Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 31 (29.7.1892)
- Date
- 1892-07-29
- Page
- Seite 363 (sequence 3)
- Language
- German
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363 Buschhoff'sche Haus gezogen wordett. Er (Ullenboom) habe an jenem Vormittag, da sein Vater gefährlich krank war, ein Elfjähriges Pflegelind zu Bnschhoff mitgenomrnen. Er sei mehrfach von Bnschhoff weggegangen und wledergekonuuen. Er selbst habe das Kind, da dies mehrfach aus dem Hause gelaufen sei, wieder iu das Buschhoff'sche Hans geführt. — Präs.: Sagen Sie einmal, Zeugin, kennen Sie den Ullenboom? — Zeugin: Jawohl, sehr gut, ich bin mit ihm zusaunuen ausgewachsen. — Präs.: Halten Sie'ihn für einen braven Mann? — Zeugin: Jawohl. — Präs.: Sind Sie der Meinung, daß, wenn er vor Gericht etwas aussagt und beschwört, er die Wahrheit sagt? — Zeugin: Zweifellos — Präs.: Frau Beckmann! Kennen Sie den Mölders? — Zeugin: Jawohl. — Präs.: Haben Sie ihn betrunken gesehen? — Zeugin: Jawohl, Mölders war z. B. bei der letzten Kirmes;, im Mai d. I., so betrunken, daß er auf der Straße getanzt hat. — Präs.: Mölders, sehen Sie sich einmal diese Schürze atsi ist das dieselbe Schürze, Die der kleine Hegmanu anhatte? — Mölders: Das weiß ich nicht gellau. — Es erscheittt llurnnehr als Zeugin Frälllein Heriuille Buschboff, ein hübsches, mittelgroßes, schlankes' Mädchen im Älter von 20 fahren. Die Zeugin erzählt, was ihr Vater ulld sie anl Peter-Paulslage gethan habe, was in ihrem Hause an diesem Tage geschehen sei, '.velchet; Besuch sie hatten u. s. w. Die Bekuttdunget; dieser Zeugin oecken sich vollständig mit den Angaben ihres Vaters und mit denen der -fugen Kock, Brandt, Ullenboom, Isaak und des Fräulein Kahn. Sie habe bestimmt am Peter-Paulstage Nachmittags zwischen 2—4 Uhr nicht oas Haus verlassen; am Vormittag habe sie 'für 20 Pfg. Schnaps gebolt, die Flasche aber nicht unter der Schürze getragen. Die Zeugin bemerkt im Weiteren auf Befrage;;, daß der beschlagnahmte ^ack zürn Bedecken des Fasses, in dem Fleisch geräuchert wurde, benutzt worden •et. — Präs.: Der Gerichtshof erachtet es für nothwendig, feststellelr zu affen, ob sich an dem Sack Blutspuren vorfinden. Auf 9lntrag des Staatsanwalts beschließt der Gerichtshof: den Chemiker Tr. Bücking (Svefelb) telegraphisch und außerdem 3 Metzgermeister als Sachverüändige zu laden. Gutsbesitzer Lensing (Goch) behauptet, von einet;; iungen Ma;n;e, iu dem er nun Utlenboom ertenne, xtitb der den Eindruck eines Geisteskranken gemacht, in heftiger Weise auf den: Bahnllvfs-Perrou in Goch befragt worden zu fein, warum er ihn sixirte. Verth. Rechtsanwalt Stapper <zu Ulleuboou;): Hat der Herr mit Zhnen über ben Prozeß gesprochen? — Zeuge: Jawohl, er fragte mich, was ich auszusageu hätte. Ich antwortete: ich weiß blos, daß ich das Schlachthaus vernagelt habe. — Verth.: Und nachdem Sie das gesagt hatten, sixirte er Sie? — Zeuge: Jawohl, mehrere Male von oben nach unten. — Der Kunstgärtuergehilse Oarl Ahls erzählt, daß Mallmann Frau Winthuis gefragt, ob sie am Peter-Paulstage nicht gesehen, wie in dem Küppers'schen Garten eil! Jude gewinkt habe. Frau Winthuis antwortete: Wenn ich vorgeladen werde/ dann kann ich mit gutem Gewissen aussagen, was in den Akte;; in Cleve steht. — Bei der Vernehmung giebt Frau Winthuis zu, am fraglichen Tage int Garten erneu fremden jungen Mann von 15—18 Jahren gesehen zu haben, aber ohne ihn erkannt zu haben Nachdem sie weder in Isaak noch iu ^iegmund Vuschhoff den Fremden wiedererkanut, bestreitet sie entschieden, dem Nrallmmm gesagt zu haben, daß der Fremde ein Jude war. Mallmann, ans den Widerspruch aufmerksam gemacht, bleibt doch bei seiner Aussage: „Frau Winthuis sagte: Ter Mann habe wie ein Jude ansgeiehen. Ein Jude hat es doch anch gethan " Die Zeugin Helene Brüller behauptet, von Sigmund Isaak gehört zu haben, daß er am Peter-Paulstage in: Küppers'schen Garten gewesen sei. Isaak erinnert 'ich nicht, eine