Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- Seite 353 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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353 Präs.: Ich bemerke den Herren Geschworenen zum besseren Verständniß: Die Anklage behauptet, der Mord sei in dem Buschhoffschen Schlachthause, das als solches nicht mehr benutzt, sondern als Grabsteinwerkstätte diente, ausgeführt und alsdann der Leichnam in die Küppers'sche Scheune geschafft worden. Um letzteres zu bewirken, war es selbstverständlich nothwendig, die Schlachthausthür, die zweifellos am Freitag Abend vor dem Morde vernagelt wurde, wieder zu öffnen. Präs.: Sind Sie Ihrer Sache gewiß, daß die Thür nicht mehr vernagelt war? Zeuge: Das weiß ich ganz bestimmt. Präs.: Eine Frau will gesehen haben, daß die Schlachthausthür am Dienstag Vormittag gegen 10 Uhr noch vernagelt war. Zeuge: Ich weiß ganz genau, daß die Thür am Dienstag früh 8 Uhr nicht vernagelt war. Präs.: Haben Sie nun im Schlachthause etwas Auffallendes bemerkt? Zeuge: Mein Hammer war beschmutzt und meine Sachen waren in Unordnung. Präs.: War die Beschädigung des Grabsteines bedeutend? Zeuge: Nein, die war ganz unbedeutend. Präs.: Hat Vuschhoff den auf dem Hofe spielenden Kindern einmal gedroht, sie kämen in den Thurm, wenn sie die Grabsteine beschädigten? Zeuge: Das geschah mehrfach. Präs.: Buschhoff, was sagen Sie zu der Behauptung des Zeugen, daß das Schlachthaus am Dienstag Vormittag gegen 8 Uhr geöffnet war? Buschhoff: Darüber kann ich nichts sagen; am Dienstag früh gegen o\U Uhr war das Schlachthaus jedenfalls noch vernagelt w Präs.: Sie haben das Schlachthaus am Freitag Abend vernageln lassen, damit Wesendrup dasselbe nicht mehr betreten konnte? Buschhoff: Jawohl. Präs.: Wer hat die Vernagelung vorgenommen? Buschhoff: Ullenboom. Buschhoff bemerkt im Weiteren: Es sei unwahr, daß Wesendrup Sonntag Mittags bei ihm gewesen sei, Sonntag Mittags finde überhaupt in der Synagoge kein Gottesdienst statt. Präs: Wesendrup, Sie sollen mit Ihrer verstorbenen Frau in großem Unfrieden gelebt haben? Zeuge: Das ist nicht wahr. Präs.: Sie sollen Ihre verstorbene Frau mehrfach auch mißhandelt, und diese Mißhandlung selbst vorgenommen haben, als dieselbe infolge einer Entbindung sehr schwer erkrankt darniederlag? Zeuge: Ich habe das bereits in den Zeitungen gelesen, ich bestreite das aber. Präs.: Haben Sie Ihre Frau mißhandelt? Zeuge: Nein. Es erscheint nun als Zeugin die Haushälterin des Wesendrup, Fräulein Pollendung: Am Peter-Paulstage Vormittags zwischen ll1/2 und ll3/4 Uhr sei sie zu Buschhoff gekommen. Sie habe nur die Frau Buschhoff und die Hermine Buschhoff zu Hause getroffen. Frau Buschhoff habe auf dem Sopha gelegen und gesagt, daß sie krank sei. Da sie den Buschhoff nicht zu Hause getroffen, so sei sie gegen 123/4 Uhr noch einmal zu Buschhoff gegangen, den sie nun zu Hause antraf. Zwischen 6—7 Uhr Abends sei sie nochmals zu Buschhoff gegangen. Buschhoff selbst sei in der Synagoge gewesen, Frau Buschhoff dagegen habe vor der Thür gestanden. Diese habe sich beschwert, daß Wesendrup Grabsteine beschädigt und dieselben nicht reparirt habe. Sie habe etwas Auffälliges in der Buschhoffschen Wohnung nicht bemerkt, die Thüren in der Buschhoffschen Wohnung haben sämmtlich offen gestanden. Präs.: Hat Ihnen Buschhoff am Freitag Abend einen