Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- Seite 352 (sequence 4)
- Language
- German
- Belongs to
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352 vorgenommen. Als er zu Buschhoff kam, war dieser gerade in der Synagoge. Er habe gewartet, bis Buschhoff aus der Synagoge zurückkam. Er habe eine Reihe Messer bei Buschhoff beschlagnahmt.' Er habe sonst in der Buschhoff'schen Wohnung nichts Auffälliges gesunden. Präs.: Welchen Eindruck machten Buschhoff, Frau und Tochter, und welchen Eindruck haben die Hauptzeugen auf Sie gemacht? Zeuge: Ich kann das schlecht sagen, da ich die Leute einfach vernehme. Präs..- Sie sehen doch die Leute mit dem geübten Auge eines Polizeibeamten an? Zeuge: Allerdings. Präs.: Wie benahm sich Buschhoff, als Sie ihn vernahmen, war er befangen? Zeuge: Durchaus nicht. Präs: Welchen Eindruck machte Mölders aus Sie? Zeuge: Mölders machte einen guten Eindruck auf mich. Präs.: Welchen Eindruck machte Ullenboom auf Sie? Zeuge: Dieser machte auf mich einen sehr unsicheren Eindruck. Staatsanwalt: Die Messer bei Buschhoff sollen vielfach auf, hinter und unter einem Schrank gelegen haben? Zeuge: Allerdings, aber ich hatte nicht den Eindruck, daß die Messer absichtlich versteckt waren. Ter folgende Zeuge ist der Schreinermeister Brandts: Er sei am Vormittage des Peter-Paulstages zwischen halb und dreiviertel elf Uhr dem Buschhoff auf der Kirchstraße begegnet. Buschhoff sei vonderKirchstraße in die Eleoerstraße gegangen. Es sei ihm vorgekommen, als sei Buschhoff verrückt. Er habe ganz verstört ausgesehen und wäre so schnell nach feinem Hause zu gelaufen, als wenn er von Jemandem verfolgt würde Dieses Vorkommniß sei ihm so sehr aufgefallen, daß er noch den ganzen Nachhauseweg dariiber nachgedacht und als er nach Hause gekommen, seiner Frau sofort das Erlebte erzählt habe. Präs.: Buschhoff, was sagen Sie dazu? Buschhoff: Ich er innere mich nicht, dem Mann an diesem Tage begegnet zu sein, es ist aber möglich Daß ich verstört ausgesehen, bestreite ich. Ich bin vielleicht etwas in Gedanken gewesen. Präs.: Weshalb liefen Sie aber so furchtbar schnell? Buschhoff: Es ist möglich, daß die Kirche sehr bald aus war und ich meinen Laden öffnen wollte. Oberstaatsanwalt Hamm: Sie haben heute zum ersten Male gesagt, daß Sie auf dem ganzen Wege über das auffallende Wesen des Buschhoff nachgedacht haben, wie kommt es, daß Sie bisher darüber nichts gesagt haben? Zeuge: Ich hatte das vergessen. Es erscheint alsdann als Zeuge der Fnhrherr Mallmann. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten, daß er am Peter-Paulstage Nachmittags gesehen habe, wie die Hermine Buschhoff etwas, das wie ein Sack ausgesehen, in die Küppers'sche Scheune getragen habe. Präs.: Wann war das? Zeuge: Es war entweder viertel vor oder viertel nach drei. Präs.: Wann haben Sie diese Wahrnehmung angezeigt? Zeuge: Ich habe meine Wahrnehmung dem Polizei-Kommissar Verhülsdonk am 21. Juli angezeigt. Präs.: Weshalb haben Sie so lange damit gezögert? Zeuge: Ich hatte es in der Aufregung vergessen. Präs.: Weshalb waren Sie so sehr aufgeregt? Zeuge: Ich habe von dem Tage des Mordes an kaum noch geschlafen, so sehr hat mich der Mord aufgeregt. Präs.: Um so eher hätten Sie doch solche wichtige Wahrnehmung anzeigen ntüffen? Zeuge: Ich hatte in der Aufregung das vergessen. Ober-Staatsanwalt Hamm: Der Zeuge scheint an einer ganz merkwürdigen Gedächtnißschwüche zu