Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1892)
- Date
- 1892-07-15
- Page
- Seite 341 (sequence 5)
- Language
- German
- Belongs to
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der Thäter gewesen ist, vollständig offen gelassen habe. Den Schnitt kann auch jeder Andere gemacht haben; es ist absolut nicht meine Aufgabe, die Thatfrage zu entscheiden, das ist selbstverständlich Sache der Herren Geschworenen. Allein wenn ich einen objektiv entscheidenden Fund gemacht habe, so halte ich es in meiner Eigenschaft als Gerichtsarzt für meine Pflicht, der Staatsanwaltschaft umgehend davon Anzeige zu machen. Präs.: Ich habe den Herren Geschworenen noch nicht mitgetheilt, daß Buschhoff, der mit Frau und Tochter am 14. Oktober v. I. zum ersten Male verhaftet wurde, am 20. Dezember wieder aus der Haft entlassen, das Verfahren selbst aber nicht eingestellt worden ist. Anfang Februar d. I. erfolgte die Wiederverhaftung des Buschhoff, weil neue Momente, die ich Ihnen noch nicht mittheilen will, nur der Verhandlung nicht vorzugreifen, zu Tage traten. Erster Staatsanwalt Baumgard: Ich muß bemerken, daß außer dem Gutachten des Herrn Dr. Bauer noch ein anderes Moment für die Wiederverhaftung maßgebend gewesen ist. Präs.: Herr Dr. Nünninghoff, sind Sie auch der Meinung, daß die Durchschneidung des Halses mit dem Messer Nr. 13 geschehen ist? Kreiswundarzt Dr. Nünninghoff: Ich kann in dieser Beziehung den: Herrn Kollegen Bauer nicht beipflichten, das Messer Nr. 13 scheint mir nicht geeignet, die Vorgefundenen Verletzungen am Halse herbeizuführen. Präs.: Herr Kreisphysikus Dr. Bauer, behaupten Sie mit Bestimmtheit, daß die Durchschneidung des Halses mit dem Messer Nr. 13 vorgenonnnen ist? Dr. Bauer: Keineswegs, ich behaupte nur, daß dies Messer geeignet i]t, die Vorgefundenen Verletzungen herbeizuführen. Es wird hierauf das Mitglied des Medizinal-Kollegiums, Medizinal- Rath Dr. Kirchgäßer (Koblenz) vernommen. Dieser bekundet: Das Medizinal-Kollegium der Rheinprovinz habe sehr eingehende Versuche vorgenommen und festgestellt, daß das Vorgefundene Blut der Menge entsprach, die der Ermordete angesichts der Verletzung verloren haben müsse. Das Medizinal-Kollegium habe die Ueberzeugung, daß die That am Fundorte geschehen sei. Die That sei anscheinend von einem Menschen ausgeführt worden, der in der Messerführung nicht geübt sei. Für die Ungeschicklichkeit des Thaters im Messerführen spreche auch der Umstand, daß die Kleider des Kindes zum Theil durchschnitten waren. Präs.: Sind Sie der Meinung, daß der Schnitt ein Schächtschnitt gewesen ist? Medizinalrath Dr. Kirchgäßer: Das Medizinal-Kollegium hat nach dieser Seite genaue Erhebungen angestellt und auch nicht den geringsten Anhalt dafür gefunden. Beim Schächtschnitt ist es Vorschrift, daß das Messer senkrecht angesetzt wird, während der Thäter das Messer schräg eingesetzt hat. Auch alle anderen Vorschriften, die beim Schächtschnitt zn beobachtet: sind, waren nicht zu konstatiren. Präs.: Herr Medizinal-Rarh, es dürfte Ihnen bekannt sein, daß behauptet worden ist, es liege ein Ritualmord vor. Meine Herren Geschworenen, Sie werden zweifellos auch gehört haben, daß'behauptet worden ist: die Juden brauchen zu ihren religiösen Festen Christenblut, und aus diesem Anlaß sec der Mord geschehen. Herr Medizinal-Rath, liegen für die Möglichkeit eines Ritualmordes irgendwelche Anhaltspunkte vor? Sachverständiger: Dafür liegen absolut keine Anhaltspunkte vor. Präs.: Herr Kreisphysikus Dr. Bauer und Herr Kreiswundarzt Dr. Nünninghoff, haben Sie irgendwelche Anhaltspunkte dafür, daß ein Ritualmord vorliege? Die Gerichtsärzte antworten