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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-08-12 · Heft 33 (12.8.1892) · p. Seite 387

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 33 (12.8.1892)
Date
1892-08-12
Page
Seite 387 (sequence 3)
Language
German
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387 egelbild des id Flutben. e auf Leid nrichtungen lge wieder, e das Herz j nicht nur ergehungen orte seines I einflößen, it uns er-1 : die Er- , während :rfolgungen ermächtigen sychologisch s aus dem s Trostes i es bereits r a f) r) vorlberstanden. re eher die rbeugenden nden sein; -Prüche der welches die ist, sondern indsfähiger >auern und igsten Versiegesjubc vor diesen i uns die Wir Habei ktoria" / auch Hinte steheul der : hören e? un Ewigen, hrheit und sicher zu mkeit nicht was ist es Antwort •- der Mor »t — für ing. Noch mpfe wird oft", Kraft eit unsere, s nicht be änden und ein, welche i so, unter Ilhe er seinen Wandel, d. h. er suche für das Urtheil, welches ihn Jift, zunächst den Grund in sich selbst. Ueberlassen wir den Kampf gegen den äußeren Feind der lytischen Arena, dort haben wir ja zahlreiche und mächtige Bundesswssen an allen denen, die, noch nicht angefressen von niederer rebergesinnung, vom verächtlichen Neide und der Mißgunst, bc- ^stcrungsfähig sind für die hohen und edlen Güter der Menschheit, Duldung und Nächstenliebe. Dort kämpft für uns die unver- Irbene Volksseele, wie sie sich in dem Wahrspruch der Clever Ge- «vorenen kundgethan, die traditionelle Unbestechlichkeit des preußilit Richterstandes, der unwandelbare Gerechtigkeitssinn der deutschen prsten mit dem erhabenen Hohenzollernhause an der Spitze. — er gegen den inneren Feind können und müssen nur wir allein lutmpfen. Dieser innere Feind, den jeder von uns mit sich herum- Ilcppt, er ist uns durch den ältern Jesajah deutlich genug gekenn- Ichnet. Selbst bei den Trosteshaftarahs summt uns das Donner- }rt des bußpredigenden Propheten immer »och im Ohr: „Kinder öc ich erzogen und großgemacht, sie aber waren »trünnig gegen mich!" Ja, die Treulosigkeit gegen den ersten Glauben, die mangelnde Begeisterung für die Heiligthümer erer Religion, die Lauheit und Gleichgiltigkeit gegen alles Götti.e, das ist der Wurm, der an unserem Innern nagt, der böse sind, gegen den wir anzukämpfen haben. Hand aufs Herz, lieber licr! Die Worte, welche Heinrich Heine seinem Hyazinth in den iund legt: „Das Judenthum ist überhaupt keine Religion, das lidcnthum ist ein — Unglück", diese Worte haben wohl einen Theil iues geheimsten Denkens dir enthüllt. Folgende Bemerkung mag |av hart erscheinen, aber sie ist doch nicht minder wahr. Gar irncher trägt sein Judenthum mit sich herum als einen angeborenen ^fehler, wie man z. B. einen Höcker oder eine krumme Nase mit hermnträgt. Ja, da er diesen Fehler nicht los werden kann, scht der Kluge gute Miene zum bösen Spiel und brüstet sich noch imit, aber lieber wäre es ihm doch, wenn er den Fehler nicht süe. Nein, erkennet es endlich: das Judenthum hat euch erhalten,;ogcn und großgemacht; es hat euch in den Zeiten des finstersten bcrglaubens den klaren ungetrübten Geist erhalten; es soll auch in In Zeiten krassen Eigennutzes und öden Materialismus euch die Ije Idealität bewahren; es ist ein köstliches Erbe, ein unveräußer- ^es Eigenthum, aber ein Erbe, von dem der Spruch unseres Altjeistcrs Goethe gilt: „Was du ererbt von deinen Vätern hast, Ivirb' es, um es zu besitzen!" Vor Allem sei das Judenthum euch Irost