an Wesendrup auszurichtenden Auftrag ertheilt? Zeugin: Jawohl, Buschhoff sagte, ich solle dem Wesendrup bestellen, daß er sich einen andern Arbeiter nehmen wolle. Präs.: Haben Sie das dem Wesendrup ausgerichtet? Zeugin: Jawohl. Präs.: Wesendrup, was sagen Sie dazu? Wesendrup: Die Pollendung hat mir blos ausgerichtet, daß am Sonnabend, Sonntag und Montag nicht gearbeitet werden solle. Der folgende Zeuge ist der Sohn des Steinmetz Wesendrup, der 14jährige Carl Wesendrup. Dieser bekundet: Am Tage des Mordes sei er gegen 91/2 Uhr bei Buschhoff gewesen, habe aber nur die Frau und die Hermine angetroffen. Gastwirth Kluge: Mölders sei am 5. Juli in seiner Gastwirthschaft gewesen und habe erzählt, daß er gesehen habe, wie der kleine Joanchen in das Buschhoffsche Haus hineingezogen worden sei. Hierauf erscheint als Zeuge Sammetweber Kernder: Er sei am Abend des Mordtages bei Schaut gewesen, dort habe Buschhoff viel über das Kegeln gesprochen, während alle Welt über den Mord aufgeregt war. Buschhoff habe auf dem Nachhausewege noch gesagt: Er habe sich heute „herausgekegelt". Präs.: Nun Kernder, erzählen Sie einmal, was Ihnen Ihr Sohn Stephan erzählt hat? Zeuge: Am 5. Juli des Morgens, zu einer Zeit, wo Stephan noch im Bett lag und ich sowie auch meine Frau der Meinung waren, daß Stephan noch schlafe, sprach ich mit meiner Frau über den Mord. Da schlug Stephan plötzlich die Augen auf und fragte: „Papa, ist Buschhoff schon im Thurm?" Ich fragte den Jungen, wie er zu dieser Frage komme. Darauf erzählte mir der Kleine, er habe gesehen, wie arn Vormittage des Peter- Paulstages Frau Buschhoff auf die Straße gegangen und zu dem kleinen Hegmann gesagt habe: „Joanchen, komm doch einmal herein." Da Joanchen aber nicht kam, so habe ihr: Frau Buschhoff in ihr Haus geführt. Oberstaatsanwalt Hamm: Wußten Sie an dem Tage, als Ihr Sohn Ihnen das Vorkömmniß erzählte, daß Mölders bekundet hat: der ermordete Knabe sei in das Buschhoffsche Haus gezogen worden? Zeuge (zögernd): Jawohl. Verth. Rechts-Anwalt Fleischhauer: Haben Sic oder Ihre Frau dem Stephan gesagt: Buschhoff liege bereits in Ketten geschlossen im Thurm? Zeuge: Jawohl. Präs.: Weshalb haben Sie dies dem Jungen gesagt? Zeuge: Weil der Junge nicht zum Herrn Amtsrichter kommen wollte; er sagte: er fürchte sich vor Buschhoff. Präs.: Haben Sie den Jungen gefragt: weshalb er seine Wahrnehmung erst acht Tage später erzählt hat? Zeuge: Jawohl, der Junge begann bei dieser Frage zu weinen und war zu weiterem Sprechen nicht mehr zu bewegen. Präs.: Der Junge soll bei dem Herrn Amtsrichter, obwohl er ihn auf den Arm genommen, platt mit ihm gesprochen habe re., nicht zum Sprechen zu bewegen gewesen sein. Zeuge: Das ist mir nicht bekannt. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Am 3. Dezember v. I. wurden Sie vom hiesigen Landgericht wegen Mißhandlung von Judenkindern verurtheilt. Als nun Ihr Sohn Stephan vor dem ''Herrn Landgerichts- Rath Brixius erscheinen sollte, sollen Sie zu dem Herrn Polizei- Sergeanten Schlöer gesagt haben: Ich lasse den Jungen nicht hingehen, die Mörder kommen ja doch frei und unsereiner wird bestraft. Haben Sie eine solche Aeußerung gethan? Zeuge: Das habe ich allerdings gesagt; ich war an diesem Tage ungemein aufgeregt. Fräulein Riesenkamp, die hierauf als Zeugin erscheint, bekundet: Sie sei am Peter-Paulstage