Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1892)
- Date
- 1892-07-29
- Page
- Seite 365 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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365 Non liquet ebauere ich nach der Sache zu t 3Eantener;g erlassen, zu stören. , wenn die;e ist, klar luldigen zu rt, weil es cenen, wie h um einen lche unklar behauptete: azu bedarf chtigungen. lllles, was nglich auf lüd Ohren;r Beweises als aus Ich bitte m frei." chtsanwalt unsinnige >le sich um Gebildeten rch äußere b unerhört rrnommen, Wiederverete Redner einer dert Mölders egann mit iffe, führte 'greifenden ugung ein Cammerser zunächst er Nr. 13 Lüge vom theilte der dieselben, leien, nur Uhr veröo<", das lebhafte neu verand. Geschichte aas Blut- S in deriben von i anderes tztere eren, sofort >, ihn er- >e gewesen u können, lternative mit dem Begeistecrnochte," so wurden Männer und Frauen, Jünglinge und Jungfrauen schonungslos hingerichtet und viele fanden in den Fluthen des Rheines ihre Gräber. In einem auf dieses Ereignis; gedichteten Klagegesaug R. Menachems b. Jakob heißt es: Blüthen, um damit zu kosen. Wählt der Herr aus seinem Garten; Er kam und pflückte Rosen: Edle, die seines Wortes harrten. Um, wenn des Schreckens Schwerter tosen, Bis zum Tode des Bundes warten. (Zllnz. Die synag. Poesie 25.) In Fulda wurden int Dezember 1255 fünf junge Söhne eines Müllers außerhalb der Stadt erschlagen. Obgleich mau keine Spur von den Mördern gehabt, hatte man sich doch nicht entblödet, die Juden zu verdächtigen, um das lügenhafte Gerücht zu verbreiten, dieselben hätten den Kindern das Blut abgezapft, und es in Säcken gesammelt für das Peßachfest aufbewahrt. Die frommen Kreuzziigler beeilten sich sofort, zur „Ehre Gottes" einen edlen Akt der Rache auszuüben. Am 28. Dezember überfielen sie die Gemeinde von Fulda und tödteten vierunddreißig Männer und Frauen. Es wären bei dieser Gelegenheit noch viel mehr Märtyrer gefallen, wenn nicht der Magistrat von Fulda sich der Juden in echt humaner Weise angenommen hätte. Als die Juden beim Kaiser Friedrich II. sich darüber beschwerten, während ihre Gegner sic bei ihm wegen Meuchelmord anklagten, sagte dieser zu Letzteren: „Wenn die Kindlein gestorben sind, so lasset sie begraben", ein schlagender Beweis, daß der einsichtsvolle Fürst gar bald von der Schuldlosigkeit der Juden, mic von der Bosheit und Ruchlosigkeit ihrer Ankläger überzeugt ivar. Hut jedoch den Sturm, der sich in Folge dessen gegen ihn, den Kaiser nämlich, erhob, unterdrücken zu können, sah er sich veranlaßt, eine llntersuchungskommission von gelehrten Männern einznsetzen, die die Frage: ob die Juden thatsächlich Christenblut am Peßachfeste zu rituellen Zwecken benöthigcn, beantworten sollen. Die Entscheidung siel selbstverständlich zu Gunsten der Juden ans. Schon einige Jahre früher wandten sich wegen der gegen sie verbreiteten Blutlüge die deutschen und französischen Juden an den Papst Junorenz IV. mn Schutz. In ihrem diesbezügliche» Gesuche gaben sie dem Papste in unverblümter Weise zu verstehen, daß dieses Märchen- und lügenhafte Gerücht von ihren Gegnern nur deshalb erfunden wurde, um hierdurch Gelegenheit zu haben, sich ihres Vermögens bemächtigen zu können. Der Papst fand die Klagen der Inden vollkommen gerechtfertigt und erließ am 5. Juli 1247 an die Kirchenfürsten von Frankreich und Deutschland eine Bulle, in welcher er das Treiben derjenigen, die solche unsinnige, lügenhafte Märchen erfinden und kolportire», geißelte. Folgendes ist der Wortlaut dieser Bulle, die wir den Antisemiten in Deutschland und Ungarn auf das Angelegentlichste empfehle»: „Wir haben die traurigen Klagen der Inden Deutschlands erhalten, daß einzelne Fürsten und sonstige Adlige und Mächtige Eurer Städte und Bezirke zu ihrer (der Inden) Ausplünderung und Konfiszirnng ihres Vermögens einen Vorwand iuchen, daher gegen sie allerlei Ränke schmieden und falsche Anklagen erheben, ohne zu bedenken, daß die Beweise des christlichen Glaubens ans ihren Archiven hervorgegangen sind. Während die