Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1892)
- Date
- 1892-07-15
- Page
- Seite 342 (sequence 6)
- Language
- German
- Belongs to
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Präs.: Hat Ihnen das kleine Joanchen einmal erzählt, ob ihm Buschhoff gedroht habe, er konnne in den Thurm? Zeugin: Ja. Präs.: Weshalb geschah das? Zeugin: Das Kind erzählte: ein Grabstein sei beschädigt, er habe es aber nicht gethan. Präs.: Hat Siegmund Buschhoff einmal bei Ihnen Nägel geholt? Zeugin:'Jawohl, einige Tage vor dem Morde hat der kleine Bnschhoff bei mir Nägel geholt, ich habe ihm eine Hand voll gegeben. Präs.: Buschhoff, Sie sollen sich der Familie Hegmann gegenüber aufdringlich benommen haben? Buschhoff: Das ist nicht wahr. Ich habe selbst Unglück in meiner Familie gehabt und nahm in Folge dessen Amheil an dem traurigen Schicksal der unglücklichen Familie. Präs.: Ihre Hände sollen beblutet gewesen sein? Buschhoff: Das ist nicht wahr. Ter folgende Zeuge ist Schreinermeister Hegmann, Vater des ermordeten kleinen Hegmann. Dieser bekundet, gleich seiner Frau, daß das kleine Joanchen am Peter- und Paulstage gegen 10 Uhr Vormittags fortgegangen und nicht mehr znrückgekehrt sei. Es habe ihm io geschienen, als seien die Hände des Buschhoff, als er Abends zu ihm kam, beblutet gewesen Staatsanwalt: Es ist sehr auffallend, Zeuge, daß Sie mit dieser Bekundung heute zum ersten Male hervortreten. Weshalb haben Sie denn nicht sofort bei Ihrer Vernehmung etwas von den bebluteten Händen des Buschhoff gesagt? Zeuge: Ich hatte das vergessen. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Als Sie zum ersten Male von dem Herrn Amtsrichter vernonnnen wurden, hatten Sie da nicht Verdacht gegen Ihren schwachsinnigen Schwager.Knippenberg? Zeuge: Jawohl. Vertheidiger: Warum haben Sie dem Herrn Amtsrichter nicht ge-; sagt, der Buschhoff habe beblutete Hände gehabt? Zeuge: Das hatte ich vergessen. Vertheidiger: Hat der kleine Joanchen Ihnen eüunal geklagt, daß Siegmund Buschhoff ihm gedroht habe, er werde in den Thurm gesperrt werden, weit er einen Grabstein beschädigt habe? Zeuge: Ja. Präs.: Hat der kleine Joanchen zugegeben, daß er den Grabstein beschädigt habe? Zeuge: Neu:, der kleine Joanchen versicherte, daß er es nicht gethan habe. Ich habe mir sogar den Grabstein angesehen, ich wollte eveut.! den Schaden bezahlen, es war aber gär fein schaden vorhanden. Präs.: Lebten Sie mit Buschhoff in guter Freundschaft? Zeuge: Jawohl. Präs.: Sind Sie der Meinung, daß, wenn Ihnen irgend ein anderer Zufall zugestoßen wäre, Buschhosf nicht solchen Antheil genommen hätte? Zeuge: Das weiß ich nicht, ich glaube, er hätte es alsdann auch gethan. Präs.: Wer hat Ihnen erzählt, daß Frau und Tochter des Busch-; hoff den kleinen Joanchen ins Hans gezogen hätten? Zeuge: Das hat mir Molders erzählt. Präs.: Wie ist wohl der Charakter des Buschhofs? Ist er gutmüthig oder besonders jähzornig und rachsüchtig? Zeuge: Buschhoff ist durchaus gutmüthig. Präs.: Sie sind auch der Meinung, daß' Buschhofs an anderer Leute Unglück Antheil nimmt? Zeuge: Jawohl. Geh. Medizinal-Rath Prof. Tr. Pellmann: Ist Ihr Schwager Knippenberg ein bösartiger Mensch? Zeuge: Je nachdem, bisweilen ist er sehr ruhig, bisweilen ist er auch bösartig. Geh. Medizinal-Rath Prof. Dr. Pellmann: