Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 33 (12.8.1892)
- Date
- 1892-08-12
- Page
- Seite 388 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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388 Schulchan Aruch allgemein als das mähre jüdische Gesetzbuch anerkannt wird und als solches noch Geltung bis auf den heutigen Tag besitzt, durch eidliche Sachverständigen-Vernehmung a) des Privatdozenten für semitische Philologie an der kgl. Akademie zu Münster Dr. Jacob Ecker; I») des Professors an der kgl Universität zu Berlin Dr. Dillmann; e) des Orientalisten Professor Rohling in Prag; d) des Orientalisten Tr. Weisbach in Leipzig. Die Klarstellung dieser Frage erscheine von eminenter Bedeutung für die Beurtheilung der bona fides des Angeklagten Paasch und für die Abwägung von Strasart und Strafmaß. Die ferneren Bemeisanträge sind für un§ ohne Interesse. Staatsanwalt Hoppe: Den Beweisantrag ad 1 bitte ich als tatsächlich unerheblich ab zu lehnen. Ich kann mich nicht überzeugen, daß die Eruirung der Thatsache, ob der Schulchan Aruch noch als das allgemein giltige Gesetzbuch für die Inden anerkannt wird, mit diesem Beleidigungsprozeß irgend etwas zu thun hat. Denn selbst wenn dies nach gewiesen werden sollte, so ist nicht einzusehen, wie der Angeklagte danach sich berechtigt halten konnte, Vorwürfe und Beleidigungen auf bestimmte Personen zu häufen. Nach kurzer Berathung bekundet der Präsident die Ansicht des Gerichtshofes dahin, daß es nicht angängig erscheine, über die Beweisänträge Beschluß zu fassen, ohne vorher durch Kenntnißnahme von den inkrinnnirten Schriftstücken die Tragweite dieser Bemeisanträge beurtheilen zu können. Rechtsanwalt Dr. Jvers beantragt nunmehr im ausdrücklichen Aufträge des Angeklagten Paasch, die gesummten inkrinnnirten Schriftstücke von A bis Z (also über zweitausend Seiten) zur Verlesung zu bringen, da nur auf diese Weise die Beisitzer ein Bild von dem Geiste, der die Broschüre durchzieht, erhalten können. Der Gerichtshof ist nach kurzer Berathung der Ansicht, daß, nachdem der Antrag auf Verlesung der gesammten Broschüren einmal gestellt morden, diesem Anträge stattzugeben sei. Jnkriminirt ist zunächst eine Stelle der Vorrede. — Präs.: Sie beschuldigen den Gesandten Herrn v. Brandt einer innigen Verbindung mit dein Judenthum. — Angekl.: Ich halte ihn sogar für einen Agenten des Judenthums. — Präs.: Es muß befremden, daß Sie mit Herrn v. Brandt doch erst befreundet waren. — Angekl.: Das kam durch Jahre langen Umgang und durch Zusammenmohnen mit ihm in China. Ich habe viele Reisen mit Herrn v. Brandt gemacht und bin überhaupt ein schlechter Judenriecher. — Präs.: Sie erzählen aber doch einmal in Ihrer Broschüre, daß Sie zusammen einmal bei Pius IX. gewesen sind und da das Judenthum des Herrn v. Brandt sofort gerochen haben. Angekl.: Nein, das ist ein Jrrthmn. — Präs.: Herr v. Brandt ist nun aber evangelisch. — Angekl.: Aber semitischer Abstammung. Präs.: Sie behaupten ferner, daß Herr v. Brandt mit dem Reichstags- Präsidenten v. Simson nahe verwandt ist. Wie ist diese Verwandtschaft? — Angekl.: Sie nennen sich Vettern. — Präs. Herr von Simson ist doch aber eine so respektable Persönlichkeit, wie kommen Sie dazu, ihn zu bezichtigen, daß er eine Art geheimer Agent des Judenthums ist? — Angekl.: Herr v. Brandt hat jährlich etwa 4000 Berichte über Dinge, die Niemand interessiren können, an das Auswärtige Amt gerichtet, er hat jede Woche dicke Briefe an Herrn von Simson gerichtet. Wenn ich dies acht Jahre hindurch beobachtet habe und wissenschaftliche Verbindungen mit Herrn von Simfon durch diese Briefe doch nicht aufrecht erhalten werden sollten, so müssen doch wohl andere Dinge in den Briefen behandelt worden sein. — Präs.: Wissen Sie, was in den an Herrn v. Simson adressirten Couverts gewesen ist? — Angekl.: Nein, ich habe nur meine Vermuthnngen. Auffallend ist es