solche Aeußerung gethan zu haben. — Tie Zeugin Marie Küppers bekundet: Helene Brüuer habe sie gefragt, was Isaak denn in ihrem Garten gemacht habe, dieser habe ihr erzählt, daß er sich den Tabak im Garten angesehen habe. — Präs.: Haben Sie eine derartige Mittheilung dem Mallmann gemacht? — Zeugin: Jawohl. — Präs.: Haben Sie'dem Mallmann gesagt: Sie hätten den Isaak am Peter- Paulstage Nachmittags in Ihrem Garten gesehen? Zeugin: 9!ein. — Ter alsdann nochmals vernommene Dr. med. Steiner (Fanten) erklärt, das; er sich dem Gutachten der medi mischen Sachverständigen anschließe und ben Fundort für den Thatort halte. — Geschworener Graf v. Loe 'ragt, ob das am Fundort Vorgefundene Blut Menschenblut gewesen sei. - Auf Antrag des Staatsanwalts wird dann das Obduttionsprotokoll verlesen, in welchem Kreisphysikus Dr. Bauer und Wundarzt Dr. Rünninghoff festgestellt, daß das in der Scheune Vorgefundene Bült Menschenblut war — Die Metzgermeister Wilhelm Peters, Bernhard Weil und Carl Müller (Eleve) begutachten über der: ihnen zur Untersuchung gegebenen Buschhoffschen Sack, das; sie kein Blut an ihm entdeckt und daß die rothbraunen Flecke höchst wahrscheinlich Rauchflecke seien. — Chemiker Dr. Bücking (Crefeld) behauptet den Sack nur im Laboratorium untersuchen zu können. Auch müsse er bemerken, daß, wenn Menschenblut nicht ganz frisch sei, es vom Thierblut nicht unterschieden werden könne. — Diesem Gutachten schließen sich der Geh. Regierungs- und Medizinalrath Dr. Kirchgäßer (Coblenz) und Prof. Tr. Köster (Bonn) an. Letzterer hält auch die Möglichkeit eines Lustmordes nicht für ausgeschlossen. Aber sowohl diese Vermuthung wie die Annahme, daß der Mord vielleicht dadurch geschehen sei, das; die Kinder „Hinrichtung" gespielt haben, erweisen sich als hinfällig — Jii' Zeugin, Dienstmagd Mauritz, will einst, hinter Buschhoff und ^ohu hergehend, gehört haben, wie der Sohn zum Vater g sagt: „Wenn nur nicht auskommt." — Präs.: Wußte Bnschhoff, das; Sie hinter ihm gingen? — Zeugin: Als Siegmund Buschhoff dies gesagt hatte, da sah der alte Bnschhoff ängstlich hinter sich, ob Jemand in der Nähe sei. Als er mich sah, erschrak er mtb zog seinen Sohlt ängstlich an sich. — Präs.: Hat Jemand außer Ihnen das Gespräch gehört? — Zeugin: Ja, der Kutscher non Hallmann muß es gehört habet;. — Der Kutscher Hartmann bekundet darauf, daß er davon gar nichts weiß. Alsdatltt wird gegen 0V4 Uhr Abends die Ätzung auf Montag, ben 11 d. Mts., Vormittags 9 HP Uhr, vertagt. Siebenter Verhandlnttgstag, 11. Juli. Der Präsident, Landgerichts - Direktor Kluth, eröffnet die Sitzung gegen 0V-2 Uhr Vormittags. Vor Eintritt in die Verhandlung ersucht er, durch "die häufigen unrichtigen Berichte in den Zeitungen veranlaßt, die Berichterstatter angesichts der großen Wichtigkeit der Sache die „größtmöglichste Sorgfalt" zu üben. — Der Geschworene, Kaufmann Spielchen, theilt detn Präsidenten mit, daß an jeden Geschworetten ein Exemplar der iu Witten erscheinenden „Westfälischen Reform" geschickt worden ist. In dieser Zeitung wird der Gerichtshof, der Oberstaatsanwalt mtb erste Staatsanwalt, die Vertheidiger und auch die medizinischen Sachverständigett in arger Weise angegriffen. — Attf Antrag des Vertheidigers Rechtsanwalts Stapper wird zn Protokoll genomnten, das; durch Vertheilen einer Zeitschrift eine Beeinflussung der Geschworenen versucht worden, und ein Exemplar dieser Zeituttg den Ulkten einverleibt. — In anonymen Telegrammen und Briefett wird um Ladung neuer Zeugen gebeten. Der Gerichtshof beschließt, tnehrere Zeuget; zu laden. — Die Zeugin Köchin Remy (Goch) behauptet, während einer Fahrt von Goch über Fanten nach Büderich zweie;; jüdischen Herren gegenüber gesesset; zn haben, von denen der letztere gesagt: „Jedenfalls hat er eine große Dummheit bega;;ge;;, daß er es in die Scheutte getragen." — Die Zeugin Frau Janßen bekundet: Am Peter-Paulstage sei sie in früher Morgenstuttde einem hollättdisehen