Mannheim
Compact Memory

Allgemeine Zeitung des Judenthums · 1892-07-22 · Heft 30 (22.7.1892) · p. Seite 354

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Allgemeine Zeitung des Judenthums
Volume
56 (1892)
Issue
Heft 30 (22.7.1892)
Date
1892-07-22
Page
Seite 354 (sequence 6)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
95% known words query
IRI
…/3224737-3227931-3227962--48996-3269663
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

354 Gegen 3 Uhr Nachmittags begab ich mich mit Buschhoff zur Pumpen- Kirmeß. Abends gegen 5 Uhr traf ich mich mit Buschhoff bei Schaut zusammen. Ein Geschworener: Die Art und Weise der Vernagelung ist mir nicht klar geworden. Buschhoff hat bis jetzt behauptet, daß die Thür mit sogenannten Schlagstiften vernagelt war, während der Zeuge bekundet: er habe die Thür mit Nägeln zugenagelt. Präs.: Zeuge, wie ist das? Ullenboom: Ich habe die Thür mit Nägeln zugenagelt. Präs.: Buschhoff, was sagen Sie dazu? Buschhoff: Die Thür war mit Eisen zugenagelt, die Nägel dürfen gar nicht hinreichend sein, die Thür festzunageln. Ullenboom: Ich habe die Thür mit Nägeln zngenagelt. Staatsanwalt: Buschhoff, wissen Sie genau, daß die Thür mit Eisen vernagelt war? Buschhoff: Ich bin der Meinung, die Thür wäre mit Eisen vernagelt gewesen. Staatsanwalt: Ullenbom, erinnern Sie sich, daß Ihnen Buschhoff die Eisen gegeben? Zeuge: Nein. Buschhoff: Ich habe die Eisen auf einen Stein neben der Thür gelegt. Präsident: Ullenboom, haben Sie die Eisen auf dem Stein liegen gesehen? Zeuge: Ich erinnere mich nicht, ich gebe aber die Möglichkeit zu. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist es wahr, daß Sie dem Buschhoff das Betreten ihres Hauses verboten haben, da Sie durch den Verkehr mit Buschhoff Ihre Kundschaft verloren hatten? Zeuge: Das ist richtig. Vertheidiger: Sie wohnen dicht neben Buschhoff und sind im Stande, das geringste Geräusch in dem Buschhofffchen Hause zu vernehmen? Zeuge: Jawohl. Vertheidiger: Haben Sie irgend ein Schreien oder Klagen am Peter- Paulstage gehört? Zeuge: Nein. Vertheidiger: Wie gingen Sie am Peter-Paulstage gekleidet? Zeuge: Ich trug einen braunen Rock. Fräulein Ullenboom, die Schwester des Vorzeugen, bestätigt im Wesentlichen die Bekundung ihres Bruders. Nunmehr wird Siegmund Buschhoff in den Saal gerufen. Dieser, ein hübscher, aufgeweckter ILjähriger Knabe, betritt bitterlich weinend den Gerichtssaal. Der Angeklagte birgt sein Gesicht in sein Taschentuch und schluchzt heftig. Es dauert eine geraume Zeit, ehe sich der kleine Buschhoff beruhigt, so daß der Präsident"im Stande ist, denselben zu vernehmen. Der Knabe erklärt: Er wolle Zeugniß ablegen. Er bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß er behufs Vernagelung der Thür die Nägel von Hegrnann geholt und diese dem Ullenboom übergeben habe. Ob auf einem Stein vor der Schlachthausthür Eisen gelegen habe, wisse er nicht. Der folgende Zeuge ist Handelsmann Meyer Alexander. Dieser erzählt, daß sein Schwager Claßen, welcher inzwischen verstorben, am Morgen des Festtages Peter und Paul mit Aengenyndt zusammen und Buschhoff durch die Marschstraße zur Weide gegangen sei. Frau Renings: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff zu ihr gekommen, um ein Kalb zu kaufen. Sie habe sich mit Buschhoff über den Mord unterhalten. Sie habe zu Buschhoff gesagt: das Kind werde wohl vom Balken gefallen sein. Buschhoff