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Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-07-29 · Heft 31 (29.7.1892) · p. Seite 364

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Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 31 (29.7.1892)
Date
1892-07-29
Page
Seite 364 (sequence 4)
Language
German
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364 Achter V e r h a n d l u n g s t a g. Gegen 91 Uhr Vormittags eröffnete der Präsident, Landgerichtsdirektor 5llnth, tue Sitzung. Nach Berichtigung einiger Jrrthümer in den Zeitungen wird mit der Vernehmung der Zeugen fortgefahren. Die Zeugin Dienstmagd Niesen, befragt, ob sie ihren früheren'Dienstherrn Koopmann sagen gehört: „Er hat es gethan", verneint, das behauptet zu haben. — Es wird nun Buschhoff über Fellemann vernommen. Oberstaatsanwalt: Wissen Sie genau, wann Fellemann bei Ihnen gewesen ift V — Busch ho ff: Am Sonntag vor dem Mord. — Oberstaatsanwalt: Hat der Mann eine Tasche bei sich gehabt? — Buschhoff: Das ist kaum möglich. — Erster Staatsanwalt Baumgard: In verschiedenen Zeitungen wird bemerkt, daß der ermordete .Knabe wohl erst betäubt und alsdann getödtet worden sei. Ich bemerke ausdrücklich, daß an dem Ermordeten außer der großen Verwundung am Halse nur noch eine kleine am Kinn konstatirt worden sei. — Ter Präsident bemerkt, daß die Obduktionsprotokolle dies bestätigen. Tie Sitzung wird dann von 11^ Nhr Vormittags bis 4 Uhr Nachmittags vertagt. Nach Wiedereröffnung der Sitzung um 4'Z Uhr stellt die Staatsanwaltschaft den 'Antrag, daß der Gerichtshof sich am nächsten Morgen mit der Staatsanwaltschaft, den Geschworenen, Vertheidiger::, den Herren Bririus und Frananr, dem Angeklagten, sowie Mölders und den: Knaben Heister zur Lokalbesichtigung nach kanten begeben möge. — Es wird demgemäß beschlossen. — Ter Zeuge Dr. rned. van Housen tEmmerich) bekundet, daß bei seinem Eintreffen Dr. me<l. Steiner bereits in der Scheune war. Zeuge zieht sich, nachdem ihm das Leichenbefunds-Protokoll, das Obduktions-Protokoll und das Gutachten des Medizinal-Kollegiums vorgelegt worden, zur Begutachtung ins Richterzimmer zurück. — Es werden nun einige, auf anonyme Briefe geladene Zeugen vernonnnen, die so Unwesentliches bekunden, daß der Präsident sich veranlaßt sieht, seine Mißbilligung über die unnütze Hinziehung der Verhandlung öffentlich auszusprechen. — Hierauf werden nochmals die medizinischen Sachverständigen vernommen. — Geh. Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchgäßer bekundet: Er habe bei seiner ersten Vernehmung von sieben nur drei Fragen beantwortet. Zeuge schildert die Versuche, die mit der Spreu gemacht worden, um festzustellen, ob sie im Stande ist, so viel Blut aufzunehmen, als vom Körper fehlte. Die Versuche ergaben das Resultat, daß alles ausgeflossene Blut entweder im Heu oder am Körper der Leiche klebte. — Tr. van Housen schließt sich dem Urtheil der Sachverständigen an und hält den Thatort für den Fundort. — Die Verhandlung wird hierauf um 6V2 Uhr vertagt. ' Neunter Verhandlungstag. Nach der Rückkehr von der Ortsbesichtigüng werden um 5 Uhr durch Herrn Landgerichts-Direktor Kluth die Verhandlungen wieder eröffnet und^ zunächst noch einige Zeugen vernommen. Dem Zeugen, Gastwirth ^truck, sollte Ulleuöoom gesagt haben: „Wenn es zur Verhandlung kommt, nenne ich den Mörder", hat ihm aber nur gesagt: „Wenn der Tag des Beginnes der Verhandlung bekannt wird, werde ich ihn Ihnen