leiden. Er ist am 1. Juli von dem Herrn'Amtsrichter Risbroeck und am 12. Juli von dem Herrn Stadtsekretär vernommen worden. Bei beiden Vernehmttngen hat der Zeuge von seiner Wahrnehmung nichts bekundet. Vor dem Herrn Bürgermeister wurde der Zeuge auf die Anzeige Buschhoffs, daß er ihn fortwährend verfolge tmd ihm auf der Straße „Mörder" Nachrufe, verantwortlich vernommen. Aber auch bei dieser Wahrnehnrmtg hat der Zeuge von seiner heutigen Bekundung nichts gesagt, sondern zu Protokoll erklärt: „Ich weiß aus eigener Wissenschaft nichts über den Mord. Ich habe Verschiedenes von dem Kutscher Stallmann erfahren, dieser hat es von der Schneiderin Mölders gehört, und dieser ist es von einer Frau erzählt worden." Wenn der Widerspruch des Zeugen sich nicht aufklärt, dann ist er meineidig. Präs.: Nun, Mallmann, wie kommt es, daß Sie sowohl bei dem Herrn Amtsrichter, als auch bei dem Herrn Stadtsekretär erklärt haben: Sie wissen aus eigener Wissenschaft nichts von dem Morde, während Sie jetzt mit einer solch schwerwiegenden Behauptung hervortreten? Zeuge: Ich habe heute die Wahrheit gesagt, bei meinen ersten Vernehmungen war mir nicht Alles erinnerlich. Präs.: Sonsnpflegt man bei den ersten Vernehmungen sich bedeutend besser an geschehene Vorkommnisse zu erinnern als bei späteren Vernehmungen, bei Ihnen scheint es umgekehrt zu sein? Zeuge: Herr Präsident, ich habe schon gesagt, ich war so sehr aufgeregt die ganze Zeit über, daß ich nicht schlafen konnte. Ich habe am allermeisten in der Sache gethan, und da ist mir nicht gleich Alles im Gedächtnis; gewesen. Die Sitzung wird alsdann gegen 8Vo Uhr Abends auf Donnerstag Vormittag vertagt. Vierter Verhandlungstag. 7. Juli. Gegen 9 Uhr eröffnet der Präsident wiederum die Sitzung. Es erscheint als Zeuge Gendarm Len (Xanten). Als am Abende des Peter-Paulstages der Mord in Xanten bekannt wurde, sei er zunächst an den Thatort geeilt. Er habe ziemlich viel Blut vorgefunden, das zum Theil fingerdick auf den Erdboden unter das Stroh gesickert war. Küppers sagte: es ist eigenthümlich, wie die Leiche hier herein kommen konnte, da beide Thüren verschlossen waren, die Leiche könne höchstens von der Gartenseite in die Scheune geschafft worden sein. Abends sei er in die Gastwirthschaft zu Schaut gegangen und dort sei von den verschiedensten Seiten gesagt worden: Das ist ein Ritualmord, den haben die Juden gethan, es ist das eine alte rituelle Vorschrift. Die Leute zeigten dabei auf die in der Nähe liegenden jüdischen Läden. Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß Gerichtsassessor Buchwald die Fußspuren im Gartenweg gemessen habe. Der folgende Zeuge ist der Polizei-Sergeant Aengeneyndt: Er habe am Peter-Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags vor dem Cleverthore die Kinder gesehen, er habe dieselben aber nicht gekannt. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Herr Zeuge, Sie sind bereits am 3. Juli 1891 vernommen worden. Damals haben Sie mit vollster Bestimmtheit ^bekundet: Unter den Kindern befand sich der kleine Johann Hegmann. Sie wurden gefragt: ob Sie auch die anderen Kinder kannten. Da sagten Sie: 'ich glaube, den Stephan Kernder gesehen zu haben. Es wurde Ihnen nun der Stephan Kernder vorgcführt. Da sagten Sie: Mit Sicherheit kann ich nicht sagen, ob dieser Knabe dabei war. Johann Hegmann war aber ganz bestimmt dabei, den kannte ich von früher. Zeuge: Dessen erinnere ich mich