in allen Widerwärtigkeiten des Lebens. Betrachtet euch »r ja nicht gleich als Märtyrer, wenn ihr um eures Glaubens Illen einige Zlirücksetzungen zu ertragen habet. Das Judenthnm ktet mit seinen Tröstungen und seiner geistigen Erhebung euch mehr, ihr je ihm wiederstatten könnet. Glaube nur ja nicht, deine klicht gegen dasselbe erfüllt zu haben, wenn du für deinen Glaubens- Iider, der auch mit für dich unter der Last einer solchen Anklage, Iter der Wuth eines fanatischen Pöbelhaufens gelitten hat, einige |art oder auch hundert Mark spendest; auch du glaube es nicht, du Morgens und Abends mit peinlicher Gewissenhaftigkeit und Igelmäßigkeit die vorgeschriebeneir Gebete verrichtest. Das sind p nur einzelne Steine zu einem großen Bau, den Jeder in sich aufzurichten hat in seiner ganzen Vollendung und Lückenlosig- Für das, was die Religion Israels dir gewährt, fordert sie |i dir nicht Bruchstücke deiner selbst, sondern dich ganz, dein ganzes rz, deine ganze Seele, deine ganze Kraft. Merke: Für die Liebe ^dert sie Hingebung, für den Trost die Treue. Deshalb hen sich die beiden Anfangskapitel der beiden Jesajahs wie in der argie, so auch inhaltlich eng aneinander. Ber Prozeß Paasch. Berlin, 9. August. Abermals nimmt eine antisemitische eauso eelsbre unseren karg bemessenen Raum und die Geduld unserer Leser in Anspruch. Wir werden uns aber diesmal aus naheliegenden Gründen darauf beschränken, nur das speziell für uns Wichtige und Interessante aus den langwierigen Verhandlungen herauszuheben. Vor der vierten Strafkammer des Landgerichts I stand am 6. d. Termin zur Hauptverhandlung gegen Paasch und Genossen an. Angeklagt sind: 1. der Kaufmann Carl Rudolf Paasch; 2. der Buchhändler und Kommissionär Theodor Fritsch in Leipzig; 3. der Buchdruckereibesitzer Franz Heinrich Niemann in Leipzig; 4. der Buchhändler Carl Minde daselbst; 5. der Buchdruckereibesitzer Hille daselbst; 6. der Buchdruckereibesitzer Radelli daselbst; 7. der Dr phil Hermann Friedrich Wesendonck; 8. der Buchhändler Otto Fritz Ernst Schwerdtner in Magdeburg. Die Anklage beschuldigt Paasch und Fritsch, durch die Broschüre „Eine jüdischdeutsche Gesandschast und ihre Helfer, geheimes Judenthum, Nebenregierung und jüdische Weltherrschaft", das auswärtige Amt, den kaiserlichen Gesandten von Brandt, den Legationssekretär Frhr. v. Ketteler, den Konsul Feindel, den Wirkl. Geh. Legationsrath Kayser und Geh. Legationsrath Lindau theils beleidigt, theils verleumdet zu haben. Ferner werden Paasch, Wesendonck und Schwerdtner angeklagt, durch einen von Paasch verfaßten „Offenen Brief an Se. Excellenz den Reichskanzler Grafen v. Caprivi" dieselben Reichsbeamten, das auswärtige Amt, den Legationsrath Frhrn. v. Eckardtstein, den Geh. Legationsrath Cahn, den Generalkonsul Dr. Lindau und den Dolmetscher Dr. Lenz beleidigt zu haben. Jnkriminirt ist ferner ein Aufruf an die deutschen Wähleraller Parteien und beider christlicher Konfessionen. Paasch, Minde, Hille und Radelli sind schließlich wegen eines Aufrufs: „Auf Deutsche, zum Kampfe gegen das Judenthum", angeklagt. Den Vorsitz führt Landgerichtsrath Nansester, die Anklage vertritt Staatsanwalt Hoppe, die Vertheidigung des Hauptangeklagten Paasch führt Rechtsanwalt Dr. Jvers, außerdem ist Rechtsanwalt Kunz aus Magdeburg als Vertheidiger des Angeklagten Schwerdtner zur Stelle. Vor Eintritt in die Verhandlung nehmen auf Antrag des Verteidigers und auf Beschluß des Gerichtshofes zwei Sachverständige eine ärztliche Untersuchung des Angekagten