übereinstimmend, daß absolut keine Anhaltspunkte für das Vorhandensein eines Ritualmordes vorliegen. Präs.: Sind Sie der Ansicht, daß die Durchschneidung des Halses mit einem dieser Messer, speziell mit dem Messer Nr. 13 geschehen ist? Sachverständiger: Die Art der Verletzung spricht keineswegs dafür, daß die vorliegenden Messer gebraucht worden sind. Der Mord kann ebenso gut mit einen: gewöhnlichen Brodmesser geschehen sein. Oberstaatsanwalt Hamm: Herr Medizinal-Rath! Herr Dr. Steiner hat bekundet, daß gegen 9 Uhr Abends die Leichenstarre bereits eingetreter: war, und eine Muskel noch gezuckt habe. Wann mag der Tod des Ermordeten eingetreteu sein? Prof. Dr. Kirchgäßer: Die Leichenstarre tritt bisweilen schon nach 2 Stunden ein, es läßt sich in dieser Beziehung nichts Genaues sagen. Oberstaatsanwalt: Ist es möglich, daß der Mord schon gegen 11 Uhr Vormittags erfolgt ist? Sachverständiger: Die Möglichkeit liegt vor. Professor Dr. Köster (Bonn): Er sei Professor der Anatomie am pathologischen Institut zu Bonn: Er könne im Allgemeinen den Ausführungen des Medizinal-Raths Dr. Kirchgäßer beistimmen. Die ganze Art des Mordes spreche dafür, daß weder ein Schächter noch überhaupt ein Metzger die That begangen habe. Der Mord könne mit jeden: Messer, aber selbst mit jedem anderen scharfkantigen Gegenstände, etwa einen: zerbrochenen Teller ansgeführt sein. Die bei Buschhoff Vorgefundenen Messer scheinen ihm zur Ausführung des Mordes vollständig ungeeignet. Geh. Medizinalrath Prof. Dr. Trendlenburg (Bonn), Mitglied des Medizinal-Kollegiums der Rheinprovinz: Er schließe sich dem Gutachten des Medizinal-Raths Dr. Kirchgäßer, beziehungsweise dem Gutachten des Medizinal-Kollegiums der Rheinprovinz vollinhaltlich an. Kreiswundarzt Dr. Nünninghoff bemerkt: Er müsse dem Gutachten des Professors Dr. Köster widersprechen, daß der Mord auch mit einem anderen scharfkantigen Instrument, als mit einem Messer ausgeführt sein könne. Er behaupte, daß der Mord nur mit einen: Messer ausgeführt sein könne. Geh. Medizinalrath Prof. Dr. Pellmann (Bonn) tritt ebenfalls dem Gutachtendes Medizinal-Kollegiums und den anderen hier vernommenen Gutachten bei. Er halte ebenfalls die bei Buschhoff Vorgefundenen Messer für vollständig ungeeignet zur Durchschneidung des Halses und müsse sein Bedauern aussprechen, daß Herr Kreisphysikus Dr. Bauer in einer Sache von so weittragender Bedeutung ein so bestimmtes Urtheil abgegeben habe. Er habe ebenfalls die Ueberzeugung, daß die That am Fundorte geschehen, daß der Schnitt jedoch kein Schächtschnitt sei und daß von einem Ritualmord absolut nicht die Rede sein könne. Präsident Herr Kluth: Herr Geheim-Rath, Sie sind ja Vorsteher einer Irrenanstalt, liegt die Möglichkeit vor, daß der Mord von einem Verrückten ausgeführr worden ist?j Sachverständiger: Jawohl, diese Möglichkeit ist auch vorhanden. Es erscheint alsdann als Zeuge Kriminalkommissar Wolfs (Berlin). Präs.: Herr Kriminalkommissar, wir wollen Sie jetzt noch nicht über den gesännnten Thatbestand vernehmen, sondern nur darüber, wodurch Sie zu der Ansicht gelangt sind, es liege kein Mord, sondern nur ein Todtschlag vor, der nicht am Fundorte, sondern in der Buschhofflschen Wohnung begangen sein dürfte? Krinnnalkomissar Wolfs: Diese meine Vermuthung gründete sich einrnal auf den Obduktionsbefund des Herrn Kreisphysikus Dr. Bauer, andererseits aber auch auf eine Reihe anderer von mir gemachter Wahrnehmungen. So wollen mehrere Leute gesehen haben, daß der kleine Hegmann von der Frau und der Tochter des Buschhoff in deren Wohnung gezogen worden sei; auch soll Frau Buschhoff geäußert haben: „Ich freue mich, daß der Leichnam