Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 32 (5.8.1892)
- Date
- 1892-08-05
- Page
- Seite 374 (sequence 2)
- Language
- German
- Belongs to
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374 Gin Mittel gegen die Blutbeschuldigung. Von Dr. Adolf Jellinek. Baden bei Wien, 28. Juli. Der Mordprozeß von Xanten ist beendigt, der Schächter Buschhoff freigesprochen, das lügnerische Treiben der Antisemiten bloßgelegt, und mit Recht wirft der geehrte Redakteur dieses Blattes die Frage auf: „Was nun?" Ist nun die Möglichkeit ausgeschlossen, daß eine neue Blutbeschuldigung Unruhe und Aufregung verbreiten, die Leichtgläubigkeit der Menge beschäftigen, Meineid und Lüge zu ihren Trabanten nehmen wird? Wir müssen es bezweifeln. Wenn auf deutschem Boden der Blutprozeß von Xanten sich abspielen konnte, wenn ein vermeintlicher Schächterschnitt im Stande war, die Juden des „ritualen Mordes" zu beschuldigen, so muß nian darauf gefaßt sei», daß das Gespenst, das von Christenblut trieft, irgendwo sich erheben und Unheil verbreiten wird. Was nun? fragen wir mit unserm Herrn Redakteur. Ist hier Abhilfe möglich? Ja wohl, antworte» wir. Es giebt ein sicheres Mittel, das im Laufe der Zeit den besten Erfolg erringen wird. Es ist mit wenigen Worten Folgendes: Die Regierungen müssen unter Mitwirkung der Parlamente in allen Kulturstaaten den rechtsgiltigen Beschluß proklamiren, daß jede Anklage auf Blutbeschuldigung „aus rituellen Motiven" gegen die Juden von den Gerichten zurückgewiesen würde, da es nach dem Ausspruche vieler Päpste und dem Urtheile von Hunderten von Sachverständigen ein für allemal konstatirt ist, daß die Blutbeschuldigung der Juden grundlos, ein Volksmärchen oder ein Agitationsniittel von Judenfeinden ist. So wenig irgend ein Richterkollegium eine Anklage entgegennehmen wird, daß ein Jude drei Personen im Monde erschlagen hat, ebensowenig kann es zugegeben werden, daß er ei» christliches Kind geschlachtet habe, um dessen Blut zum Passahfeste zu gebrauchen. Das allein genügt aber nicht! Die Erklärung der Regierungen und der Parlamente muß noch mehr durch die Hinzufügung bestärkt werden, daß die Verbreitung des Blutmürchens in Wort oder Schrift strafwürdig sei, aus demselben Grunde, aus welchem es nicht gestattet wird, sittenverderbende Schriften feilzubieten. Sobald eine staatliche Behörde jede Beschuldigung der Juden, daß sie einen „Ritualmord" begehen, ablehnen, und sobald die Verbreitung einer solchen Beschuldigung dem Strafgesetz anheimfallen wird, werden Blutprozeffe ü In Xanten nicht mehr geführt werden können, und in den Kulturstaaten wird allmählich das Volk erzogen werden, die Blutbeschuldigung in das Reich der Fabeln und Märchen zu verweisen. Es muß sich nun zeigen, wie Regierungen und Parlamente in den Kulturstaaten zu unserer Forderung sich stellen. Werden sie die von uns verlangte Erklärung erlassen und ihren jüdischen Angehörigen Rechtsschutz gewähren oder werden sie den traurigen Muth haben, unser billiges Verlangen unter Vorwänden mit Scheingründen abzulehnen? Sie sollten Farbe bekennen, die regierenden und die gesetzgebenden Körperschaften. Wir wollen uns hier nicht auf die Erörterung einlassen, daß Prozesse über den jüdischen „Ritualmord" eine demoralisirende Wirkung ausüben und die Volksleidenschaften ausstacheln. Wir verlangen als Staatsbürger jüdischen Bekenntnisses, daß die Leiter und Führer der Staaten uns vor den Ausbrüchen des Pöbels und den Angriffen unserer erbitterten Feinde in