nicht. Präsident: Kannten Sie den Hegmann? Zeuge: Jawohl. Präs.: Wie kommt aber eine solche Aussage ins Protokoll? Zeuge: Ich war damals in zu großer Aufregung. Auf Antrag des Staatsanwalts wird Bürgermeister Schloß vernommen. Dieser bekundet, daß der Zeuge geistig nicht ganz intakt sei. Es erscheint alsdann als Zeuge Steinmetz Wesendrup. Als der Präsident zur Vereidigung des Zeugen schreiten will, beantragt der Vertheidiger, Rechtsanwalt Gammersbach, den Zeugen uneidlick) zu vernehmen. Es schwebe gegen den Zeugen ein Verfahren wegen Verdachts, den Johann Hegmann ermordet zu haben. Dieser Verdacht gründet sich auf die Aeußerung des Zeugen zu dem Siegmund Buschhoff: „Das sind die Sattfresser, ich werde aber dafür sorgen, daß sie keinen Schabbes mehr feiern". Vielleicht hat der Erste Staatsanwalt die Güte, zu bestätigen, daß gegen den Zeugen das erwähnte Verfahren schwebt. Staatsanwalt: Es schwebt allerdings gegen den Zeugen das erwähnte Strafverfahren. Der Gerichtshof beschließt, den Zeugen vorläufig uneidlich zu vernehmen. Der Zeuge bekundet alsdann auf Befragen des Präsidenten: Er habe für den Angeklagten in dessen Schlachthause jüdische Grabsteine gearbeitet. Am Freitag vor dem Morde habe der Angeklagte ihm durch seine Haushälterin sagen lassen: er solle weder Sonnabend noch Sonntag, noch Montag arbeiten. Darauf habe er gesagt: Wenn er am Sonnabend nicht arbeiten könne, dann mache er die Arbeit überhaupt nicht fertig. Vertheidiger Rechtsanwalt Stapper: Haben Sie auch gesagt: Dann schlage ich alle Steine entzwei? Zeuge: Jawohl, das habe ich auch gesagt. Präs.: Sie sollen zu Siegmund Buschhoff gesagt haben: „Das sind die Sattfresser, ich werde ihnen zeigen, daß sie keinen Schabbes mehr feiern können", ist das richtig? Zeuge: Jawohl. Präs.: Was wollten Sie damit sagen? Zeuge: Der Siegmund Buschhoff hatte das Brod ganz dick mit Butter geschmiert; da sagte ich: die Leute fressen sich schon satt. Präs.: Sie können es doch den Leuten nicht verdenken, wenn sie sich satt essen? Zeuge: Da kann Buschhoff mir aber wenigstens bezahlen. Präs.: Siegmund Buschhoff soll Ihre Aeußerung seinem Vater hinterbracht haben, infolgedessen hat Ihnen der alte Buschhoff überhaupt sein Haus verboten. Zeuge: Nein, Buschhoff hat mir blos durch meine Haushälterin sagen lassen, ich dürfe Sonnabend, Sonntag und Montag nicht arbeiten. Präs.: Sind Sie nun am Sonnabend bei Buschhoff gewesen? Zeuge: Nein, Sonntag Mittag, als Buschhoff gerade aus der Synagoge kam, kam ich zu ihm. Da sagte mir Buschhoff, daß ein Stein etwas beschädigt sei. Ich versuchte vorher in das Schlachthaus zu gehen, fand aber die Eingangsthür vernagelt. Am Dienstag Morgen gegen 8 Uhr, also am Tage nach dem Morde, kam ich wieder zu Buschhoff. Da sagte ich zu der Frau Buschhoff: Ihr seid ja schöne Leute, Ihr schneidet den Kindern die Hälse ab! Frau A uschhoff versetzte: Ich bin nur froh, daß die Leiche nicht bei uns gefunden wurde. Ich sagte: Sind Sie denn etwas Besseres wie Küppers? Frau Buschhoff antwortete: Nein, aber wir sind Juden. In diesem Augenblick erinnerte ich mich an den Tisza-Eßlar-Prozeß, über den ich mit Buschhoff mehrfach gesprochen habe. Buschhoff hatte mir häufig gesagt: Es ist eine Verleumdung, wenn behauptet wird, daß die Juden Christenblut brauchen. Der Zeuge erzählt im Weiteren, daß, während am Sonntag die Schlachthausthür vernagelt war, konnte er am Dienstag mit Leichtigkeit die Thür öffnen.