antwortete: Das kann nicht möglich sein. Das Kind werde wohl von der Schaukel gefallen sein. Es sei ihr ausgefallen, daß Buschhoff sehr aufgeregt gewesen und es sehr eilig gehabt habe. Schneidermeister Schmitt: Er habe am Tage nach dem Morde mit Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff habe zu ihm gesagt: Der Junge werde wohl vom Balken gefallen sein. Er (Zeuge) habe dies bestritten. Buschhoff: Der Zeuge irrt sich, ich habe gesagt: Das Kind sei vielleicht aus der Schaukel gefallen. Der Zeuge bleibt bei seiner Bekundung. Fräulein Marie Huiskens: Am Peter-Paulstage Nachmittags 3 Uhr ist Frau Hegmann bei Bnschhoffs vorübergegangen. Frau Busch- Hofs stand an der Thür. Frau Hegmann sagte: Ich habe mein Joanchen immer noch nicht gefunden, ich habe eine solche Angst, ich habe heute Nacht von Blut geträumt. Frau Buschhoff sagte: der Junge wird sich schon noch finden, der alte Dr. Ueberhorst pflegte zu sagen: „man solle den Teufel nicht an die Wand malen". Frau'Buschhoff bot Frau Hegnmmi eine Taffe Kaffee an. Letztere lehnte diese dankend ab. Am Abend nachdem das Kind ermordet aufgefunden war, sagte Buschhoff: ich kann vor Aufregung nichts essen, ich habe innerhalb 13 Wochen vier Kinder verloren und weiß in Folge dessen, welchen Schmerz Eltern durch den Verlust empfinden. Der folgende Zeuge ist der Holzschuhmacher Mörser. Dieser bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff des Morgens bei ihm gewesen. Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häckselmaschine gefallen sein. Er (Zeuge) antwortete: Das könne nicht möglich sein, dann müßte die Häckselmaschine beblutet sein. Buschhoff sagte alsdann: Zeig mir doch einmal Dein Strohmesser. Als er es ihm gezeigt, habe Buschhoff gesagt: Das Strohmesser von Küppers ist doch bedeutend schärfer als das Teinige. Buschhoff bestreitet diese Bekundung. Im Gegentheil, der Zeuge habe gesagt, sein Messer sei schärfer als das Küppersffche. Der Zeuge bleibt bei seiner Bekundnug. Die 12jährige Marie Kernder bekundet: Sie habe am Peter- Paulstage Vormittags gegen 10 Uhr einen fremden Juden mit einer schwarzen Ledertasche zu Buschhoff gehen sehen. Nachmittags gegen 2 Uhr sei der fremde Jude nach dein Bahnhof gegangen. Buschhoff bemerkt: Die Kleine müsse sich irren, der Fremde sei an: Tage vor Peter und Paul bei ihm gewesen. Klosterbruder van Sanden (Dorsten): Er sei am Peter-Paulustage in Lauten gewesen mtb sei am Vormittag gegen 10 Uhr bei Buschhoff vorübergegangen. Buschhoff habe am offenen Fenster in seiner Wohnung gesessen. Er habe weder schreien noch irgend einen Klagelaut, dagegen Stimmen gehört, sodaß er die Ueberzeugung gewann, daß Leute bei Buschhoff waren. Er habe vor den: Buschhofffchen Hause Niemanden, weder Kinder noch Erwachsene gesehen. Er kenne den Buschhoff schon seit langer Zeit als braven Mann. Die folgende Zeugin, Fräulein Selma Rölen, bekundet: Frau Buschhoff habe gesagt: Der Junge werde wohl in die Häckselmaschine gefallen sein. Als Buschhoff einmal vom Staatsanwalt kam, habe Siegmund Buschhoff etwas zu seinen: Vater gesagt, was sie nicht verstehen konnte. Da sagte Buschhoff: „Ach was, wenn sie keine Beweise haben, können sie nichts machen." Präsident: Nun, Buschhoff, wie erklären Sie Ihre Bemerkung, die Sie 51t Ihren: Siegmund gethan haben? Buschhoff : Ich kann nur sagen, daß das nicht wahr ist. Ich werde doch nicht auf offener Straße z:: meinem