Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1892)
- Date
- 1892-07-15
- Page
- Seite 340 (sequence 4)
- Language
- German
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340 Tage nach dem Morde, Vormittags, ben 30. Juni, den Thatort besichtigt und eine größere Blutlache, wo die Leiche gelegen, vorgefunden. Auch das Schürzchen, das Gesicht und der Kops des ermordeten Kindes sei vollständig beblutet gewesen. Ebenso fanden sich unterhalb des Strohes, auf dem der Leichnam lag, große Blutspuren vor. Der Sohn des Angeklagten Buschhoff, der kleine Siegmund, habe, als er die Scheune mit ihm (dem Zeugen) gemeinsam betreten, sofort seinen Blick nach der Leiche gerichtet. Amtsrichter Dr. Niesbroeck: Als ich von der Staatsanwaltschaft den Auftrag erhielt, Recherchen anzustellen, da wurde nur zunächst :nitgetheilt, daß ein junger 17jähriger Mensch, Namens Körner, der That verdächtig sei. Ich begab mich sofort zu Körner und war, nachdem ich denselben kurze Zeit vernommen, der Ueberzeugung, daß dieser junge Mann nicht der Mörder sei. Alsdann wurde der Verdacht rege, daß ein Mann, Namens Knippenbergcr, ein Onkel des kleinen Hegmann, ein schwachsinniger Mensch, den Mord begangen habe. Ich nahm bei Knippenberg sofort die erforderlichen Recherchen vor, fand aber nicht das Geringste, was diesen verdächtigen konnte. Ein weiterer Verdacht fiel auf den kleinen Siegmund Buschhoff. Ich nahm diesen in die Scheune mit, zeigte ihm die Leiche und fragte ihn: Kennst Du den? Der kleine Buschhoff murmelte einige unverständliche Worte und begann zu weinen. Auch bei Frau Buschhoff fiel mir auf, daß diese außerordentlich freundlich mir entgegenkam. Präs.: Kannten Sie denn das Wesen der Frau Bnschhoff von früher? Zeuge: Nein, es ist allerdings möglich, daß die Frau ein so freundliches Wesen hat, mir fiel aber ihr Wesen aus. Sehr bald fiel auch der Verdacht auf den Angeklagten Buschhoff. Einige Tage später kam der Vorsteher der jüdischen Gemeinde und der Oberrabbiner aus Crefeld zu mir ins Hotel und fragten mich, wie cs mit der Sache stehe. Alsdann kam Schreinermeister Hegmann, der Vater des ermordeten Johann, zu mir und sagte mir: ein Mann, Namens Mölders, will gesehen haben, wie Frau und Tochter des Buschhoff am Vormittage des 29. Juni den kleinen Hegmann in die Buschhoffsche Wohnung gezogen haben. Ich lud sofort den Mölders vor, und dieser, der keineswegs betrunken war, zeigte mir in drastischer Weise, wie Frau Buschhoff und Tochter den Knaben in das Buschhoffsche Haus gezogen haben. Der Polizei-Sekretär, den ich nach dem Leumund des Mölders fragte, sagte mir: der Mann sei etwas zweifelhaft, aber wenn er als Zeuge vereidigt werde, sei er wohl glaubhaft. Auf weiteres Befragen bemerkt der Zeuge, daß er nur einige Tropfen Blut am Thatort gefunden, so daß er die Ueberzeugung erlangt habe: der Mord sei nicht am Fundort ausgeführt worden. Es meldete sich alsdann nochmals der Zeuge Junker mann und bemerkt: Er erinnere sich nun, daß, als er sein Gutachten im „.sanierter Boten" gelesen, er in die Redaktion gegangen sei und dem Redakteur gesagt habe, das Gutachten sei nicht ganz richtig. Herr .Kaplan Bresser habe ihn infolge dessen aufgcfordert, das Gutachten zu ändern. Es wird alsdann Kreisphysikus Dr. Bauer (Mors) als Sachverständiger und Zeuge vernommen. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich stelle zunächst an den Herrn Kreisphysikus die Frage: Ob er nach seinem letzten Gutachten mit dem Herrn Kriminalkmmnissar Wolff aus Berlin in Verbindung getreten ist? Kreisphysikus Dr. Bauer: Herr Kriminalkommissar Wolfs aus Berlin kam zu mir nach Mörs und theilte mir mit, daß er mir einige Mittheilungen über den Tanten er 5t nabenmord machen wollte. Ich lehnte zunächst eine Unterredung mit dem Kriminalkommissar ab. Schließlich ließ ich aber den Kriminalkommissar vor. Dieser erzählte mir nun: Er habe die Ueberzeugung, daß Buschhoff den kleinen Hegmann aus Rache ermordet, weil der ermordete Knabe ihm seine Grabsteine beschädigt habe. Auch sei er der Ueberzeugung, daß der Mord in der Wohnung des Bus! hoff ausgeführt und der Leichnam alsdann in die Scheune geschafft worden sei. Ich machte sofort ein großes Fragezeichen und muß bemerken, daß ich zunächst der Meinung war, daß ein Lustmord geschehen sei. Ich nahm eine dahingehende Untersuchung vor, fand diese Vermuthung aber in keiner Weise bestätigt. Im Weiteren bemerkt Kreisphysikus Dr. Bauer: Er habe eine beträchtliche Masse Blut am Thatort gefunden und zwar soviel, als der Ermordete nach Lage der Verwundung nur verlieren konnte. Die Sachen des Ermordeten waren überund überbeblutet. Er habe die Ueberzeugung, daß die That am Fundort ausgeführt worden sei. Es müssen zwei' tiefe Flachschnitte mit großer Gewalt gemacht worden sein, so daß der Hals sofort vollständig bis an den Rückenwirbel abgeschnitten wurde. Der Tod, der in Folge Verblutung erfolgt sei, müsse etwa zwei Minuten nach geschehener That eingetreten sein. Tie Verhandlung wurde hier gegen 8y2 Uhr Abends auf Dienstag den 5. vertagt. Zweiter Verhandlungstag. 5. Juli. Gegen 9 Uhr Vormittags eröffnet der Präsident, Landgerichts- Direktor Klnth, wiederum die Sitzung. Es nimmt zunächst das Wort Erster Staatsanwalt Baumgard: Meine Herren Geschworenen: Es ist möglich, daß Sie die gestrigen Gutachten der Herren Gerichtsärzte nicht genau verstanden haben. Ta aber gerade diese Gutachten für den Gang der Verhandlung von höchster Wichtigkeit sind, so bitte ich den Herrn Präsidenten, die Herren Gcrichtsärzte, Kreisphysikus Tr. Bauer und Kreisphysikus Dr Nünning hoff, noch einmal zu vernehmen. Zunächst habe ich zu bemerken, daß Herr Dr. Steiner gestern bekundete, es habe in der Scheune nur eine Nachblutung stattgefunden, wie verhalten sich die Herren Gerichtsärzte zu dieser Bekundung? Die Gerichtsärzte bemerken übereinstimmend, daß sie dies Urtheil verwerfen Staatsanwalt: Wie verhalten sich die Herren zu der Bekundung, daß der Leichnam blutleer gewesen ist? Kreisphysikus Dr. Bauer: Ich bemerke wiederholt, daß ich am Fundort so viel Blut gefunden habe, als der Ermordete angesichts der erlittenen Verletzung nur verlieren konnte. Der Körper des Leichnams hat genau so viel Blut verloren, als auf dem Fundorte vorhanden war. Es ist selbstverständlich, daß bei einem solch heftigen Blutverlust der kleine Körper eine gewisse Blutleere hatte. Kreiswundarzt Dr. Nünuinghoff pflichtet diesem Gutachten bei. Staatsanwalt: Herr Dr. Steiner hat bekundet, er habe kein Stroh in den Händen des ermordeter: Knaben gesehen? Kreisphysikus Dr. Bauer: Ich bemerke, daß der Ermordete Strohhalme krampfhaft zusammengepreßt in den Händen hielt. Diese Zusannnenpressung ist zweifellos während des Todeskampfes geschehet:, nicht etwa während der Leichenstarre. Staatsanwalt: Sie sind also der Meinung, Herr Kreisphysikus, daß der Mord in der Scheune geschehen ist? Sachverständiger: Jawohl. Der Kreisphysikus wiederholt im Weiteren auf Befragen des Staatsanwalts, daß er eine genaue Untersuchung vorgenommen, ob ein Lustmord vorliege. Er habe keine Anhaltspunkte dafür gefunden. Der