Juden, Namens Fellemann, begegttet. Auf ihre Frage, wohin es so früh gehe, sagte Fellemann, er gehe nach Holland. — Die Zeugin Frau Landers sagt über die Theitnahme der Frau Bnschhoff und deren A;;fregut;g am Tage des Mordes aus. Sie habe geweittt;n;d, wie sie (.Bnschhoff) ihr (der Zeugin) erzählte, die Frau Hegmanu zu tröstet; mtb zu beruhiget; gesucht. — Schlosser Schmidthuysen erzählt, wie Mölders am 1. oder 2. Juli v. I. in seiner Gegenwart Buschhoff des Mordes beschuldigte. — Es tritt Frau Hegmann, die Mutter des ermordeten Kindes, in den Saal. Befragt giebt sie zu, am Peter-Paulstage um 41/2 Uhr bei Bnschhoff gewesen'zu sein, auch das; Frau Bnschhoff ibeen Sohn'Siegmuud fortgeschickt, das kleine Joanchen zu suchet;. — Der Zeuge Laudgerichtsrath Bririus bespricht, nachdem er ausdrücklich erklärt, das; die verwandtschaftlichen Bande zwischen ihm tn;d Detn Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer auf den Gang der Untersuchung nicht den geringsten Einfluß gehabt habet;, ausführlich die kheils von ihm, kheils von seittem Kollegen Birk geleitete Vorut;tersuch;;t;g. Er hatte die Buschhoffsche Familie nur verhaften lassen, weil sie in Fanten in ihrer Sicherheit gefährdet schien; ben Eindruck der Schuld hatte die Vernehnnntg aus ihn nicht gemacht: Der Hauptbeschuldigte habe, obgleich schwerhörig, auf alle Fragen bestimrute Antworten gegeben. Nachdem er atn 24. Januar d. I. mit dem schleunigsten Abschluß der Vorutttersuchuug beauftragt worden, sei er bald darauf vom Ersten Staatsanwalt befragt worden, ob er auf Grund der Aussage des Kreisphysikus Dr. Bauer über ein bei Buschhoff Vorgefundenes, zur Ausführung des Mordes geeignetes Messer die Wiederverhaftung verfügen wolle. Er habe das näher uutersuchen wollen, doch sei der Beschuldigte auf eine andere Verfügung schot; von seinem Nachfolger Birk atu 9.' Februar wieder verhaftet worden. Zeuge geht dann auf die ihm in manche;; Zeitungen gemachten Vorwürfe näher ein und fährt nach einer kleinen Unterbrechung, in der Geschworener Graf v. Loe den Dt-, med. van Housen und Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper den Professor Dr. .Köster zu ladet; beantragen, in seinen Aussagen fort: Nach langem Bemühen habe er den kleinen Kernder, als dessen Eltern gerade vor Gericht waren, um sich wegen Mißhandlung einer Judenfrau zu verantworten, zu sich ins Hotel gerufen, doch sei es ihm erst bei einem zweiten Termin gelungen, den Knaben zu verhören. Die Erzählung des Knaben habe auf ihn den Eindruck einer Wiedergabe von auswendig gelernten; Zeug gemacht. Von den andern Zetlgen setzt Landgerichtsrath' Brixius voraus, daß sie sich ein Bild von zutn Theil Erlebtem, zum Theil Gehörtem gemacht und sich so ein Phantasiegebilde geschaffen, das mit jeder Vernehmung ihnen imtner klarer vor Augen trat. Mallmann halte er für unglaubwürdig, während Ulleuboom den Eindruck eines durchaus sicherenuud vor Allem sehr v orsichtigen Zügen gemacht. Bon Mölders sagt Zeuge aus, daß er selbstständig nicht im Stande ist, das, was er selbst beobachtet hat, zu unterscheidet; von dem, was er gehört hat. Was dessen Aussage über das Hineinziehen des Kindes betrifft, so hätte d'e Sache wegen objektiver Unwahrscheinlichkeit nicht geschehen können. — Diese Aussagen bestätigt der Zeuge Referendar Farnaux. — Dr. Kögel begutachtet über die Spreu des Sackes, daß sie wesentlich verschieden sei von der in der Hand des Ermordeten vorgefuttdenen. — Stadt-Sekretär Devers stellt Ulleuboon; und Bürgermeister Kaiser (Goch) der Frau Beckmann ein gutes Zeugnis; aus. — Zeuge Schuhfabrikant Görritzen (Goch) will von Utlenboom gehört haben, daß Letzterer Buschhoff für den Mörder halte. Utlenboom giebt auch zu, vielleicht aus Furcht vor tvirthschaftlichen Schädigungen etivas Nachtbeiliges über Buschhoff geäußert zu habe;;. Nach Vernehnnntg einiger Zeugen, die nur Unwesentliches bekunden, wird die Sitz;n;g gegen 81 o Uhr Abends vertagt,