Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 30 (22.7.1892)
- Date
- 1892-07-22
- Page
- Seite 351 (sequence 3)
- Language
- German
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Präs.: Wissen Sie, wann Sie zu dem Herrn Amtsrichter gegangen sind. Zeuge: Fünf Tage nach Peter und Paul. Präs.: Warum haben Sie aber so spät von Ihrer Wahrnehmung der Behörde Mittheilung gemacht? Sie mußten sich doch sagen, daß eine solche Wahrnehmung höchst wichtig ist, und mußten sich durch Ihr Schweigen in Ihrem Gewissen gedrückt fühlen? Zeuge: Ich wollte nicht Laufereien haben. Präs.: Waren Sie nicht am 5. Juli bei Hegmann? Zeuge: Nein. Präs.: Hegmann hat Sie doch aber zum Amtsrichter geschickt? Zeuge: Das ist möglich. Präs.-. Was thaten Sie beim Herrn Amtsrichter? Zeuge: Ich habe einen Eid geleistet und dasselbe gesagt wie heute. Der dreizehnjährige Knabe Gerhard Heister erzählt auf Befragen! des Präsidenten: Er sei am Peter-Paulstage gegen V29 Uhr in die Messe gegangen und gegen VV10 aus der Messe gekommen. Gegen 10 Uhr! habe er sich an der Clever- und Kirchstraßen-Ecke auf einen Prellstein gesetzt und habe gesehen, wie ein Arm aus dem Buschhosffschen Hause herausj iangte und den kleinen Joanchen in das Haus hineinzog. Präs.: Du hast drei Wochen nach dem Peter-Paullstage zum ersten! Male Deinen Eltern erzählt, daß der kleine Joanchen in das Busch-! hoff'sche Haus gezogen wurde? j Zeuge: Ich hatte Furcht, ich komme in den Thurm. > Kriminal-Kommissar Verhülsdonk (Crefeld) bekundet: Er habe i bezüglich der Aussagen des Mölders und des Knaben Heister festgestellt,! daß Mölders in Gegenwart des Knaben über seine Wahrnehmungen gej sprechen. Mölders habe sich wohl mehrfach in Widersprüche verwickelt,! im Allgemeinen aber einen glaubwürdigen Eindruck gemacht. Auch der j kleine Heister und seine Eltern, die er lKonunissar) vernonnneu, haben > im Allgemeinen einen glaubwürdigen Eindruck gemacht.! Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Herr Kommissar! Wann! hat Ihnen Mallwann mitgetheilt, er habe gesehen, daß die Hermine i Buschhoff den Leichnam in einen Sack in die Scheune getragen hat? j Zeuge: Am 21. Juli. - Vertheidiger: Haben Sie den Mallmann gefragt, weshalb er nicht! früher schon von seinen Wahrnehmungen Anzeige gemacht hat? Zeuge: Jawohl, ich fragte, warum er nicht schon längst dem Herrn Bürgermeister von seiner Wahrnehmung Anzeige gemacht habe Mallmcum antwortete mir, er habe anfänglich keine Anzeige erstatten wollen, nun lasse ihm aber seit drei Tagen sein Gewissen keine Ruhe mehr. Der KriminabKommissar bekundet im Weiteren, daß der bereits gestern erwähnte Knabe Stephan Kernder, der ebenfalls den kleinen Hegmann in das Buschhoffffche Haus habe ziehen gesehen, bei seiner Vernehmung trotz aller Bemühungen nicht zum Sprechen zu bewegen war. j Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird nochmals der Arbeiter j Mölders vernommen. Auf Befragen des Staatsanwalts bekundet der z Zeuge, daß er den Knaben Heister oder andere Knaben, die am Peter-! Paulstage vor dem Buschhoffschen Hause waren, nicht gesehen habe.! Die Thür des Buschhoffschen Hauses, an der er dicht vorübergegangen, I sei zugemacht gewesen. Er habe weder Schreien noch Klagetöne gehört. , Präs.: Sehen Sie denn noch gut? - Zeuge: Ja. j Präs.: Wenn hier im Zuhörerraum ein Nachbar von Ihnen wäre,! würden Sie diesen erkennen können?! Zeuge: Nein. j Präs.: Dann sind Sie also sehr kurzsichtig?! Zeuge: Ja. Der Knabe Heister bekundet auf Befragen des Staatsanwalts; wiederholt, daß er den Mölders zu der angegebenen Zeit habe vorüber-! gehen gesehen.! Danach erscheint als Zeuge der Stadtverordnete und Kaufmann Küppers: Er sei am Peter-Paulstage gegen 10 Uhr ins Hochamt gegangen. Zu dieser Zeit habe die Thür der Fruchtscheune offen gestanden. Er sei an dem Buschhoffschen Schlachthause Vorübergegangen und habe gehört, daß in demselben laut gesprochen wurde. Es sei ihm ausgefallen, daß der obere Thorflügel der Buschhoffschen Scheune drei Finger weit offen gestanden habe. Aus dem hinteren Zimmer des Buschhoffschen Hauses, das auf den Porteweg hinaus ein Fenster hat, habe er ebenfalls mehrere männliche Stimmerl gehört. Der Zeuge bekundet im Weiteren: Buschhoff sei „mehr gutmüthig als jähzornig", er sei nicht rachsüchtig und auch reell. Präs.: Sie sollen dem Herrn Amtsrichter gegenüber über Buschhoff eirunal eine Aeußerung gethan haben, als der Verdacht der Täterschaft sich auf Buschhoff lenkte; wie hat diese Aeußerung wohl gelautet? Zeuge: Ich erinnere mich nicht mehr. Amtsrichter Dr. Riesbroeck: Der alte Hegmann, der Vater des Erulordeten, und Küppers sagten: Knippenberg oder Siegmuud Buschhoff können den Mord begangen haben. Als ich den Küppers nun fragte: Haben Sie auf den alten Buschhoff nicht Verdacht? antwortete Küppers: dem alten Buschhoff traue ich eine solche That nicht zu. Ich habe schon einmal zu Buschhoff gesagt: „Du bist zu brav und zu ehrlich, deshalb kommst Du nicht weiter." Amtsrichter Dr. Risbroeck theilt ferner mit, daß arn Tage nach dem Morde Küppers gesagt hat: wenn der Staub auf der Leiche Schlagstaub, d. h. von Grabsteinen ist, dann ist Buschhoff der Mörder. Oberstaatsanwalt Hamm: Wie kamen Sie dazu, den Siegmund Buschhoff und nicht ben alten Buschhoff zu verdächtigen? Zeuge: Weil ich den Siegmund Buschhoff für rafsinirter hielt. Oberstaatsanwalt: Hielten Sie denn den Hcineii Siegmund für fähig dazu? Zeuge: Jawohl. Präs.: Worauf begründeten Sie das? Zeuge: Der kleine Siegmund Buschhoff schlachtete schon Ziegen und Kälber. Oberstaatsanwalt: Hatten Sie noch andere Verdachtsmomente gegen Siegmund Buschhoff? ' Zeuge: Nein. Der Zeuge bekundet im Weiteren, daß wohl etwa looo Leute zu ihm gekommen seien und sich den Thatort angesehen haben, unter diesen seien auch verschiedene Aerzte gewesen. Diese haben alle erklärt, daß der Junge nicht in der Scheune ermordet worden sei, da wenig Blllt und auch keine Spritzflecken vorgefunden wurden. Verth. Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich null hier konstatiren, daß Herr Dr. Steiner in der hiesigen Restauration „Zur Lampe" dem Mühlenbesitzer Steuvelen aus Straelen gegenüber erklärt hat, daß er nach Anhörung der medizinischen Sachverständigen vollständig seine früheren Ansichten fallen lasse und sich ben medizinischen Sachverständigen anschließe. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Hat der Zeuge dem Gericht oder der Staatsanwaltschaft einmal eine schriftliche Nachricht gemacht? Zeuge: Nein. