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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-08-12 · Heft 33 (12.8.1892) · p. Seite 389

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 33 (12.8.1892)
Date
1892-08-12
Page
Seite 389 (sequence 5)
Language
German
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389 eiuit]i rani Heranziebm, lentlich bt hätten ab( e Bestechung ihm schließ!er guten Anrrn v. Brr hn durch ei, ien zu bringe e einen äuge! pe: Falls"d heit erbring, s Zeugen hi Borgänge in rasch an eine ihn in seine werden muß, wsuche gen-ac ersuche länqc . - Ange' istmordversnc! zhren Gegne sch mordel s m verschwi t! sie gegen in übrigens l von mir en. - Praj blutiges *>".] viffen, welch " Was wollt, Herr Prasine veiß, das; d ffnet, wirr crndtschaft i aller Aussö der Angellae behauptet, rropa mögtu nd „die aai nachzukonnn Lindaus^ ö der Kruppsch in China, d ms, v. Brau geheimen La ig" geschüd. mehrere alt etens in >aar gekri'nm dische Aa ", vom ftatj beschenk ntadv ite chtet Pansch hen Landeavc üblichen 11 Da sich )ffen als solr aserem deuisc! ell vor Riehl >er jüdisch vk lerschuldet ot nehmungen rndt" betitelt gen mitgelbei schäften gesüb einer kl ei ist den Vc-r'a den nahm, ben worden auf ein anbei Brandt wird: wenn Jenlüs iußert, daß den Betreffend In der No »eti der Sciit ,dl. Paasch binititaen iezw. Imlchan Aruch und Ghoschen Mischpat verlesen. Diese Auszüge in einem Abschnitt „Quellen des jüdischen Rechts" enthalten, und Angeklagte behauptet, daß es sich hier um noch heutzutage giltige, n Verkehr der Juden mit den Nichtjuden betreffende Gesetze der Juden ndle. Der Angeklagte bestand, trotz des W i d e r s p r u ch s d e s Staatshalts, auf Verlesung dieser Stellen, welche einen nothwendigen imentar zu den übrigen Theilen seines Werkes bildeten und nanu nth bewiesen, daß es den Juden auch erlaubt sei „Scheintaufen" iiigehen, wenn es sich für sie darum handele, sich in die Geistlichkeit id das Beamtenthum einzudrängen. Schließlich werden noch einige tollen aus dem Kapitel Alliance israeiite“ und über Herrn Göschen, iuglischer Schatzsekretär in der Anglo-Israelitischen Metropolitanllschaft in London", verlesen. In einer alsdann zur Verlesung gebrachten Druckschrift: „Aufruf an deutschen Wähler beider christlichen Konfessionen" werden in großen in rissen Die in Frage kommenden Thatsachen wiederholt und darüber tage geführt, daß Paasch weder die nachgesuchte Audienz beim Fürsten idmarck erhalten habe, noch vor Gericht zugelassen worden sei. Zur nl'iage steht schließlich der im Verlage des Angeklagten Minde verlegte Diene Brief an Seine Exzellenz den Reichskanzler v. Caprivi", in ctchem noch einmal all' die schweren Anklagen gegen v. Brandt und übrigen Beamten wiederholt werden. Unter zahlreichen Angriffen Kit das Judenthum int Allgemeinen spricht der Angeklagte mtter ndorem die Behauptung aus, daß in unserem Beamtenthum festig anisirte Diebesbanden bestehen, welche von Juden geilet werden. Er beklagt sich darüber, daß Beamte des Auswärtigen nes, welche er der schwersten Verbrechen bezichtigte, im Amte belassen rden. Das gegen ihn in einem anderen Welttheile begangene Verc hen stehe mit der heimischen Juden-Clique in engster Verbindung; ciT v. Brandt habe seine schändlichen Pläne nicht aus sich allein geaiedet, sondern im Aufträge dieser Clique, und man habe int Aussigen Amte von den Umtrieben v. Brandts Kenntniß gehabt. — u einer anderen