Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Journal
- Allgemeine Zeitung des Judenthums
- Volume
- 56 (1892)
- Issue
- Heft 29 (15.7.1892)
- Date
- 1892-07-15
- Page
- Seite 339 (sequence 3)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/3224737-3227931-3227961--48976-3269642- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
333 Es tritt alsdann bis 4 Uhr Nachmittags eine Pause ein. Nach Wiederaufnahme der Verhandlung wird mit der Zeugenvernehmung fortgefahren. Es erscheint zunächst als Zeuge Wilhelm Küppers, Sohn des Math. Küppers in kanten. Dieser bekundet auf Befragen des Präsidenten: Am 29. Juni Nachmittags gegen 6l/2 Uhr wurde ich von unserer Dienstmagd Dora Moll in die Fruchtscheune gerufen. Er habe dort den tfernen Johann Hegmaun liegen sehen. Zunächst sei er der Meinung gewesen, daß der Kleine schlafe. Bei näherem Zusehen merkte er aber, oaß der Kleine tobt war. Er habe den anscheinend Schlafenden berührt und bemerkt, daß er kalt war. Präs.: War der Leichnam stark verblutet? Zeuge: Nein. Präs.: Haben Sie Verletzungen an dem Kinde bemerkt? euge: Nein. rster Staatsanwalt Baumgard: Haben Sie sich den Leichnam genau ungesehen? Zeuge: Nein. Staatsanwalt: Haben Sie gar fein Blut bemerkt? Zeuge: Jawohl, am Kopf und am Gesicht. Staatsanwalt: In Ihrer Scheune befindet sich eine Schneidemaschine, me zum Zerkleinern von Früchten und Stroh dient. Zeuge: Jawohl. Präs.: Wie weit stand die Maschine von dem Leichnam enfernt? Zeuge: Etwa 3—4 Schritt. Staatsanwalt: War die Maschine scharf? Zeuge: Nein, scharf war das Messer der Maschine nicht. Staatsanwalt: Es war aber doch jedenfalls scharf genug, um Früchte und Stroh zu zerschneiden? Zeuge: Jawohl. Staatsanwalt: Es ist dies nämlich ein Jrrthum, und eigeulhümlicherweise ist dieser Moment in das Untersuchungs-Protokoll nicht ausgenommen worden. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: War der Boden, auf dem oer Leichnam lag, beblutet? Zeuge: Das weiß ich nicht. Der folgende Zeuge ist der Handelsmann Junker mann (kanten): Ich muß vorauschicken, daß ich mit Bnschhoff sehr befreundet war. Wir Nutzten uns und nannten uns beim Vornamen. Am 29. Juni Abends gegen 7 Uhr hörte ich, daß in der Küppersschen Scheune der kleine Johann Hegmanu aufgestmden wurde. Ich ging sehr bald barcutf bei Bnschhoff vorüber. Bnschhoff und Frau standen vor der Thür. Ich trat an die Leute heran und sagte: Buschhoff, der Mord ist doch in Deiner nächsten Nähe passirtz Du mußt doch etwas davon wissen? Frau Buschhoff sagte: Wie soll mein Mann etwas davon wissen, Bnschhoff selbst aber anwortete mir gar nicht, sondern drehte mir beti Rücken und ging ins Haus hinein. Von diesem Augenblick fiel mir etwas auf. Präs.: Was fiel Ihnen auf? Zeuge: Daß Buschhosf der Mörder sei. Ich habe später den Thatort untersucht und dort weder Blut noch Spritzflecken gefunden. Ich batte bis dahin an rituelle Morde nicht geglaubt, ich wurde aber anderer Meinung, als ich das Fehlen des Blutes und die Art der Ermordung des .Knaben seststellte. Präs.: Wann haben Sie den Thatort besichtigt? Zeuge: Am Mittwoch nach dem Morde. Präs.: Der Mord wurde am Montag begangen? Zeuge: Jawohl. Staatsanwalt: Haben Sie den Leichnam gesehen? Zeuge: Nein, ich habe mir aber das Aussehen des Leichnams genau beschreiben lassen und habe als ehemaliger Metzgermeister meine Ansicht dahin geäußert Ein Jude Namens Benjamin Sander sagte mir einige Tage darauf: Sie haben Angaben gegen Buschhoff über den Mord gemacht, Ihnen wird von Niemandem mehr etwas abgekauft werden. Äls ich einige Zeit darauf nach Krefeld und Neuß kam, wurde mir gedroht, daß es mir ebenso ergehen werde wie dem kleinen Hegmann Präs.: Wer drohte Ihnen? Zeuge: Es waren Juden, die ich nicht kannte. Staatsanwalt: Wann kamen Sie zu der Ansicht, daß ein ritueller Mord vorliegt? Zeuge: Nachdem ich am Mittwoch den Thatort besichtigt und mir die Art der Ermordung beschrieben wurde. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Ist nicht der Steinmetz Wesendrup Ihr Schwager? Zeuge: Nein, Wesendrup hat nur eine Halbschwester von mir zur Frau. Vertheidiger: Der Zeuge hat soeben gesagt, er sei am Mittwoch zum ersten Male zu der Ueberzeugung gelaugt, daß ein ritueller Mord vorliegt. Ich stelle nun an den Zeugen die Frage: Ob er nicht schon am Tage nach dem Morde zu dem Herrn Bürgermeister gegangen sei und diesem gesagt habe, den Mord kann nur ein Jude ausgeführt haben, er wisse von seinem Sohne, der Arzt sei, daß die Juden Christenblut zu rituellen Zwecken nöthig haben? Zeuge: Davon weiß ich nichts. Vertheidiger: Ist es wahr, daß Sie am 29. Juni Abends zwischen 10 bis 10V2 Ühr bei Buschhoff vorübergegangen sind und gerufen haben: Schöne Polizei in Xanten; wenn ich Polizei hier wäre, dann würdest Dil schon längst festsitzen. Bnschhoff hat Ihnen geantwortet: Wenn Sie etwas wissen, dann ist es Ihre Pflicht, der Behörde Anzeige zu machen. Sie haben hierauf den Buschhoff gefragt: Ist vielleicht ein Meschnggener (Verrückter) in Ihrer Familie? Zeuge: Das ist^ nicht wahr. Vertheidiger: ^ie stellen also alb dies in Abrede? Zeuge: Es ist ja möglich, daß ich etwas Aehnliches gesagt habe. Vertheidiger: Am 3. März d. Js. enthielt der „Xanteuer Bote" ein Gutachten, unterschrieben von dem Handelsmann und Metzgermeister Heinrich Junkermann, wonach der Leichnam einen koschern Schächtschnitt aufweist, der nur von einem Juden ausgeführt sein kann. Haben Sie dieses Gutachten geschrieben und unterschrieben? Zeuge: Nein. Vertheidiger: Haben Sie das Gutachten im Xantener Boten zur Zeit gelesen und haben Sie Schritte nach dem Manne gethan, der Ihren Namen in dieser Weise mißbraucht hat? Zeuge: Nein. Vertheidiger: Haben Sie das Gutachten gelesen? Zeuge: Ja wohl. Vertheidiger: Sie haben aber keine Schritte gegen den Mißbrauch Ihres Namens gethan? Zeuge: Nein. Vertheidiger: Daun beantrage ich, den Redakteur deS .Unlener Boten, Herrn Kaplan Bresser, als Zeuge zu laden. -lach wiederholtem Befragen giebt der Zeuge Junkermann schließlich zu, daß er das Schriftstück unterschrieben, aber nicht selbst geschrieben habe. Vertheidiger Rechtsanwalt Fleischhauer: Wissen Sie, wer das Schriftstück verfaßt hat. Zeuge: Nein, das weiß ich nicht. Vertheidiger: Ich halte meinen 'Antrag auf Ladung des Kaplan Bresser aufrecht. Präs.: Nach der jetzigen Erklärung des Zengell dürfte sich die Pernehnumg des Kaplan Bresser erübrigen. Vertheidiger Rechtsanwalt Gammersbach: Wir