doch jedenfalls, daß die Tochter des Reichsgerichtspräsidenten a D. v. Simson, als sie einmal gefragt wurde, ob sie Herrn v. Brandt kenne, denselben direkt verleugnete. — Unter Anklage steht ferner die Behauptung des Angeklagten, daß die Ouelle der Handlungsweise des Herrn von Brandt im Judenthum liege, und" ebenso die ganzen damaligen Verhältnisse auf der deutschen Gesandtschaft in Peking. Weiter spricht der Angeklagte die feste Ueberzengung ans, daß um den deutschen Kaiserthron herum ein großartiger semitischer Betrug vor sich gehe und daß der Kaiser vom geheimen Judenthum " umgeben sei, welches die Wirkungen seiner Befehle vermittelst seiner Machtstellung frustriren kann. Herr v. Brandt wird als ein Theilnehmer dieses geheimen Wirkens geschildert. An einer anderen Stelle wird der Ehes des Kolonialamts Tr. Kayser dadurch beleidigt, daß eine Rede, welche derselbe im Reichstage gehalten, „echt jüdisch" gewesen sei und „nach Fusel und nach Talmud gerochen habe". — Verlesen wird sodann eure Stelle, in welcher der Angeklagte mehrere Gruppen von Männern als „ Juden cliquen" aufführt, darunter viele hochgestellte Staatsbeamte. Gegen den Reichskanzler v. Caprivi wendet sich eine Stelle, in welchem gesagt wird, Mittheilungen, welche derselbe im Reichstage gemacht habe, athmen zürn Theil den Geist des Herrn v. Brandt und dessen Anschauungen vom Geschäft, nämlich daß unsere Kriegsflotte mehr dazu diene, um Geschäfte herbeizuführen, an beiten die Juden „ü erhielten", als den regulären Handel zu schützen. Der Schlüssel zu v. Brandts Benehmen liege in seinem Judenthum, mit Hilfe seiner Stammesgenossen habe er den Juden Mandl in die deutsche Industrie hineingeschmuggelt k. k. — In den weiteren zur Verlesung gebrachten Abschnitten der Broschüre schildert der Angeklagte Paasch bte" einzelnen Stadien, die fein Eisenbahnprojekt durchzumachen hatte, und die Art und Weise, wie er das Projekt in den geschlossenen Mauern der deutschen Gesandtschaft in Peking unter Mitwissen Sr. Exzellenz v. Brandt fertig ausgearbeitet habe. Er habe alle Einzelheiten mit Herrn v. Brandt und dem Baron Clemens v. Ketteler wiederholt durchgesprochen. Was die Kapitalsbeschaffung anlangt, so habe er in erster Linie die Heranziebm, einiger in Deutschland vorhandener großer Vermögen, namentlich eiui^ fürstlicher, gewünscht; die Herren v. Ketteler und v. Brandt hätten ah stets den Standpunkt vertreten, daß es ohne Juden und ohne BestechuiW nicht gehe, und als er dagegen sich wehrte, habe v. Brandt ihm schließ erklärt: „die Juden werden das Geschäft machen trotz Ihrer guten Ansichten, verlassen Sie sich darauf!" Die Angriffe gegen Herrn v. Brau! gipfeln in der Behauptung, daß derselbe versucht habe, ihn durch ei, vergiftete Pastete und andere vergiftete Speisen aus dem Leben zu bringe! Indern Kapitel „Das Attentat" schildert der Angeklagte einen ange! liehen Anschlag gegen sein Leben. — Staatsanwalt Hoppe: Falls"d, Angeklagte für alle diese Dinge den Beweis der Wahrheit erbring wollte, so beruft sich die Anklage ausdrücklich auf den als Zeugen hi, anwesenden Vize-Konsul Dr. Lenz, welcher die ganzen Vorgänge in erlebt hat. Herr Dr. Lenz wird bestätigen, daß Herr Paasch an eine Fieber mit Delirium erkrankte und in diesem Fieberwahn in feine eigenen Interesse und zu seiner eigenen Sicherheit gefesselt werden muß, — Präs.: Sie erzählen selbst, daß Sie zwei Selbstmordversuche gewac haben. Es interessirt mich zu wissen, ob diese Selbstmordversuche länge Zeit vor 'Abfassung dieser Broschüre stattgesunden haben. — Angell Jawohl. — Präs - Ich wundere mich, daß Sie diese Selbstmordverinc selbst erzählen. Warum thun Sie das? Sie geben doch Ihren Geguei selbst die Waffe in die Hand, denn ein vernünftiger Mensch mordel n doch nicht selbst. — Angekl.: Nein, wenn ich diese Thatsachen verschwieg hätte, würden sich meine Gegner derselben bemächtigt und sie gegen 