Stelle des „Offenen Briefes" wird der Reichskanzler vagt, ob es noch so weiter gehen solle, daß „die Juden im Ausrtigen Amte" Schacher treiben, Kuriositätenhandel betreiben re. c tvird ferner das „Kunstinteresse" des Herrn v. Brandt lächerlich gelacht und gesagt, daß dieses Interesse sehr materieller Natur sei, „wie Israel überhaupt am liebsten die ganzen Schätze des Kaisers vott ln na sich aneignen möchte." Als Beweis dafür, daß die Besetzung von Stellen im Auswärtigen nn mit „Judensprossen" seinen Fortgang nehme, wird in dem Briese n Den Reichskanzler auf einen als Gesandtschaftsattacho in Madrid anndlten Freiherrn v. Eckard stein-Prötzel verwiesen, welcher dem bei in großen Tower-Diebstahl in London hervorragend betheiligt gewesenen l^cn Jacob Stein abstamme. — Staatsanwalt Hoppe: Ich möchte men, ob der Angeklagte diese Behauptung aufrecht erhalten will? Nach ciner Wissenschaft ist die Mutter des Frhrn. v. Eckardstein eine Gräfin \\t v. Nollendorf und in seinem Ltamntbaum ist nirgends jüdisches Uit zu entdecken. Dagegen soll in der Familie eines anderen v. Eckardu einmal eine Verheiratung mit einer Jüdin vorgekommen sein, 'cl!eicht verwechselt der Angeklagte dies. Uebrigens ist diese Frage az gleichgiltig. Es ist ganz unerheblich, wer die Vorfahren des Herrn C. gewesen sind, die Beleidigung des Frhrn. v. E. liegt in der Beimung als „Judensprosse" in Verbindung mit der Behauptung, daß tden unehrliche Leute und zur Bekleidung öffetttlicher Aemter unfähig cn. Nach 'Abschluß der Vernehmung des Hauptangeklagten Paasch ntimmt der Vorsitzende noch einmal kurz die übrigen Angeklagten über ihnen zur Last gelegte Hilfeleistung. Nach definitiver Beendigung; Vorlesungen wiederholt Rechtsanwalt Dr. Jvers die bereits gestellten -oeisanträge und behält sich eventuell weitere Anträge für später vor. Der Staatsanwalt vertritt nochmals die Ansicht, daß in allen den dien, in welchen es sich rur um 8 185 handelt, von einer Beweisen nähme Abstand zu nehmen sei. Der Gerichtshof erachtet es dagegen seitte Aufgabe, die zu ermöglichende Beweisaufnahme ganz ztt erhöpfen. Am dritten Verhandlungstag wurden die Zeugen, Buchdruckerei- 'ützer Minde und Konsul Dr. Lenz, sowie Major Pauly vernontmen. cnh den Aussagen des Dr. Lenz hat die Gesandtschaft Paasch „für ahnsinnig" gehalten. Ueber Juden uttd Judettthunt kam in diesen nssagen nichts vor. •> Der Gerichtshof beschließt, den ersten Beweisantrag der Bertheidigung, str der „Schulchan Aruch" auch das noch heute giltige Gesetzbuch der äiden sei, abzulehnen. Es wird zum Vortheil der Angeklagten anmommen, daß sie der subjektiven Üeberzeugung gewesen sind, daß der Lchulchan Aruch" auch noch als Gesetzbuch besteht. Zweitens wird die Beweiserhebung darüber abgelehnt, daß Mitglieder des Auswärtigen bntes sich durch Stellenverschaffung von einem preußischen Gerichtsifejfor Geld haben verschaffen wollen. Dagegen wird beschlossen, den Gesandten von Brandt kommissarisch u. Ä. darüber zu vernehmen: Rrren die Vorfahren des Herrn von Brandt Juden, sind Verwandte selben noch Juden und welches sind die Beziehungen des Herrn w Brandt zu dem früheren Reichsgerichtspräsidenten Dr. von imson? Der Gerichtshof hält es objektiv für gleichgiltig, ob Herr von randt von Juden abstammt, es geht aber aus der ganzen endettz der Schrift hervor, daß der Angeklagte Paasch es für men Schimpf hält, Jude zu sein und er somit beabsichtigte, Herrn vort Brandt durch diese Behauptung in der öffentlichen Achtung herabzusetzen. ~ würde deshalb hier nicht nur 8 185, sondern 8 186 Platz greifen. 