heilige Schrift unter den anderen Geboten des Gesetzes „Tödte nicht!" erwähnt, betreffs des-Ritus des Peßachfestcs aber auch die Berührung eines jedweden Leichnams verbietet, beschuldigen sie die Juden, daß sie gerade das Herz eines ermordeten Kindes unter sich veriheilen, wo es doch offen bekannt ist, daß das Gesetz gerade das Gegentheil gebietet. Manchmal werfen sie einen zufällig aufgefundenen Leichnam »ater die Juden und wühlen dann gegen sie auf Grund solcher und ähnlicher lügenhafter Erfindungen, ohne regelrechte Anklage, ohne Geständniß und Beweise, entgegen den vom apostolischen Stuhl ihnen gnädigst bewilligten Privilegien. Wider Gott und Gerechtigkeit, beraubeir sie dieselben ihres ganzen Vermögens, peinigen sie durch Hunger, Einkerkerung und sonstige Martern, verurtheilen Biele zu verschiedenen schweren Strafen, Andere zum schändlichsten Ende, so daß die unter den erivähntcn Fürsten und Herren lebenden Juden viel schlimmer daran sind, als es ihre Vorfahren unter Pharao in Aegypten waren; sie sind gezwungen, elend ausznwandern ans solchen Orte», wo sie und ihre Vorfahren seit Menschengedenken wohnten. In ihrer Angst vor gänzlicher Vernichtung haben sie es daher für gut befunden, sich an die Obhut des apostolischen Stuhls zu wenden. Und da wir nicht wollen, daß die Juden ungerechter Weise mißhandelt werden, empfehlen wir Euch und befehlen durch unser apostolisches Wort, daß Ihr gegen sie wohlwollend und gnädig seiet, und wo Ihr erfahret, daß sie ungerecht angegriffen werden, machet solchen Angriffen ein Ende und gestattet nicht, daß sie in Zukunft solchen oder ähnlichen Gefahren ausgesetzt sein sollen. Diejenigen aber, die sie unterdrücken, sollen mit kirchlichem Bann belegt tverden :c." Am 7. Juli 1273 wurde diese Bulle vom Papste Gregor X. erneuert und im Jahre 1275 vom Kaiser Rudolf 1. aufs Neue bestätigt und mit dem großen Majestätssiegel versehen. Trotz dieser päpstlichen Bulle kamen in Deutschland noch Judenschlächtereien vor. Im Jahre 1283 hat man zur Osterzeit in der Nähe von Mainz ein todtes Christenkind gefunden. Die erbitterten Judenfeinde begrüßten diesen Fall mit Freuden, weil sich ihnen hierdurch die Gelegenheit darbot, die Inden verdächtigen zu können. Eine christliche Amme, so wurde das Gerücht verbreitet, hatte das Kind den Inden verkauft, die es erschlagen haben, um dessen Blut am Peßachfeste zu genießen. An; vorletzten Peßachtage überfiel die aufgestacheltc Menge die Mainzer Gemeinde. Zehn Personen wurden getödtet und viele jüdische Häuser geplündert. Ein Glück war, daß der edle Erzbischof, Werner sich der armen Juden angenommen hatte, sonst wäre kein einziger Jude in Mainz am Leben geblieben. An; selben Tage fand auch in Bacharach ein Judengemctzcl statt, wobei sechsnndzwanzig Juden umkamen. Auch in anderen Städten wurden n;n jene Zeit viele Juden getödtet. Im Jahre 1285 wurde die Gemeinde zu München auf ähnliche Weise hcimgesucht. Ein Gerücht wurde verbreitet, die Juden hätten von einen; alten Weibe ein Christcnkiiid gekauft und erdrosselt. Die raub- und blutgierige Menge überfiel die Juden und nwrdcte nach Herzenslust. Da aber viele Juden sich in die Synagoge flüchteten, so steckten die Mordbrenner dieselbe in Brand. Hundertnndachtzig Personen fanden darin ihren Tod. Ein Jahr später wurden einer ähnlichen Anklage wegen vierzig Juden in Oberwesel und Boppard erschlagen. In; Jahre 1303 hatte in Thüringen eine allgeincine Judenverfolgung stattgefunden, weil die Klage laut wurde, die Juden hätten ein christliches Kind geschlachtet und dessen Blut zu religiösen (??) Zwecken verwendet. An; 1. März 1332 ist in Ueberlingen an; Bodensee ein christlicher Knabe verloren gegangen, und als er nach einigen Tagen in eine»; Brunnen tobt gefunden wurde, so waren es die Juden (?), die ihn umgebracht hatten. Ungefähr 300 Juden erlitten bei dieser Gelegenheit den Märtyrertod, ohne daß vorher eine gerichtliche Untersuchung eingeleitet worden wäre. Im Jahre 1605 fand in Ingolstadt der Ermordung des nie vorhanden gewesenen Knaben Simon wegen eine Judenhetze statt.