponnek, der sich um die Reform des dänischen Finanzwesens vielfach verdient gemacht hat, häufig in Berührung und verstand es, das Vertrauen dieses Staatsmannes in hohem Grade zu gewinnen, so daß ihm im Jahre 1853 das in Altona nenkreirte Amt eines königlichen Müuzagenten anvertraut wurde. In dieser Stellung führte er bald mehrere bedeutende finanzielle Operationen für die dänische Regierung aus und wurde in Anerkennung seiner Thütigkeit zum Ritter vom Danebrog ernannt. Levy hatte sich bereits einen bedeutenden Namen auf finanziellem Gebiete erworben, als die große Handelskrisis im Jahre 1857 ausbrach und ihren schädigenden Einfluß auch auf Tüiiemark ansübte. Die dänische Nationalbank war stark in Mitleidenschaft gezogen. Levy wurde nach Kopenhagen berufen. Man trug ihm eine wichtige Stelle bei der Nationalbank an, welche er, nachdem er um seine Entlassung ans dem Staatsdienste nachgesucht hatte, auch annahm. Als Viee-Direktor der Bank leistete er so Ersprießliches, daß er schon im Jahre 1861 zum königlichen Direktor der Nationalbank ernannt wurde.