bestehen ans der Vernehmung des Kaplans Bresser, da wir ciumal wissen wollen, ob der Zeuge das Schriftstück nicht doch selbst geschrieben hat und wie dasselbe zu Stande gekommen ist. Nach kurzer Verathuug beschließt der Gerichtshof, dem Anträge der Vertheidigung stattzugeben. Es 'wird alsdann ein all die Staatsanwaltschaft gesandtes anonymes Schreiben verlesen, in bcnt in eingehendster Weise darzuthun gesucht wird, daß ein Jllde Nainens B. der Mörder sein müsse lind daß ein ritueller Mord vorliege. Hierauf wird ein zweites, von H. Junkermanu unterschriebenes, an die Staatsanwaltschaft gelangtes und von derselben Hand wie das erste geschriebenes Schriftstück ähnlichen Inhalts verlesen. Der Zeuge bekundet, daß er das Schriftstück nicht ge schrieben, er auch den Schreiber nicht kenne. Der Präsident läßt diese Bekundigmlg des Zeugen Protokollireu, alsdanll giebt auf weiteres Befragen des Präsidenten der Zeuge zu, daß er einem seiner Kinder die Schriftstücke diktirt habe. Buschhoff bemerkt: Der Zeuge habe am Abende des Mordes xit mauschelndem Tone ihm gesagt: Wenn ich Polizei wäre, dann hätte ich den Mörder schon längst. Wieso, kennen Sie den Mörder? fragte ich. Das bist Du, sagte Junkermann, Du wirst wohl den Jungen mißbraucht haben. Ich antwortete: Welm es noch ein Mädchen wäre, daun hätte das lloch einen kleinen Schein von Berechtigung, es war doch aber ein Knabe Du scheinst niemals in Berlin gewesen zll sein, versetzte Junkermann, gerade mit Knaben werden solche Sachen gemacht. Präs : Junkermann, ist das wahr? Junkermann: Jawohl, ich glaubte auf bicfem Umwege von Bnschhoff etwas herauszubekommeu. Präs.: Buschhoff, Sie sollen dem Junkermann, als er Sie gefragt, wer wohl den Mord begaugell haben fötute, ihm nicht geanwortet, sondern ihm den Rücken gedreht haben nnb in Ihr Haus gegangen seill? Buschhoff: Das ist nicht lvahr, ich schlage meine Frau und Tochter als Zeugen darüber vor. Es ' wird alsdann zur Vernehmung des Dr. med. Steiner geschritten. Dieser bekundet, daß er am 29. Juni gegen 9 Uhr ^tbends die Leiche untersucht habe. Tie Leichenstarre sei vollständig eiugetreten gewesen, so daß er annehme, der Mord müsse sechs Stunden vorher, also etwa gegen 3 Uhr Nachmittags, begangen worden sein. Auf der Leiche habe ein Mehlsack gelegen Der Hals war dem .Knabell bis auf den Rückenwirbel vollständig glatt durchgeschnitten. Die Leiche lag auf dem Rücken. Auf dem Boden war eine kleine Blutlache; seiner Meinung nach sei nicht so viel Blut vorhanden gewesen, als man nach 3Crt des Schnitte^ hätte finden müssen. Er sei der Meinung, daß in der Scheune lmr eine Nachblutung stattgefunden habe und der Mord incht in der Scheune geschehen sei. Staatsanwalt: Ist es wahr, daß Sie gesagt haben, die Turchschneidung des Halses des ermordetell Knaben glich einem koscheren Schächtschllitt? Zeuge: Das kann ich nicht gesagt haben, da ich gar nicht weiß, wie ein Schächtschnitt ausfieht. Der Vertheidiger, Rechtsanwalt Gammersbach, halt dem Zeugen vor, daß er anfänglich zu Protokoll erklärt habe, eine größere Menge Blutes, als er heute angegeben, gefunden zu haben. Der Zeuge giebt dies schließlich zu. Der folgende Zeuge ist der Gerichtsassessor Buchwald: Er habe am