111 ausgebeutet haben. Den Vizekonsul Dr. Lenz kann ich übrigens a Zeugen nicht annehmen, denn derselbe gehört selbst zu den von mir 4 schuldigten, und ich behalte mir vor, Gegenzeugen zu stellen. - Praj Sie sagen in einer Anmerkung zu diesem Kapitel: „Mein blutiges Her nahm Herr v. Brandt an sich und der Himmel mag wissen, welch verruchten Synagoge er dasselbe geschenkt haben mag!" Was wollt Sie damit sagen? — Angekl.: Ich weiß nicht, ob der Herr Präslde mit dem jüdischen Ritus so vertraut ist wie ich. Ich weiß, daß d Juden Christenblut zu ihren Zwecken benutzen. Nachdem die Sitzung am Montag um 9 Uhr eröffnet, wirr der Verlesung der Broschüre „Eine jüdisch-deutsche Gesandtschaft ui ihre Helfer" 'fortgefahren. Der erste Band schildert in aller Ausnüi lichkeit die Begegnungen, Abenteuer und Friktionen, die der Angetlue Paasch mit dem Gesandten v. Brandt gehabt zu haben behauptet. ( wird erzählt, daß Herr v. Brandt Leute beauftragt, in Europa niöaiai viele ungünstige Nachrichten über ihn zu sammeln und „die ran jüdische Mischpoche" habe sich beeilt, diesem Aufträge nachzukonune Es kommen zahlreiche gehässige Ausfälle vor gegen „die LindausH d Familie Simson, den Finanzrath Jenke, Generaldirektor der Kruppsch Werke, und den „Juden Mandl", den Vertreter Krupps in China, d die intimsten Beziehungen zu Rudolf Lindau, den Simsons, v. Bum und den Reichenheims unterhalte Alle werden als die geheimen 3 walter der „geheimen Nebenregierung des Königs Jtzig" geschild Der Angeklagte behauptet, daß Herr v. Brandt durch mehrere at'ii Offiziere bei dem auswärtigen 'Amte wegen seines Auftretens in Ebn verklagt worden sei. Es sei ihm aber trotzdem kein Haar gekrüim worden, vielmehr sei er, „der geheime Jude, der jüdische Agei und Mitglied der allianee israelite universelle", vom Km! empfangen worden und habe demselben sogar noch ein Geschenk ntadn dürfen. 'Am Schlüsse des ersten Bandes seiner Broschüre richtet Paascb die regierenden Fürsten und die Mitglieder der deutschen Landete tretung das Gesuch: die ganze Angelegenheit einer gründlichen U ' suchung zu unterziehen und die Schuldigen zu bestrafen. Da sich Klagen nicht allein gegen die Judenschaft, welche sich offen als solc bekennt, sandern gegen das g e h e i m e I u d e n t h u m in unserem beul) 4 Staatswesen richte, so ersuche er, daß man ihn eventuell vor Rico! deutscher Abkunft stelle, und zwar vor solche, die weder jüdisch ui heirathet, noch judenverwandt, noch dem Judenthum verschuldet ol an jüdischen Aktien- oder anderen derartigen Unternehmungen theiligt sind." In einem „Politischen Gespräche mit Herrn v. Brandt" betiott Abschnitt werden allerlei intime Gespräche und Bemerkungen mitgelhei welche Herr v. Brandt bei Gelegenheit von Tischgesellschaften gesui hat Herr v. Brandt habe die Tafel gewöhnlich mit einer kleiw Judenhetze eröffnet,, und die Gespräche hätten zumeist den Verla genommen, daß Herr v. Brandt, der die Partei der Juden nahm, v den Anderen mit Argumenten derart in die Enge getrieben worden! daß er mißmuthig dieses Thema fallen gelassen habe und auf ein anbei übergegangen sei. Präs.: Sie nennen diese Aeußerungen des Herrn v. Brandt wird holt „echt jüdisch". Halten Sie es für echt christlich, wenn Jema: sich Ihnen in vertraulichem Sinne und ohne Argwohn äußert, daß nachher diese vertraulichen Aeußerungen öffentlich gegen den Betreffeut verwerthen? Halten Sie dies für korrekt? — Angekl.: In der Ae! wehr, ja! — Präs: So? Nun, das genügt mir. Ans dem zweiten Bande und den übrigen Bänden der Säg werden auf Antrag des Staatsanwalts, welchen Angekl. Paasch ' anschließt, nur einige Stellen wiederholt, welche Beleidigungen W v. Brandt, Konsul Charles Feindel, v. Kettler rc. enthalten. Auf 'Antrag des Angekl. Paasch werden dann noch mehrere Siel aus dem dem Werke beigegebeuen Auszuge aus dem Talmud bezw. 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