Paasch vor Das Gutachten Beider geht dahin, daß Paasch durch sein Kehlkopfleiden weder in seiner Vertheidigung beschränkt, noch daß diese Vertheidigung wesentlich erschwert werden würde. Der Gerichtshof beschließt, in die Verhandlung einzutreten. Der Angeklagte Paasch giebt auf Befragen des Präsidenten im Allgemeinen zu, daß in den inkriminirten Broschüren zahlreiche objektive Beleidigungen enthalten sein würden, falls die behaupteten Thatsachen sich nicht bewahrheiten sollten. Der Angeklagte erklärt aber, daß er glaube, den Wahrheitsbeweis führen zu können. Angeklagter Fritsch hat, wie er zugiebt, die Broschüre verbreitet, behauptet aber, daß er den Inhalt nicht gekannt habe. Eine Frage des Staatsanwalts bestätigt dieser Angeklagte dahin, daß er allerdings vorzugsweise antisemitische Schriften verlege. Cr habe im Allgemeinen gewußt, daß sich die Broschüre gegen die Juden richte, habe geglaubt, daß die von Paasch etwa aufgestellten Behauptungen von diesem auch bewiesen werden würden. Er habe nicht so sehr im Interesse des Antisemitismus, als im Interesse der Wahrheit gehandelt. — Staatsanwalt Hoppe betont, daß bei den sämmtlichen Mitangeklagten nach Ansicht der Anklage ein 6o!u8 eventualis platzgreifen würde. Die Angeklagten Hille und Radelli wollen die zweite Auflage der Broschüre und den Offenen Brief gedruckt haben, ohne den Inhalt zu kennen und nachdem der Angeklagte Dr. Wesendonck ihnen in einem litterarischen Gutachten die Versicherung abgegeben, daß der Inhalt nichts Strafbares enthalte. Angeklagter Dr. Wensendonck giebt zu, ein solches Gutachten abgegeben und dabei von falschen Voraussetzungen ausgegangen zu sein. Angeklagter Schwerdtner erklärt, daß er allerdings mebrere Exemplare der Broschüre bezogen und verbreitet habe. Es handelt sich bekanntlich um folgenden Thatbestand: Im Laufe der achtziger Jahre hatte Paasch der chinesischen Regierung Projekte über die Ausbeutung von Kohlen-und Eisengruben, sowie über Eisenbahnbauten vorgelegt,' ohne daß er die Zustimmung der maßgebenden Instanzen hierzu erlangt hatte. In der inkrirninirten Schrift macht Paasch nun haarsträubende Schilderungen von den Zuständen bei der kaiserlichen Gesandtschaft in Peking, welche er als vollständig von „jüdischem Geist" erfüllt uud mit jüdischen und Börsenkreisen verquickt darstellt. Er beschuldigt Mitglieder der kaiserlichen Gesandtschaft, daß sie versucht haben, sich mit Gewalt in den Besitz der von ihm ausgearbeitetcn Pläne zu setzen und sie im eigenen Nutzen zu verwerthen. Bei der Besprechung der Angelegenheit kommt Paasch auf die gesammten obengenannten Reichsbeamten zu sprechen und beschuldigt sie einer ganzen Reihe strafbarer Handlungen, er macht über dieselben schwer ehrenkränkende Aeußerungen, insbesondere über die Vortragenden Räthe Kayser und Rudolf Lindau Die Quintessenz der Broschüre besteht in dem Versuche des Nachweises, daß von Brandt und eine ganze Anzahl von Beamten mit dem internationalen Judenthum und dem Börsenwesen auf's Engste verknüpft seien und sich mit Hilfe der letzteren zu bereichern suchen. Paasch behauptet sogar, daß man sich seiner mit Gewalt habe entledigen wollen und ihm unter Anderem auch vergiftete Pasteten vorgesetzt habe. — Der offene Brief an den Reichskanzler wiederholt die Anschuldigungen der Broschüre in gedrängterer Form. Rechtsanwalt Dr. Jvers stellt im ausdrücklichen Aufträge seines Mandanten folgende Anträge auf Beweiserhebung: I. darüber, ob der

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