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Dann bemerke ich, daß der Zeuge noch gestern in der Restauration von Stiepels Hierselbst geäußert''hat: Er"habe ein Schreiben an die Staatsanwaltschaft gesandt, das ihm Kaplan Brefser diktirt hat. Zeuge: Das ist das Gutachten, das ich eingereicht habe, und welches im Xantener Boten für Stadt uub Land veröffentlicht worden ist. Frau Buckst ege, welche hiernach als Zeugin erscheint, bekundet: Am Tage nach dem Morde sei Buschhoff zu'ihr, die sie Va Stunde von Xanten entfernt wohne, gekommen, uni ihr ein Kalb abzukaufen. Es sei ihr aufgesallen, daß Buschhoff so roth im Gesicht war. Präs.: War es an diesem Tage sehr heiß? Zeugin: Jawohl. Die Zeugin bemerkt, als ihr der Präsident erklärt hatte, daß sie entlassen sei:' Sie habe an Buschhoff eigentlich nichts Auffälliges bemerkt. Es wird hierauf nochmals Amtsrichter Dr. Riesbroeck vernommen. Vertheidiger Rechtsanwalt Gannnersbach: Ist es richtig, daß Mölders erklärt hat: er habe am Peter-Paulstage gesehen, wie ein männlicher Arm, der aus dem Buschhoffschen Hause hinausgestreckt wurde, den ermordeten Knaben in das Haus chineingezogen habe. Der Knabe habe 3—4 Fuß von der Mauer des Hauses entsernt gestanden? Zeuge: Jawohl. Auf" weiteres Befragen des Vertheidigers bestätigt der Zeuge, daß aus dem Knaben Stephan Kernder bei dessen zweiter Vernehmung trotz aller Mühen kein Wort herauszubriugen gewesen sei. Mallmann habe ihm zumeist Mittheilungen gemacht, die er nicht selbst wahrgenommen, sondern nur vom Hörensagen gewußt habe. Es erscheint hierauf als Zeuge Kriminalkommissar Wolfs (Berlins: Im Juli 1891 hatte ich in: Berliner Polizei-Präsidium Nachtdienst. Zu dieser Zeit kam ein kleiner jüdischer Herr zu mir und fragte, ob ich bereit wäre, nach Xanten zur Feststellung eines Verbrechens zu fahren. In Xanten sei ein Knabe ermordet worden, das Verbrechen werde den Juden in die Schuhe geschoben, und es wiirden in Folge dessen gegen die Xantener Juden Exzesse verübt. Ich sagte dem Herrn: er müsse sich an den Minister des Innern oder der'Justiz wenden, diese allein seien im Stande, einen Polizeibeamten aus Berlin nach auswärts zu schicken. Im Monat September erhielt ich auch uom Minister den Auftrag, nach Xanten zu fahren. Ich fuhr mu 25. September zunächst nach Cleve und begab mich alsdann nach Xanten. In Goch stiegen mehrere Xantener Bürger ein. Unter diesen siel mir ganz besonders Jnnkermann auf, den ich als einen sehr häßlichen Schwätzer kennen lernte. Junkermann erzählte: Sein Sohn sei Arzt, und dieser habe ihm geschrieben, daß die Juden Christenblut brauchen, und er, der früher Metzgermeister gewesen, wisse auch genau, daß der Knabe nach ritueller Art geschlichtet worden sei. Ich gab mich unterwegs nicht zu erkennen, um etwas zu hören. Als wir in Xanten ausstiegen, winkte ich Junkermann zu mir heran. Dieser wurde, als ich mich ihm vorstellte, etwas kleinlaut, hielt aber seine Behauptung aufrecht. Ich gewann jedenfalls im Großen und Ganzen sehr bald die lleberzeugung, daß die Leute in Xanten alle unter einem gewissen Druckgefühl stehen, so daß es geboten sei, sehr vorsichtig zu sein. Der Zeuge berichtet nun, in welcher Weise er den Thatort gefunden u. s. w. Er habe alsdann mehrere Leute, Mann und Frau Steinmetz Wesendrup u. s. w. vernommen. Letzterer habe ganz besonders einen sehr schlechten Eindruck auf ihn gemacht. Er habe immer nur antisemitisches Geschimpfe, aber keine Thatsachen gehört. Er sei alsdann zur Staatsanwaltschaft nach Cleve gefahren, um dieser Bericht 3U erstatten. Auf Veranlassung der Staatsanwaltschaft sei er nach Xanten wieder zurückgefahreu und habe bei Buschhoff am 14. Oktober 1891 Haussuchung