wirksamer Weise beschützen. Den Anfang in dieser Richtung muß Deutschland machen, wo der Prozeß von Cleve den deutschen Rainen befleckt hat. Die jüdische > Geineinde in Berlin hat die Pflicht, an die deutsche Regierung sich mit der von uns formulirten Forderung zu wenden und von ihr zu verlangen, daß sie mit Hilfe des deutschen Reichstages feierlich erkläre, daß kein Prozeß wegen „Ritualmord" von deutschen Gerichten mehr eingeleitet und die Verbreitung des Blutmärchens als staatsgefährlich und sitteuverderbend bezeichnet werden soll. Wir zweifeln nicht, daß der deutsche Reichstag nicht zögern wird, auf die Erfüllung unseres Verlangens einzugehen. Ja, wir erwarten von der katholischen Partei im deutschen Reichstage, daß sie allen anderen Fraktionen mit gutem Beispiele vorangehen wird. Sollte in Deutschland unser Vorschlag keine willige Aufnahme finden, so wollen wir uns an Frankreich, Italien und Oesterreich wenden. Die romanischen Staaten werden gewiß, dessen sind wir überzeugt, nicht säumen, in unserm Sinne zu handeln. Frankreich und Italien sind in konfessioneller Beziehung am meisten fortgeschritten und die jüdischen Bürger in denselben erfreuen sich der unbeschränktesten Gleichberechtigung, können auf jüdische Minister, jüdische Feldherren, jüdische Gesandte Hinweisen. Also frisch, muthig und hoffnungsvoll zur Thal! d Wanderung durch Iberien. Von Dr. M. Lev in. II. Wie das cordobanische, bis zur Sierra moreua sich hinziehende Ackerland, vom Guadalquivir durchflossen, einst den Juden das vom Jordan durchströmte Palästina in Erinnerung bringen mußte, so noch mehr Granada mit seinem Libanon, der Sierra nevada, und feinem Cielo abajo, dem Himmel im Thal, wie ein Dichter das Gebiet von Granada nennt. In Granada ward Samuel ibn Ragdilah (993—1055) vom Könige Habus zum ersten Minister berufen, der zugleich das Oberhaupt der Juden bilden sollte, als welches er den Fürstentitel (Nagid) führte. Er begnügte sich nicht damit, blos die Pfleger der Wissenschaft zu fördern, er selbst stand einem Lchrhause vor und hielt Vorträge über den Talmud. Wie Samuel als der würdigste Vertreter des Judenthums angesehen wurde, so gehörte er nichtsdestoweniger dem Gesammtstaate an. Die ganze islamitische Bevölkerung wandte ihm die ungetheilte Gunst zu. Ward sie doch durch ihn nach keiner Richtung in ihrem Gewissen verletzt! In seinen Erlassen hielt sich Samuel an die mohammedanischen Formen, wie er überall darauf hielt, daß das Volk nach den Vorschriften des Islam lebe. Eine so bevorzugte Stellung die Juden in Granada einnahmen, so haben sie doch keinerlei äußere Spuren ihres Daseins zurückgelassen. Die einzige Stätte, wo wir der Erinnerung an die Glanzzeit, die der Fürst Samuel bezeichnet, nachhängen können, ist der Ort, an welchem Samuels Hülle beigesetzt wurde. Wir passiren die Calle de Gracim wo die Exkaiserin Eugenie in einem bescheidenen Hause geboren wurde, und gelangen vor das Elvirathor. Ein großer Platz, der Jungfrau geweiht, breitet sich vor uns aus, La Plaza del Triunfo, und au diesen schließt sich der Platz für die Stiergefechte, La Plaza de toros. In diesem Kreise fand einst Samuel seine letzte Ruhestätte, die ihm in allen Ehren zu Theil wurde. Das schöne Denkmal, das ihm sein Sohn gesetzt hatte, ist verschwunden, doch jeder Stammgenosse wiederholt, was Ibn Gabirol von Samuel gesungen: „In meinem Herzen ist dein Ort, Fest steht dein Zelt für immer dort. Dich such' ich da, dich sind' ich da. Bist mir wie meine Seele nah."