Abends gegen 7 Uhr zu Busch hoff gekommen, dieser selbst sei nicht zu Hause gewesen. Sie habe die Frau Buschhoff wegen des Mordes gefragt. Letztere habe ihr geantwortet: der Junge habe einen Sonnenstich bekommen und sei von einem Scheerenschleifer in die Scheune gebracht worden. Präs.: Ich will Ihnen bemerken, Zeugin, daß Frau Buschhoff diese Aeußerung mit vollster Entschiedenheit als unwahr bezeichnet. Nun sind Sie sehr bald darauf dem Buschhoff begegnet? Zeugin: Jawohl, ich ging in die Kirchstraße und unterhielt mich dort mit Frau Kernder über den Mord. Ich sagte dieser: Es ist doch furchtbar, daß dem kleinen Joanchen der Hals abgeschnitten worden ist. In diesem Augenblick kam Buschhoff vorüber und rief mir zu: „Halten Sie das Maul." Präs.: Buschhoff, wie kommt es, daß Sie der Zeugin zugerufen haben, „halten ^k das Maul!" Buschhoff: Bereits an jenem Abende hat man die Juden beschuldigt, den Mord begangen zu haben. Ich war deshalb sehr ärgerlich und ärgerte mich auch über die leichtfertige Aeußerung der Zellgin. Ich war nämlich der Meinung und habe diese auch heute rroch, der Joanchen ist von der Schaukel in die Häckselmaschine gefallen unb dadurch ist das Unglück passirt. Ein weiterer Zeuge ist der Viehzüchter und Viehhändler Junkermann, ein Sohn des Handelsmanns und ehemaligen Metzgermeisters Junkermann. Dieser erzählt: Am Tage nach dem Mord habe ihn Buschhoff nicht in sein Schlachthaus herein lassen wollen. Etwas Auffälliges habe er an Buschhoff nicht wahrgenommen. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Ich ersuche, dem Zeugen das an die Staatsanwaltschaft gerichtete anonyme Schreiben vorzulegen. Präs.: Junkermann, sehen Sie sich einmal dieses Schriftstück an, kennen Sie das? Zeuge: Jawohl, das habe ich nach dem Diktat meines Vaters geschrieben. Präs.: Es ist das anonyme Schreiben, das der alte Junkermann, als von ihm herrührend, vollkommen in Abrede gestellt hat. Hierauf tritt eine längere Pause ein. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung erscheint als Zeuge Klempnermeister Ullenboom. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß Bnschhoff ein ehrlicher, braver, ja gutmüthiger Mann sei, dem jeder Jähzorn sernliege. Siegmund Buschhoff habe ihm kurz vor dem Peter- Paulstage gesagt: sein Vater wünsche, daß ich, da Wesendrup nicht mehr das Schlachthaus betreten solle, dasselbe vernageln möge. Die Nägel hatte Siegmund Vuschhoff bei Hegmann geholt. Die Vernagelung war so sehr fest, daß sie nicht ohne Weiteres geöffnet werden konnte. Der Zeuge erzählte alsdann weiter: Am Peter - Paulslage ging ich gegen 10 Uhr Vormittags mit meinem Pflegling zu Buschhoff Letzterer saß mit seiner Frau und seiner Tochter Hermine im Hinterzimmer. Gegen 1074 Uhr brachte ich den Pflegling nach Hause. Ich begab mich alsdann gleich wieder zu Vuschhoff. Letzterer verließ gegen IOV2 Uhr seine Behausung und kehrte gegen 1277 Uhr zurück. Buschhoff trank, zu Hause angekommen, eine Taffe Kaffee. Ich begab mich alsdann nach Hause zum Mittagessen und kam zwischen 174—i1 2 Uhr wieder zu Buschhoff. Ich traf Buschhoff und seine Tocher Hermine an. Ich las mit Busch hoff zusammen die Zeitung, unterhielt mich mit ihm und Ukb bis 3 Uhr bei Buschhoff. Zu dieser Zeit war auch Siegmund Buschhoff, ein Fräulein Kahn und ein Mann Namens Isaak in 'der Buschhoffschen Wohnung.