mittheilen." — Hierauf nimmt um 5* .2 Uhr der Oberstaatsanwalt Hannn das Wort zu seinem Plaidoyer. — Nachdem er derleiden schastlichen Erörterung dieser Verhandlung in der Öffentlichkeit erwähnt, geht er auf den Thatbestand, den er als Entlastungsmvment zu betrachte:: geneigt ist. Nach längerer Ausführung gelangt er zum Schlüsse, daß der Mord in der Scheune, und kurz vor io1/* Uhr Morgens verübt :vorden ist. Nach einer kurzen Beleuchtung des Verhaltens Junkermanns, dessen unüberlegte Schwätzerei die Begriffe der kanten er verwirrt habe, sucht Redner nachzuweisen, daß Buschhoff unmöglich der Thäter gewesen sein kann, da 'Angeklagter um 10 Uhr mit den Zeugen Stoct und Brandt gesehen worden ist. Nach dem Urtheil der tnedizinischen Sachverständigen hält Redner einen Ritualmord für ausgeschlossen, da kein Blut fehlte, auch weist er auf die festgestellte Thatsache hin, daß der Schnitt kein Schächterschnilt war. Redner hält somit die Unschuld des 'Angeklagten für erwiesen und gelangt zu dem Anträge, das Nichts d) nldig anszusprechen. Zehnter V e r h a n d l u n g s t a g. In der Vormittags - Sitzung beendete der Erste Staatsanwalt sein Plaidoyer. Nachdem er gestern dargelegt, daß kein einziges der Verdachtsmomente, welche aus den: Verhalten Buschhoff's au und nach dem Mordtage konstruirt wurde, bei näherer Untersuchung sich auch nur entfernt stichhaltig erwies, legt er heute dar, daß der Alibi-Beweis fast auf die Minute so unumstößlich erbracht wurde, wie das ihm (Redner) in seiner langen kriminalistischen Thätigkeit bisher in keinem einzigen Falle ähnlich begegnet sei. Staatsanwalt legt sodann dar, daß die Entlastungszeugen, vor Allem Ullenboom, unbedingt glaubwürdig sind. Sorgfältigste Untersuchungen hätten unwiderleglich dargethan, daß auch nicht ein fremder Jude, wie in kanten behauptet wurde, die That begangen haben kann, wie überhaupt auch die anderen Fülle, in denen Untersuchung angestellt wurde, als hinfällig sich erwiesen. „Ich komme zu dem Schluß", so fuhr der Redner sichtÜch bewegt fort, „daß Buschhoff auch nicht der Mitthäterschaft oder der Mitwissenschaft an dem Morde verdächtigt werden kann. Bedauerlich ist es ja, daß durch diese Verhandlung die Mordthat keine 'Aufklärung erfahren hat Aufgeklärt ist aber die Unschuld des Buschhoff. Dieser ist weder der Mörder noch Mordgehilfe, noch Mitwisser. Und ich bemerke Ihnen ausdrücklich. meine Herren Geschworenen, daß wir es hier nicht mit einem Non liquet zu thun haben. Daß das Verbrechen nicht aufgeklärt ist, bedauere ich ganz außerordentlich, und zwar umsomehr, da ich gleich nach der Entdeckung der That alle Mühe aufwandte, Klarheit in die Sache zu bringen, den Thäter zu ermitteln. Ich habe sofort in dem Xantener „Bote für Stadt und Land" einen Aufruf an die Bevölkerung erlassen, die Thätigkeit der Behörde nicht durch religiöse Erregungen zu stören. Leider hatte diese meine Bitte keinen Erfolg. Ich hoffe, daß, wenn die Erregung sich wieder gelegt hat und die Behörde in der Lage ist, klar zu sehen, es doch noch gelingen wird, den wirklichen schuldigen zu ermitteln. Es ist gesagt worden, die Sache bleibt unaufgeklärt, weil es sich um einen Juden handelt. Nein, meine Herren Geschworenen, wie bereits der Herr Oberstaatsanwalt ausführte, nicht weil es sich um einen Juden handelt, ist die Sache unaufgeklärt, sondern weil die Sache unklar ist, deshalb hat man zu einem Juden gegriffen, indem man behauptete: es ist von einem Juden ein Ritnalmord begangen worden. Dazu bedarf es keiner weiteren Motive, es bedarf blos allgemeiner Verdächtigungen. 