'S Hat Herr von Brandt geäußert, daß im ganzen Auswärtigen Amt kein anständiger Mensch sei und daß daselbst nicht Bismarck, sondern Herr von Bleichröder etwas zu sagen habe? — Der Gerichtshof hat ferner beschlossen, den Pastor Lützow und den Freiherrn von Burgsdorf über die Verhältnisse und Herkunft des Herrn von Eckardstein und seiner Familie zu vernehmen und beide Zeugen zum nächsten Termin ztt laden. Damit schließt die Sitzung. Vre englischen Juden und die Parlamentswahlen. Von S. R. Landau (Wien). Die Wahlschlcicht ist zu Ende — der great old man hat gesiegt — liome rule ist auf der Tagesordnung. Das ist das Resultat der englischen Parlamentswahlen, die — wie dielleicht noch nie — mit großer Aufregung von ganz Europa verfolgt wurden. Hat es sich ja doch nicht nur mn einen inneren Vorgang des englischen Reiches, sondern um die zukünftige Konfiguration der europäischen Mächte, die Zukunft des Weltfriedens gehandelt. Und dies mußten auch die englischen Wühler wissen, als sie zur Urne gingen, um für ihre Partei zu stimmen. Die englischen Wähler sind politisch zu reif, um nicht zu wisse», daß es sich hier nicht um den Kampf zwischen „Liberalismus" und „Konservativismus", sondern um radikale Reformen, die in erster Linie auf der Insel des heiligen Patrik Platz zu greifen haben, handelt. Selbständigkeit, Selbstverwaltung, politische Gleichheit und Gerechtigkeit für ein ganzes Land hat mit jugendlichem Eifer der 83jährige Kaufmannssohn aus Liverpool au^ seine Fahnen geschrieben, und er appellirte an die gerecht denkenden Engländer. Wie sollten nun die Juden wählen? Sollten sie sich entscheiden für liome rule oder dagegen; für die Befreiung des „geknechteten und verfolgten" Volkes oder für die Aufrechterhaltung des Rechtes des Stürkeru; sollten sie als englische Bürger nach ihrer freien politischen Üeberzeugung wählen oder sollten sie vielleicht als Juden eine besondere Stellung einnehmend All dies wurde in einigen höchst interessanten Artikeln des in den gebildeten jüdischen Kreisen Englands verbreiteten „Jewish World") eines Weitern auseinandergesetzt. Dieselben knüpfen an das Märtyrerthum des jüdischen Volkes.an, und tvie dasselbe für Gleichheit, Gerechtigkeit und alle Ideale der gesitteten Menschheit jederzeit in die Schranken trat. Als Volk auserwählt — zu Leiden, seien die Juden verpflichtet, stets einzutreten für die unterdrückten und kämpfenden Nationen (struggling nationality) und ihnen zu ihrem Rechte zu verhelfen. Es seien deshalb auch die englische» Juden verpflichtet, für „Home rate" zu stimmen und . . . Gladstoue ihre Stimmen zu geben. Zu diesen von höhere», idealen und historischen Rücksichten geleiteten Gründen tritt noch hinzu die Dankbarkeitspflicht der Juden gegenüber der liberalen Partei für die ihnen im Jahre 1858 gewährte Emanzipation. Es verlohnt sich, zunächst die Wahrheit des Letzteren zu untersuchen, und dann die „Pflichten" der Juden gegenüber Gladstoue auf das richtige Maß zurückzuführen. Die Juden-Emancipation in England wurde schon um das Jahr 1730 angebahnt. Sie konnte jedoch wegen des Widerstandes der Bevölkerung sich nicht erhaltend) Erst 1830, als Sir Salo mon von der Londoner City ins Unterhaus gesandt wurde, doch wegen >, Nr. 1012 und 1013. 2) Mirabeau: La reforme juif.

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