Tod sei durch Verblutung eirlgetreten. Er habe auch keinerlei Anhaltspunkte gefunden, daß der ermordete Knabe vor der Ermordung Kirschen gegessen habe. Die Durchschneiduug des Halses habe zweifellos mit einem großen scharfen Messer stattgefunden. Präsident: Sie haben einmal erklärt, daß die Durchschneiduug des Halses mit einem Schlächtermeffer geschehen ist. Sachverständiger: Das nah::: ich damals an, ich kann das aber nicht als Behauptung aufstellen. Präsident: Sind Sie der Meinung, daß der Schnitt ein Schächtschw.11 gewesen ist? Ist Ihnen der Schächtschnitt bekannt? Sachverständiger: Jawohl, der Schächtschnitt ist mir ganz genau bekannt. Es war kein Schächtschnitt, denn die Dnrchschneidung des Halses des Ermordeten leidet in dieser Beziehung an zwei Grundfehlern. Einmal ist der Kehlkopf durchschnitten, während der Schächtschnitt nur die Luft- und Speiseröhre durchschneidet, dann ist dem verwundeten Kinde die Wirbelsäule durchschnitten worden, während der Schächtschnitt die Wirbelsäule nicht einmal verletzen darf. Kreisphysikus Dr. Bauer bekundet im Weiteren, daß der Mörder hinter seinen: Opfer gestanden haben müsse, als er die Dnrchschneidung des Halses vorgenommen habe. Das Messer müsse einen großen Haken gehabt haben. Es werden alsdann dem Sachverständigen eine Reihe von bei Buschhoff beschlagnahmten Messern vorgelegt. Der Sachverständige bemerkt, daß mit diesen Messern die Dnrchschneidung wohl vorgenommen werden könne, ganz besonders sei das eine mit Nr. 13 bezeichnte Messer als ein richtiges Schächtmesser, geeignet, die Vorgefundenen Verletzungen hervorzubringen. Auf weiteres Befragen bekundet der Sachverständige, daß der Mörder das Kind anscheinend zwischen seine Beine geklemmt und ihn: sonnt den Hals durchschnitten habe. Bei dieser Manipulation müsse der Mörder dem Kinde die Händchen ebenfalls festgeklemmt haben, andernfalls hätte das Kind in das Messer hineingegriffen und sich die Händchen verletzt, letztere seien aber unverletzt. Angeklagter Buschhoff bemerkte auf Befragen des Präsidenten, daß die vorliegenden Messer ihm gehören, auch das Messer Nr. 13 sei sein Eigenthum, es sei das sein gewöhnliches Schächtmesser. Präs.: Schächtrnesser müssen haarscharf sein und dürfen feine Scharten aufweisen? Buschhoff: Jawohl, ein Schächtmesser :nuß vor und nach dem Gebrauch 12 n:al untersucht werden, ob es keine Scharte habe, auch muß der Schächter, ehe er ein Thier schlachtet, eine ausgeruhte Hand haben Präs.: Ist das religiöse Vorschrift? Buschhoff: Jawohl. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ich bin genöthigt, auf die Genesis des Gutachtens des Herrn Kreisphysikus zurückzukommen, da das Gutachten des Herrn Kreisphysikus, ganz besonders, daß die Durchschneidnng des Halses mit dem Messer Nr. 13 vorgenommen sein müsse, zur Wiederverhaftung des Buschhoff geführt hat. Ich frage also den Herrn Kreisphysikus, ob er am 6. Februar d. I. an den Herrn Ersten Staatsanwalt depeschirt hat: „Komme noch heute mit entscheidendem Fund?" Sachverständiger: Jawohl, das habe ich depeschirt, der Fund war für mich entscheidend. Verth.: Waren Sie der Ansicht, daß Ihr Fund entscheidend für die Schuld des Buschhoff gewesen ist? Sachverständiger: Ich muß bemerken, daß ich weit entfernt bin, zu behaupten, daß Buschhoff derThüter gewesen ist. Wenn mein Gutachten etwa auf die Herren Geschworenen den Eindruck machen sollte, als müßte Buschhoff der Thäter sein, so ersuche ich dieselben, einen dicken Strich darüber zu machen. Ich bemerke ausdrücklich, daß ich die Frage, wer