Hat er schon einmal Jemandem etwas gethan? Zeuge: Nein. Geh. Medizinal-Rath Prof. Dr. Pellmann: War der kleine Joanchen ein kräftiges unb gesundes Kind? Zeuge: Jawohl. Geh. Medizinal-Rath Prof. Dr. Pellmann: Nach dieser Bekundung habe ich zu bemerken, daß die Bermuthnng des .Kriminalkommissars Wolfs keinerlei Wahrscheinlichkeit für sich hat. Es erscheint alsdann Professor Dr. Nöldecke «Straßburg i. E.), Professor der semitischen Sprachen an der Straßburger Universität. Präs.: Ich weiß nicht, worüber der Herr Professor vernommen werden soll. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Die Vertheidigung hat den Herrn Professor geladen, weil, wie der Herr Präsident heute Vormittag sehr richtig erklärte, die Behauptung aufgetreten ist: der Mord sei geschehen, weil die Juden zu ihren rituellen Zwecken Christenblut brauchen. Ter Herr Professor ist nun in der talmudischen Wissenschaft eine Autorität ersten Ranges. Ich richte deshalb die Frage an den Herrn Professor, ob in den Religionssatzungen der Juden etwa die Blutäbzapfung Andersgläubiger geboten ist? Professor Dr. N öldecke: Der Talmud ist allerdings eine Sammlung von Gesetzen und Erklärungen von vielen Jahrhunderten und in solchem Umfange, daß Niemand mit voller Sicherheit sagen kann: was nicht in dem Talmud steht. Ich habe aber genau den Talmud nach einer solchen Stelle durchforscht und kann mit ziemlicher Sicherheit sagen, daß eine solche Satzung nicht in demselben enthalten ist. Verth. Rechtsanwalt Gammersbach: Im Jahre 1883 hat vordem Wiener Gericht ein Prozeß Rohling contra Bloch stattgefunden. In diesem Prozeß ist der Herr Professor ebenfalls als Sachverständiger aufgetreten und hat dort bekundet, daß ihm keine Stelle in einem jüdischen Gesetzbuch bekannt sei, die von Ritualmord spreche. Professor Dr. Nöldecke: Der bekannte Professor Rohling behauptete damals, daß wohl nicht im Talmud, aber im So har und Sefer Halkutim der Ritualmord vorgeschrieben sei. Wenn auch diese Bücher nicht von allen Juden anerkannt werden, so gelten sie doch bei einem Theile der Juden noch als heilig. Ich habe nun im Sohar und Sefer Halkutim nachgeforscht, aber auch nichts gefunden, was auf einen Ritualmord hindeutet Ich kann es nur als durch unb durch frivol bezeichnen, wenn man behauptet, die Juden brauchen zu rituellen Zwecken Christenblut. Ebenso frivol ist es, wenn die Beschuldigung immer und imurer wiederholt wird. Ich füge hinzu, mit derselben Sicherheit, wie ich behaupten kann, im Talmud steht nichts vom Eisenbahnwesen, mit derselben Sicherheit kann ich behaupten, daß im Talmud nichts vom Ritualmord enthalten ist. Der verstorbene Professor Dr. Delitzsch in Leipzig, einer der größten .Kenner des Talmud, hat die Blutbeschuldigung aufs Bestimmteste widerlegt und dieselbe ebenfalls als frivol bezeichnet. Professor Dr. Eisenmenger, der kein Judenfreund, aber ein sehr ehrlicher Charakter war, hat ebenfalls bekundet, daß er keine Stelle gefunden habe, die barcutf hindeute, daß den Juden der Ritualmord vorgeschrieben sei. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Ist es nicht den Juden geboten, auch nicht einmal den Anschein zu erwecken, als ob sie Blut genießen würden? Prof. Dr. Nöldecke: Auch das ist richtig. Vertheidiger Rechtsanwalt Gaunnersbach: In dem erwähnten Prozeß Rohling contra Bloch wurde von dem verstorbenen Professor Dr. Delitzsch ein Gutachten abgegeben, in dem Dr. Delitzsch erzählt, daß ein spanischer Jude auf die Beschuldigung wegen des Ritualmordes anwortete: Uns Juden ist auf's Strengste verboten, Thierblut zu genießen, nun sollen wir gar Menschenblut genießen. Der Spanier erzählt weiter: Wenn ein Jude sich während des Essens am Munde verwundet, und ihn: Blut auf ein Stückchen Eßwaaren herabträufelt, so muß er das Blut abkratzen. Es ist allerdings keine Sünde, wenn er das Blut mitißt, denn es ist ja von ihn: selbst, aber man soll auch nicht den Schein erwecken, als ob uran Blut ißt. Diesem Gutachten sind eine ganze Reihe Universitäten und christliche Talmud-Gelehrte, wie Lagarde, Dillmann u. s. lv. und auch der jetzige Fürstbischof von Breslau, Dr. Kopp, beigetreten. Der katholische Professor an der Universität zu Innsbruck, Dr. Bickel, hat die Blutbeschuldigung der Juden auch für Schwindel erklärt, er hat aber gebeten, ihn von einem bestimmten Gutachten zu entbinden, da er seil 20 Jahren mit Rohling befreundet sei. Professor Dr. Nöldecke: Das ist richig. Der Sachverständige bekundet noch, daß im Jahre 1714 die theologische Fakultät der Universität Leipzig von dem Herzog Karl ''August aufgefordert worden sei, sich zu äußern: ob den Juden der Ritualmord vorgeschrieben sei. Die theologische Fakultät habe geantwortet, daß die jüdischen Religionssatzungen absolut nichts von einem Ritualmord enthalten. Es wird alsdann nochmals der Handelsmann und ehemalige Metzger meister Junkermann vernommen. Staatsanwalt: Ist dies Ihre Unterschrift? Junkernlann: Jawohl. Staatsanwalt: Nun sehen Sie sich noch einmal das Ihnen gestern bereits vorgelegte Schriftstück an, ich frage Sie wiederholt: ist das von Ihnen ge schrieben? Junkerurann (nach einigem Zögern): Das ist schon zu lange her, Herr Staatsanwalt, ich kann mich nicht mehr daran erinnern. Staatsanwalt: Ich will Ihnen blos sagen, daß Ihre Unterschrift mit beit Schriftzügen des anonymen Schreibens vollständig übereinstimmt. Junkermann: Ich habe ein schwaches Gedächtniß, ich kann mied nicht mehr erinnern. Zengin Frau Brandts: Ihr Mann sei am Peter und Paulstage uacl) Hanse gekommen und habe ihr erzählt, er sei soeben dem Buschhoff begegnet, derselbe sei ihm wie ein Verrückter vorgekommen. Sie habe eingewendet: Der Buschhoff sei taub und deshalb bisweilen etwas komisch. Ihr Mann habe aber erwiedert: Der Mann kam mir sehr komisch vor Als ich am Abende von dem Morde hörte, so fuhr die Zeugin wörtlich fort, sagte ich sogleich: Das hat Niemand weiter gethan als der Jude Präs.: Wie kamen Sie darauf? Zeugin: Weil mein Mann mir erzählt hat, daß der Buschhoff wü ein Verrückter ausgesehen habe. Frau He ixt er bekundet, daß ihr 9 jähriger Sohn, der auf einein Prellsteine gesessen, gesehen habe, wie der kleine Hegmann am Peter Paulstage in das Buschhoff'sche Haus hineingezogen worden sei. Präs.: Wer soll denn den kleinen Hegmann hineingezogen haben" Zeugin: Das kann ich nicht sagen, mein Sohn hat nur eine Hand gesehen, die aus dem Buschhoff'schen Feilster hinauslangte. Präs.: Wann hat Ihnen denn Ihr Sohn das gesagt? Zeugin: Einige Tage nach dem Morde. Präs.: Wie kam es, daß er es Ihnen nicht früher sagte? Zeugin: Das weiß ich nicht.