nicht in unserer Wohnung gesunden worden ist, denn alsdann hatte es sofort geheißen, die Juden haben zu rituellen Zwecken einen Christenknaben geschlachtet." Ich vermuthete in Folge dessen, der kleine Hegmarm sei entweder von Buschhoffs zn kleinen Dienstleistungen verwendet worden, und als sich der Knabe weigerte, dies ferner zu thun, sei er derartig eingeschüchtert worden, daß er in einen förmlichen Starrkrampf verfallen sei. Auch hielt ich es für möglich, daß er sprach- und willenlos durch Schläge wegen Beschädigung der Grabsteine gemacht worden sei. Für meine Annahme spricht auch der Umstand, daß Niemand den Knaben schreien gehört hat. Kreisphysikus Dr. Bauer bemerkt, daß ihn der Kriminalkommissar bezüglich des Obduktionsbefundes vollständig mißverstanden haben müsse. Eine Verletzung, die von einem Schlag herrühren könnte, sei an den: ermordeten Kinde nicht wahrgenommen worden. Geh. Medizinalrath Professor Dr. Pellmann bekundet: Die Verrnuthung, daß der ermordete Knabe durch Einschüchterung willenlos und sprachlos geworden sei, habe wenig Wahrscheinlichkeit für sich. Ihn dies genau sestzustellen, sei es nothwendig, die gesummte geistige und körperliche Beschaffenheit des Kindes zu kennen. Es tritt alsdann eine längere Pause ein. Nach Wiedereröffnung der Verhandlung wird die Mutter des ermordeten kleinen Hegmann, Frau Schreinermeister Hegmann, ver-! nommen. Diese bekundet: Der kleine ermordete Johann sei ein kräftiges, j gut genährtes Kind gewesen. Auf Befragen des Geheimen Medizinal-! Rath Professor Dr. Pellmann bekundet die Zeugin, daß das Kind sehr j gutmüthig und niemals störrisch war. Wenn man das Kind scharf an- > sah, habe es geweint. Am Peter-Paulstage, den: Tage des Mordes, sei j sie in die Messe gegangen; letztere sei gegen 9^ Uhr Vorrnittags ausj gewesen. Als sie ans der Messe gekommen war, sei das Kind bereits i ängezogen gewesen. Gegen 10l/2 Uhr habe sie ihren Kindern Butterbrode zurecht gemacht, das kleine Joanchen sei aber nicht nach Hause gekommen. Als das kleine Joanchen auch zum Mittagessen nicht "nach Hause gekommen sei, habe sie Angst bekommen und das Kind in der ganzen Stadt und auch auf der Chaussee gesucht, da sie der Meinung gewesen, das j Kind sei auf der Chaussee Kirschen suchen gegangen.! Gegen 51/2 Uhr Abends sei sie bei dem Buschhoffschen Hause vor-! übergegangen. " Frau Buschhoff habe vor der Thür gestanden. Sie habe! der Frau 'Buschhoff mitgetheilt, daß sie ihr Kind nicht finden könne. > Darauf habe Frau Buschhoff geantwortet: Sie werden den Joanchen schon noch finden, tetcn Sie nur ein „Vater unser". Sie sei darauf nach Hause gegangen und habe eine Kerze des heiligen Antonius angezündet. Kam:: sei dies aber geschehen gewesen, so habe sie die Nachricht! erhalten, daß ihr Kind in der Küppersschen Scheune geschlachtet worden sei. i Die Zeugin fährt hier weinend fort: Es kamen verschiedene Leute! und auch Bu'schhoff, seine Frau und sein Sohn Siegmund. Mein Mann! bekam einen Ohnmachtsanfall, Buschhoff hielt ihn fest und da ich auch! sehr bald in Ohnmacht fiel, so ließ mir Buschhoff ein Brausepulver! holen. Buschhoff wollte das Brausepulver bezahlen, meine alte ver-; storbene Tante hat es aber nicht gelitten und auch schließlich dem Buschhoff! und seinem Sohne die Thür gewiesen. Präsident: Ist Ihnen denn an Buschhoff etwas ausgefallen? Zeugin: Ja, er war sehr zudringlich. j Präs.: Ist Ihnen auch außerdem an Buschhoff etwas ausgefallen? ] Zeugin: Mein Mann sagte mir Abends: als Buschhoff ihn anfaßte, sei es ihm so vorgekommen, als wenn seine Hände beblutet waren. Präs.: Haben Sie Blut an den Händen des Buschhoff wahrgenommen? Zeugin: Nein.