Sohne eine solche Bemerkung macheu, so daß es andere Leute hören können. Die Tagelöhner Buckstege und Rose bekunden, daß Buschhoff am Tage nach dem Morde sehr aufgeregt gewesen sei. Tagelöhner Biesemann: Er habe am Tage nach dem Morde mit Buschhoff über den Mord gesprochen. Buschhoff habe gesagt: er könne es nicht begreifen, wie der Mord passirt sein könnte. Er habe etwas Auffälliges an Buschhoff nicht wahrgenommen. Es erscheint hierauf als Zeuge der Synagogenvorsteher der jüdischen Gemeinde zu Lauten, Kaufmann Oster: Er habe in Lauten ein Cigarrengeschäft. Mehrere Wochen nach dem Morde sei Wesendrup in seinem Laden gewesen. Es sei zur Sprache gekommen, daß man den Buschhoff des Mordes bezichtigte. Da habe Wesendrup gesagt: Buschhoff ist es nicht gewesen, der ist viel zu feige dazu. Später sagte mir einmal Wesendrup: Sie müssen mit Ullenboom dasselbe machen, was Sie an Ihrem Versühnungsfest machen. Präsident: Was wollte Wesendrup damit sagen? Zeuge: Das weiß ich nicht. Staatsanwalt: Welchem Stande gehört Buschhoff in Ihrer Religionsgemeinschaft an? Zeuge: Buschhoff gehört dem Priesterstamme an. Staatsanwalt: Ist Buschhoff in Folge dessen Beschränkungen unterworfen? Zeuge: Jawohl. Priester (Kohanim heißt das auf hebräisch), dürfen in kein Haus gehen, wo ein Todter liegt, außer zu Blutsverwandten und Frau. Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß ihm von einem Mann Namens Portmann erzählt worden sei, Mölders sei mn Abende des Tages, an dem er vom Amtsrichter vernommen worden, so betrunken gewesen, daß man ihn habe nach Hause führen müssen. Kaufmann Löbschen: Er sei einmal mit Wesendrup von Goch nach Lanten gefahren. Da habe ihm Wesendrup gesagt: Buschhoff hat den Mord nicht begangen, das thut überhaupt nicht Einer allein. So einen: Junger: kauft man etwas, nimmt ihn mit, und dann erwartet schon der Andere, der den Jungen in Empfang nimmt. Ich habe in weinen: Leben schon so viel kaput gemacht, d. h. im Feldzuge. Steinmetz Kock: Er habe bei Buschhoff gearbeitet. Letzterer habe ihn innner anständig bezahlt. Am Peter-Paulstage sei er gegen 10 Uhr Vormittags zu Buschhoff gekommen. Er habe mit Buschhoff, Ullenboom u. s. w. in: Parterre-Zimmer am offenen Fenster gesessen, er habe aber kein Kind vor dem Buschhofffchen Hause gesehen. Der Zeuge bekundet in: Weiteren, daß Buschhoff ein sehr reeller Mann sei. Frau Kock bestätigt zum Theil die Bekundungen ihres Gatten. Ackerer Dranks, der ebenfalls am Peter-Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags bei Buschhoff war, bestätigt im Allgemeinen die Bekundungen des Zeugen Kock. Präs.: War Buschhoff an jenen: Tage aufgeregt? Zeuge: Das ist möglich. Buschhoff hatte ein Fleischgeschüft, damit ist viel Aerger verbunden. Es wird alsdann nochmals Wesendrup vorgerufen. Präs.: Wesendrup, der Gerichtshof hat beschlossen. Sie zu vereidigen. Ich frage Sie nun nochmals, ob Sie die volle Wahrheit gesagt oder ob Sie an Ihrer Aussage etwas abzuändern oder hinzuzusetzen haben? Zeuge: Ich habe die volle Wahrheit gesagt. Ich habe nur noch zu bemerken, daß ich einmal gehört habe, wie Frau Buschhoff ihrem Manne gegenüber auf Hegmann geschimpft hat, weil dieser ihrer Tochter Hermine den Koffer nicht gemacht hat. Buschhoff bestreitet diese Bekundung. Wesendrup wird vereidigt und alsdann gegen 8*/., Uhr Abends die Sitzung auf Freitag vertagt.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.