'Allein Sie, mente Herren Geschworenen, haben die Pflicht, Alles, was außerhalb dieses Hauses vorgeht, unbeachtet zu lassen, lediglich auf Grund der Thatsachen, die Sie selbst mit eigenen Augen und Ohren gehört und gesehen, Ihr Urtheil abzugeben. Auf Grund der Beweisaufnahme und zehntägiger Verhandlung kann ich nicht atrders als aus Pflicht und Gewissen den Antrag auf Nichtschuldig zu stellen. Ich bitte Sie, meine Herren Geschworenen, sprechen Sie den Angeklagten frei." Hierauf ergreift das Wort der erste Vertheidiger, Herr Rechtsanwalt Stapper, welcher zunächst schilderte, wie sofort durch die unsinnige Aeußerung des Dr. Steiner der Volkswahn entstand, es handle sich um einen Ritnalmord, „dieses alberne Märchen, von detn unter Gebildeten gar nicht ernsthaft gesprochen werden darf", wie dann durch äußere Einwirkungen verschärft, die Erregung wuchs und so dreistund unerhört gegen die Behörde gehetzt wurde, bis eine neue Untersuchung unternommen, von Dr. Bauer ein Gutachten eiugefordert wurde, das "die Wiederverhaftung Buschhoffs zur Folge hatte. Mächtig bewegt, zeichnete Redner sodann ein Bild des Angeklagten, der von vornherein schon einer derartigen That unfähig sei, und entkräftete sodann die Aussagen Mölders und Mattmanns. Der zweite Vertheidiger, Rechtsanwalt Fleischhauer, begann mit einer Charakterisirung der gegen ihn selbst gerichteten Angriffe, führte hierauf nochmals den Alibi-Beweis und schloß mit einem tiefergreifenden Appell an die Geschworenen, welche sicher aus voller Ueberzeugung ein freisprechendes Urtheil fällen würden. Die Nachtnittagssitzung begann Herr Rechtsatrwalt Dr. Gammersbach mit seinem überwültigetld großartigen Plaidoyer, in dem er zunächst die verhängnißvolle Theorie des Dr. Bauer über das Messer Nr. 13 in ihrer ganzen Hinfälligkeit kennzeichnete und hierauf die Lüge vom Blutritual in knapper Darstellung widerlegte. Hierauf ertheilte der Vorsitzende den Geschworenen die Nechtsbelehrung. ermahnte dieselben, unbekümmert um den Lärm draußen, um den Hader der Parteien, nur ihrem Gewissen folgend, ihr Urtheil zu fällen. Um 55/4 Uhr verkündet der Obmann der Geschworenen, Graf von Loä, das freisprechende Urtheil. Das Publikum bricht in lebhafte Bravorufe aus. Adolf Buschhoff, der Freudenthränen vergießt, wird von allen Seiten beglückwünscht. U Zur Geschichte der Otutliige in Ventschland. Von Dr. M. H. Friedlünder. Es dürfte wohl jetzt angezeigt sein, an der Hand der Geschichte zu beweisen, daß auch in früheren Zeiten nirgends so oft das Blutmärchen aufgefrischt wurde, als in Deutschland, besonders in dev Rheingegend. Im Spätsommer des Jahres 1179 fuhren mehrere Juden von Cöln nach Boppard zu Schiffe. Hinter ihnen segelte ein anderes Schiff, auf welchem sich christliche Passagiere befanden. Letztere erblickten in der Nähe von Boppard einen erschlagenen Christen, sofort schrieen sie, daß Jene, nämlich die Inden des ersten Schiffes, ihn erschlagen hätten, ohne daß sie auch nur im Entferntesten im Stande gewesen wären, ihre Ansicht durch irgend einen Beweis begründen zu können. In Folge dessen wurde den armen ruhelosen Juden die Alternative gestellt, sich entweder taufen zu lassen oder ihre Rechnung mit dem Himmel abzuschließen. „Da aber das Feuer der religiösen Begeisterung in ihnen so stark uw, das kein Gewässer es zu löschen vermochte,"

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